Definitionen zum Thema Industrie
Glossar
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Auftragseingang (Verarbeitendes Gewerbe) | Themengebiet | Industrie | Konjunktur | Erläuterung | Der Auftragseingang umfasst den Wert (ohne Umsatzsteuer) aller im jeweiligen Berichtsmonat von den Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes mit 50 und mehr Beschäftigten fest akzeptierten Aufträge auf Lieferung selbst hergestellter (oder in Lohnarbeit gefertigter) Erzeugnisse. Zur Analyse der Binnen- und Exportnachfrage wird zwischen dem Auftragseingang aus dem Inland und den von ausländischen Auftraggebern erteilten Orders unterschieden |
Auslandsumsatz (verarbeitenes Gewerbe) | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Beschäftigte (Industrie) | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Alle am Monatsende im Betrieb tätigen Personen einschließlich tätige Inhaber /-innen und Mitinhaber /-innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden monatlich im Betrieb tätig sind, weiterhin alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen (z. B. Direktorinnen und Direktoren, Volontärinnen und Volontäre, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende). |
Beschäftigte (verarbeitendes Gewerbe) | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Alle Personen, die am Ende des Monats in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber/-innen und Mitinhaber/-innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind. |
Betrieb (Industrie) | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Örtliche Betriebseinheit (nicht Unternehmen) des Bauhauptgewerbes. Dazu zählen:
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Betrieb (verarbeitendes Gewerbe) | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Örtlich getrennte Niederlassung von Unternehmen, einschließlich der Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Entgelte (verarbeitendes Gewerbe) | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Die Entgelte entsprechen der Bruttolohn- und -gehaltssumme. Dies ist die Bruttosumme ohne Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfindergelder sowie Provisionen, Tantiemen usw.) sowie Vergütungen für gewerblich und kaufmännisch Auszubildende. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind. |
Entgeltquote | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Anteil der Entgelte am Gesamtumsatz |
Exportquote | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Anteil des Auslandsumsatzes am Gesamtumsatz. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Geleistete Arbeitsstunden (Industrie) | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Alle von Inhaberinnen und Inhabern, Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern sowie Auszubildenden auf Baustellen und Bauhöfen tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Arbeitsstunden. Nicht einbezogen sind die für Bürotätigkeit geleisteten Arbeitsstunden. |
Geleistete Arbeitsstunden (verarbeitendes Gewerbe) | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Tatsächlich geleistete Stunden (nicht die bezahlten) aller tätigen Personen (Lohn- und Gehaltsempfänger). |
Gesamtumsatz (Verarbeitendes Gewerbe) | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Umsatz aus eigener Erzeugung (einschließlich Umsatz aus dem Verkauf von Energie, Nebenerzeugnissen und Abfällen sowie Entgelte für industrielle Dienstleistungen, wie Reparaturen, Instandhaltungen, Installationen und Montagen), Umsatz aus Handelsware und sonstigen nichtindustriellen/nichthandwerklichen Tätigkeiten (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und Einnahmen aus der Veräußerung von Patenten). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich etwa darin enthaltener Verbrauchsteuern sowie der Kosten für Fracht, Transportversicherung, Porto, Verpackung und Spesen, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Lohnarbeit | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Lohnarbeit liegt vor, wenn vom Auftraggeber (Unternehmen das den Auftrag erteilt) unberechnet geliefertes Material be- oder verarbeitet wird. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Produktion | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Produktion bezeichnet, die im Inland im Berichtszeitraum fertig gestellten zum Absatz und zur Weiterverarbeitung bestimmten Erzeugnisse. |
Produktionswert | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises ab Werk berechnet (Verkaufswert). Der Verkaufswert enthält auch die Kosten der Verpackung, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt wird. |
Produzierendes Gewerbe | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Das produzierende Gewerbe umfasst den Bergbau, die Gewinnung von Steinen und Erden, das verarbeitende Gewerbe, die Energie- und Wasserversorgung sowie das Baugewerbe. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Sonstige Leistungen | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Umsatz von Erzeugnissen und Leistungen aus Nebenbetrieben ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang sowie Umsatz aus Nebengeschäften; Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen sind nicht einbezogen. Der Nachweis erfolgt ohne Umsatzsteuer. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Umsatz (Industrie) | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Ausbauleistungen im Bundesgebiet und die ausbaugewerblichen Umsätze in Zollausschlussgebieten (z.B. deutsche Freihäfen) einschließlich Umsatz aus Nachunternehmertätigkeit und Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer. Der Gesamtumsatz enthält außer dem ausbaugewerblichen Umsatz (Umsatz aus Bauleistungen) die Handels- und sonstigen Umsätze. |
Umsatz (verarbeitendes Gewerbe) | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und industriellen oder handwerklichen Dienstleistungen, außerdem aus dem Verkauf von Handelsware und aus sonstigen nicht industriellen oder nicht handwerklichen Tätigkeiten. Als Umsatz gilt, unabhängig vom Zahlungseingang, die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der im Berichtszeitraum abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte einschließlich etwa darin enthaltener Verbrauchssteuern und Kosten für Fracht, Porto und Verpackung, auch wenn diese gesondert berechnet werden. |
Umweltschutzinvestitionen | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Zugänge an Sachanlagen zum Schutz vor schädlichen Einflüssen, die bei der Produktionstätigkeit entstehen (produktionsbezogene Investitionen) sowie zur Herstellung von Erzeugnissen, die bei Verwendung oder Verbrauch eine geringere Umweltbelastung hervorrufen (produktbezogene Investitionen). |
Unternehmen | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Rechtliche und zugleich kleinste bilanzierende Einheit ohne rechtlich selbständige Tochtergesellschaften, Arbeitsgemeinschaften, Betriebsführungsgesellschaften usw. Das Unternehmen im Produzierenden Gewerbe umfasst die Funktionen Beschaffung, Lagerung, Fertigung, Vertrieb, Verwaltung, Planung sowie Forschung und Entwicklung. Diese Funktionen können jedoch auch getrennt oder allein vorkommen. Besteht das Unternehmen nur aus einer einzigen örtlichen Niederlassung, gilt es als Einbetriebsunternehmen. Verfügt es über mehrere - mindestens zwei - voneinander getrennt liegende, juristisch unselbständige, örtliche Einheiten, ist es ein Mehrbetriebsunternehmen. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Verarbeitendes Gewerbe | Themengebiet | Industrie | Erläuterung | Zum verarbeitenden Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) gehören alle Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darauf gerichtet ist, Erzeugnisse zu be- und verarbeiten, und zwar überwiegend mit dem Ziel, andere Produkte herzustellen. Die Tätigkeit kann aber auch darin bestehen, Erzeugnisse zu veredeln, zu montieren oder zu reparieren. Das verarbeitende Gewerbe ist Teil des produzierenden Gewerbes. |