Definitionen zum Thema Tourismus

Glossar

Begriff Themengebiet Erläuterung
Ankünfte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Siehe Gästeankünfte.

Aufenthaltsdauer, durchschnittliche Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist der Quotient aus der Anzahl der Übernachtungen und der Anzahl der Gästeankünfte. Sie wird auch als durchschnittliche Verweildauer bezeichnet. 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Beherbergung Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergung bezeichnet die Unterbringung von Personen, die sich nicht länger als ein Jahr ohne Unterbrechung an einem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten. Anlass für den vorübergehenden Ortswechsel können Urlaub und Freizeitaktivitäten, aber auch die Wahrnehmung privater und geschäftlicher Kontakte, der Besuch von Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit oder sonstige Gründe sein.

Beherbergungsstätten Themengebiet Tourismus Erläuterung

Unter Beherbergungsstätten versteht man Betriebe und Betriebsteile, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, Gästen im privaten und geschäftlichen Reiseverkehr eine Übernachtungsmöglichkeit bereitzustellen. In der Tourismusstatistik werden gewerbliche Betriebe mit zehn und mehr Fremdenbetten sowie Camping- und Reisemobilstellplätze mit zehn und mehr Stellplätzen berücksichtigt. 

Betriebe Themengebiet Tourismus Erläuterung

In der Tourismusstatistik sind Betriebe Beherbergungsstätten, die dazu dienen, Gästen im privaten oder geschäftlichen Reiseverkehr eine Übernachtungsmöglichkeit bereitzustellen. Berücksichtigung finden gewerbliche Betriebe mit zehn und mehr Fremdenbetten sowie Camping- und Reisemobilplätze mit zehn und mehr Stellplätzen. Die Anzahl der Betriebe zeigt bei Jahresergebnissen den Stand am 31. Juli des jeweiligen Berichtsjahres. 

Betriebsarten Themengebiet Tourismus Erläuterung

Betriebsarten entsprechen Gruppierungen bzw. Einordnungen der Beherbergungsstätten anhand der vorgegebenen Kriterien durch die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

Betten Themengebiet Tourismus Erläuterung

Betten bezeichnen in der Tourismusstatistik die Schlafgelegenheiten in einer Beherbergungsstätte. Doppelbetten zählen dabei als zwei Schlafgelegenheiten. Auch Klappbetten (Schlafcouch), die regulär als Schlafgelegenheiten angeboten werden, sind enthalten. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten (z. B. Zustellbetten, Kinderbetten) werden nicht berücksichtigt. Die Anzahl der Betten zeigt bei Jahresergebnissen den Stand am 31. Juli des jeweiligen Berichtsjahres.

Bettenauslastung, durchschnittliche Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die durchschnittliche Bettenauslastung ist der Quotient aus der Anzahl der tatsächlichen Übernachtungen und der Anzahl der möglichen Übernachtungen. Die Darstellung in Prozent erfolgt durch die Multiplikation dieses Quotienten mit dem Wert 100.

Bettendichte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die Bettendichte entspricht der Zahl der Betten bezogen auf je 1.000 der Bevölkerung. 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Campingplätze Themengebiet Tourismus Erläuterung

Campingplätze sind abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen, Reise- bzw. Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind.  In der Tourismusstatistik ist ab Januar 2013 nur noch das Urlaubscamping enthalten, nicht aber das sogenannte Dauercamping. Urlaubscamping liegt vor, wenn die Campingplatzbenutzung für einzelne Tage oder Wochen vereinbart worden ist. Dabei wird im Allgemeinen kein pauschales Entgelt, sondern eine nach Dauer der Belegung und Personenzahl gestaffelte Gebühr berechnet.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Erholungs- und Ferienheime Themengebiet Tourismus Erläuterung

Erholungs- und Ferienheime sind Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen, z. B. Mitgliedern eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens, Kindern, Müttern oder Betreuten sozialer Einrichtungen zugänglich sind. Speisen und Getränke werden nur an Hausgäste abgegeben. 

Erholungsorte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Erholungsorte sind Orte mit staatlicher Anerkennung, die unter bestimmten Voraussetzungen vergeben werden:

  • eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage,
  • für die Erholung geeignete verschiedenartige Einrichtungen und einen entsprechenden Ortscharakter,
  • eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste von mindestens 2,5 Tagen und
  • eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität.
Begriff Themengebiet Erläuterung
Ferienhäuser, Ferienwohnungen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind. Speisen und Getränke werden nicht abgegeben, allerdings ist eine Kochgelegenheit vorhanden.

Ferienzentren Themengebiet Tourismus Erläuterung

Ferienzentren sind Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und dazu dienen, wahlweise unterschiedliche Wohn- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie gleichzeitig Freizeiteinrichtungen in Verbindung mit Einkaufsmöglichkeiten und persönlichen Dienstleistungen zum vorübergehenden Aufenthalt anzubieten. Als Mindestausstattung gilt das Vorhandensein von Hotelunterkunft und anderen Wohngelegenheiten auch mit Kochgelegenheit, einer Gaststätte, von Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des persönlichen Bedarfs und des Freizeitbedarfs sowie von Einrichtungen für persönliche Dienstleistungen (z.B. Massageeinrichtungen, Solarium, Sauna, Friseur) und zur aktiven Freizeitgestaltung (z.B. Schwimmbad, Tennis-, Golf- oder Fitness-Anlagen).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Gäste Themengebiet Tourismus Erläuterung

Siehe Gästeankünfte.

Gästeankünfte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die Gästeankünfte entsprechen den Meldungen der Gäste in einem Beherbergungsbetrieb innerhalb eines Berichtszeitraumes, die zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegen. 

Gästeintensität Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die Gästeintensität ist eine Kennzahl für die relative Bedeutung des Tourismus in einem Gebiet. Die Gästeankünfte werden auf die jeweilige Bevölkerungszahl bezogen (Gästeankünfte je 1.000 der Bevölkerung).

Gasthöfe Themengebiet Tourismus Erläuterung

Gasthöfe sind Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich. In der Regel stehen neben dem Gastraum, der für Passanten offensteht, keine weiteren Aufenthaltsräume zur Verfügung. Bei Gasthöfen übersteigt der Umsatz aus der Bewirtung deutlich den Umsatz aus der Beherbergung.

Gemeindegruppen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Gemeinden oder Gemeindeteile werden nach der Art der staatlichen Anerkennung aufgrund landesrechtlicher Vorschriften (z.B. als Heilbad, Luftkurort) in Gemeindegruppen eingeteilt. Diese Anerkennung wird auch als Prädikat bezeichnet. Diejenigen Gemeinden, die kein Prädikat haben, bilden die Gruppe "Sonstige Gemeinden". 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Heilbäder Themengebiet Tourismus Erläuterung

Heilbäder sind Kurorte mit staatlicher Anerkennung, die unter bestimmten Voraussetzungen vergeben werden. Diese sind: 

  • ein natürliches, zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten geeignetes Kurmittel des Bodens, 
  • ein gesundheitsförderndes Klima und ausreichende Luftqualität, 
  • verschiedenartige, leistungsfähige Einrichtungen zur Abgabe und therapeutischen Anwendung der Kurmittel mit angemessener kurärztlicher und pflegerischer Betreuung,
  • leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und 
  • einen dem Kurbetrieb entsprechenden Ortscharakter, der auch durch die Bauleitplanung gesichert sein muss.
Hotels Themengebiet Tourismus Erläuterung

Hotels sind Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen ein Restaurant vorhanden ist. In der Regel stehen auch weitere Einrichtungen oder Räume für unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare, Sport, Freizeit, Erholung) zur Verfügung.

Hotels garnis Themengebiet Tourismus Erläuterung

Hotels garnis sind Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen als Mahlzeit höchstens ein Frühstück angeboten wird.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Jugendherbergen, Hütten u. Ä. Themengebiet Tourismus Erläuterung

Jugendherbergen und Hütten sind Beherbergungsstätten, die in der Regel eine einfache Ausstattung aufweisen und vorzugsweise Jugendlichen oder Angehörigen von Organisationen (z.B. Wanderverein), zur Verfügung stehen. Speisen und Getränke werden nur an Hausgäste abgegeben.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Luftkurorte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Luftkurorte sind Kurorte mit staatlicher Anerkennung, die unter bestimmten Voraussetzungen vergeben werden. Diese sind:  

  • ein für die Gesundheitsförderung geeignetes therapeutisches Klima, ausreichende Luftqualität und eine landschaftlich bevorzugte Lage,
  • Einrichtungen, die zur therapeutischen Anwendung des Klimas geeignet sind,
  • leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und
  • einen dem Kurbetrieb entsprechenden Ortscharakter, der auch durch die Bauleitplanung gesichert sein muss.
Begriff Themengebiet Erläuterung
Pensionen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Pensionen sind Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.

Privatquartiere Themengebiet Tourismus Erläuterung

Privatquartiere sind Kleinbeherbergungsstätten mit weniger als zehn Betten. Privatquartiere weren seit Januar 2021 nicht mehr erfasst und sind in den nach Januar 2021 veröffentlichen Ergebnissen (auch rückwirkend) nicht mehr enthalten. 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Reisegebiete Themengebiet Tourismus Erläuterung

Siehe Tourismusregionen. 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Schulungsheime Themengebiet Tourismus Erläuterung

Schulungsheime Beherbergungsstätten, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, Unterricht außerhalb des regulären Schul- und Hochschulsystems anzubieten und überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.

Sonstige Gemeinden Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die "Sonstigen Gemeinden" beinhalten innerhalb der Einteilung von Gemeinden in Gemeindegruppen diejenigen Gemeinden, die kein Prädikat als Heilbad, Luftkurort oder Erholungsort haben. Siehe auch "Gemeindegruppen".

Begriff Themengebiet Erläuterung
Tourismusregionen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Tourismusregionen sind nichtadministrativen Raumeinheiten, die auf Bundeslandebene abgegrenzt werden. Die Abgrenzung orientiert sich insbesondere an naturräumlichen Gegebenheiten sowie an den Zuständigkeitsbereichen der regionalen Tourismusverbände. Tourismusregionen werden auch als Reisegebiete bezeichnet. 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Übernachtungen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die Übernachtungen entsprechen der Zahl der Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum in einem Beherbergungsbetrieb ankamen oder aus dem vorherigen Berichtszeitraum noch anwesend waren.

Übernachtungsintensität Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die Übernachtungsintensität ist eine Kennzahl für die relative Bedeutung des Tourismus in einem Gebiet. Die Übernachtungen werden auf die jeweilige Bevölkerungszahl bezogen (Übernachtungen je 1.000 der Bevölkerung).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Verweildauer, durchschnittliche Themengebiet Tourismus Erläuterung

Siehe Aufenthaltsdauer, durchschnittliche.

Vorsorge- und Rehabilitationskliniken Themengebiet Tourismus Erläuterung

Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sind in der Tourismusstatistik Beherbergungsstätten, die ausschließlich oder überwiegend Kurgästen zur Verfügung stehen. Das Ziel des Aufenthalts ist die Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit oder der Berufs- oder Arbeitsfähigkeit sowie die Inanspruchnahme der allgemein angebotenen Kureinrichtungen außerhalb des Beherbergungsbetriebs. Zu den Vorsorge- und Rehabilitationskliniken zählen auch Kinderheilstätten, Sanatorien, Kur- und ähnliche Krankenhäuser. 
Im Unterschied zur Krankenhausstatistik werden Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in der Beherbergungsstatistik nur dann erfasst, wenn die dort untergebrachten Personen überwiegend in der Lage sind, während des vorübergehenden Aufenthaltes die Klinik zu verlassen und die Tourismusangebote der Gemeinde in Anspruch zu nehmen.