Methodische Hinweise zu den Bildungsstatistiken

Welchen Zielen dient die Hochschulstatistik? 

Die Studierenden-, Prüfungs-, Promovierenden-, Gasthörer- und Personalstatistik liefern Informationen für die Bildungs- und Hochschulplanung im Land und auf Bundesebene sowie an den Hochschulen selbst. Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen Politik und Verwaltung auf nationaler und internationaler Ebene. Auf nationaler Ebene sind hier insbesondere die für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständigen Landes- und Bundesbehörden sowie die Hochschulen zu nennen, auf internationaler Ebene OECD und Eurostat. Weitere Nutzer sind die Medien und Informationsdienstleister, Forschungsinstitute, Berufsverbände sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Hochschulstatistik? 

Rechtsgrundlage ist das Hochschulstatistikgesetz vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke  Bundesstatistikgesetz – BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils gültigen Fassung.

Welche Merkmale werden in der Hochschulstatistik erhoben? 

Studierenden- und Prüfungsstatistik: Erhoben werden soziodemografische Merkmale der Studierenden, Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, Hochschule, Hochschulart, Anzahl der Hochschul- und Fachsemester, Studienfach, angestrebter Abschluss, Studienunterbrechungen, Studiendauer, Studiengänge und Studienort des vorangehenden Semesters; zu den Gasthörern soziodemografische Merkmale, Hochschule, Hochschulart und Studienfach.

Personalstatistik: In der Personalstatistik werden soziodemografische Merkmale der Beschäftigten, Hochschule, Hochschulart, fachliche und organisatorische Zugehörigkeit, Einstufung, Art der Finanzierung, Jahr der Berufung (bei Professoren) erhoben.

Welche Klassifikationssysteme werden in der Hochschulstatistik verwendet? 

In der Studierenden- und Gasthörerstatistik finden folgende Klassifikationen der Hochschulstatistik Anwendung:
▪ Systematik der Studienfächer, Studienbereiche und Fächergruppen
▪ Systematik der Prüfungsgruppen und Abschlussprüfungen.

Welche Geheimhaltungsverfahren werden in der Hochschulstatistik angewendet? 

Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) sowie entsprechend den Vorgaben des Hochschulstatistikgesetzes geheim gehalten. Innerhalb des Veröffentlichungssystems MATS werden die Ergebnisse der Hochschulstatistik auf ein Vielfaches von Fünf gerundet. Die Ergebnisse können daher von bisherigen Veröffentlichungen und Veröffentlichungen aus anderen Systemen abweichen, in denen andere Geheimhaltungsverfahren eingesetzt werden.

Wer liefert die Daten zur Hochschulstatistik und in welchem Turnus? 

Die Daten zu den Gasthörenden, Personal und Promovierenden werden jeweils zum Wintersemester an allen nach Landesrecht anerkannten Hochschulen erfragt. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzliche Datenmeldung zum Sommersemester für Studierende und Teilnehmende an Abschlussprüfungen. Für die aus Verwaltungsdaten generierten Sekundärerhebungen besteht eine Auskunftspflicht. Die Datenaufbereitung erfolgt durch das Statistische Landesamt.

Sind die Daten der Hochschulstatistik zeitlich und räumlich vergleichbar? 

Die Hochschulstatistiken werden für alle Bundesländer in gleicher Weise durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher vergleichbar.

Gibt es weitere fachlich relevante Hinweise? 

Zum Wintersemester 2015/2016 und zum Wintersemester 2020/2021 wurde die Fächergruppensystematik umgestellt. 

Wo gibt es weiterführende Informationen? 

Die Methode wird ausführlich im Qualitätsbericht beschrieben.

Statistisches Bundesamt: Qualitätsbericht Studierendenstatistik
Statistisches Bundesamt: Qualitätsbericht Prüfungen an Hochschulen

Welchen Zielen dient die Weiterbildungsstatistik? 

Die Weiterbildungsstatistik liefert Informationen über die Weiterbildungsaktivitäten der Bevölkerung. Sie dient als Grundlage
der Trendanalyse und Förderungsplanung bedarfsgerechter Bildungsangebote in Land Rheinland-Pfalz. Zu den
Hauptnutzern der Statistik zählen Landesressorts und die Weiterbildungsinstitute selbst.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Weiterbildungsstatistik? 

Gemäß § 29 Weiterbildungsgesetz (WBG) werden jährlich Daten zum Bereich der Weiterbildung von den Volkshochschulen
und den anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung erhoben. Die Aufbereitung erfolgt durch das
Statistische Landesamt.

Welche Merkmale werden in der Weiterbildungsstatistik erhoben? 

Erhoben werden Angaben zu Maßnahmen, Teilnehmer/-innen und Stundenzahl der Weiterbildung an den Volkshochschulen
und den anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung, bezogen auf die jeweiligen Sachgebiete sowie pädagogische Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte. 

Wer liefert die Daten zur X-Statistik und in welchem Turnus? 

Der Berichtskreis umfasst die anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung. Dazu zählen:
▪ Bildungswerk des Landessportbundes
▪ Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
▪ Katholische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
▪ Landesarbeitsgemeinschaft 'Anderes Lernen'
▪ Arbeit & Leben Rheinland-Pfalz gGmbH
▪ Landesvereinigung für ländliche Erwachsenenbildung
▪ Verband der Volkshochschulen.