Methodische Hinweise zur Tourismusstatistik
Welchen Zielen dient die Tourismusstatistik?
Die Monatserhebung im Tourismus (MiT) informiert über die Gästeankünfte und Gästeübernachtungen und ermöglicht Aussagen über die kurzfristige Entwicklung der Nachfrage im Beherbergungsgewerbe. Anhand der Angaben über die vorhandenen Bettenkapazitäten kann auf die Entwicklung des touristischen Angebotes geschlossen werden. Die Ergebnisse bieten der Europäischen Kommission, den Ministerien des Bundes und der Länder, lokalen, regionalen und nationalen Tourismusorganisationen, Verbänden und Interessenvertretungen im Bereich Tourismus sowie weiteren institutionellen und privaten Nutzern die notwendigen statistischen Grundlagen für Entscheidungen und Maßnahmen.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Tourismusstatistik?
Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1642) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2011 (BGBI. I S. 2298) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), in der jeweils gültigen Fassung. Landesgesetz über Fremdenverkehrsstatistik in Rheinland-Pfalz vom 19. März 1951 (GVBl. S. 56), zuletzt geändert durch § 10 Abs. 6 des Landesstatistikgesetzes (LStatG) vom 27. März 1987 (GVBl. S. 57) Landesstatistikgesetz (LStatG) vom 27. März 1987 (GVBl. S. 57), geändert durch Art. 8 des siebten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (GVBl. S. 289) in Verbindung mit der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der Erhebungsstelle für die Statistik der Verbraucherpreise, die Fremdenverkehrsstatistik und die Beherbergungsstatistik vom 20. April 2005 (GVBl. S. 146).
Welche Merkmale werden in der Tourismusstatistik erhoben?
Seit dem 1. Januar 2012 werden monatlich bundeseinheitlich bei allen Beherbergungsbetrieben mit zehn und mehr Betten sowie bei Camping- und Reisemobilplätzen mit zehn und mehr Stellplätzen die angekommenen Gäste und deren Übernachtungen erfasst. Bei Gästen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands liegt, wird zusätzlich das Herkunftsland erfragt. Für größere Hotelleriebetriebe (25 und mehr Zimmer) wird zudem monatlich die Auslastung der Gästezimmer erhoben.
Außerdem wird jährlich die Zahl der angebotenen Schlafgelegenheiten bzw. die Anzahl der Stellplätze erhoben. Betriebe der Hotellerie (Hotels, Hotel garnis, Gasthöfe, Pensionen) melden zusätzlich die Zahl der Gästezimmer am 31. Juli.
Welche regionalen Ebenen werden in der Tourismusstatistik abgebildet?
Die Ergebnisse werden für Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden sowie nichtadministrative Gebietseinheiten wie Tourismusregionen nachgewiesen.
Welche Geheimhaltungsverfahren werden in der Tourismusstatistik angewendet?
Der Einsatz eines automatisierten Verfahrens (Zellsperrung) gewährleistet die primäre und sekundäre Geheimhaltung der Daten.
Wer liefert die Daten zur Tourismusstatistik und in welchem Turnus?
Die Monatserhebung im Tourismus ist eine Vollerhebung aller Beherbergungsbetriebe mit Abschneidegrenze. Zum Berichtskreis gehören Beherbergungsbetriebe mit zehn und mehr Betten sowie Camping- und Reisemobilplätze mit zehn und mehr Stellplätzen. Die Daten werden per Online-Befragung erhoben. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.
Was passiert bei Antwortausfällen?
Mit einem so genannten Imputationsverfahren werden für alle Erhebungseinheiten, die bis zu einem festgelegten Zeitpunkt noch keine Meldung übermittelt haben (Antwortausfälle), Imputationswerte ermittelt. Dazu werden die Werte vergleichbarer Einheiten herangezogen, die Angaben geliefert haben oder ältere Angaben des jeweiligen Betriebs genutzt.
Finden regelmäßige Revisionen in der Tourismusstatistik statt?
Bei der Monatserhebung im Tourismus kann eine Revision der Ergebnisse für alle Monate innerhalb des laufenden Berichtsjahrs erfolgen (Rückkorrektur), jedoch nicht über das Berichtsjahr hinaus. Die Ergebnisse des Berichtsmonats Dezember werden also nicht revidiert. So kann so frühzeitig im Folgejahr ein endgültiges Jahresergebnis für das abgelaufene Berichtsjahr publiziert werden. Bei der Rückkorrektur werden die zu einem späteren Zeitpunkt eingehenden Originalmeldungen einzelner Betriebe dazu verwendet, die ursprünglichen Imputationswerte zu ersetzen. Außerdem können auch die Beherbergungsbetriebe selbst bereits gemeldete Werte nachträglich durch erneute Meldungen korrigieren.
Sind die Daten der Tourismusstatistik zeitlich und räumlich vergleichbar?
Seit Januar 2013 werden Gäste- und Übernachtungszahlen über das sogenannte „Dauercamping“ nicht mehr erhoben. In Rheinland-Pfalz wurden diese bis Dezember 2012 bei den Campingplatzbetreibern auf freiwilliger Basis erfragt. Die Befragung und die Ergebnisdarstellung zum Campingtourismus konzentrieren sich nunmehr gemäß bundeseinheitlicher Vorgehensweise auf das kurzfristige Urlaubscamping. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurden die Zeitreihen mit Monats- und Jahreszahlen in den Veröffentlichungen ab Januar 2013 angepasst. Dies führt zu Abweichungen gegenüber älteren Veröffentlichungen.
Seit Januar 2021 werden keine Daten mehr in Betrieben mit weniger als zehn Betten erhoben (Privatquartiere und gewerbliche Kleinbetriebe). Diese wurden bis dahin in Gemeinden mit Fremdenverkehrsprädikat auf landesrechtlicher Grundlage zusätzlich zum bundesweit befragten Berichtskreis erhoben. Um die zeitliche Vergleichbarkeit zu erhalten, werden die Ergebnisse vor dem Berichtsmonat Januar 2021 rückwirkend ebenfalls ohne Privatquartiere und gewerbliche Kleinbetriebe dargestellt.
Die Corona-Krise hat bei den Beherbergungsbetrieben zu außerordentlichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen geführt. Da die Durchsetzbarkeit der Meldepflicht in dieser Situation eingeschränkt war, liegt der Schätzanteil der fehlenden Statistikmeldungen in den betroffenen Jahren über dem sonst üblichen Maß. Die Vergleichbarkeit ist dadurch eingeschränkt.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Allgemeine Informationen sowie Details über die Methodik werden ausführlich im Qualitätsbericht beschrieben.
Statistisches Bundesamt: Qualitätsbericht Monatserhebung im Tourismus