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Zahl der Menschen mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt steigt auf knapp 9.000

Zum Jahresende 2021 erhielten knapp 9.000 Menschen in Rheinland-Pfalz Hilfe zum Lebensunterhalt als Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Wie das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz mitteilt, waren dies 290 Personen bzw. 3,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Frauen und Männer fanden sich mit Anteilen von 51 bzw. 49 Prozent – wie schon in den Vorjahren – nahezu gleich häufig im Leistungsbezug.

Gut die Hälfte (51 Prozent) der Empfängerinnen und Empfänger lebte zum Stichtag der Erhebung in einer Einrichtung. Gegenüber dem Jahr 2020 ist deren Zahl um 475 bzw. rund 12 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum gab es einen Rückgang der Hilfebedürftigen außerhalb von Einrichtungen um 190 Personen bzw. 4,2 Prozent.

Das Durchschnittsalter aller Empfängerinnen und Empfänger betrug 57 Jahre, wobei Personen in Einrichtungen (72 Jahre) im Durchschnitt deutlich älter waren als solche, die außerhalb von Einrichtungen lebten (42 Jahre). Auch zwischen den Geschlechtern waren Unterschiede in der Altersstruktur feststellbar: Weibliche Hilfebedürftige (62 Jahre) waren im Mittel zehn Jahre älter als männliche (52 Jahre).

Ende 2021 kamen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 2,2 Menschen mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt. In den kreisfreien Städten fiel dieser Wert mit 2,7 Personen höher aus als in den Landkreisen (2,0). Die Spannweite reicht dabei von 0,8 Empfängerinnen oder Empfänger im Rhein-Pfalz-Kreis bis 4,6 in der Stadt Kaiserslautern.

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, für die kein Vorrang anderer Grundsicherungsleistungen besteht und umfasst im Wesentlichen befristet Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte, aber auch pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und die Hilfe zum Lebensunterhalt als Taschengeld erhalten. Für in Einrichtungen lebende Menschen mit Behinderung existiert dieses Taschengeld seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr; sie erhalten bei Bedarf einen Regelsatz der Grundsicherung. Infolgedessen ist die Zahl der Leistungsempfängerinnen und Empfänger in Einrichtungen 2020 deutlich gesunken.

Die Daten zur Statistik der Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt zum Stichtag 31.12. werden jährlich von den Landkreisen sowie den Delegationsgemeinden (Verbandsgemeinden bzw. verbandsfreien Gemeinden sowie den kreisfreien Städten) als Träger der Sozialhilfe elektronisch an das Statistische Landesamt gemeldet. Hilfe zum Lebensunterhalt ist nach dem SGB XII Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Eigene Mittel sind insbesondere das eigene Einkommen und Vermögen. Der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft; dies gilt in besonderem Maß für Kinder und Jugendliche. Für Schülerinnen und Schüler umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch die erforderlichen Hilfen für den Schulbesuch. Die Regelleistungen umfassen neben den nach Alter und Lebenssituation definierten Regelsätzen zusätzlich die Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Darüber hinaus werden in bestimmten Fällen (u.a. Alter, Krankheit, Alleinerziehende) Mehrbedarfe berücksichtigt. Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Rheinland-Pfalz am 31.12.2021 nach ausgewählten Merkmalen
 AlterInsgesamtdavon
außerhalb von Einrichtungen
davon in Einrichtungendavon
Männer
davon
Frauen
davon mit Regelbedarfsstufe
123456
Zusammen8.9804.3854.5904.4054.5752.9957254.350225480200
unter 39090545500000090
3 - 715014557570000040110
7 - 112201804012010000002200
11 - 1531522095180140000952200
15 - 1813030100854500013000
18 - 2113555808555402080000
21 - 2520018015115851206515000
25 - 302702655160110205605000
30 - 406656402542524052012025000
40 - 50785730554853006359555000
50 - 601.4351.110325775660935180325000
60 - 65915545370485430420125370000
65 - 7072018054040031512055540000
70 - 755551054529525555545000
75 - 80485048523525000485000
80 - 85780577523554505775000
85 und älter1.12501.125205925001.125000
Durchschnitts- alter57,141,671,951,962,147,547,275,115,710,53,3
Aus Geheimhaltungsgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 5 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Rheinland-Pfalz am 31.12.2021 nach Verwaltungsbezirken
Kreisfreie Stadt (St.)
Landkreis
Insgesamt Alter von ... bis unter ... Jahren In Ein-richtungenAußerhalb von Einrichtungen
Anzahlje 1 000
Einwohner/
-innen
unter
18
18

65
65 und
älter
Anzahl
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)1252,62065405570
Kaiserslautern4604,635220205250210
Koblenz3853,420195165205180
Landau i. d. Pfalz751,6530404530
Ludwigshafen am Rhein3602,145195120180175
Mainz4702,255245170230240
Neustadt a. d. Weinstr.1152,11060457045
Pirmasens1503,71585557575
Speyer851,71040354045
Trier3803,425170185215165
Worms1702,010100607095
Zweibrücken1153,41055455555
Landkreise
Ahrweiler290215120150180105
Altenkirchen (Ww.)275225135115150120
Alzey-Worms25525511085120135
Bad Dürkheim270230125115160110
Bad Kreuznach330230200105115215
Bernkastel-Wittlich260210110135135130
Birkenfeld270335115115160110
Cochem-Zell14521060759055
Donnersbergkreis165220905560105
Eifelkreis Bitburg-Prüm1552575708070
Germersheim200230908011585
Kaiserslautern14512065607570
Kusel1252545758540
Mainz-Bingen380260215105150230
Mayen-Koblenz520250275195240280
Neuwied420245200175215205
Rhein-Hunsrück-Kreis195220859010590
Rhein-Lahn-Kreis385345235110140250
Rhein-Pfalz-Kreis13012050607060
Südliche Weinstraße2152308510013085
Südwestpfalz13511045758545
Trier-Saarburg24021010512515585
Vulkaneifel13022055557555
Westerwaldkreis460250255160215245
Rheinland-Pfalz8.98029054.4053.6654.5904.385
kreisfreie Städte2.88532601.4601.1701.4901.395
Landkreise6.09026452.9452.5003.1002.990
Aus Geheimhaltungsgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 5 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.

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