Kommunale Doppik

Die kommunalen Finanzstatistiken liefern nationalen und internationalen Nutzern wichtige Informationen über die finanzielle Situation der kommunalen Gebietskörperschaften/Ebenen; sie stellen für politisches Handeln eine unverzichtbare Basis dar. Ein qualitativ hochwertiger Nachweis der Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte gelingt jedoch nur in dem Maße, wie es die Qualität und die Vergleichbarkeit der Haushaltsdaten zulassen. Dies gilt nach der zwischenzeitlich flächendeckend erfolgten Einführung doppischer Rechnungslegungssysteme unverändert fort.

In Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern und für Sport hat das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz eine Reihe von Empfehlungen erarbeitet. Sie sollen zu einer einheitlicheren Buchungspraxis und damit zu einer höheren Qualität der hierauf basierenden kommunalen Finanzstatistiken führen.

Kontakt

E-Mail: doppik(at)statistik.rlp.de

Telefon: 02603 71-4250

Doppik: Hilfen, Anwendungen, Informationen

Zuordnung

Kontierungshilfen und Bescheidbibliothek

Hinweise und Erläuterungen für die Zuordnung zu den einzelnen Konten und Unterkonten, unzulässige Kontierungen, Bescheidbibliothek.

Themen im Blickpunkt

Systematiken und häufig gestellte Fragen

Zentrale Doppik-Systematiken und Themen von Allgemeininteresse sowie "Häufig gestellte Fragen" ("Doppik-FAQ").

Hintergrund

Fachbeiträge und Publikationen

Fachbeiträge und Publikationen des Statistischen Landesamtes, des Gemeinde- und Städtebundes sowie des Innenminiisteriums.

Archiv

Dokumente aus www.rlp-doppik.de

Das Archiv der Dokumente der 2013 abgeschalteten Internetseite www.rlp-doppik.de steht hier zur Verfügung.

Lupe mit schwarzem Griff, die sich auf die Finanzdaten stützt
Lieferdatei

Vorprüfung

Das Programm wird derzeit überarbeitet und steht rechtzeitig für die Meldungen 2024 wieder zur Verfügung.

Mehr
Haushaltsplanung

Orientierungsdaten und Infos

Grundlagen zur Berechnung der allgemeinen Zuweisungen und Umlagen auf der Grundlage des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG).

Änderung 2019

Gemeindehaushaltsrechtliche Vorschriften

Geänderte Rechtsgrundlagen, überarbeiteten Haushaltsmuster sowie weitere Arbeits­hilfen.