Vorbereitung des Zensus war durch Corona-Pandemie eingeschränkt
Das Gros der Daten des Zensus wird zwar durch die Auswertung bestehender Verwaltungsdatenquellen wie etwa der Melderegister gewonnen. Zur Erhebung von Informationen, die nicht in Registern verfügbar sind (beispielsweise flächendeckende Angaben zur Zahl und Ausstattung von Wohnimmobilien sowie Daten zur Ergänzung und Qualitätssicherung der Registerdaten), sind dennoch Vor-Ort-Befragungen erforderlich. Deren Vorbereitung war unter den geltenden Pandemie-Bedingungen nicht möglich. So konnten beispielsweise die vor Ort für die Befragung zuständigen Erhebungsstellen in Folge der Einschränkungen durch die Pandemie nicht wie geplant eingerichtet werden.
Mit dem anstehenden Zensus nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erfassung der amtlichen Bevölkerungszahlen sowie weiterer Zensusmerkmale. Um die Lieferungen an die EU für das vorgeschriebene Berichtsjahr 2021 zu erfüllen, werden die Ergebnisse des Zensus auf den 31. Dezember 2021 zurückgerechnet.
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die u. a. durch Ergebnisse einer repräsentativen Stichprobenbefragung bei ausgewählten Privathaushalten ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Weitere Informationen zum Zensus finden Sie auf www.zensus2021.de.