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Zahl der Wohngeldhaushalte sinkt auf rund 24.500

Ende 2021 bezogen in Rheinland-Pfalz 24.540 Haushalte Wohngeld. Nach Angaben des Statistischen Landesamt in Bad Ems waren dies rund 2.000 bzw. 7,6 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr. Im Jahr 2020 war infolge der Wohngeldreform ein deutlicher Anstieg von rund 5.100 Haushalten bzw. 23,7 Prozent zu beobachten gewesen.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag im Dezember 2021 bei 190 Euro – nach 178 Euro im Jahr 2020. Während Einzelpersonen im Mittel Wohngeldleistungen in Höhe von 130 Euro empfingen, erhielten Haushalte mit sechs und mehr Personen durchschnittlich 417 Euro.

Der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Haushalte (91 Prozent) wurde Wohngeld als Zuschuss zur Miete ausgezahlt; den übrigen Empfängerhaushalten wurde ein Lastenzuschuss zu den Kosten eines selbst genutzten Wohneigentums gewährt.

In fast 97 Prozent aller Fälle handelte es sich um sogenannte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Mitglieder einen Leistungsanspruch hatten. Die durchschnittliche Wohnkostenbelastung dieser Haushalte wurde durch das Wohngeld von knapp 44 auf rund 27 Prozent des Haushaltseinkommens gesenkt. In den restlichen Fällen wohnten Personen mit und ohne Wohngeldanspruch in sogenannten wohngeldrechtlichen Teilhaushalten zusammen. In diesen Fällen konnte die Wohnkostenbelastung nahezu halbiert werden - von circa 40 Prozent auf etwas mehr als 20 Prozent.

Die höchsten Zuschüsse je Haushalt und Monat wurden mit durchschnittlich 252 Euro je Monat im Rhein-Pfalz-Kreis gewährt, gefolgt von den kreisfreien Städten Ludwigshafen (243 Euro) und Mainz (237 Euro). Am niedrigsten fielen die Beträge in der kreisfreien Stadt Pirmasens (142 Euro) aus.

 Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Er wird einkommensschwachen Haushalten gewährt, damit diese die Aufwendungen für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung sowie dem Gesamteinkommen des Haushaltes.
Die Wohngeldstatistik dient der Gewinnung umfassender, aktueller und zuverlässiger statistischer Informationen über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des Wohngeldgesetzes. Die Ergebnisse bieten den politisch Verantwortlichen die notwendigen statistischen Grundlagen für Planungen und Entscheidungen. Sie sind darüber hinaus auch für die Verwaltung, die Wissenschaft sowie die breite Öffentlichkeit bestimmt.
Zur Erstellung der Wohngeldstatistik erhält das Statistische Landesamt regelmäßig in elektronischer Form Angaben aus Verwaltungsdaten der rheinland-pfälzischen Wohngeldbehörden; das sind in der Regel die Verwaltungen der kreisfreien Städte, der Landkreise und der großen kreisangehörigen Städte. Diese Daten werden vierteljährlich aufbereitet.
Die Zahl der Empfängerhaushalte bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember.
Die langfriste Vergleichbarkeit der Daten ist durch Wohngeldnovellen nur bedingt gegeben. Seit der Einführung des Wohngeldes im Jahr 1965 ist das Wohngeld mehrfach unter anderem an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst worden, zuletzt zum 1. Januar 2020.
Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Wohngeldstatistik unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Aggregierte Werte können daher von der Summe ihrer Einzelwerte abweichen.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

Säulendiagramm: Empfängerhaushalte von Wohngeld 2011 bis 2021

 Reine Wohngeldhaushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte nach Haushaltsgröße 1und Mietenstufen2 der Gemeinden am 31.12.2021
 Haushalte

Anzahl der Personen im Haushalt

Mietstufen der Gemeinden
 Haushalte mit Wohngeld
Insgesamtdurchschn.
monatlicher
Wohngeld-anspruch
davon reine Wohngeldhaushaltedavon wohngeldrechtliche Teilhaushalte
Anzahldurchschn.
monatlicher
Wohngeld-anspruch
durchschn.
Wohnkosten-belastung
vor Wohngeld
durchschn.
Wohnkosten-belastung nach Wohngeld
Anzahldurchschn.
monatlicher
Wohngeld-anspruch
durchschn.
Wohnkosten-belastung
vor Wohngeld
durchschn.
Wohnkosten-belastung nach Wohngeld
AnzahlEUREUR%EUR%
 Wohngeld insgesamt
 Haushalte insgesamt 24 54019023 78519243,7627,3875514039,9020,37
Haushaltsgröße          
112 18013012 18013046,7130,51////
23 1551582 68516744,2129,1947010940,7021,15
31 7651831 62018643,1829,7914515442,1419,33
42 7652282 70023039,5125,506518241,7319,97
52 4202902 39029141,0824,503021135,7119,40
6 oder mehr2 2554172 20542044,0922,514531635,8019,87
Mietstufe          
I10 0151679 65016841,3426,5436513640,4219,65
II4 6701924 54519443,5427,2912514539,1420,02
III7 2802037 06520545,7928,2521013938,6521,21
IV1 2952451 27024645,4726,832518040,3518,89
V-/-///////
VI1 2852371 25523949,0929,593015646,9824,92
VII-/-///////
 Mietzuschuss
 Haushalte insgesamt 22 23518421 52018642,8026,6271513939,8219,78
Haushaltsgröße          
111 41012811 41012846,2030,37////
22 8801582 42516743,4728,6945511040,5520,85
31 6551821 51518441,9128,6814015642,6919,46
42 5052292 44523038,5124,406018139,9218,84
52 1002912 07529239,3822,632521235,3217,77
6 oder mehr1 6804141 64541642,2219,574029135,0117,80
Mietstufe          
I8 5101558 17015639,4025,2634013439,8518,44
II4 3201894 20019042,7326,4912013738,9919,33
III6 9051986 70020045,1727,7520513839,1821,25
IV1 2452411 22024244,9526,472518040,3518,89
V-/-///////
VI1 2602371 22524049,1129,563015646,9824,92
VII-/-///////
Lastenzuschuss
 Haushalte insgesamt 2 3052492 26525151,2633,344015940,8626,83
Haushaltsgröße          
177015077015055,9833,12////
227516526017052,2634,6615///
311020310520762,6346,855///
426022025522148,8935,785///
531528631028751,7336,275///
6 oder mehr57042756043048,5429,5210///
Mietstufe          
I1 5052361 48023850,2332,422515845,1929,71
II35023834024051,4835,125///
III37529636530254,1534,975///
IV503445034456,0134,15////
V-/-///////
VI252592525948,2330,73////
VII-/-///////
1 Anzahl der Personen im Haushalt.
2 Die Höchstbeträge, bis zu denen Mieten oder Belastungen durch Wohngeld bezuschusst werden können, sind nach dem regionalen Mietenniveau gestaffelt. Die Kommunen werden sechs Mietenstufen zugeordnet. Das Mietenniveau errechnet sich aus der durchschnittlichen prozentualen Abweichung der jeweiligen örtlichen Mieten der Wohngeld beziehenden Hauptmieter vom Durchschnitt der Mieten vergleichbaren Wohnraums im Bundesgebiet: I: Unter -15 Prozent; II: -15 bis unter -5 Prozent; III: -5 bis unter 5 Prozent; IV: 5 bis unter 15 Prozent; V: 15 bis unter 25 Prozent; VI: 25 Prozent und mehr.
/ = Gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll oder da Zahlenwert nicht sicher genug.
Empfängerhaushalte von Wohngeld am 31.12.2021 nach Verwaltungsbezirken
VerwaltungsbezirkEmpfängerhaushalte1 am 31.12.
ins-
gesamt
darunter mit Mietzuschussdarunter reine Wohngeld-haushaltemonatlicher Durchschnitts-betrag je Empfänger-haushalt1
Anzahl%%EUR
kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)29596,698,3193
Kaiserslautern55097,398,2186
Koblenz1.15597,896,5197
Landau i. d. Pfalz36593,298,6187
Ludwigshafen a. Rh.1.14596,198,3243
Mainz1.28598,197,7237
Neustadt a. d. Weinstr.40095,093,8180
Pirmasens48594,897,9142
Speyer38596,196,1197
Trier1.03596,696,6192
Worms74594,697,3208
Zweibrücken27592,798,2156
Landkreise
Ahrweiler83091,097,6206
Altenkirchen (Ww.)86585,098,8175
Alzey-Worms60088,397,5206
Bad Dürkheim51592,296,1167
Bad Kreuznach1.36091,295,6175
Bernkastel-Wittlich46581,798,9173
Birkenfeld64080,596,9158
Cochem-Zell33071,298,5165
Donnersbergkreis49586,994,9176
Eifelkreis Bitburg-Prüm43083,797,7174
Germersheim55592,898,2202
Kaiserslautern49079,698,0196
Kusel37578,789,3164
Mainz-Bingen86593,198,3225
Mayen-Koblenz1.53090,896,1180
Neuwied1.21089,797,5202
Rhein-Hunsrück-Kreis52591,488,6160
Rhein-Lahn-Kreis86593,196,5173
Rhein-Pfalz-Kreis62585,698,4252
Südliche Weinstraße43589,7100,0182
Südwestpfalz43578,297,7191
Trier-Saarburg45088,996,7147
Vulkaneifel40584,097,5161
Westerwaldkreis1.13088,596,0166
     
Rheinland-Pfalz24.54090,696,9190
1 Reine Wohngeld- sowie Mischhaushalte.

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