Novelle des Hochschulstatistikgesetzes

Durch den Anstieg der Studierendenzahlen im letzten Jahrzehnt und den wachsenden Bedarf an hochqualifizierten akademischen Fachkräften hat das Interesse an hochschulstatistischen Informationen und deren Bedeutung bei den Verantwortlichen in Wissenschaft, Politik und Verwaltung deutlich zugenommen. Das zum 1. März 2016 in Kraft getretene novellierte Hochschulstatistikgesetz (HStatG) soll dazu beitragen, die benötigten steuerungs- und planungsrelevanten Informationen – auch im zeitlichen Verlauf – bereitzustellen.

Die neue Gesetzgebung sieht neben der Aufnahme neuer Erhebungsmerkmale für die Studierenden-, Prüfungs- und Personalstatistik auch die Einführung einer Promovierendenstatistik und die Einführung einer Verlaufsstatistik für Studierende und Promovierende sowie die Einrichtung eines zentralen Auswertungssystems für die Hochschulstatistik vor. Während die Gasthörerstatistik erhalten bleibt, wird die Stellenstatistik gestrichen. Die novellierte Studierenden- und Prüfungsstatistik wird zum Sommersemester 2017 erstmalig erhoben, die Personalstatistik bereits zum 1. Dezember 2016. Die Statistiken der Personalräte, der Promovierenden und Berufsakademien werden erstmals für das Jahr 2017 erhoben.

Änderungen im Überblick

Im Rahmen der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes wurden bisherige Hochschulstatistiken an die neuen gesellschaftlichen und von der Europäischen Union veranlassten Anforderungen angepasst bzw. ergänzt.

Neuerungen

  • Studierenden-, Prüfungs- und Promovierendenverlaufsstatistik
  • Statistik der Hochschulräte
  • Statistik der Berufsakademien
  • Promovierendenstatistik
  • Merkmalsanpassungen und -erweiterungen
  • Erweiterung der Personalstatistik
  • Erweiterung der Prüfungsstatistik
  • Erweiterung der Studierendenstatistik
  • Neues Standortprinzip

Alle im Gesetz verankerten Studierenden-, Promovierenden- und Prüfungsstatistiken müssen für jeden Standort dem jeweiligen Bundesland gemeldet werden.
Streichungen

Die Stellenstatistik wurde zum Jahr 2015 letztmals erhoben.

Unveränderte Statistiken

Die Statistiken der Gasthörerinnen und Gasthörer sowie der Habilitationen und der Studienkollegs bleiben unverändert.

Fragen und Antworten zum neuen Hochschlkstatistikgesetz

Durch den Anstieg der Studierendenzahlen im zurückliegenden Jahrzehnt und dem wachsenden Bedarf an hochqualifizierten akademischen Fachkräften hat das Interesse an hochschulstatistischen Informationen und deren Bedeutung in der hochschulpolitischen und ökonomischen Steuerung und Planung zugenommen. „Differenzierte und belastbare statistische Ergebnisse sind dabei erforderlich für:

  • die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Hochschulen
  • fundierte Aussagen über Zugänge zum Studium, Studienerfolg und Studienabbrüche, die Steigerung der Leistung und Effizienz des Hochschulsystems
  • die Sicherung von Lehre und Forschung an den Hochschulen auf einem qualitativ hohen Niveau
  • fundierte Aussagen über die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Hochschule die Abschätzung des Angebots an Hochqualifizierten. (Bundesrat, 394/15, 2015, S. 12)
  • die Abschätzung des Angebots an Hochqualifizierten (Bundesrat, 394/15, 2015, S. 12

Die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) soll dazu beitragen, die benötigten steuerungs- und planungsrelevanten Informationen – auch im zeitlichen Verlauf – zu erhalten.

  • Die zentralen Informationen zur novellierten Gesetzgebung sind dem zum 1. März 2016 in Kraft getretenen Gesetzestext zu entnehmen.
  • Zudem hat das Statistische Landesamt zusätzliche Informationen für alle bekannten Veränderungen, Anpassungen und Neuerungen aufbereitet. Eine Präsentation hierzu finden Sie im Bereich „Download“.
  • Auch die jeweils aktuellen Schlüsselverzeichnisse  und Datensatzbeschreibungen können Sie dem Downloadbereich entnehmen.

  • Bisherige Hochschulinstitutionen: Wie bisher betrifft das novellierte Gesetz alle Hochschulinstitutionen, die einen Studiengang oder Prüfungen im Hochschulwesen anbieten – also insbesondere Universitäten, Technische Universitäten, Universitätskliniken, Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Technische Hochschulen, Kirchliche Hochschule, Hochschulen in freier oder privater Trägerschaft, Fachhochschulen, Prüfungsämter.
  • Aufnahme neuer Institutionen: Neben den bisherigen Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Hochschulkliniken und Prüfungsämtern sind ab dem Berichtsjahr 2017 auch Berufsakademien verpflichtet, die im Gesetz festgelegten Merkmale zu melden.
  • Erfassung aller Hochschulstandorte: Das Standortprinzip: Alle im Gesetz verankerten Studierenden-, Promovierenden- und Prüfungsstatistiken müssen für jeden Standort dem jeweiligen Bundesland gemeldet werden. Ein Standort wird darüber definiert, dass regelmäßig und dauerhaft Lehrveranstaltungen von mehr als 100 Semesterwochenstunden angeboten werden. Ist dies erfüllt, so ist dies ein meldepflichtiger Hochschulstandort. Die staatliche Anerkennung muss dabei nicht für den jeweiligen Standort vorliegen, jedoch für den Hauptsitz der Hochschule, der auch in anderen Bundesländern liegen kann. Mehrere Standorte innerhalb einer Stadt werden zu einem Standort zusammengefasst.
  • Promovierende und Hochschulräte: Neben den Studierenden, Prüfungsteilnehmenden und dem Hochschulpersonal werden ab 2017 auch Daten zu Promovierenden und zu den Mitgliedern in den Hochschulräten erhoben.

  • Datenspeicherung: Die Studienverlaufsstatistik sieht vor, ausgewählte Daten von Studierenden und Promovierenden im Längsschnitt, also im zeitlichen Verlauf, zu erfassen. Dazu werden die Daten von Studierenden semesterweise erhoben und auf einer zentralen Datenbank des Statistischen Bundesamtes für 18 Jahre gespeichert.
  • Datenschutz: Um einen bestmöglichen Datenschutz zu gewährlisten, wird für jede/n Studierende/n zur Anonymisierung der Daten nach dem neusten Stand der Technik ein eindeutiges und nicht rückverfolgbares Pseudonym gebildet. Die gespeicherten Daten geben durch ein entsprechendes Geheimhaltungskonzept keinen Rückschluss auf Einzelpersonen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat das Verfahren geprüft und dem zugestimmt.
  • Meldung der Daten: Weiterhin melden die Hochschulen mit einem Standort in Rheinland-Pfalz (siehe Standortprinzip) dem Statistischen Landesamt in Bad Ems alle Daten für diesen Standort.

Kontakt zum Team Hochschulstatistik

E-Mail
 hochschulstatistik(at)statistik.rlp.de
Referatsleitung
Dr. Marco Schröder
02603 71-2697
Sachgebietsleitung
Norman Knorr
02603 71-3284
Sachbearbeitung
Tessa Rech (Studierendenstatistik)
02603 71-4420
Hedwig  Koniorczyk (Personalstatistik)
02603 71-4230