Von den insgesamt 5.853 Frauen und den 6.413 Männern, denen im vergangenen Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wurde, lebten mehr als über die Hälfte (55,8 Prozent) erst bis zu acht Jahren und von diesen wiederum jeder Sechste (17,1 Prozent) zwischen drei und fünf Jahren in Deutschland. Im Durchschnitt waren die Eingebürgerten 30 Jahre alt.
Auch im Jahr 2024 stellten Syrerinnen und Syrer mit 4.503 Eingebürgerten die größte Gruppe. Rund neun Jahre nach Beginn der damaligen Zuwanderungswelle ist die Zahl der Einbürgerungen syrischer Staatsbürgerinnen und -bürger zum Vorjahr jedoch um rund 16 Prozent zurückgegangen. Wie bereits in 2023 belegten Türkinnen und Türken mit 830 Einbürgerungen Platz zwei, gefolgt von Personen afghanischer (517), russischer (498), rumänischer (468) und iranischer (376) Nationalität.
Unter den Nationalitäten, die in Rheinland-Pfalz Ende des Jahres 2024 mit mindestens 500 Personen vertreten waren, verzeichneten die Staatenlosen mit 14,3 Prozent die höchste Einbürgerungsneigung, gefolgt von Weißrussland (10,1 Prozent) und Syrien (8,9 Prozent).
Die mit Abstand höchste Zahl von Einbürgerungsurkunden wurde in der kreisfreien Stadt Worms (815) ausgehändigt, gefolgt von dem Landkreis Neuwied (753) und der kreisfreien Stadt Kaiserslautern (713). Die wenigsten Einbürgerungen erfolgten im Landkreis Südwestpfalz (44).
Die höchste Einbürgerungsneigung bestand im Jahr 2024 bei Ausländerinnen und Ausländern in der kreisfreien Stadt Zweibrücken (6,3 Prozent aller Ausländerinnen und Ausländer laut Ausländerzentralregister), im Landkreis Kusel (4,6 Prozent) sowie der kreisfreien Stadt Worms (3,8). Die geringste Neigung war unter den Ausländerinnen und Ausländern in der kreisfreien Stadt Speyer (0,6 Prozent) sowie in den Landkreisen Trier-Saarburg, Südwestpfalz und Bernkastel-Wittlich (jeweils 0,7 Prozent) zu beobachten.
Methodische Hinweise
Die vorstehenden Erkenntnisse ergeben sich aus der Einbürgerungsstatistik. Die für diese Statistik maßgeblichen Daten werden den statistischen Landesämtern von den Einbürgerungsbehörden übermittelt. Einbürgerungsbehörden sind in Rheinland-Pfalz die Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz haben insbesondere Personen, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Mit Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes (StARModG) am 27. Juni 2024 besteht die Option, Einbürgerungen mit verkürzter Frist vorzunehmen.Rechtmäßig in Deutschland ansässige Ausländerinnen und Ausländer können auf dieser Grundlage bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Bei „besonders guter Integration“ ist eine Verkürzung dieser Frist auf drei Jahre möglich, etwa wenn man beruflich oder schulisch herausragende Leistungen erbringt, sich ehrenamtlich engagiert oder Deutschkenntnisse auf C1-Niveau vorweist. Durch die Einbürgerung werden die Betroffenen gleichberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten.
Für die Bildung von Verhältniszahlen wurden zudem Daten des Ausländerzentralregisters herangezogen.
Autor: Marcel Heinecke (Referat Bevölkerung, Zensus)