Methodische Hinweise zu den Bildungsstatistiken

Ziel der Statistik

Die Studierenden-, Prüfungs-, Promovierenden-, Gasthörer- und Personalstatistik liefern Informationen für die Bildungs- und Hochschulplanung im Land und auf Bundesebene sowie an den Hochschulen selbst. Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen Politik und Verwaltung auf nationaler und internationaler Ebene. Auf nationaler Ebene sind hier insbesondere die für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständigen Landes- und Bundesbehörden sowie die Hochschulen zu nennen, auf internationaler Ebene OECD und Eurostat. Weitere Nutzer sind die Medien und Informationsdienstleister, Forschungsinstitute, Berufsverbände sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist das Hochschulstatistikgesetz vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke  Bundesstatistikgesetz – BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils gültigen Fassung.

Berichtskreis und Erhebungsumfang

Die Daten zu den Gasthörenden, Personal und Promovierenden werden jeweils zum Wintersemester an allen nach Landesrecht anerkannten Hochschulen erfragt. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzliche Datenmeldung zum Sommersemester für Studierende und Teilnehmende an Abschlussprüfungen. Für die aus Verwaltungsdaten generierten Sekundärerhebungen besteht eine Auskunftspflicht. Die Datenaufbereitung erfolgt durch das Statistische Landesamt.

Erhebungsmerkmale

Studierenden- und Prüfungsstatistik: Erhoben werden soziodemografische Merkmale der Studierenden, Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, Hochschule, Hochschulart, Anzahl der Hochschul- und Fachsemester, Studienfach, angestrebter Abschluss, Studienunterbrechungen, Studiendauer, Studiengänge und Studienort des vorangehenden Semesters; zu den Gasthörern soziodemografische Merkmale, Hochschule, Hochschulart und Studienfach.

Personalstatistik: In der Personalstatistik werden soziodemografische Merkmale der Beschäftigten, Hochschule, Hochschulart, fachliche und organisatorische Zugehörigkeit, Einstufung, Art der Finanzierung, Jahr der Berufung (bei Professoren) erhoben.

Klassifikationssysteme

In der Studierenden- und Gasthörerstatistik finden folgende Klassifikationen der Hochschulstatistik Anwendung:
▪ Systematik der Studienfächer, Studienbereiche und Fächergruppen
▪ Systematik der Prüfungsgruppen und Abschlussprüfungen.

Geheimhaltung

Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) sowie entsprechend den Vorgaben des Hochschulstatistikgesetzes geheim gehalten.

Vergleichbarkeit

Die Hochschulstatistiken werden für alle Bundesländer in gleicher Weise durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher vergleichbar.

Besondere fachliche Hinweise

Zum Wintersemester 2015/2016 und zum Wintersemester 2020/2021 wurde die Fächergruppensystematik umgestellt. 
 

Qualitätsbericht

Ausführlich wird die Methode im Qualitätsbericht beschrieben

Statistisches Bundesamt: Qualitätsbericht Studierendenstatistik
Statistisches Bundesamt: Qualitätsbericht Prüfungen an Hochschulen

Ziel der Statistik

Die Weiterbildungsstatistik liefert Informationen über die Weiterbildungsaktivitäten der Bevölkerung. Sie dient als Grundlage
der Trendanalyse und Förderungsplanung bedarfsgerechter Bildungsangebote in Land Rheinland-Pfalz. Zu den
Hauptnutzern der Statistik zählen Landesressorts und die Weiterbildungsinstitute selbst.

Rechtsgrundlage

Gemäß § 29 Weiterbildungsgesetz (WBG) werden jährlich Daten zum Bereich der Weiterbildung von den Volkshochschulen
und den anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung erhoben. Die Aufbereitung erfolgt durch das
Statistische Landesamt.

Berichtskreis und Erhebungsumfang

Zu den anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung zählen:
▪ Bildungswerk des Landessportbundes
▪ Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
▪ Katholische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
▪ Landesarbeitsgemeinschaft 'Anderes Lernen'
▪ Arbeit & Leben Rheinland-Pfalz gGmbH
▪ Landesvereinigung für ländliche Erwachsenenbildung
▪ Verband der Volkshochschulen.

Erhebungsmerkmale

Zum Erhebungsumfang gehören Angaben zu Maßnahmen, Teilnehmer/-innen und Stundenzahl der Weiterbildung bezogen
auf die jeweiligen Sachgebiete sowie pädagogische Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte.