Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Methoden

Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) stellen ein Auswertungssystem dar, in dem das Datenmaterial einer Vielzahl von Wirtschafts- und Finanzstatistiken nach einheitlichen Konzepten zu einem konsistenten Rechenwerk zusammengeführt wird. Als Ergebnis sollen die VGR ein möglichst vollständiges Gesamtbild des Wirtschaftsprozesses und der ökonomischen Aktivitäten in einer Volkswirtschaft liefern. Im Rahmen der Inlandsproduktberechnungen werden Angaben zur Entstehung, Verteilung und Verwendung (Drei-Seiten-Rechnung) des Bruttoinlandsprodukts ermittelt.

Das Bruttoinlandsprodukt und die meisten seiner Komponenten werden sowohl nominal (in jeweiligen Preisen) als auch preisbereinigt dargestellt. Nominale Veränderungen können sowohl Folge von Mengen- als auch von Preisänderungen sein. Reale Veränderungen sind um die Preisänderungen bereinigt und geben somit nur die mengenmäßige Entwicklung wieder. Die preisbereinigten Ergebnisse der VGR werden entsprechend internationaler Konventionen und verbindlicher europäischer Rechtsvorschriften nicht mehr in Preisen eines festen Preisbasisjahres ausgedrückt, sondern stets in Preisen des jeweiligen Vorjahres (also z. B. Ergebnisse für das Jahr 2020 in Preisen von 2019). Durch Verkettung werden für jedes Merkmal vergleichbare lange Zeitreihen ermittelt.

Die Berechnungen erfolgen auf der Basis des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), dessen Anwendung mit der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 für die EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich vorgeschrieben ist. Die einheitliche Methodik soll sicherstellen, dass europaweit harmonisierte Ergebnisse für politische und wirtschaftliche Entscheidungen verwendet werden. Zuständig für die regionalen Berechnungen unterhalb der Bundesebene ist der Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“, dem alle Statistischen Landesämter in Deutschland angehören. Die entsprechenden Bezugszahlen (Erwerbstätige, Arbeitnehmer/-innen, geleistete Arbeitsstunden) werden vom Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder" bereitgestellt.

Im Rahmen von sogenannten großen Revisionen werden die Ergebnisse der VGR (einschließlich Erwerbstätigenrechnung) grundlegend überarbeitet. Nachdem die Revision 2011 in erster Linie der Umstellung der VGR auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) diente, war der Hauptanlass für die Revision 2014 die europaweite Einführung des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), das das bisherige ESVG 1995 abgelöst hat. Die quantitativ größte Konzeptänderung in der Revision 2014 war die Behandlung von Forschung und Entwicklung als Anlageinvestitionen. Im Rahmen der VGR-Revision 2019 gab es keine maßgeblichen konzeptionellen Änderungen, vielmehr wurden insbesondere neue Datenquellen, geänderte Bezugs- und Basisdaten sowie Berechnungsmethoden berücksichtigt. Um Brüche in den Zeitreihen zu vermeiden und den Datennutzern weiterhin methodisch konsistente Zeitreihen zur Verfügung zu stellen, wurden die Ergebnisse bis 1991 zurück neu berechnet.