Glossar

Begriff Themengebiet Erläuterung
Abendarbeit Themengebiet Arbeit Erläuterung

Der Mikrozensus definiert Abendarbeit als Arbeitszeit, die zwischen 18.00 und 23.00 Uhr geleistet wird.

Abfälle Themengebiet Umwelt Erläuterung

Alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Die Abgrenzung erfolgt gemäß der §§ 2 und 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Es wird unterschieden zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung.

Themengebiet Energie Erläuterung

Abfälle sind alle verwertbaren Reststoffe, soweit sie der Energieerzeugung dienen. Die in Abfallverbrennungsanlagen verbrannten Siedlungsabfälle (vor allem Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt) werden mit 50 Prozent ihres Energiegehaltes als biogene Fraktion in der Bilanzspalte Biomasse verbucht, die restlichen 50 Prozent des Energiegehaltes als fossile Fraktion unter Andere Energieträger ausgewiesen. Industrieabfälle und -reststoffe werden je nach ihrer Zusammensetzung als biogen oder nichtbiogen verbucht.

Abfallkapitel Themengebiet Umwelt Erläuterung

Oberste Gliederungsebene des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) gemäß Verordnung vom 10. Dezember 2001. Das EAV 2002 ist ein gemeinschaftlich harmonisiertes Abfallverzeichnis, das regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und ggf. geändert wird. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten.

Abfallwirtschaft Themengebiet Umwelt Erläuterung

Umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden).

Abgeurteilte Themengebiet Justiz Erläuterung

Hierbei handelt es sich um Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen oder bei denen das Strafverfahren nach Er­öffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen wurde. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen getroffen wurden. Bei der Aburteilung von Angeklagten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben, wird nur der Strafbestand statistisch erfasst, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Insbesondere bei verhängten Gesamtstrafen für in Tatmehrheit begangene Straftaten kann das nachgewiesene Straf­maß höher liegen, als dies die Strafbestimmungen für die statistisch erfasste schwerste Straftat vorsehen. Werden meh­rere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert gezählt.

Abschlussprüfung (Hochschulen) Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Hochschulausbildung wird in der Regel durch eine Abschlussprüfung beendet. Je nach Art des Studienganges führt das Studium zu einer Hochschulprüfung, Staatsprüfung oder kirchlichen Prüfung. Erhebungsstellen sind die Hochschulen sowie die staatlichen und kirchlichen Prüfungsämter.


Alle abgelegten (bestandenen und endgültig nicht bestandenen) Abschlussprüfungen und Promotionen werden in der Prüfungsstatistik erfragt. Vor- und Zwischenprüfungen werden nicht erfasst, wohl aber Abschlüsse von Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengängen.


Studierende mit bestandener Abschlussprüfung bezeichnet man als Absolventen.

Absolventenquote, Hochschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Die (Netto-)Absolventenquote gibt an, wie hoch der Anteil der Absolventen/-innen eines Erststudiums an der altersspezifischen Bevölkerung ist. Die Berechnung erfolgt, wie bei der Studienanfängerquote, nach dem Quotensummenverfahren.

Abwasseraufkommen Themengebiet Umwelt Erläuterung

Gesamtheit des unverschmutzt und verschmutzt abgeleiteten Wassers (einschließlich Fremd- und Niederschlagswasser).

Abwasserwirtschaft Themengebiet Umwelt Erläuterung

Maßnahmen zur Verminderung der Abwassermenge bzw. Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen sowie zur Verringerung der Wärmemenge). Einzubeziehen sind auch Technologien, die der Wasserkreislaufführung dienen. Ausgenommen hiervon sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Ab-wassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden).

Abzüge (Krankenhausversorgung) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Kosten, die nicht im Pflegesatz zu berücksichtigen sind, beispielsweise für Leistungen, die nicht der stationären oder teilstationären Krankenhausversorgung dienen oder Kosten für wissenschaftliche Forschung und Lehre.

Ackerland Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Fläche der landwirtschaftlichen Feldfrüchte einschließlich Hopfen, Tabak, Gemüse, Erdbeeren, Zierpflanzen und sonstige Gartengewächse im feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau (auch unter Glas). Ackerflächen mit Obstbäumen als Nebennutzung zählen ebenso zum Ackerland.

Adoptionspflege (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Adoptionspflege ist die Probezeit vor der Annahme des Kindes. Die Adoption soll in der Regel erst dann ausgesprochen werden, wenn das Kind eine angemessene Zeit in Pflege bei den Annehmenden verbracht hat.

AK-Einheit Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Maßeinheit der Arbeitsleistung einer im landwirtschaftlichen Betrieb vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen  Arbeitskraft.

Alleinerziehende Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammen leben. Elternteile mit Lebenspartner/in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern.

Alleinstehende Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Personen, die im Ein- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Ehe oder Lebenspartner/-in und ohne ledige Kinder leben. Sie können sich den Haushalt mit ausschließlich familienfremden Personen (Nichtverwandten) teilen, z.B. in einer Studenten-Wohngemeinschaft oder mit einem befreundeten Ehepaar. Ebenso können sie in einem Haushalt mit (nicht geradlinig bzw. seitenverwandt) verwandten Haushaltsmitgliedern leben, beispielsweise als Onkel, Tante, Geschwister, Cousine/Cousin.

Allgemeinbildende Schularten Themengebiet Bildung Erläuterung

Zurzeit existieren in Rheinland-Pfalz Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen, Freie Waldorfschulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Kollegs und Abendgymnasien sowie Realschulen plus. Die Schularten Duale Oberschulen und Regionale Schulen gibt es seit dem Schuljahr 2009/10 nicht mehr.
Je nach Ausrichtung bieten diese Schulen ein Ausbildungsspektrum, das von der Grundausbildung für den weiteren Schulbesuch, über die Vermittlung der Qualifikation „Berufsreife“, bis hin zur Studierfähigkeit an Hochschulen reicht.

Allgemeinbildende Schulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Zu den allgemeinbildenden Schulen zählen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Freie Waldorfschulen und Förderschulen. Eine Sonderstellung nehmen Kollegs und Abendgymnasien ein. Dies sind Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, an denen nach dreijähriger Ausbildung die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Ganztags- oder Teilzeitunterricht (berufsbegleitend) erlangt werden kann. Haupt- und Realschulen gibt es infolge der 2009 begonnen Schulstrukturreform seit dem 1. August 2013, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr.

Allgemeinbildender Schulabschluss Themengebiet Bildung Erläuterung

Höchster allgemeinbildender Abschluss, wobei differenziert wird nach:

Berufsreife (früher: Hauptschulabschluss). Dieser Abschluss kann nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 einer allgemeinbildenden Schule oder an berufsbildenden Schulen nach erfolgreichem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) erreicht werden. Er gilt als Mindestvoraussetzung für eine berufliche Ausbildung im dualen System und Grundlage für alle höherwertigeren Abschlüsse.

Qualifizierter Sekundarabschluss I (früher: Mittlere Reife): An allgemeinbildenden Schulen kann dieser Abschluss u. a. an einer Realschule erreicht werden. Erforderlich ist der erfolgreiche Abschluss der 10. Klassenstufe. Als gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis in die elfte Klasse eines Gymnasiums oder einer integrierten Gesamtschule. Des Weiteren kann dieser Abschluss auch an einer Berufsfachschule II erlangt werden. Die "Mittlere Reife" ermöglicht den Übergang in eine berufsbezogene Ausbildung oder in studienbezogene Bildungsgänge weiterführender Schulen.

Fachhochschulreife: Sie kann an einer beruflichen Schule (z. B. Duale Berufsoberschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule I) erworben werden. Mit Abschluss der zwölften Klasse eines Gymnasiums oder beruflichen Gymnasiums wird der schriftliche Teil der Fachhochschulreife erlangt. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.

Allgemeine Hochschulreife: Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) kann an allgemeinbildenden Schulen u.a. an einem Gymnasium oder einer integrierten Gesamtschule erworben werden. Im berufsbildenden Bereich führt der Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder der Berufsoberschule II zu diesem Abschluss. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Universität und an einer Fachhochschule. Die fachgebundene Hochschulreife kann in Rheinland-Pfalz nur an einer Berufsoberschule II erreicht werden. Sie vermittelt die Zugangsvoraussetzung für bestimmte Studiengänge an einer wissenschaftlichen Hochschule.

Allgemeine Sterbeziffer Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Sterbefälle bezogen auf die Bevölkerung, z. B. Anzahl der Gestorbenen je 1 000 Einwohner.

Allgemeines I) (BAföG) Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Statistik basiert auf den Angaben der Ämter für Ausbildungsförderung, die in den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie bei den staatlichen Hochschulen oder bei Studentenwerken eingerichtet sind. Diese Ämter für Ausbildungsförderung nehmen die Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG entgegen, treffen die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen, entscheiden über den Antrag und erlassen den Bescheid hierüber. Die Berechnung der Förderungsbeträge erfolgt dabei durch zentrale Rechenzentren, die von den Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung mit diesen Aufgaben betraut sind. Diese zentralen Rechenzentren leiten die statistischen Angaben als Auszug aus ihren Eingabedaten und Rechenergebnissen an die zuständigen statistischen Landesämter weiter.

Allgemeines (Weiterbildung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Zur Sicherung der Qualität der Weiterbildung ist gemäß § 23 WBG eine Statistikkommission eingerichtet worden. Sie berät das fachlich zuständige Ministerium konzeptionell in allen Phasen des statistischen Verarbeitungsprozesses. Der Statistikkommission gehören der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V., die anerkannten Landesorganisationen, das fachlich zuständige Ministerium und das Statistische Landesamt an. Jährlich gibt die Statistikkommission auf Grundlage der Weiterbildungsstatistik nach § 29 über den Landesbeirat für Weiterbildung dem fachlich zuständigen Ministerium eine Empfehlung für die Verteilung der Zuwendungen zum Betrieb nach § 14 für das jeweils folgende Kalenderjahr.


Mit Einführung des neuen Weiterbildungsgesetzes im Jahre 1996 wurden die Berichtsmerkmale definitorisch neu gefasst. Die hier ausgewiesenen Zahlen sind deshalb nicht mit den bis einschließlich 1995 publizierten Ergebnissen vergleichbar

Allgemeines II) (AFBG) Themengebiet Bildung Erläuterung

Zuständige Behörden zur Durchführung des AFBG sind in der Regel die Ämter für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten und Landkreisen am gewöhnlichen Aufenthaltsort der Antragstellerin/des Antragstellers. Diese zuständigen Behörden nehmen die Anträge auf Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG entgegen, treffen die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen, entscheiden über den Antrag, erlassen den Bescheid hierüber und zahlen die Zuschüsse aus. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt, mit der hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag geschlossen werden muss. Die Berechnung der För-derungsbeträge erfolgt durch zentrale Rechenzentren, die von den Obersten Landesbehörden für Aufstiegsfortbildungsförderung mit diesen Aufgaben betraut sind.  Diese zentralen Rechenzentren leiten die statistischen Angaben als Auszug aus ihren Eingabedaten und Rechenergebnissen an die zuständigen statistischen Landesämter weiter.

Allgemeines Krankenhaus Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Krankenhaus mit einem in der Regel breiten Spektrum an Fachabteilungen für die vollstationäre Behandlung. Sie unterscheiden sich dadurch von den psychiatrischen Krankenhäusern, die ausschließlich über psychiatrische oder psychiatrische und/oder neurologische und geriatrische Fachabteilungen verfügen.

Allgemeines Strafrecht Themengebiet Justiz Erläuterung

Allgemeines Strafrecht wird bei Erwachsenen oder Heranwachsenden (soweit diese nach ihrer Persönlichkeitsentwicklung den Erwachsenen gleichstehen) angewendet. Nach allgemeinem Strafrecht vorgesehene Sanktionen sind Freiheitsstrafe und Geldstrafe.

Altenhilfe (Kriegsopferfürsorge) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Altenhilfe trägt dazu bei, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Sie ermöglicht Beschädigten und Hinterbliebenen im Alter am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Altenhilfe wird in der Regel zusätzlich zu den übrigen Leistungen der Kriegsopferfürsorge erbracht.

Altenquotient Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Der Altenquotient gibt die Zahl der 65-jährigen und älteren Personen bezogen auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren an. Da die über 65-Jährigen  in der Regel nicht mehr erwerbstätig sind, misst diese Kennziffer die „Belastung“ der erwerbsfähigen und in der Regel erwerbstätigen Generation zwischen 20 und 65 Jahren durch die nicht mehr erwerbstätigen Personen.

Alter Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Die Angaben beziehen sich auf das Alter am Erhebungstag.

Alter/Altersgruppen (Gesundheit) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Die Darstellung von Ergebnissen nach Altersgruppen erfolgt nach der sogenannten Altersjahrmethode. Das bedeutet, die Angaben beziehen sich auf das Alter in der Berichtswoche. Berichtswoche ist die Woche, die der Befragungswoche vorangeht. Die Gliederung nach Altersgruppen erfolgt in der Form „von ... bis unter ...".

Altersentlastungsbetrag (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG wird gewährt, wenn der Steuerpflichtige vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hat. Die Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag bilden der Arbeitslohn und die positive Summe der übrigen Einkünfte des Steuerpflichtigen, wobei Versorgungsbezüge und Renten nicht berücksichtigt werden. Der Altersentlastungsbetrag errechnet sich als Vomhundertsatz der Bemessungsgrundlage, wobei ein Höchstbetrag festgelegt ist. Der Vomhundertsatz und der Höchstbetrag sind dabei abhängig von dem Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt.

Der Altersentlastungsbetrag wurde eingeführt, um eine Benachteiligung der Arbeitslohnempfänger mit einem Alter von über 64 Jahren gegenüber den Versorgungsbezüge- und Rentenempfängern auszugleichen. Empfänger von Versorgungsbezügen erfahren steuerliche Begünstigungen in Form des Versorgungsfreibetrags. Empfänger von Renten haben dadurch Vorteile, dass Renten nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden Da der Besteuerungsanteil der Renten seit dem 01.01.2005 bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 100 % ansteigt, wird der für die Berechnung des Altersentlastungsbetrags maßgebende Vomhundertsatz bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 0 % abgesenkt.

Der Altersentlastungsbetrag kann von der Summe der Einkünfte abgezogen werden.
 

Altersgrenze (Sozialhilfe und soziale Grundsicherung) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreichen vor dem 1.1.1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die im Jahr 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze sukzessive bis auf 67 Jahre für die ab 1964 Geborenen angehoben.

Altersstandardisierung (Diagnose) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Um einen Vergleich der Erkrankungsraten im Zeitverlauf oder zwischen verschiedenen Regionen zu ermöglichen, sind unterschiedliche Alters- und Geschlechtsstrukturen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck werden altersstandardisierte Morbiditätsziffern errechnet. Dabei werden die Erkrankungsraten der Teilperioden bzw. Regionen auf eine einheitliche Bevölkerung, die so genannte Standardbevölkerung umgerechnet. In der Folge wird unterstellt, dass in allen Gebieten die gleiche Bevölkerungsstruktur vorliegt.

Altersstandardisierung (Todesursachen) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Die Anzahl der Gestorbenen wird wesentlich durch die Alters- und Geschlechtsstruktur der Bevölkerung in einer Region bestimmt. Um einen Vergleich der Sterblichkeit im Zeitverlauf oder zwischen verschiedenen Regionen zu ermöglichen, ist es sinnvoll alters- und geschlechtsspezifische Einflüsse zu eliminieren. Beim Verfahren der direkten Altersstandardisierung werden diese Einflüsse dadurch ausgeschaltet, dass die im Beobachtungszeitraum in einer Region tatsächlich beobachtete Sterblichkeit
auf eine Standardbevölkerung normiert wird. Dabei werden Werte ermittelt, die Aussagen darüber zulassen, wie hoch die Sterblichkeit ausgefallen wäre, wenn in diesem Zeitraum in dieser Region die tatsächliche Bevölkerung den geschlechts- und altersspezifischen Aufbau der Standardbevölkerung aufgewiesen hätte.

Altersstruktur Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Zusammensetzung einer Bevölkerung nach Altersjahren oder Altersgruppen. Alterung, demografische Verschiebung der Altersstruktur zugunsten älterer und zulasten jüngerer Bevölkerungsgruppen, die in einem Anstieg des Medianalters zum Ausdruck kommt.

Themengebiet Erläuterung

Zusammensetzung einer Bevölkerung nach Altersjahren oder Altersgruppen.

Alterung, demografische Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Verschiebung der Altersstruktur zugunsten älterer und zulasten jüngerer Bevölkerungsgruppen, die in einem Anstieg des Medianalters zum Ausdruck kommt.

Ambulante Pflegedienste (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Erfasst werden die ambulanten Pflegedienste, die durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach § 73 Absatz 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten.

Amtspflegschaft (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Amtspflegschaft ist eine vom Jugendamt ausgeübte Pflegschaft mit dem Ziel der Fürsorge in persönlichen und wirtschaftlichen Belangen. Im Gegensatz zur Vormundschaft umfasst sie nur die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten.

Amtsvormundschaft (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Amtsvormundschaft ist eine vom Jugendamt ausgeübte Vormundschaft, bei der die elterliche Sorge von einem Dritten (Vormund) übernommen wird, wenn das Kind oder der Jugendliche nicht unter elterlicher Sorge steht. Es wird zwischen bestellter und gesetzlicher Vormundschaft unterschieden. Bestellte Amtsvormundschaft tritt insbesondere durch den Entzug der elterlichen Sorge ein, gesetzliche Amtsvormundschaft, wenn ein Kind oder Jugendlicher zur Adoption frei gegeben wurde.

Anbaufläche (Gemüse, Blumen und Zierpflanzen) Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Im Gegensatz zur Grundfläche umfasst die Anbaufläche von Gemüse und Zierpflanzen einschließlich Blumen auch die Mehrfachnutzung  einer Fläche durch Vor-, Zwischen- und Nachkultur. Die Anbaufläche einer  Kultur ist also mindestens so groß wie ihre  Grundfläche,  bei  mehrfachem Anbau entsprechend größer.

Andere Braunkohleprodukte Themengebiet Energie Erläuterung

Andere Braunkohlenprodukte sind Braunkohlenkoks, Staubkohle, Trockenkohle und Wirbelschichtkohle.

Andere Energieträger Themengebiet Energie Erläuterung

Als Andere Energieträger werden alle Stoffe zusammengefasst, welche nicht den übrigen Energieträgern zugeordnet werden können. Es handelt sich hierbei insbesondere um nichtbiogene Abfall- und Reststoffe, Synthesegas, Ölschiefer, Torf sowie die von Gasentspannungsmotoren und aus Abhitze erzeugte Energie.

Andere Mineralölprodukte Themengebiet Energie Erläuterung

Hierbei handelt es sich um Spezialbenzin, Testbenzin, Schmieröle und Schmiermittel, Paraffine, Vaseline, Bitumen, Additive, chemische Produkte und Destillations- oder Visbreakerrückstände in den Raffinerien sowie andere, nicht näher spezifizierte Mineralölprodukte (einschließlich Aromaten).

Angerechnetes Einkommen (Sozialhilfe und soziale Grundsicherung) Themengebiet Soziales Erläuterung

Zum angerechneten Einkommen zählen sämtliche bei den Leistungsberechtigten vorkommenden Einkommensarten, die den Anspruch des Leistungsberechtigten tatsächlich mindern. Dabei werden die vom Einkommen abzusetzenden Freibeträge gemäß § 82 SGB XII von den einzelnen Einkommen abgezogen.

Angestellte Themengebiet Finanzen Erläuterung

Angestellte sind in einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis stehende Beschäftigte, die nicht Lohnempfänger sind. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb und nicht die Art des Versicherungsverhältnisses bzw. der Mitgliedschaft in einer Rentenversicherung für Angestellte entscheidend. Leitende Angestellte sind ebenfalls Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümerin bzw. Miteigentümer sind. Zu den Angestellten zählen auch die Auszubildenden in kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen sowie Zivildienstleistende.

Ankunft (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Meldung eines Gastes in einer Beherbergungsstätte innerhalb eines Berichtszeitraums, der zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegt. 

Anlagevermögen Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Das Anlagevermögen umfasst alle produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. Es gliedert sich in Ausrüstungen einschließlich militärischer Waffensysteme (Maschinen, Geräte, Fahrzeuge), sonstige Anlagen (geistiges Eigentum (z. B. Forschung und Entwicklung, Software, Urheberrechte), Nutztiere und Nutzpflanzungen) und Bauten (Wohnbauten und Nichtwohngebäude, sonstige Bauten wie Straßen, Brücken, Tunnels, Flugplätze, Kanäle und Ähnliches; einbezogen sind auch mit Bauten fest verbundene Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen). Die Berechnung des Anlagevermögens erfolgt nach der international gebräuchlichen Perpetual-Inventory-Methode, bei der davon ausgegangen wird, dass sich der heute vorhandene Kapitalbestand aus den Anlageinvestitionen der Vergangenheit zusammensetzt.

Anleihen der öffentlichen Hand Themengebiet Finanzen Erläuterung

Anleihen der öffentlichen Hand sind Wertpapiere mit festem oder variablem Nominalzinssatz und fester Laufzeit, die von Bund, Ländern, Kommunen und anderen öffentlichen Körperschaften ausgegeben werden. Der effektive Zinssatz (= Nominalzins*100/Kurswert) einer solchen Anleihe mit zehnjähriger Restlaufzeit gilt als Indikator für das Niveau der langfristigen Zinsen in der Volkswirtschaft.

Anpassungsschicht Themengebiet Arbeit | Haushalte und Familien Erläuterung

Die regionalen Anpassungsschichten bestehen im Allgemeinen aus Zusammenfassungen von Kreisen. Da die Stichprobenergebnisse durch Anpassung an die Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet werden, sind die Anpassungsschichten mindestens soweit zusammengefasst, dass durchschnittlich 500 000 Einwohner erreicht werden. Jedoch können Kreise mit mindestens 250 000 Einwohnern und Großstädte mit mindestens 200 000 Einwohnern auch eigene Anpassungsschichten bilden.

Anspruchseinbürgerungen Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
 

  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung,
  • Seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland,
  • Lebensunterhaltsunterhaltssicherung (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“),
  • Ausreichende Deutschkenntnisse,
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“),
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat,
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland,
  • Verlust bzw. Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit.

 

Äquivalenzeinkommen Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.

Arbeitnehmer Themengebiet Finanzen Erläuterung

Arbeitnehmer sind in einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis stehende Beschäftigte, einschließlich Arbeitnehmer in Ausbildung.

Arbeitnehmer/-innen Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Personen, die auf der Grundlage von Arbeitsverträgen ein Entgelt in Form von Gehalt, Lohn, Provision oder Sachleistungen erhalten. Hierzu gehören auch Aushilfskräfte, Auszubildende sowie Teilzeitbeschäftigte einschließlich der geringfügig Beschäftigten. Ebenfalls zählen hierzu Geschäftsführer/-innen von Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH) oder andere leitende Personen.

Arbeitnehmerentgelt Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Zum Arbeitnehmerentgelt zählen sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern (Löhne und Gehälter vor Abzug der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer und der Lohnsteuer) sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeber. Es wird entstehungsseitig nachgewiesen als das von inländischen Arbeitgebern geleistete Arbeitnehmerentgelt (Inlandskonzept) oder verteilungsseitig als das von den inländischen privaten Haushalten empfangene Arbeitnehmerentgelt (Inländerkonzept).

Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer Themengebiet Arbeit | Volkswirtschaft Erläuterung

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte.

Arbeitsanteil für den Pflegedienst/das Pflegeheim nach SGB XI (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Der Arbeitsanteil für den Pflegedienst/das Pflegeheim gibt an, in welchem Maß die Beschäftigten der Einrichtung, gerechnet auf ihre Gesamtarbeitszeit, dafür eingesetzt werden, Leistungen nach dem SGB XI zu erbringen.

Arbeitsbereich (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Für jede tätige Person des pädagogischen und Verwaltungspersonals ist mindestens ein erster Arbeitsbereich anzugeben. Als Arbeitsbereiche in einer Tageseinrichtung gelten:

  • die Gruppenleitung,
  • die Tätigkeit als Zweit- oder Ergänzungskraft in einer Gruppe,
  • die Tätigkeit als gruppenübergreifend tätige Zweit- oder Ergänzungskraft,
  • die Förderung von Kindern nach SGB VIII oder nach SGB XII (Eingliederungshilfe für behinderte Kinder),
  • die Leitung einer Tageseinrichtung oder
  • die Verwaltung einer Tageseinrichtung.
Arbeitsgelegenheiten (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Hierzu zählen die zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheiten in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung und bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern.

Arbeitskosten Themengebiet Verdienste Erläuterung

Die Arbeitskosten umfassen die Gesamtheit aller von den Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften getragenen Aufwendungen. Zu den Arbeitskosten gehören das Arbeitnehmerentgelt mit den Löhnen und Gehältern in Form von Geld- oder Sachleistungen und den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber, die Kosten der beruflichen Bildung, sonstige Aufwendungen, als Arbeitskosten zu wertende Steuern abzüglich erhaltener Zuschüsse.

Arbeitskräfte Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Personen ab 15 Jahren, die im landwirtschaftlichen  Betrieb tätig sind. Sie gliedern sich in Familienarbeitskräfte und familienfremde  Arbeitskräfte. Familienarbeitskräfte sind Betriebsinhaber/-innen, mitarbeitende Familienangehörige und Verwandte der Betriebsinhaber/-innen, die dem Betriebshaushalt angehören.

Alle  Arbeitskräfte  in  Betrieben  mit  der  Rechtsform  Personengesellschaft werden den familienfremden Arbeitskräften zugeordnet. Hierzu zählen auch im Betrieb mitarbeitende Verwandte und Verschwägerte der  Betriebsinhaber/-innen,  die  nicht  dem  Betriebshaushalt  angehören.  Nicht  zu  den  betrieblichen  Arbeitskräften  gehören  Personen,  die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im Auftrag von Lohnunternehmen im Betrieb arbeiten. Bei den ständig Beschäftigten liegt ein unbefristetes oder auf mindestens sechs Monate (vor 2010 drei Monate) abgeschlossenes Arbeitsverhältnis zum Betrieb vor.

Arbeitslose Themengebiet Konjunktur | Arbeit Erläuterung

Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben oder sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Hierzu zählen keine Schüler/-innen, Studierende oder Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sowie Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind.

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.

Arbeitslosengeld Themengebiet Arbeit Erläuterung

Arbeitslosengeld I (nach SGB III) ist als Leistung der Arbeitslosenversicherung eine Lohnersatzleistung. Sie soll denjenigen, die eine Arbeit verloren haben und vorübergehend keine Arbeitsstelle finden können, teilweise den Lohnausfall ersetzen. Der Leistungsanspruch beträgt 60 % bzw. 67 % des zuletzt erhaltenen pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes. Die Anspruchsdauer beträgt mindestens 180 Kalendertage bei älteren Arbeitslosen kann sie bis zu 720 Kalendertage betragen.

Als Arbeitslosengeld II (ALG II) wird die Gesamtregelleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) bezeichnet. Arbeitslosengeld II ist eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.

Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II Themengebiet Soziales Erläuterung

Das Arbeitslosengeld I (Alg I) ist die Leistung der Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III. Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach dem SGB II). Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.

Arbeitslosenquote Themengebiet Konjunktur | Arbeit Erläuterung

Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) als Quoten in Beziehung setzt. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden:

  • Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (EP)
  • Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen (AEP)
Arbeitsplatzdichte Themengebiet Arbeit Erläuterung

Erwerbstätige am Arbeitsort bezogen auf 1.000 Einwohner/-innen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren (Jahresdurchschnitt).

Arbeitsproduktivität Themengebiet Arbeit | Konjunktur | Volkswirtschaft Erläuterung

Die Arbeitsproduktivität bezeichnet das Verhältnis der wirtschaftlichen Leistung (Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung) zum Arbeitseinsatz. Dabei wird der Arbeitseinsatz in Erwerbstätigenstunden oder nach der Anzahl der Erwerbstätigen gemessen. Infolge moderner Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeit) ist die auf die Erwerbstätigenstunden bezogene Wirtschaftsleistung das zutreffendere Produktivitätsmaß. Bei dieser Berechnung wird der gesamte Ertrag der wirtschaftlichen Tätigkeit ausschließlich auf den Produktionsfaktor Arbeit bezogen, also ohne Berücksichtigung des Kapitals und der unternehmerischen Leistung.

Arbeitsvolumen Themengebiet Arbeit Erläuterung

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Inlands- bzw. Arbeitsortkonzept). Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit.

Arbeitszeit Themengebiet Arbeit Erläuterung

Im Mikrozensus werden bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z. B. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleistete Überstunden). Die "normale" Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden.

Armutsgefährdungsquote Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut. Sie wird – entsprechend dem EU-Standard – definiert als Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied.

Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer <link http: www.amtliche-sozialberichterstattung.de>Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren <link http: www.amtliche-sozialberichterstattung.de>Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der bundesdeutschen Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.

Armutsgefährungsschwelle Themengebiet Erläuterung

Grundlage der Berechnungen der Armutsgefährdungsquote ist die Armutsgefährdungsschwelle. Diese wird anhand des mittleren Einkommens (Median) der betrachteten Bevölkerung. Personen, deren Äquivalenzeinkommen unter diesem Schwellenwert liegt, werden als (relativ) einkommensarm eingestuft.

Art der Bauten und Auftraggeber (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Die Merkmale „Auftragseingang“, „Geleistete Arbeitsstunden“ sowie „Baugewerblicher Umsatz“ sind nach der Art der zu errichtenden Bauten aufzuteilen. Maßgebend für die Zuordnung ist die überwiegende Zweckbestimmung des zu errichtenden Bauwerkes. Grundsätzlich ist bei der Zuordnung vom Bauvorhaben (= Endbauwerk) auszugehen. Das Bauvorhaben ist dabei nicht in einzelne Bauvorgänge zu unterteilen. Tritt eine Baufirma als Subunternehmer auf, d. h. erhält sie von einer anderen Baufirma einen Bauauftrag, der für einen Dritten als Bauherrn ausgeführt wird, dann sind die Angaben nach Möglichkeit der zutreffenden „Endbauart“ zuzuordnen. Nur in den Fällen, in denen dem Subunternehmer nicht bekannt ist, in welche Auftraggebergruppe das Bauwerk einzuordnen ist und in denen auch nicht vom Bauwerk auf den Bauherrn geschlossen werden kann, soll die Zuordnung zur Auftraggebergruppe „Gewerblicher und industrieller Bau“ erfolgen. Ein Gebäude, das von einer Bauträgergesellschaft in Auftrag gegeben wurde, ist demjenigen Auftraggeber zuzuordnen, dessen Aufgabenbereich es endgültig dienen wird.


Hochbauten sind Bauwerke, die sich im Allgemeinen wesentlich über die Erdoberfläche erheben. Sie lassen sich in Gebäude (Wohngebäude/Nichtwohngebäude) und sonstige Hochbauten (Unterkünfte, behelfsmäßige Nichtwohnbauten) untergliedern. Als Gebäude gelten selbstständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Auf die Umschließung durch Wände kommt es nicht an, die Überdachung allein ist ausreichend. Gebäude sind auch selbstständig benutzbare, unterirdische Bauwerke, die von Menschen betreten werden können und ebenfalls geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Hierzu zählen z. B. unterirdische Ladenzentren, Krankenhäuser, Produktionsstätten, Tiefgaragen sowie Schutzraumtiefbunker. Tiefbauten sind Bauwerke, die sich nicht oder im Allgemeinen sehr wenig über die Erdoberfläche erheben. Hierzu zählen Straßenbauten und übrige Tiefbauten (z. B. Tiefbauten, die dem Schienenverkehr dienen, Tunnels, Brücken, Start- und Landebahnen, Sportplätze, Freibäder u.ä.). Hierzu zählen auch die folgenden Bauwerke, die nach ihrer bautechnischen Gestaltung eigentlich Hochbauten sind: Hochbahnkonstruktionen, oberirdische Rohrleitungen (soweit nicht Teile von Produktionsanlagen), Fernmelde-, Radar-, Fernsehmaste, Freileitungen, Freileitungsmaste und Verkehrssignalanlagen.
 

Art der Beheizung Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Fernheizung liegt vor, wenn größere Bezirke von einem entfernten, zentralen Heizwerk aus beheizt werden. Blockhei-zung liegt vor, wenn ein Block ganzer Häuser von einem Heizsystem aus beheizt wird und die Heizquelle an einem der Gebäude angebaut ist oder sich in unmittelbarer Nähe befindet. Zentralheizung liegt vor, wenn ein Gebäude über ein Röhrensystem von einer im Gebäude befindlichen Heizquelle aus beheizt wird. Etagenheizung ist eine Form der Heizung, bei der die Räume einer Etage von einer Heizquelle über ein Röhrensystem beheizt werden.

Art der Behinderung (Schwerbehinderte Menschen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Art der Behinderung wird anhand von insgesamt 55 Kategorien erfasst, wobei sich die Einteilung nicht primär an der ursächlichen Krankheitsdiagnose (z. B. Multiple Sklerose), sondern an der Erscheinungsform der Behinderung und der durch sie bestimmten Funktionseinschränkung (z. B. Funktionelle Veränderung an den Gliedmaßen) orientiert. Jede Behinderung wird dabei einzeln (Einzel-GdB) bewertet. Bei Vorliegen mehrerer Behinderungen werden diese in der Reihenfolge der Schwere erfasst und derjenigen Behinderungsart zugeordnet, die mit den stärksten Beeinträchtigungen verbunden ist. Je schwerbehindertem Menschen können bis zu drei Behinderungen nach Art und Ursache erfasst werden.

Art der Unterbringung (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

 Jede Unterkunft, in der Leistungsempfänger nach dem AsylbLG untergebracht sind, ist einer der drei nachfolgend beschriebenen Kategorien zugeordnet:

  • Aufnahmeeinrichtung: Hierzu zählen die Aufnahmeeinrichtungen gemäß § 44 Asylgesetz (AsylG)
  • Gemeinschaftsunterkunft: Hierunter fallen die Einrichtungen im Sinne des § 53 AsylG, sowie sonstige Gemeinschaftsunterkünfte, wie beispielsweise Pflegeheime und Justizvollzugsanstalten.
  • Dezentrale Unterbringung: Hierzu zählen alle Unterbringungsformen außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen gemäß § 44 AsylG und Gemeinschaftsunterkünften im Sinne des § 53 AsylG, insbesondere Einzelwohnungen.

 

Art der Unterbringung im Adoptionsverfahren (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Vor Beginn einer Adoptionspflege bzw. eines Adoptionsverfahrens sind folgende Arten der Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen möglich:

  • bei den leiblichen Eltern,
  • bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner,
  • bei einem alleinerziehenden Elternteil,
  • bei den Großeltern,
  • bei sonstigen Verwandten,
  • in einer Pflegefamilie,
  • in einem Heim,
  • im Krankenhaus oder
  • an einem unbekannten Ort.

 

Art des eingesetzten Einkommens und Vermögens (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Bei Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung oder in einer anderen Einrichtung haben Leistungsberechtigte, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 2 AsylbLG oder Grundleistungen gemäß § 3 AsylbLG für sich und ihre Familienangehörigen erhalten, soweit verfügbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, dem Kostenträger die Kosten für erhaltene Leistungen zu erstatten.

Arten- und Landschaftsschutz (Umwelt) Themengebiet Umwelt Erläuterung

Maßnahmen und Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und seminatürlichen Landschaften abzielen.

Ärzte, ambulant tätige Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Ärzte mit eigener Praxis einschließlich der dort angestellten Ärzte.

Asylbewerber/-innen Themengebiet Soziales Erläuterung

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber/-innen – Asylbewerberleistungsgesetz  (AsylbLG) – werden die Asylbewerber/-innen seit dem Berichtsjahr 1994 anstatt in der Sozialhilfestatistik in einer eigenständigen Statistik nachgewiesen. Der Personenkreis erhält seit dieser Zeit ausschließlich Leistungen gemäß dem AsylbLG.

Atypische Beschäftigung Themengebiet Arbeit Erläuterung

Im Mikrozensus zählen zu den neuen, häufig auch als »atypisch« bezeichneten Beschäftigungsformen, befristete oder geringfügige Beschäftigung und Teilzeitarbeit mit 20 oder weniger Stunden.

Aufenthaltsrechtlicher Status (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Der aufenthaltsrechtliche Status beschreibt die gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1-7 AsylbLG unterschiedlichen Formen der Leistungsberechtigung.


Diese sind:

  • Aufenthaltsgestattung,
  • Vollziehbar zur Ausreise verpflichtet,
  • Familienangehörige/-r,
  • Geduldete/-r Ausländer/-in,
  • Einreise über einen Flughafen,
  • Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen,
  • Folge- oder Zweitantrag,
  • Ohne Angabe.

 

Aufhebung von Lebenspartnerschaften Themengebiet Bevölkerung | Justiz Erläuterung

Die Lebenspartnerschaft wird auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch gerichtliches Urteil aufgehoben. Seit Januar 2005 sind die Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft den Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe gleichgestellt worden (§ 15 LPartG). Die Lebenspartner müssen vor Einreichung des Aufhebungsantrags mindestens zwölf Monate voneinander getrennt gelebt haben. Bei einvernehmlich beurkundeter Trennungserklärung kann das Gericht die Lebenspartnerschaft nach Ablauf der zwölfmonatigen Trennungszeit aufheben. Bei einseitiger Trennungserklärung kann grundsätzlich erst nach dreijähriger Trennungszeit die Lebenspartnerschaft durch das Gericht aufgehoben werden. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Fortsetzung der Lebenspartnerschaft als unzumutbare Härte anzusehen ist.

Aufklärungsquote Themengebiet Justiz Erläuterung

Ist das Verhältnis der aufgeklärten Straftaten zu den polizeilich registrierten Fällen.

Auflagen nach dem JGG Themengebiet Justiz Erläuterung

Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen, sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen, Arbeitsleistungen zu erbringen oder einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen (§ 15 JGG).

Auflagen und Weisungen Themengebiet Justiz Erläuterung

Entscheidet das Gericht nach allgemeinem Strafrecht, so kann es dem Täter gemäß §§ 56b und 56c StGB Auflagen (z. B. den Schaden wiedergutzumachen oder gemeinnützige Leistungen zu erbringen) und Weisungen (z. B. bestimmte Anordnungen zu befolgen, die sich auf Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit oder Freizeit beziehen) erteilen, wenn es die Voll¬streckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzt oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen hat. Die Erteilung von Weisungen und Auflagen nach Jugendstrafrecht sind entsprechend in den §§ 10 und 15 JGG geregelt.

Auftragsbestand (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe | Konjunktur Erläuterung

Alle am Ende des Berichtsvierteljahres vorliegenden, fest akzeptierten, noch nicht ausgeführten Aufträgen für baugewerbliche Leistungen entsprechend der Verdingungsverordnung für Bauleistungen, ohne Umsatzsteuer.  

Auftragseingang (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Alle im Berichtsmonat eingegangenen und vom Betrieb fest akzeptierten Aufträge für baugewerbliche Leistungen entsprechend der Verdingungsverordnung für Bauleistungen, ohne Umsatzsteuer. Um Doppelzählungen zu vermeiden, wird der Auftragseingang nur von dem Betrieb gemeldet, der den Bauauftrag ausführen wird, d.h. an Nachunternehmer zu vergebende Teile von Bauaufträgen werden nicht in die eigene Meldung einbezogen.

Auftragseingang (Verarbeitendes Gewerbe) Themengebiet Industrie | Konjunktur Erläuterung

Der Auftragseingang umfasst den Wert (ohne Umsatzsteuer) aller im jeweiligen Berichtsmonat von den Betrieben des  Verarbeitenden Gewerbes mit 50 und mehr Beschäftigten fest akzeptierten Aufträge auf Lieferung selbst hergestellter  (oder in Lohnarbeit gefertigter) Erzeugnisse. Zur Analyse der Binnen- und Exportnachfrage wird zwischen dem Auftragseingang aus dem Inland und den von ausländischen Auftraggebern erteilten Orders unterschieden

Ausbaugewerbe Themengebiet Baugewerbe | Konjunktur Erläuterung

Das Ausbaugewerbe fasst Wirtschaftszweige zusammen, die überwiegend Ausbauarbeiten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten vornehmen. Hierzu gehören die "Bauinstallation" und das "Sonstige Baugewerbe", das u. a. das Maler- und Glasergewerbe, die Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, die Bautischlerei sowie die Gipserei und Verputzerei umfasst, sowie die "Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal".

Ausbildungsbereiche Themengebiet Bildung Erläuterung

In der Berufsbildungsstatistik werden die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel (einschließlich Banken, Versicherungen, Gast- und Verkehrsgewerbe), Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, Freie Berufe und Hauswirtschaft unterschieden. Die Zuordnung der Auszubildenden richtet sich entsprechend dem Berufsbildungsgesetz vielfach nach der Art des Ausbildungsberufes und nicht nach der Zugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes zu einem bestimmten Wirtschaftsbereich. Dies führt bei den Freien Berufen im Öffentlichen Dienst dazu, dass die nachgewiesene Zahl an Auszubildenden nicht das vollständige Ausbildungsvolumen dieses Bereiches abbildet. Ein für den Beruf des Gärtners Auszubildender bei einer Stadtverwaltung wird beispielsweise dem Bereich Landwirtschaft zugeordnet, weil die Landwirtschaftskammer die für seine Ausbildung zuständige Stelle ist.

Ausbildungsstätten Themengebiet Bildung Erläuterung

Als Ausbildungsstätten gelten alle Einrichtungen (Schulen, Hochschulen, Fernunterrichtsinstitute), die eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung vermitteln.

Ausfuhren (Export) Themengebiet Außenhandel Erläuterung

Die Ausfuhren umfassen alle Waren, die in Rheinland-Pfalz erzeugt, bearbeitet oder verarbeitet und ins Ausland geliefert werden.

Ausländer/-innen Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Hierzu zählen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Als Ausländer/innen zählen auch Staatenlose und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.

Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Bestimmungen des Ausländergesetzes und werden somit auch statistisch nicht erfasst.

Ausländerzentralregister Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Das Ausländerzentralregister (AZR) enthält Daten aller Ausländer, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Es wird seit dem 1. Januar 2005 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt.

Auslandsumsatz (verarbeitenes Gewerbe) Themengebiet Industrie Erläuterung

Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.

Auslastung (Krankenhaus) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Nutzungsgrad der in den Einrichtungen aufgestellten Betten. Sie errechnet sich wie folgt: (Belegungs-und Berechnungstage*100)/(Zahl der aufgestellten Betten *Kalendertage im Jahr).

Außenwanderung (Bevölkerung) Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Zur Außenwanderung zählen sämtliche Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Landes Rheinland-Pfalz. Hierzu gehören sowohl der Bevölkerungsaustausch mit den übrigen Bundesländern, der zu einem elektronischen Datenaustausch zwischen den Statistischen Landesämtern führt, als auch die Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Bundesgebietes.

Außergewöhnliche Belastungen (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG sind Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und die von der Höhe her größer sind als die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands. Zwangsläufig erwachsende Aufwendungen wiederum sind Aufwendungen, denen man sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Hierunter fallen beispielsweise Ausgaben, die durch Krankheit, Behinderung, Todesfall, Unwet-terschäden und Ehescheidung entstehen.

Die außergewöhnlichen Belastungen können in Höhe des Teilbetrags, der die zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

Auszubildende Themengebiet Bildung Erläuterung

Personen, die auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrages in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Lehrberuf ausgebildet werden.

Themengebiet Arbeit Erläuterung

In der Beschäftigungsstatistik sind Auszubildende eine Teilmenge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Es handelt sich dabei um Personen, die von den Arbeitgebern als Beschäftigte in einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis gemeldet werden. Die Ausbildung kann eine duale Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sein – nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach weiteren, u. a. länderspezifischen Ausbildungsvorschriften. Dazu zählen beispielsweise auch Studierende in einem dualen Studiengang. Als sozialversicherungspflichtige Auszubildende werden außerdem Beschäftigte in den schulischen Berufsausbildungen gemeldet, in denen ein Ausbildungsentgelt gezahlt wird. Dazu zählen z. B. Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Seefahrt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einen Beruf erlernen, für den es zwar noch keine rechtsverbindlichen Ausbildungsrichtlinien gibt, deren vorgesehene Ausbildung jedoch üblich und allgemein anerkannt ist, gelten ebenfalls als Auszubildende. Zur Ermittlung der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden wird die spezielle Kennzeichnung im „Personengruppenschlüssel“ aus den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung verwendet.
Nicht Bestandteil der Auszubildenden in der Beschäftigungsstatistik sind Personen, deren berufliche Ausbildung ausschließlich an beruflichen Schulen ohne sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsvertrag erfolgt. Diese Ausbildungseinrichtungen verlangen üblicherweise ein Schulgeld. Ebenfalls keine sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden sind Beamte/Beamtinnen im Vorbereitungsdienst, die eine Ausbildung absolvieren.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Babyboomer Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Als „Babyboomer“-Generation werden die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er- und 1960er-Jahre bezeichnet. Von 1954 bis 1967 lag die Zahl der Neugeborenen in Rheinland-Pfalz durchgängig über 60 000.

Bachelor Themengebiet Bildung Erläuterung

Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Studienabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt üblicherweise sechs Semester. Eingeführt wurde der Bachelor in Deutschland im Zuge der Bologna-Reform Ende der 90er-Jahre.

Basisjahr Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Jahr, bis zu dem Ist-Werte zum Bevölkerungsstand und zu den Bevölkerungsbewegungen vorliegen. Vorausberechnete zukünftige Bevölkerungsstände setzen auf der Basisbevölkerung auf, die sich aus der Bevölkerungsfortschreibung zum Ende des Basisjahres ergibt. Zugleich dient das Basisjahr als Vergleichsmaßstab für zukünftige Entwicklungen. Basisjahr der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung ist 2020.

Bauabgang Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Als Bauabgang werden Totalabgänge von Gebäuden und Gebäudeteilen durch bauaufsichtliche Maßnahmen, Schadensfälle oder Abbruch sowie Abgänge durch Nutzungsänderung zwischen Wohn- und Nichtwohnbauten und umgekehrt (mit und ohne Baumaßnahmen) bezeichnet.

Baufertigstellung Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Bauvorhaben, bei denen die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen und die Gebäude bzw. Wohnungen bereits bezugsfertig oder bezogen sind, werden als fertig gestellt bezeichnet. Entscheidend für den Zeitpunkt der Fertigstellung
ist nicht die Gebrauchsabnahme, sondern die Möglichkeit des Beginns der Nutzung (Bezugsfertigkeit). Wenn nur noch Schönheitsarbeiten vorzunehmen oder der Verputz an einem Gebäude aufzutragen ist, gilt das Bauvorhaben als fertig gestellt. Auch ein Gebäude, das bezugsfertig, aber noch nicht bezogen ist, gilt als fertig gestellt.

Baugenehmigung Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Eine Baugenehmigung ist die Erteilung einer Erlaubnis durch die örtlich und sachlich zuständige Behörde, eine Baumaßnahme durchführen zu dürfen, bei der Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Als Baugenehmigung gilt auch eine vorläufige, mit Auflagen versehene oder eine Teilbaugenehmigung. Zu den erteilten Baugenehmigungen rechnen außerdem nicht zurückgewiesene Bauanzeigen und Zustimmungen des Bundes und der Länder.

Baugewerblicher Umsatz (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe | Konjunktur Erläuterung

Die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen in Deutschland und die baugewerblichen Umsätze in Zollausschlussgebieten, wie (z. B. deutsche Freihäfen), einschließlich Umsatz aus Nachunternehmertätigkeit und Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer.

Bauhauptgewerbe Themengebiet Baugewerbe | Konjunktur Erläuterung

Zum Bauhauptgewerbe gehören Unternehmen, die Hochbauten errichten (einschließlich Fertigteilbauten) sowie Tiefbauarbeiten oder bestimmte Spezialbauarbeiten ausführen.

Bauherr Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Bauherr ist, wer im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben durchführt oder durchführen lässt. Es wird zwischen öffentlichen Bauherren (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen), Unternehmen, privaten Haushalten sowie Organisationen ohne Erwerbszweck unterschieden.

Baukostenindizes Themengebiet Preise Erläuterung

Sie messen die durchschnittliche Preisentwicklung der beim Bauen eingesetzten Produktionsfaktoren, z. B. Arbeit und Material, aber auch Ausrüstung, Energie, Transport und sonstige Kostenfaktoren.

Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden durch Umbau-, Ausbau-, Erweiterungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen.

Baumobst Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Ertragsfähige und noch nicht ertragsfähige Anlagen von Obstbäumen ohne Unterkultur oder als Hauptnutzung mit Unterkultur (auf Äckern, Wiesen  oder  Viehweiden,  auf  denen  die  Arbeiten  hauptsächlich auf die Bedürfnisse der Obstkulturen ausgerichtet sind). Nicht zu den Baumobstanlagen zählen Obstbäume in Haus- und Nutzgärten.

Baupreisindizes Themengebiet Preise Erläuterung

Diese messen die durchschnittliche Entwicklung der Preise für ausgewählte, fest umrissene Bauleistungen, die beim Neubau und der Instandhaltung von Bauwerken erbracht und vom Bauherrn tatsächlich gezahlt werden.

Baureifes Land Themengebiet Preise Erläuterung

Zum baureifen Land gehören unbebaute Grundstücke, wenn sie im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen sind. Baureifes Land muss durch Verkehrsanlagen und Versorgungseinrichtungen für die Bebauung in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sein, so dass eine Bebauung sofort möglich ist. Soweit ein Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist, gelten Grundstücke als baureif, wenn sie durch Verkehrsanlagen und durch Versorgungseinrichtungen für die Bebauung in ortsüblicher Weise erschlossen, nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung unmittelbar anstehen

Bauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts und Organisationen ohne Erwerbszweck (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Hierzu gehören alle Hoch- und Tiefbauten, die im Auftrag von Bund, Ländern, Gemeinden, Zweckverbänden, von Trägern der Sozialversicherung (Körperschaften des öffentlichen Rechts) sowie von Organisationen ohne Erwerbszweck durchgeführt werden. Hierzu gehören u. a. Kirchen, Orden,   religiöse und weltliche Vereinigungen, karitative Organisationen der Erziehung, Wissenschaft und Kultur sowie der Sport- und Jugendpflege, Organisationen des Wirtschaftslebens und der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen und Wirtschaftsverbände, politische Parteien und sonstige, nicht auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Ertrages ausgerichtete Zusammenschlüsse. 

Bauüberhang Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Wenn für ein Bauvorhaben zwar die Baugenehmigung vorliegt, aber am Ende eines Kalenderjahres noch keine Baufertigstellung erreicht wurde. Dies ist der Fall, wenn das Bauvorhaben entweder noch nicht begonnen wurde, oder wenn das Bauvorhaben zwar begonnen, aber noch nicht fertiggestellt wurde. Ein begonnenes Bauvorhaben wird dabei als unter Dach bezeichnet, wenn das Gebäude bereits im Rohbau fertiggestellt ist und äußerlich erkennbar ist, dass noch weitere Bauarbeiten auszuführen sind.

Bauvorhaben Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Vorhaben, das die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt hat. Bauliche Anlagen wiederum sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht dabei auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden

Beamte Themengebiet Finanzen Erläuterung

Zu den Beamten zählen alle Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen (einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst). Ebenfalls zu den Beamten werden neben den Richtern auch Soldaten sowie Geistliche der zur Evangelischen und zur Römisch-Katholischen Kirche in Deutschland gehörenden Kirchen gezählt.

Bedarfssatzgruppen (Ausbildungsförderung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Ausgangspunkt für die Berechnung der Förderungsleistungen nach dem BAföG sind die im Gesetz festgelegten Bedarfssätze. Diese Bedarfssätze sind abhängig von der Art der Ausbildungsstätte, die von der Schülerin/dem Schüler oder der Studentin/dem Studenten besucht wird. Die für eine Förderung in Betracht kommenden Ausbildungsstätten sind vier Gruppen zugeordnet, für die jeweils ein einheitlicher Bedarfssatz gilt. Innerhalb dieser Gruppen wird nochmals unterschieden, ob die/der Geförderte während der Ausbildung bei seinen Eltern oder auswärts wohnt; bei auswärtiger Unterbringung wird ein erhöhter Bedarfssatz zugrunde gelegt.

Beerenobst Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Ertragsfähige und noch nicht ertragsfähige Anlagen von Obststräuchern ohne Unterkultur oder als Hauptnutzung mit Unterkultur (auf Äckern, Wiesen oder Weiden). Zu den Beerenobstanlagen zählt u. a. auch der Holunder. Nicht zu den Beerenobstanlagen zählen Erdbeeren sowie Beerenobstanlagen in Haus- und Nutzgärten.

Beförderte Personen Themengebiet Verkehr Erläuterung

Zahl der Beförderungsfälle im Personenverkehr. Als Beförderungsfall gilt dabei eine nicht unterbrochene Fahrt einer beförderten Person auf dem Netz eines Unternehmens mit einem verkauften Fahrausweis, aus unentgeltlicher Beförderungsleistung oder mit Freifahrausweis. Eine Person, die mehrere derartige Fahrten unternimmt, wird somit auch entsprechend mehrfach statistisch erfasst.

Beförderungsangebot (Verkehr) Themengebiet Verkehr Erläuterung

Das in Platz-Kilometern gemessene Beförderungsangebot ergibt sich aus der Multiplikation der zurückgelegten Fahrzeugkilometer (Zug- bzw. Buskilometer) mit dem Fassungsvermögen (Sitz- und Stehplatzangebot) je Fahrzeug je Fahrzeug.

Beförderungsleistung (Verkehr) Themengebiet Verkehr Erläuterung

Die in Personenkilometern gemessene Beförderungsleistung wird durch Multiplikation der Zahl der Fahrgäste mit den von ihnen zurückgelegten Kilometern (Fahrtweiten) errechnet.

Beförderungsleistung, Tonnenkilometer Themengebiet Verkehr Erläuterung

Produkt aus der Beförderungsmenge und der durchschnittlichen Transportweite in Kilometern. In der Regel wird dabei nur die im Inland zurückgelegte Transportweite berücksichtigt. Die Beförderungsleistung im Güterverkehr wird in Tonnenkilometer (Tkm) gemessen. Ein Tonnenkilometer entspricht dabei der Beförderung einer Menge von einer Tonne über eine Entfernung von einem Kilometer.

Beförderungsmenge Themengebiet Verkehr Erläuterung

Gewicht der beförderten Güter in Tonnen. Das Beförderungsgewicht beinhaltet dabei stets das Verpackungsgewicht und mit Ausnahme der Seeverkehrsstatistik zusätzlich auch das Eigengewicht der Ladungsträger (z. B. der Container).

Behandelte Patienten/-innen Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Die Meldungen zur Diagnosestatistik beziehen sich auf alle im Laufe des Berichtsjahres entlassenen vollstationären Patienten/-innen. Zeitpunkt für die Erfassung ist die Entlassung aus dem Krankenhaus. Bei mehrfach im Jahr vollstationär behandelten Patienten/-innen wird jeder Krankenhausaufenthalt jeweils als Fall gezählt (Fallzahlenstatistik). Erfasst wird die ununterbrochene vollstationäre Behandlung im Krankenhaus, unabhängig von der Zahl der dabei durchlaufenen Fachabteilungen.

Behandlungsarten (Diagnose) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Im Krankenhausbereich werden voll-, teil-, sowie vor- und nachstationäre Behandlungsarten unterschieden. Die vollstationäre Behandlung ist die klassische Krankenhausbehandlung. Sie umfasst neben der erforderlichen medizinischen Behandlung auch Unterkunft und Verpflegung. Nur die Patientinnen und Patienten, die sich einer vollstationären Behandlung unterziehen mussten, werden in der Diagnose- bzw. DRG-Statistik erfasst. Vor-, nach- und teilstationäre Behandlungsfälle fließen nicht ein.

Behandlungsarten (Krankenhaus) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Es werden voll-, teil-, sowie vor- und nachstationäre Behandlungsarten unterschieden. Die vollstationäre Behandlung ist die klassische Krankenhausbehandlung. Sie umfasst neben der erforderlichen medizinischen Behandlung auch Unterkunft und Verpflegung. Die teilstationäre Behandlung schließt neben der medizinischen Versorgung eine Unterbringung und Versorgung entweder nur tagsüber oder nur nachts mit ein (beispielsweise in Tages- oder Nachtkliniken). Vorstationäre Behandlung ist eine Behandlung ohne Unterkunft und Verpflegung, die vor allem dann in Frage kommt, wenn die Notwendigkeit einer vollstationären Behandlung abzuklären oder eine solche vorzubereiten ist. Auch die nachstationäre Behandlung beinhaltet keine Unterkunft und keine Verpflegung. Sie stellt darauf ab, den Behandlungserfolg eines stationären Aufenthaltes zu sichern.

Behandlungsort/-region (Diagnose) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Diagnosestatistik: Die regionale Zuordnung des entlassenden Krankenhauses erfolgt über die Adressangabe des Krankenhauses. Maßgeblich für die statistische Meldung ist die Wirtschaftseinheit der Einrichtungen. Diese kann die Behandlungsfälle einer einzelnen Klinik oder ein so genanntes Verbundkrankenhaus mit mehreren Standorten - die einheitlich verwaltet werden -  umfassen. Aus Datenschutzgründen erfolgt eine Veröffentlichung nur auf Ebene der fünf Versorgungsregionen in Rheinland-Pfalz.
DRG-Statistik: Hier erfolgt eine regionale Zuordnung des entlassenden Krankenhauses über die Postleitzahl. Verfügt ein Krankenhaus über mehrere Standorte und die Abrechnung erfolgt dabei für alle Standorte unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen, finden die Regionalangaben des jeweiligen entlassenden Standorts Berücksichtigung.

Beherbergung Themengebiet Tourismus Erläuterung

Unterbringung von Personen, die sich nicht länger als ein Jahr ohne Unterbrechung an einem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten. Der vorübergehende Ortswechsel kann durch Urlaub und Freizeitaktivitäten, aber auch durch die Wahrnehmung privater und geschäftlicher Kontakte, den Besuch von Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen, durch Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit oder sonstige Gründe veranlasst sein.

Beherbergungsstätten Themengebiet Tourismus Erläuterung

Betriebe und Betriebsteile, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, zehn und mehr Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen.

Behinderung (Schwerbehinderte Menschen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Als Behinderung gilt, wenn eine nicht nur vorübergehende Funktionseinschränkung auf Grund eines körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes vorliegt, die von dem für das Lebensalter typischen Zustand länger als sechs Monate abweicht und einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr zur Folge hat.

Beistandsschaft (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Beistandschaft ist die Unterstützung eines allein erziehenden sorgeberechtigten Elternteils auf dessen Antrag durch eine Einzelperson oder das Jugendamt. Der Beistand unterstützt den Sorgeberechtigten bei der Ausübung der elterlichen Sorge, z. B. bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Kinder aus geschiedenen Ehen (Unterhaltsbeistandschaft).

Belastung (Wohngeld) Themengebiet Soziales Erläuterung

Unter Belastung der Eigentümer von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und anderen Eigentumsformen versteht man die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Sie ist in einer besonderen Wohngeld-Lastenberechnung durch die Wohngeldbehörde zu ermitteln. Von einer vollständigen Wohngeld-Lastenberechnung kann abgesehen werden, wenn bereits die Belastung aus Zinsen und Tilgungen den maßgebenden Höchstbetrag erreicht.
Zur Belastung gehören

  • die Ausgaben für den Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung usw.) für Fremdmittel, die dem Bau, der Verbesserung oder dem Erwerb des Eigentums gedient haben,
  • Instandhaltungskosten und Betriebskosten in begrenzter Höhe,
  • Grundsteuer,
  • zu entrichtende Verwaltungskosten
Belastungsgrad (Wohngeld) Themengebiet Soziales Erläuterung

Der Belastungsgrad bezeichnet das Verhältnis der tatsächlich zu zahlenden Miete bzw. Belastung zum Gesamteinkommen. Das Wohngeld mindert die Wohnkostenbelastung der betroffenen Haushalte in unterschiedlichem Ausmaß.

Belegärztinnen/Belegärzte (Krankenhaus) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Niedergelassene und andere nicht in der Einrichtung angestellte Ärztinnen und Ärzte, die berechtigt sind, ihre Patientinnen und Patienten in der Einrichtung unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste zu behandeln.

Berechnungs- und Belegungstag (Krankenhaus) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Jeder Tag, an dem ein aufgestelltes Bett vollstationär belegt wurde. Die Zahl der Berechnungs- und Belegungstage entspricht der Summe der an den einzelnen Tagen des Berichtsjahres um 24.00 Uhr vollstationär untergebrachten Patientinnen und Patienten (Summe der Mitternachtsbestände). Entlassungs- und Verlegungstage werden nicht mitgezählt.

Bereinigte Gesamtausgaben der Länder sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände Themengebiet Finanzen Erläuterung

Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte nach Abzug der haushaltstechnischen Verrechnungen sowie der von gleicher Ebene empfangenen Zahlungen.

Bereinigte Krankenhauskosten Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Vollstationäre Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Sie errechnen sich aus den Gesamtkosten minus Abzüge.

Berufliche Gymnasien Themengebiet Bildung Erläuterung

In Form einer gymnasialen Oberstufe mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Technik bzw. Gesundheit und Soziales geführt, kann hier die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangt werden. Die Bildungsgänge bauen auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I auf.

Berufsabschluss Themengebiet Arbeit Erläuterung

Ausgewiesen wird die Bevölkerung ab 15 Jahren ohne Personen, die sich  noch in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden, nach dem jeweils höchsten beruflichen Abschluss. Die Kategorie "mit Berufsabschluss" enthält neben den Personen mit den gesondert aufgeführten Abschlussarten auch Personen, die keine Angaben zur Art des Abschlusses gemacht haben. Die Kategorie "Insgesamt" bzw. "Zusammen" enthält neben den Personen mit Berufsabschluss und den Personen ohne Berufsabschluss auch diejenigen, die keine Angaben darüber gemacht haben, ob sie überhaupt einen Abschluss besitzen, sowie Personen, die eine Anlernausbildung, ein berufliches Praktikum oder ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert haben, da durch diese kein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird.

Berufsbereiche Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Berufsbereiche fassen als oberste Einheit der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) jene Berufe zusammen, die sich nach den Arbeitsaufgaben und der allgemeinen Art der Tätigkeit ähneln. Die zehn Berufsbereiche können weiter untergliedert werden in 37 Berufshauptgruppen, 144 Berufsgruppen, 700 Berufsuntergruppen und 1.286 Berufsgattungen.

Berufsbildende Schulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Diese Schulart umfasst mehrere Schulformen. An einer beruflichen Schule (Verwaltungs- /Organisationseinheit) können parallel mehrere Schulformen (bspw. Berufs-, Berufsfach-, Fachschule, berufliches Gymnasium) geführt werden.

Berufsfachschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Hier werden den Schülerinnen und Schülern berufliche und schulische Qualifikationen oder Teilqualifikationen in Vollzeitform vermittelt. Ab dem Schuljahr 2004/05 werden folgende Angebote unterschieden:

 

  • Berufsfachschulen I (1-jährig)

    Die Berufsfachschule I baut in der Regel auf der Qualifikation der Berufsreife auf und vermittelt eine allgemeine und berufliche Grundbildung.
  • Berufsfachschulen II (1-jährig)

    Die Berufsfachschule II baut auf dem Abschluss der Berufsfachschule I auf und führt im Rahmen eines berufsbezogenen Unterrichts zum qualifizierten Sekundarabschluss I.
  • Berufsfachschulen (3-jährig)

    Die Berufsfachschule mit dreijährigen Bildungsgängen baut auf der Qualifikation der Berufsreife auf und führt zu einer schulischen Berufsqualifikation, zu einer Berufsqualifikation nach dem Berufsbildungsgesetz oder zu einer Berufsqualifikation nach der Handwerksordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen können hier auch ein qualifizierter Sekundarabschluss I und die Fachhochschulreife erlangt werden.
  • Höhere Berufsfachschulen - HBF- (2- bis 3-jährig)

    Die Bildungsgänge der höheren Berufsfachschule bauen in der Regel auf einem qualifizierten Sekundarabschluss I auf und führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluss als Assistent/-in. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in den Bildungsgängen der höheren Berufsfachschule auch die Fachhochschulreife erlangt werden.

     
  • Berufsfachschule Pflege

    Die Bildungsgänge der Berufsfachschule Pflege bauen auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I oder der Berufsreife zusammen mit einer Berufs-, Helfer- oder Assistenzausbildung auf. Die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau wird in Vollzeit durchgeführt und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an einer Berufsfachschule und praktischer Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus.
Berufsoberschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Diese Einrichtungen führen als Berufsoberschule I, aufbauend auf einem qualifizierten Sekundarabschluss I und einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung mit Abschluss der Berufsschule oder einer vergleichbaren Ersatzqualifikation in einem einjährigen Vollzeitbildungsgang zur Fachhochschulreife. Die Berufsoberschule I wird in den Fachrichtungen Technik, Gestaltung, Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit und Soziales geführt. Die Fachrichtung Technik gliedert sich in die Schwerpunkte Ingenieurwesen, Naturwissenschaft und Agrarwirtschaft.


Die Berufsoberschule II, die seit dem Schuljahr 2005/06 angeboten wird, setzt die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand voraus und führt in ebenfalls einjähriger Vollzeitform zur fachgebundenen Hochschulreife, unter bestimmten Voraussetzungen auch zur allgemeinen Hochschulreife. Die Berufsoberschule II wird in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit und Soziales angeboten.

Berufsschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

In der Berufsschule findet der schulische Teil der dualen Berufsausbildung statt. Die Ausbildung dauert in der Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren und führt zu nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung an den zuständigen Kammern zu einem Berufsabschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen können hier auch ein qualifizierter Sekundarabschluss I und die Fachhochschulreife erlangt werden.

 

Neben der dualen Ausbildung wird im Rahmen des sogenannten Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) ein einjähriger Bildungsgang an Berufsschulen angeboten, in den Jugendliche ohne Abschluss auf eine berufliche Ausbildung oder eine Arbeitstätigkeit vorbereitet werden. Mit erfolgreichem Abschluss des BVJ erlangen die Absolventinnen und Absolventen die Berufsreife oder das Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Zudem werden auch Bildungsgänge im Kontext der Inklusion (BVJ-I) sowie Integration und Sprachförderung (BVJ-S) angeboten.

Beschäftigte (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Alle am Quartalsende im Betrieb tätigen Personen einschließlich tätige Inhaber /-innen und Mitinhaber /-innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden monatlich im Betrieb tätig sind. Auch vorübergehend Abwesende (Erkrankte, Urlauber usw.) sind einbezogen, weiterhin alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen (z. B. Direktorinnen und Direktoren, Volontärinnen und Volontäre, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende).

Beschäftigte (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Industrie Erläuterung

Alle am Monatsende im Betrieb tätigen Personen einschließlich tätige Inhaber /-innen und Mitinhaber /-innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden monatlich im Betrieb tätig sind, weiterhin alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen (z. B. Direktorinnen und Direktoren, Volontärinnen und Volontäre, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende).

Beschäftigte (Binnenhandel) Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Beschäftigte sind alle im Unternehmen tätigen Personen. Diese umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (abhängig Beschäftigte), tätige Inhaberinnen und Inhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige mit Stand vom 30. September des Berichtsjahres. Nicht hierzu gehören z.B. vorübergehend Abwesende, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.

Beschäftigte (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Hierbei handelt es sich um die Gesamtzahl der tätigen Personen einschließlich tätiger Inhaber/-innen sowie Erkrankte, Urlauber/-innen, Teilzeitbeschäftigte, Kurzarbeiter/-innen, Streikende, von der Aussperrung Betroffene, Personen mit Altersteilzeitregelungen, Auszubildende sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter/-innen. Nicht enthalten sind unbezahlt mithelfende Familienangehörige mit weniger als einem Drittel der üblichen Arbeitszeit, Leiharbeitnehmer/-innen sowie Arbeitskräfte, die als Beauftragte anderer Betriebe im meldenden Betrieb Montage- und Reparaturarbeiten durchführen, und aufgrund einer tarifvertraglichen Vorruhestandsregelung ausgeschiedene Mitarbeiter/-innen.

Beschäftigte (Handwerk) Themengebiet Handwerk Erläuterung

Die Beschäftigtenangaben der Bundesagentur für Arbeit beruhen auf monatlichen Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung bzw. aus dem Meldeverfahren für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Tätige Inhaber, nicht sozialversicherungspflichtige Gesellschafter, mithelfende Familienangehörige sowie kurzfristig geringfügig Beschäftigte fehlen in den Daten der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Interpretation des Merkmals „Beschäftigte“ ist zu beachten, dass alle im Unternehmen sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnten Personen erfasst werden, also auch diejenigen, die nicht im handwerklichen Bereich tätig sind (z. B. Verkaufs- und/oder Verwaltungspersonal).

Beschäftigte (Industrie) Themengebiet Industrie Erläuterung

Alle am Monatsende im Betrieb tätigen Personen einschließlich tätige Inhaber /-innen und Mitinhaber /-innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden monatlich im Betrieb tätig sind, weiterhin alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen (z. B. Direktorinnen und Direktoren, Volontärinnen und Volontäre, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende).

Beschäftigte (verarbeitendes Gewerbe) Themengebiet Industrie Erläuterung

Alle Personen, die am Ende des Monats in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber/-innen und Mitinhaber/-innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.

Beschäftigte (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftite) (Binnenhandel) Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Beschäftigte sind alle im Unternehmen tätigen Personen. Hierzu gehören z. B. mitarbeitende Inhaberinnen und Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören auch vorübergehend Abwesende (z. B. Kranke, Urlauber), Auszubildende und alle Teilzeitbeschäftigten einschließlich der geringfügig Beschäftigten. Nicht hierzu gehören Arbeitskräfte, die von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden oder im Auftrag anderer Unternehmen Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten ausführen.

Bei Vollzeitbeschäftigten entspricht die regelmäßige Wochenarbeitszeit der orts-, branchen- und betriebsüblichen Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeitbeschäftigten ist die regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer als bei vergleichbarer Vollzeitbeschäftigung. Der Umfang der Reduzierung ist dabei unerheblich.

Beschäftigte, sozialversicherungspflichtig Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen Arbeitnehmer/-innen, die kranken-, renten- bzw. arbeitslosenversicherungspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Angaben über Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden von der Bundesagentur für Arbeit jährlich übermittelt. Nachgewiesen werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum Stand 31. Dezember oder ersatzweise an einem anderen Quartalsende des Berichtsjahres. Geringfügig Beschäftigte zählen nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen Arbeitnehmer/-innen, die kranken-, renten- bzw. arbeitslosenversicherungspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Angaben über Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden von der Bundesagentur für Arbeit jährlich übermittelt. Nachgewiesen werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum Stand 31. Dezember oder ersatzweise an einem anderen Quartalsende des Berichtsjahres. Geringfügig Beschäftigte zählen nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Beschränkt Steuerpflichtige (Körperschaftsteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, sind nach § 2 KStG mit ihren inländischen Einkünften beschränkt körperschaftsteuerpflichtig.

Besitzumschreibungen Themengebiet Verkehr Erläuterung

Halterwechsel bei einem zugelassenen oder außer Betrieb gesetzten Fahrzeug. Bei Abgabe eines gebrauchten Fahrzeugs an einen Händler, z. B. im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Neufahrzeugs, wird die Umschreibung erst nach dem Verkauf und der anschließenden Zulassung auf den neuen Halter registriert.

Besondere Leistungen (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Besondere Leistungen werden in speziellen Bedarfssituationen gewährt. Dazu gehören Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten und sonstige Leistungen nach den §§ 4 bis 6 AsylbLG sowie die Leistungen nach § 2 AsylbLG entsprechend dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII.

Bestände (Dienstleistungen) Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand erworbene Dienstleistungen und Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, selbst erstellte fertige und unfertige Erzeugnisse, in Arbeit befindliche Aufträge sowie geleistete Anzahlungen auf Gegenstände des Vorratsvermögens. Anschaffungsnebenkosten (Transportkosten, Zölle) werden mit einbezogen. Die als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer ist nicht mit aufgeführt.

Bestockte Rebfläche (Keltertrauben) Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Ertragsrebfläche und noch nicht im Ertrag stehende Rebfläche (Jungfelder).

Besuchsquote (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Besuchsquote ist der Anteil der Kinder in Betreuung in einer Tageseinrichtung bzw. der Anteil der in Tagespflege betreuten Kinder, an der Gesamtzahl der Bevölkerung des entsprechenden Alters. Als Grundlage für die Bevölkerung wird üblicherweise der Wert zum Stichtag 31.12. des Vorjahres verwendet.

Beteiligte (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Siehe Mitunternehmer.

Beteiligte (Straßenverkehrsunfälle) Themengebiet Verkehr Erläuterung

Fahrzeugführer oder Fußgänger, die selbst oder deren Fahrzeug bei einem Straßenverkehrsunfall Schäden erlitten oder hervorgerufen haben. Hierzu rechnen nicht die Mitfahrer.

Betreute Kinder (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Kinder, die in Tageseinrichtungen oder ausschließlich in Tagespflege betreut werden. Um Mehrfachzählungen auszuschließen, werden Kinder mit mehreren vertraglichen Betreuungs- oder Tagespflegeverhältnis nur einmal gezählt.

Betreuungsarrangement (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Ein Betreuungsarrangement ist eine Vereinbarung zwischen Eltern und einer Einrichtung oder einer Tagespflegeperson über einen Betreuungsplatz für ein Kind. Mögliche Betreuungsarrangements sind: die Betreuung in einer Tageseinrichtung, die Betreuung in einem Tagespflegeverhältnis oder die Betreuung in einer Ganztagsschule. Für ein Kind können mehrere unterschiedliche Betreuungsarrangements nebeneinander vereinbart werden.

Betreuungsquote (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Betreuungsquote berechnet den Anteil der Kinder in einem Betreuungsverhältnis an der Gesamtzahl der Bevölkerung entsprechenden Alters.

Betreuungsrelation, Hochschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Diese Kennzahl beschreibt das zahlenmäßige Verhältnis der Studierenden zum wissenschaftlich/künstlerischen Personal in Vollzeitäquivalenten. Nicht berücksichtigt wird hierbei das drittmittelfinanzierte Personal. Die Berechnung erfolgt zudem ohne Verwaltungsfachhochschulen.

Betreuungszeit (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Betreuungszeit ist die mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten vertraglich vereinbarte Betreuungszeit. Anzugeben ist der Stundenumfang pro Woche und die Zahl der Betreuungstage. Daraus errechnet sich die durchschnittliche tägliche Betreuungszeit.

Betrieb Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Niederlassung an einem bestimmten Ort, einschließlich örtlich und organisatorisch angegliederter Betriebsteile. Dabei kann es sich um eine Hauptniederlassung, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle handeln.

Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Niederlassung an einem bestimmten Ort, einschließlich örtlich und organisatorisch angegliederter Betriebsteile. Dabei kann es sich um eine Hauptniederlassung, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle handeln.

Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung eines/-r Inhabers/-in  (Betriebsinhabers/-in)  bewirtschaftet  wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt. Eine Gewinnabsicht ist nicht erforderlich.

Betrieb (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Industrie Erläuterung

Örtliche Betriebseinheit, als selbstständige Betriebe gelten auch Arbeitsgemeinschaften mit eigener Ertrags- und Aufwandsrechnung (meist Gesellschaften bürgerlichen Rechts) und Baustellen mit eigenem Baubüro in einem anderen Bundesland als dem Sitz des Betriebs.

Betrieb (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Örtliche Niederlassung eines Unternehmens. Es werden auch alle Betriebsteile mit einbezogen, die nicht zur Energie- und Wasserversorgung gehören (z. B. Verkehr, Häfen, Bäder usw.) sowie alle Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung sind ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst.

Betrieb (Industrie) Themengebiet Industrie Erläuterung

Örtliche Betriebseinheit (nicht Unternehmen) des Bauhauptgewerbes. Dazu zählen:

 

  • Einbetriebsunternehmen des Bauhauptgewerbes,

  • örtliche Einheiten wie Haupt- und Zweigniederlassungen (in der Regel nicht Baustellen) mit dem Schwerpunkt im Bauhauptgewerbe, die zu Unternehmen des Baugewerbes sowie des übrigen produzierenden Gewerbes oder zu sonstigen Wirtschaftszweigen gehören, sofern sie Bauleistungen für den Markt erbringen.
Betrieb (verarbeitendes Gewerbe) Themengebiet Industrie Erläuterung

Örtlich getrennte Niederlassung von Unternehmen, einschließlich der Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.

Betriebe (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Als Betriebe gelten die örtlichen Einheiten des Baugewerbes. Dazu zählen Einbetriebsunternehmen und Niederlassungen (z. B. Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen, örtlich getrennte Hauptverwaltungen) mit Schwerpunkt im Baugewerbe, die zu Unternehmen des Baugewerbes, des übrigen Produzierenden Gewerbes oder von sonstigen Wirtschaftszweigen gehören, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen. Baustellen gelten nur dann als Betrieb, wenn sie ein eigenes Bau- oder Lohnbüro haben.

Betriebe (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die dazu dienen, Gästen im privaten oder geschäftlichen Reiseverkehr eine Übernachtungsmöglichkeit bereitzustellen. Neben gewerblichen Betrieben mit zehn und mehr Fremdenbetten werden in rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden, die über ein touristisches Prädikat als Heilbad, Luftkurort, Erholungsort oder Fremdenverkehrsgemeinde verfügen, auch Privatquartiere und gewerbliche Kleinbetriebe berücksichtigt. In den Statistischen Jahresberichten erfolgt der Nachweis der Betriebszahl mit Stand 31. Juli des jeweiligen Berichtsjahres.

Betriebliche Steuern und sonstige öffentliche Abgaben (Dienstleistungen) Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Steuern, die vom Staat oder den Institutionen der Europäischen Union ohne Gegenleistung im Zusammenhang mit der Beschaffung und Einfuhr von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen, der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dem Eigentum an bzw. der Nutzung von Grund und Boden, Gebäuden oder sonstigen im Geschäftsprozess verwendeten Vermögensgegenständen erhoben werden. Hierzu gehören insbesondere Gewerbesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer sowie auf selbst erstellte Waren erhobene Verbrauchssteuern und -abgaben.

Zu den sonstigen öffentlichen Abgaben zählen öffentliche Gebühren und Beiträge, die für bestimmte Leistungen des Staates bezahlt werden. Nicht einzubeziehen sind bspw. Umsatzsteuer, Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Verbrauchssteuern und Zölle.

Betriebsarten (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Gruppierung bzw. Einordnung der Beherbergungsstätten anhand der durch die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), vorgegebenen Kriterien.

Betriebsaufgabe Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Aufgabe eines Gewerbebetriebes mit einer erwarteten größeren wirtschaftlichen Bedeutung. Sie kann durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche Person erfolgen. Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung abmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister eingetragen war oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder zuletzt mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt hat.

Betriebsgründung Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Gründung eines Betriebes mit einer erwarteten größeren wirtschaftlichen Bedeutung. Sie kann durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche Person erfolgen. Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister eingetragen ist oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.

Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA) Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Ziel der BWA ist es, die Betriebe nach dem Produktionsschwerpunkt und  wirtschaftlicher  Betriebsgröße  zu  kennzeichnen  und  zu  gruppieren, sodass mehr oder weniger homogene Betriebsgruppen entstehen. Die Einteilung der Betriebe erfolgt in verschieden stark differenzierten
Betriebsgruppen  und  -klassen.  Dazu  werden  die  Standardoutputs  der  einzelnen Produktionsverfahren  ins  Verhältnis  zum  gesamten  Standardoutput des Betriebes gesetzt. Eine spezialisierte Ausrichtung liegt vor, wenn mindestens zwei Drittel des Standarddeckungsbeitrages aus  dem  jeweiligen  Produktionsverfahren  stammen. Die erste Stufe  unterscheidet folgende Hauptausrichtungen:

  • „Ackerbau,„
  • Gartenbau,„
  • Dauerkultur,„
  • Futterbau (Weidevieh),„
  • Veredlung,„
  • Pflanzenbauverbund,„
  • Viehhaltungsverbund,„
  • Pflanzenbau-Viehhaltung.
Betten (Krankenhaus) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Alle aufgestellten, betriebsbereiten Betten des Krankenhauses, die zur vollstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten bestimmt sind (einschließlich Belegbetten). Ihre Zahl wird als Jahresdurchschnittswert der Bettenzahlen zum Monatsende errechnet.

Betten (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Schlafgelegenheiten in einer Beherbergungsstätte. Doppelbetten zählen dabei als zwei Schlafgelegenheiten. Klappbetten (Schlafcouch), die regulär als Schlafgelegenheiten angeboten werden, gehören auch dazu. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten (z. B. Zustellbetten, Kinderbetten) werden nicht berücksichtigt. Neben den Betten in gewerblichen Betrieben mit zehn und mehr Fremdenbetten werden in rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden, die über ein touristisches Prädikat als Heilbad, Luftkurort, Erholungsort oder Fremdenverkehrsgemeinde verfügen, auch die Betten in Privatquartieren und gewerblichen Kleinbetrieben berücksichtigt. In den Statistischen Jahresberichten erfolgt der Nachweis der Bettenzahl mit Stand 31. Juli des jeweiligen Berichtsjahres.

Bettenauslastung (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Quotient aus tatsächlicher Übernachtungszahl (Zähler) zur Zahl der möglichen Übernachtungen (Nenner). Die Darstellung in Prozent erfolgt durch die Multiplikation dieses Quotienten mit dem Wert 100.

Bettendichte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Zahl der Betten bezogen auf je 1 000 Einwohner/-innen.

Bevölkerung Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Zur Bevölkerung zählen alle Personen, Deutsche und Ausländer, die in dem jeweiligen regionalen Gebiet ihren ständigen Wohnsitz, d. h. ihre alleinige bzw. Hauptwohnung haben. Der Begriff der Hauptwohnung ist in §§ 21 f. des Bundesmeldegesetzes festgelegt. Hauptwohnung ist danach die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.

Nicht zur Bevölkerung gehören die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und deren Familienangehörigen.

Bevölkerung (Gesundheit) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Die Ergebnisse des Mikrozensus beziehen sich auf unterschiedliche Teilmassen der Erhebungsgesamtheit, sogenannte Bevölkerungskonzepte (siehe Informationen zur Statistik).

Bevölkerung (VGR) Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Zur Bevölkerung Deutschlands gehören alle Personen (Deutsche und Ausländer), die im Bundesgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Nicht zur Bevölkerung zählen jedoch die Angehörigen ausländischer Missionen und Streitkräfte. Die Bevölkerung wird in den VGR als Jahresdurchschnittszahl auf Basis des Zensus 2011 ausgewiesen. Ausnahme: Bevölkerung (Länderergebnisse) im aktuellsten Jahr zum Stichtag 30.06.
Quelle ab 2011: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.
Quelle vor 2011: Länderergebnisse: Statistisches Bundesamt, Rückrechnung des Bevölkerungsstandes; Kreisergebnisse: Rückrechnung der regionalen VGR.

Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter Themengebiet Arbeit | Bevölkerung Erläuterung

Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter umfasst alle Personen in dem Alter, in dem üblicherweise eine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder gesucht wird. Je nach Untersuchungsgegenstand sind unterschiedliche Altersabgrenzungen möglich. Für langfristige Vergleichszwecke wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter häufig mit der Altersgruppe der 15- bis 65-Jährigen oder der  20- bis 65-Jährigen (seit 2012 gestaffelter Anstieg von 65 auf 67 Jahre) gleichgesetzt.

Bevölkerung in Familien Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Alle Mitglieder einer Familie/Lebensform, deren Bezugsperson am Ort der Hauptwohnung lebt. Leben einzelne Mitglieder der  Familie/Lebensform  selbst an einem Nebenwohnsitz, zählen sie dennoch – entsprechend dem Wohnsitz der Bezugsperson ihrer Familie/Lebensform – zur „Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz“ dazu.Mehrfachzählungen von Personen mit mehreren Wohnsitzen werden somit vermieden. Zugleich kann die Familie/Lebensform als eine zusammengehörige Einheit abgebildet werden, auch wenn einzelne Mitglieder zeitweise abwesend sind. Lebensformen mit Kindern  werden als „Familien“ bezeichnet. Haushaltsgemeinschaften ohne Kinder sowie Alleinstehende sind „Lebensformen ohne Kinder“.

Bevölkerung in Privathaushalten Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Sie werden  auch  als  Haushaltsmitglieder  bezeichnet.  Die  Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Alten- oder Pflegeheime) wird nicht berücksichtigt. Falls eine Person an ihrem Hauptwohnsitz und an ihrem Nebenwohnsitz befragt wird und jeweils einen Haushalt führt, werden Person und Haushalt doppelt gezählt.

Bevölkerung mit Migrationshintergrund Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehört die ausländische Bevölkerung - unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland geboren wurde - sowie alle Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Daneben zählen zu den Personen mit Migrationshintergrund auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus dem Migrationsstatus der Eltern ableitet. Zu den letzteren gehören die deutschen Kinder (Nachkommen der ersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil diese Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund aufweist. Außerdem gehören zu dieser Gruppe seit 2000 auch die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, welche die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen, d. h. mit einer deutschen und einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland geboren wurden.

Bevölkerungsbewegung, natürliche Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Unter natürlicher Bevölkerungsbewegung versteht man die Veränderung von Bestand und Struktur der Bevölkerung eines Gebiets im Zeitablauf durch Lebendgeborene und Gestorbene.

Bevölkerungsbewegung, räumliche Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Veränderung von Bestand und Struktur der Bevölkerung eines Gebietes im Zeitablauf durch dauerhafte Verlagerungen des Wohnorts von Personen zwischen abgegrenzten Gebietseinheiten. Es ist zu unterscheiden zwischen Abwanderung (Fortzug aus der betrachteten Gebietseinheit) und Zuwanderung(Zuzug  in  die  betrachtete  Gebietseinheit). Außerdem ist zu unterscheiden zwischen Binnenwanderung und Außenwanderung. Binnenwanderung findet innerhalb der Grenzen einer größeren Gebietseinheit zwischen Verwaltungseinheiten dieses Gebietes (z.B. Kreisen) statt (hier: Wanderung innerhalb von Rheinland-Pfalz z.B. zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen). Außenwanderung geht über die Grenzen dieser Gebietseinheit hinaus (hier: Wanderung über die Landesgrenze).

Bevölkerungsdichte Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Die Bevölkerungsdichte misst die Zahl der Einwohner, die durchschnittlich auf einem Quadratkilometer Fläche leben.

Bevölkerungsentwicklung Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Die Bevölkerungsentwicklung beschreibt die Entwicklung der Zahl der Personen für ein bestimmtes Gebiet und ihre Veränderung.

Bevölkerungsfortschreibung Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Nachweis der Bevölkerungszahl und der Zusammensetzung der Bevölkerung nach verschiedenen Merkmalen – unter anderem Alter und Geschlecht – auf Grundlage der letzten Volkszählung. Die Bevölkerungsfortschreibung zum Basisjahr 2020 basiert auf dem Zensus 2011.

Bevölkerungspyramide Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Anschauliche grafische Darstellung der Struktur einer Bevölkerung nach Geschlecht und Alter. Der Bevölkerungspyramide liegen die absoluten (gelegentlich auch relativen) Häufigkeiten der Männer und der Frauen einer jeden Altersgruppe zugrunde. Von der Bevölkerungspyramide können mit einem Blick die für eine Bevölkerung prägenden demografischen Prozesse abgelesen werden.

Bevölkerungsstand Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Der Bevölkerungsstand umfasst die Anzahl der Personen und die Struktur der Bevölkerung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Gebiet leben. Er wird anhand der Bevölkerungsforschreibung ermittelt.

Bevölkerungsveränderung Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Die Bevölkerungsveränderung (Saldo) stellt die Differenz zwischen dem Bevölkerungsstand am Ende und am Anfang eines Betrachtungszeitraums dar. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen den Geburten und Sterbefällen (natürlicher Saldo), Zu- und Abwanderungen über die Gebietsgrenze hinweg (Wanderungssaldo) sowie sonstigen bestandsrelevanten Korrekturen.

Bevölkerungsvorausberechnung Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Vorausberechnung der künftigen Bevölkerungsentwicklung aufgrund von alternativen Annahmen über die Fruchtbarkeit, die Sterblichkeit sowie die Zu- und Fortzüge.

Bevölkerungsvorgänge Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Bevölkerungsvorgänge führen im Zeitablauf zu Veränderungen des Bestandes und der Struktur der Bevölkerung.

Bezogene Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen (Binnenhandel) Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Dazu zählen betriebliche Kosten und Kosten für Dienstleistungen, z. B. Kosten für Steuerberatung, Fuhrpark und Werbung.

Bezugsperson der Familie/Lebensform Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Seit dem Mikrozensus 2005 ist die Bezugsperson bei Ehepaaren der Ehemann, bei nichtehelichen (gemischtgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften der männliche Lebenspartner, bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der/die ältere Lebenspartner/-in, bei Alleinerziehenden der allein erziehende Elternteil und bei Alleinstehenden die befragte Person selbst.

Bildungsabschluss, beruflicher Themengebiet Bildung Erläuterung

Höchster Abschluss einer berufsqualifizierenden Ausbildung oder einer Ausbildung an Hochschulen, wobei differenziert wird nach

Berufliches Praktikum und Anlernausbildung: Als berufliches Praktikum gilt eine mindestens einjährige praktische Ausbildung im Betrieb (z. B. technisches Praktikum).

Berufsvorbereitungsjahr: Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vor.

Berufsausbildung im dualen System (Lehre): Die Berufsausbildung setzt den Abschluss einer mindestens zwei Jahre dauernden Ausbildung voraus. Sie wird überwiegend im dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt. Hierbei wird die Praxis im Ausbildungsbetrieb mit der Theorie in der Berufsschule verbunden. Die Prüfungen werden vor der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer abgelegt.

Berufsfachschulabschluss: Mit Abschluss einer Berufsfachschule werden fachrichtungsbezogene berufliche Qualifikationen erreicht, die bis zur Staatlich geprüften Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für die jeweilige Fachrichtung gehen.

Meister-/Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschulabschluss: Ein Meisterabschluss liegt vor, wenn eine Meisterprüfung vor einer Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) nach der Ausbildung abgelegt wurde. In einer Fach- oder Technikerschule wird in der Regel nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung oder praktischen Berufserfahrung, eine vertiefte berufliche Fachbildung vermittelt..

Fachhochschulabschluss: Der Fachhochschulabschluss wird durch den erfolgreichen Abschluss des das Studiums an einer Fachhochschule erworben. Diese bieten eine praxisbezogene Ausbildung und Forschung. Lehre, Studium und Forschung konzentrieren sich hier auf die angewandten Wissenschaften und Künste, Die Fachhochschulen gründeten sich aus Vorgängerinstitutionen, wie den Ingenieurschulen, den höheren Wirtschaftsfachschulen sowie den höheren Fachschulen für Sozialwesen.

Universitätsabschluss/Promotion: Als Universitätsabschlüsse gelten Staatsexamen, Diplom (U) und entsprechende Abschlussprüfungen (z.B. Magister, Bachelor, Master) an Universitäten, Gesamthochschulen, Fernuniversitäten, technischen, pädagogischen, theologischen, Kunst- und Musikhochschulen. Diese Hochschulen dienen vor allem der Förderung der Wissenschaften und Künste in Forschung, Lehre und Studium. Die Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine andere erste akademische Abschlussprüfung voraus, kann aber auch in einigen Fällen der erste Abschluss sein.

 

Bildungsausländer/-innen, Bildungsinländer/-innen Themengebiet Bildung Erläuterung

Bildungsausländer/-innen sind ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im  Ausland oder an einem Studienkolleg erlangt haben. Als Bildungsinländer/-innen werden ausländische Studierende bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, aber nicht an einem Studienkolleg erworben haben.

Bildungsmaßnahmen (Weiterbildung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Eine Maßnahme der Weiterbildung ist organisiertes Lernen in pädagogischer Verantwortung der anerkannten Volkshochschulen, der anerkannten Landesorganisationen oder der ihnen angeschlossenen Einrichtungen. Organisiertes Lernen findet in Maßnahmen statt, die zu einer bestimmten Thematik nach didaktischen und methodischen Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung des Lernverhaltens von Erwachsenen von dazu geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geplant und durchgeführt werden. Nachgewiesen werden ausschließlich jene Maßnahmen, die nach dem Weiterbildungsgesetz gefördert werden. Nicht enthalten sind daher bspw. Kurse mit weniger als acht Teilnehmenden, auch wenn diese entsprechend ihrer Zielgruppe und ihrer Thematik grundsätzlich förderfähig wären. Es wird zwischen Einzelmaßnahmen, längerfristigen Maßnahmen und Maßnahmen mit internatsmäßiger Unterbringung unterschieden. Maßnahmen mit internatsmäßiger Unterbringung sind längerfristige Maßnahmen mit gleichzeitiger Unterbringung der Teilnehmenden einschließlich Übernachtung und Verpflegung. Längerfristige Maßnahmen sind Maßnahmen mit kontinuierlicher Leitung und einem weitgehend gleich bleibenden Kreis Teilnehmender, die mindestens acht Weiterbildungsstunden umfassen und bei denen ein zusammenhängendes Thema behandelt wird. Einzelmaßnahmen sind Maßnahmen, die die Voraussetzungen für längerfristige Maßnahmen nicht erfüllen.

Biogas Themengebiet Energie Erläuterung

In der Natur kommt Biogas in Mooren und Sümpfen vor. Energetisch wichtigster Bestandteil ist Methan. Biogas entsteht beim bakteriellen Abbau von organischen Stoffen (z. B. pflanzliche oder tierische Abfälle) unter Luftabschluss (anaerob) in Anwesenheit von Wasser und innerhalb eines Temperaturbereiches von 20 bis 55°C. In der Energiebilanz wird Biogas unter Biomasse verbucht.

Biologische Abwasserreinigung Themengebiet Umwelt Erläuterung

Durch aeroben und/oder anaeroben Abbau, Aufbau neuer Zellsubstanz und Adsorption an Bakterienflocken oder biologischen Basen (z. B. in Belebungsanlagen) werden gelöste Schmutzstoffe, Kolloide und Schwebstoffe aus dem Abwasser entfernt.

Biomasse Themengebiet Energie Erläuterung

Unter dem Begriff Biomasse, werden feste (z. B. Holz, Rinde, Sägereste, Stroh, Schilf) und flüssige (z. B. Rapsöl, Rapsöl-Methylester) biogene Stoffe zusammengefasst.

Blends (Umwelt) Themengebiet Umwelt Erläuterung

Blends sind Gemische oder Zubereitungen aus zwei oder mehr Stoffen, die mindestens einen klimawirksamen Stoff enthalten. Sie werden als Ersatzstoffe für die verbotenen FCKW – vorwiegend als Kältemittel – eingesetzt. Die GWP-Werte/CO2-Äquivalente der
Blends werden aus den in ihnen enthaltenen Stoffen ermittelt.

Body-Mass-Index (Gesundheit) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Die Körpergröße wird in Metern und das Körpergewicht in Kilogramm angegeben. Der Body-Mass-Index errechnet sich aus diesen beiden Größen, indem man das Körpergewicht (in Kilogramm) durch die Körpergröße (in Metern, quadriert) teilt. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Erwachsene mit einem Body-Mass-Index über 25 als übergewichtig ein, mit einem Wert über 30 als stark übergewichtig und mit einem Wert von unter 18,5 als untergewichtig. Das Geschlecht und das Alter bleiben bei dieser Einteilung unberücksichtigt.

Bologna-Reform Themengebiet Bildung Erläuterung

In der sogenannten Bologna-Erklärung aus dem Jahr 1999 brachten 29 europäische Staaten ihren Willen zum Ausdruck, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Zu den Zielen gehörte die Etablierung eines einheitlichen Systems gestufter Studiengänge, dessen erste Stufe der berufsqualifizierende Bachelor ist, an den sich ein Masterstudium anschließen kann. Die Reform sollte zu einer Steigerung der innereuropäischen Mobilität der Studierenden und zur besseren Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse beitragen. Zudem soll die internationale Attraktivität europäischer Hochschulen erhöht werden.

Brennstoffeinsatz Themengebiet Energie Erläuterung

Der Energieeinsatz zur Strom-/Wärmeerzeugung besteht aus Brennstoffwärme und ergibt sich rechnerisch aus der gesamten, dem thermodynamischen Prozess der Erzeugungsanlage zugeführten Brennstoffmengen (inkl. Hilfskesselanteilen), multipliziert mit dem Heizwert (Hi).

Briefwähler/-innen Themengebiet Wahlen Erläuterung

Als Briefwähler/-innen werden in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte bezeichnet, die aufgrund eines zuvor beantragten Wahlscheins ihr Wahlrecht bereits im Vorfeld des Wahltermins per „Briefwahl“ ausgeübt haben.

Brutto- und Nettobedarf (Sozialhilfe und soziale Grundsicherung) Themengebiet Soziales Erläuterung

Der Nettobedarf der Personengemeinschaft auf Hilfe zum Lebensunterhalt ergibt sich aus der Summe aller regelmäßig anerkannten Bedarfe der Personengemeinschaft (Bruttobedarf) abzüglich des angerechneten (von absetzbaren Beträgen/Freibeträgen bereinigten) Einkommens. Zu den regelmäßigen Bedarfen der Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und damit zur Berechnung des Bruttobedarfs zählen:

  • der Regelbedarf nach § 27a SGB XII

  • die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 35 SGB XII

  • die Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII

  • die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nach § 32 SGB XII

  • Beiträge für die Vorsorge nach 33 SGB XII

  • der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen nach § 27b SGB XII

  • die Darlehen bei vorübergehender Notlage nach § 38 SGB XII

  • der zusätzliche Barbetrag nach § 133a SGB XII

Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII, sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 36 SGB XII und ergänzende Darlehen nach § 37 SGB XII werden bei der Berechnung des Bruttobedarfs nicht berücksichtigt.

Bruttoanlageinvestitionen Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen die Käufe neuer Anlagen (einschließlich aller eingeführten und selbst erstellten Anlagen) sowie die Käufe abzüglich Verkäufe von gebrauchten Anlagen und Land. Als Anlagen werden alle dauerhaften reproduzierbaren Produktionsmittel angesehen mit Ausnahme nur militärisch nutzbarer Anlagen und der Güter, die in den privaten Konsum eingehen. Als dauerhaft gelten diejenigen produzierten Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden. Die neuen Anlagen gliedern sich in Ausrüstungen (wie Maschinen, Geräte, Fahrzeuge) und sonstige Anlagen (z. B. Computersoftware, Nutztiere und Nutzpflanzungen) sowie Bauten (Wohn- und Nichtwohnbauten sowie sonstige Bauten wie Straßen, Brücken, Kanäle).

Bruttoanlageinvestitionen (Bauhauptgewerbe) (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Dazu zählen die gesamten aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen (Ersatz- und Neuinvestitionen) einschließlich selbsterstellter Anlagen, im Bau befindlicher Anlagen (soweit aktiviert) und Leasing-Güter, die beim Leasing-Nehmer zu aktivieren sind (Finanzierungs-Leasing) bezogen auf das Geschäftsjahr. Sie werden nach Anlagearten gegliedert in:

  • Grundstücke mit Gebäuden (einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken),
  • Grundstücke ohne eigene Bauten (einschließlich Grundstückserschließungskosten u.ä.),
  • Maschinen, maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (einschließlich Fahrzeuge, aktivierter geringwertiger Wirtschaftsgüter und Werkzeuge).

Außerdem werden der in den Bruttoanlageinvestitionen enthaltene

  • Wert der für eigene Rechnung selbsterstellten Anlagen (auch Gebäude), selbst durchgeführte Großreparaturen
  • Anschaffungswert der in gebrauchtem Zustand erworbenen Gebäude und bebauten Grundstücke getrennt nachgewiesen.

Nicht einzubeziehen sind der Erwerb von Beteiligungen, Wertpapieren usw., der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen und anderen immateriellen Vermögensgegenständen sowie der Erwerb von ganzen Unternehmen oder Betrieben und die Auslandsinvestitionen.
 

Bruttoanlageinvestitionen (Dienstleistungen) Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Bruttozugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen soweit diese aktiviert bzw. in das Verzeichnis der Anlagegüter aufgenommen wurden und zur dauerhaften Nutzung bestimmt sind.

Bruttoanlageinvestitionen (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen die gesamten aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen. Hierzu zählen auch Leasinggüter, die beim Leasingnehmer aktiviert wurden. Die Bruttozugänge sind ohne die als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer zu melden. Einzubeziehen ist der auf dem Anlagenkonto aktivierte Wert (Herstellungskosten) der selbsterstellten Anlagen. Ferner sind die noch im Bau befindlichen Anlagen (angefangene Arbeiten für betriebliche Zwecke, soweit aktiviert) mitzumelden. Falls ein besonderes Sammelkonto „Anlagen im Bau“ geführt wird, sind nur die Bruttozugänge ohne die schon zu Beginn des Geschäftsjahres auf diesem Sammelkonto ausgewiesenen Bestände zu melden. Anzahlungen sind nur einzubeziehen, soweit sie abgerechneten Teilen von im Bau befindlichen Anlagen entsprechen und aktiviert sind. Nicht einzubeziehen sind der Erwerb von Beteiligungen, Wertpapieren usw. (Finanzanlagen), der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw. und der Erwerb von ganzen Unternehmen oder Betrieben sowie der Erwerb ehemals im Unternehmen eingesetzter Mietanlagen, Zugänge an Sachanlagen in Zweigniederlassungen oder fachlichen Unternehmensteilen im Ausland (z. B. ausländischer Anteil von Grenzkraftwerken) sowie die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten.

Bruttobedarf (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Der Bruttobedarf ist die Gesamtsumme folgender Beträge:

  • Regelsatz nach der Anlage zu § 28 SGB XII in Verbindung mit § 42 Nr. 1 SGB XII,
  • Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII,
  • Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nach § 32 SGB XII,
  • Beiträge für die Vorsorge nach § 33 SGB XII,
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 35 SGB XII – ab 01.07.2017: § 42a SGB XII.

Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII und Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 34 SGB XII, sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 36 SGB XII, ergänzende Darlehen nach § 37 SGB XII und Darlehen für am Monatsende fällige Einkünfte nach § 37a SGB XII bleiben unberücksichtigt.


Bruttobetriebsüberschuss (Dienstleistungen) Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Der Bruttobetriebsüberschuss errechnet sich aus der Bruttowertschöpfung abzüglich der Personalaufwendungen.

Bruttoentgelte (Binnenhandel) Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Entgelte sind alle Geld- und Sachleistungen, die an die in der Lohn- oder Gehaltsliste erfassten Beschäftigten für die erbrachte Arbeit gezahlt werden, unabhängig davon, ob es sich um Stunden-, Stück- oder Akkordlohn, regelmäßige oder unregelmäßige Zahlungen handelt. Hierzu gehören auch Sondervergütungen, Prämien, Gratifikationen, Abfindungen, Zulagen und Provisionen sowie alle Steuern und Sozialbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), die vom Arbeitnehmer zu entrichten sind und vom Arbeitgeber einbehalten werden. Die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialbeiträge sowie die Aufwendungen für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gehören nicht zu den Entgelten.

Bruttoentgelte (Dienstleistungen) Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

An Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleisteten Bruttozahlungen (Bar- und Sachbezüge), einschließlich aller Zuschläge, Prämien, Zulagen usw., jedoch ohne Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung. Nicht einbezogen werden die Entgelte für tätige Inhaber/-innen, die nicht auf einem Arbeits- oder Dienstvertrag beruhen (z.B. Kapitelentnahmen), der kalkulatorische Unternehmerlohn, Aufwendungen für Leiharbeiter/-innen sowie außerordentliche Aufwendungen.

Bruttoinlandsprodukt Themengebiet Konjunktur | Volkswirtschaft Erläuterung

Das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen umfasst den Wert aller in einem abgegrenzten Wirtschaftsgebiet („Inland“) produzierten Waren und Dienstleistungen (Produktionswert) abzüglich der bei der Produktion verbrauchten Güter (Vorleistungen). Es ist als Ausdruck der in einer bestimmten Region erbrachten wirtschaftlichen Leistung in einer Periode somit in erster Linie ein Produktionsindikator (Inlandskonzept). Ausgehend von der in tiefer wirtschaftssystematischer Gliederung ermittelten Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen aller Wirtschaftsbereiche ergibt sich durch Addition des Saldos aus Gütersteuern und Gütersubventionen das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen. Die Veränderungsrate des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum.

Bruttolöhne und -gehälter Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Die Bruttolöhne und -gehälter (Verdienste) enthalten die von den im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten (Betrieben) geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Sachleistungen, die ihnen unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.

Bruttonationaleinkommen Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Das Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen ist gleich dem Primäreinkommen der inländischen Wirtschaftseinheiten einschließlich der Abschreibungen. Es ergibt sich aus dem Bruttoinlandsprodukt abzüglich der an die übrige Welt geleisteten Primäreinkommen und zuzüglich der aus der übrigen Welt empfangenen Primäreinkommen (Inländerkonzept). Das Nationaleinkommen ist demnach in erster Linie kein Produktions-, sondern ein Einkommensindikator. Nach Abzug der Abschreibungen ergibt sich das aussagekräftigere Nettonationaleinkommen.

Bruttostromerzeugung Themengebiet Energie Erläuterung

Die Bruttostromerzeugung einer Erzeugungseinheit ist die erzeugte elektrische Arbeit, gemessen an den Generatorklemmen.

Bruttostromverbrauch Themengebiet Energie Erläuterung

Der Bruttostromverbrauch ergibt sich in der Energiebilanz aus dem Endenergieverbrauch von Strom zuzüglich des Stromverbrauchs im Umwandlungsbereich und der Leitungsverluste.

Bruttoverdienste Themengebiet Verdienste Erläuterung

Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für die geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage sowie Sachleistungen. Die Bruttoverdienste der Auszubildenden werden getrennt von den Bruttoverdiensten aller anderen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst.

Bruttowertschöpfung Themengebiet Konjunktur | Volkswirtschaft Erläuterung

Die Bruttowertschöpfung umfasst den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert und ergibt sich als Differenz zwischen den Produktionswerten und den Vorleistungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen. Die Bruttowertschöpfung ist zu Herstellungspreisen bewertet, berücksichtigt also die empfangenen Gütersubventionen, nicht jedoch die zu zahlenden Gütersteuern. Die Aufsummierung der Bruttowertschöpfung der einzelnen Wirtschaftsbereiche ergibt die gesamtwirtschaftliche Bruttowertschöpfung.

Bruttowertschöpfung (Dienstleistungen) Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Die Bruttowertschöpfung ist ein Maß für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistung und beinhaltet die Bruttoerträge durch betriebliche Aktivitäten nach Abzug der Waren- und Dienstleistungskäufe und nach Anpassung bezüglich der betrieblichen Subventionen und indirekten Steuern. Sie errechnet sich wie folgt:
Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten =
                                                                                                                                                                                   
     Gesamtumsatz   
     + Subventionen
     + Bestände insgesamt am Ende des Berichtsjahres
     - Bestände am Anfang des Berichtsjahres
     + selbst erstellte Sachanlagen für betriebliche Zwecke
     + selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
     - Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen, Waren und Material
     - betriebliche Steuern und sonstige öffentliche Abgaben                 


Bundessteuern Themengebiet Finanzen Erläuterung

Bundessteuern sind gemäß Art. 106 Abs. 1 Grundgesetz die Steuern, deren Aufkommen ausschließlich dem Bund zusteht. Zu den Bundessteuern gehören u. a. bestimmte Verbrauchsteuern, z. B. die Mineralölsteuer und die Tabaksteuer.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Campingplätze Themengebiet Tourismus Erläuterung

Abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen, Reise- bzw. Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind. Bei den Campingplätzen ist zwischen „Urlaubscamping“ und „Dauercamping“ zu unterscheiden. Für die Beherbergungsstatistik ist ab Januar 2013 nur noch das Urlaubscamping zu erfassen. Urlaubscamping liegt vor, wenn die Campingplatzbenutzung für einzelne Tage oder Wochen vereinbart worden ist. Dabei wird im Allgemeinen kein pauschales Entgelt, sondern eine nach Dauer der Belegung und Personenzahl gestaffelte Gebühr berechnet.

CO2-Bilanzen Themengebiet Energie Erläuterung

Den Berechnungen liegen die energiebedingten Kohlendioxidemissionen aus dem Primär- bzw. Endenergieverbrauch der Energiebilanz zugrunde. Dafür wird mit spezifischen, auf den Heizwert eines Energieträgers bezogenen Emissionsfaktoren (z. B. g CO2 je kWh) der Energieverbrauch in CO2-Emissionen umgerechnet. Einbezogen werden ausschließlich Emissionen der fossilen Energieträger Kohle, Erdgas, Mineralöl und deren kohlenstoffhaltige Produkte. Als nicht CO2-wirksam werden die erneuerbaren Energieträger eingestuft. Auch nichtenergetisch verwendete Energiemengen werden nicht berücksichtigt.

- Bei der Quellenbilanz beziehen sich die Emissionen auf den Primärenergieverbrauch im Land, unterteilt nach den Bereichen Umwandlung und Endenergieverbrauch. Unberücksichtigt bleiben dabei die mit dem Importstrom zusammenhängenden Emissionen, denen kein Primärenergieverbrauch im Land zugrunde liegt. Dagegen werden Emissionen, die auf die Erzeugung des exportierten Stroms zurückzuführen sind, in vollem Umfang nachgewiesen. Die Quellenbilanz ermöglicht Aussagen über die Gesamtmenge des im Land emittierten CO2. Wegen des Stromaußenhandels sind jedoch keine direkten Rückschlüsse auf den durch das Verbrauchsverhalten der Endenergieverbraucher verursachten Beitrag zu den CO2-Emissionen eines Landes möglich.

- Bei der Verursacherbilanz beziehen sich die Emissionen auf den Endenergieverbrauch im Land. Im Unterschied zur Quellenbilanz werden in der Verursacherbilanz die Emissionen des Umwandlungsbereichs nicht ausgewiesen, sondern nach dem Verursacherprinzip den Endverbrauchern zugeordnet. Beim Energieträger Strom erfolgt die Anrechnung der Emissionsmenge auf der Grundlage des Brennstoffverbrauchs aller Stromerzeugungsanlagen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Dampf (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Unter dem Energieträger Dampf wird der Einsatz von Prozessdampf, Abwärme und Abhitze in Stromerzeugungsanlagen zusammengefasst.

Dauer der Förderung (Ausbildungsförderung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Vollzeitmaßnahmen dürfen in der Regel bis zu 24 Monaten, Teilzeitmaßnahmen in der Regel bis zu 48 Monaten dauern (Förderungs-höchstdauer). Findet die Fortbildung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sich in mehrere Teile (sogenannte Maßnahmenabschnitte), dann müssen sämtliche Teile innerhalb eines bestimmten Zeitraumes absolviert werden. Dieser maximale Zeitrahmen beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeit-maßnahmen 48 Monate. Werden Maßnahmenabschnitte abwechselnd in Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt.

Dauergrünland Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Grünlandflächen, die dauernd, d.h. fünf Jahre oder länger ohne Unterbrechung durch andere Kulturen, zur Futtergewinnung durch  Abmähen  oder  Abweiden  genutzt werden, einschließlich Grünlandflächen, die nach der 2005 in Kraft getretenen Betriebsprämienregelung vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen werden. Hierzu gehören Wiesen, Weiden, ertragsarmes Dauergrünland und aus der Erzeugung genommenes  Grünland mit Beihilfeanspruch. Nicht zum Dauergrünland zählen der Grasanbau auf dem Ackerland und Grünlandflächen mit Obstbäumen als Hauptnutzung (Obstanlagen).

Dauerkulturen Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Zu den Dauerkulturen gehören Rebflächen, Obstanlagen, Baumschulen, Nüsse, Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes und andere Dauerkulturen wie z. B. Korbweiden- und Pappelanlagen.

Demografie Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Statistisch fundierte Lehre von der Bevölkerung.

Deponiegas Themengebiet Energie Erläuterung

Deponiegas entsteht beim bakteriologischen und chemischen Abbau von organischen Abfällen in Deponien. Es besteht zu bis zu 55 Prozent aus Methan (CH4) und bis zu 45 Prozent aus Kohlendioxid (CO2) (Prozentangaben bezogen auf das Volumen). Wegen des hohen Methangehaltes ist Deponiegas brennbar und kann zur Wärme- oder Stromerzeugung genutzt werden.

Diagnose Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Bei der Diagnose handelt es sich um die nach Analyse festgestellte Erkrankung, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes der Patienten verantwortlich ist (Hauptdiagnose). Der Begriff „nach Analyse" bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthalts.

Dienstleistungsbereiche Themengebiet Arbeit | Konjunktur | Volkswirtschaft Erläuterung

Zu den Dienstleistungsbereichen zählen "Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation", "Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen" sowie "Öffentliche und sonstige Dienstleistungen, Erziehung, Gesundheit, Private Haushalte".

Der Wirtschaftsbereich "Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen" umfasst das Kredit- und Versicherungsgewerbe, das Grundstücks- und Wohnungswesen, die Vermietung beweglicher Sachen (ohne Bedienungspersonal), Forschung und Entwicklung, Veterinärwesen sowie die überwiegend für Unternehmen tätigen Dienstleister (Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung, Marktforschung, Architektur- und Ingenieurbüros, Werbung usw.). Zu dem Bereich “Öffentliche und sonstige Dienstleistungen, Erziehung, Gesundheit, Private Haushalte“ zählen die Bereiche "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung", "Erziehung und Unterricht", "Gesundheits-  und Sozialwesen", “Kunst, Unterhaltung und Erholung“, „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ (Interessenvertretungen, kirchliche Vereinigungen, haushaltsnahe Dienstleistungen) sowie "Private Haushalte mit Hauspersonal, Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt".

DRG (diagnosebezogene Fallgruppe) (Diagnose) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Diagnosebezogene Fallgruppen (Diagnosis Related Groups – DRGs), sind ein ökonomisch-medizinisches Patienten-klassifikationssystem, bei dem die Krankenhausfälle auf Basis ihrer Diagnosen und erfolgten Behandlungen in Fall-gruppen eingeteilt werden, die nach dem für die Behandlung erforderlichen ökonomischen Aufwand bewertet sind. Die DRGs unterscheiden sich anhand ihres klinischen Inhalts und Ressourcenverbrauchs und bilden die Grundlage für die Finanzierung, Budgetierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen. Maßgeblich ist das jeweils im Berichtsjahr geltende G-DRG-Klassifikationssystem mit den entsprechenden gültigen Diagnose- und Prozedurenschlüsseln.

Drittmittel Themengebiet Bildung Erläuterung

Drittmittel sind Mittel, die von den Hochschulen zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) bei öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Sie können der Förderung von Forschung, Entwicklung und Lehre sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen.

Duale Berufsoberschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Diese Schulform führt in Teilzeitform berufsbegleitend zur Fachhochschulreife. Die Dauer der Ausbildung richtet sich hier nach der Vorqualifikation. Voraussetzungen für den Besuch der dualen Berufsoberschule sind ein qualifizierter Sekundarabschluss I und Abschluss der höheren Berufsfachschule oder alternativ einer zweijährigen Fachschule bzw. einer zweijährigen Berufsausbildung sowie Berufsschulabschluss.

Durchschnittliche Verweildauer (Diagnose) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Zahl der Tage, die eine Patientin oder ein Patient durchschnittlich in vollstationärer Behandlung verbracht hat. Sie errechnet sich als Quotient aus der Summe der Verweildauern aller Patient/-innen und der Anzahl der Patient/-innen. Die Stundenfälle fließen als ein Tag in die Berechnung ein.

Durchschnittliche Verweildauer (Krankenhaus) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Zahl der Tage, die eine Patientin oder ein Patient durchschnittlich in vollstationärer Behandlung verbracht hat. Sie errechnet sich aus den Berechnungs- und Belegungstagen und der Patientenzahl der jeweiligen Fachabteilung bzw. Einrichtung.

Durchschnittserlöse (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Die Durchschnittserlöse werden aus den Erlösen und dem Strom- bzw. Gasabsatz berechnet. Sie ergeben weder die absolute Höhe noch die Veränderungen der Verbraucherpreise wieder, die aus Arbeits-, Mess- und Grundpreisen bei gleichem Jahresverbrauch ermittelt werden.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Ehepaare Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Verheiratet zusammen lebende Personen. Hält sich ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Erhebung zeitweilig oder dauerhaft außerhalb des befragten Haushalts auf  und erteilt der befragte Ehegatte für ihn keinerlei Angaben, so gelten die Ehepartner zwar als verheiratet, aber getrennt lebend.

Ehescheidungen Themengebiet Haushalte und Familien | Justiz | Bevölkerung Erläuterung

Gemäß § 1564 BGB kann eine Ehe nur durch gerichtlichen Beschluss auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit  Rechtskraft des Urteils aufgelöst. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, d.h., wenn die Lebensgemeinschaft der  
Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie sie wieder herstellen. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem für den Gerichtsstand maßgeblichen Wohnort gemäß § 122 FamFG.

Eheschließungen Themengebiet Haushalte und Familien | Bevölkerung Erläuterung

Als Eheschließungen werden die standesamtlichen Trauungen gezählt, auch die von Ausländer/-innen.

Eigenbetrieb Themengebiet Finanzen Erläuterung

Ein Eigenbetrieb ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist als Sondervermögen der Kommune mit kaufmännischem Rechnungswesen aus der unmittelbaren Verwaltung ausgegliedert, unterliegt jedoch einer weitgehenden Kontrolle und Einflussnahme durch die Trägerkommune. Damit beschreitet der Eigenbetrieb einen Mittelweg zwischen der unmittelbaren Kommunalverwaltung und dem Regiebetrieb auf der einen sowie den kommunalen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (GmbH, AG) auf der anderen Seite.

Eigengesellschaft Themengebiet Finanzen Erläuterung

Eine Eigengesellschaft ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen in der Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), wobei der alleinige Anteilseigner die Kommune ist. Eine Eigengesellschaft nimmt damit ähnlich wie ein Eigenbetrieb kommunale Aufgaben wahr, besitzt aber im Gegensatz zu diesem als juristische Person des Privatrechts eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Eigentümer/-innen Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Als Eigentümer/-in eines Gebäudes gilt, wem das Eigentum an einem Gebäude rechtlich ganz oder teilweise (Grundbucheintragung) zusteht. Als Eigentümer/-in einer Wohnung gilt, wem das Eigentum an einer Wohnung rechtlich ganz (Grundbucheintragung) zusteht.

Eigenverbrauch (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Der Eigenverbrauch umfasst den Energieverbrauch zur Aufrechterhaltung des Produktionsprozesses der Anlage. Sofern hierzu Energie von Dritten bezogen wurde, ist diese nicht enthalten.

Eigenverbrauch der Wärmeerzeugung Themengebiet Energie Erläuterung

Der Eigenverbrauch der Wärmeerzeugung setzt sich zusammen aus den Wärmemengen, die in den Neben- und Hilfseinrichtungen (z. B. Abgasreinigung) verbraucht werden. Die durch Umformung (Verdampfen, Wärmeaustauscher, Wärmepumpe) in der Erzeugungsanlage entstehenden Verluste rechnen zum Eigenverbrauch, nicht jedoch der Wärmebetriebsverbrauch.

Eigertümerhaushalte Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Haushalte, die in Eigentümerwohneinheiten, also in von Eigentümer/-innen selbst genutzten Wohnungen in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümern selbst genutzten Eigentumswohnungen wohnen.

Einbürgerungen Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Ein Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung entsteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
  • Seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland.
  • Lebensunterhaltssicherung (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II ("Hartz IV").
  • Ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland ("Einbürgerungstest").
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat.
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Verlust bzw. Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit.

Darüber hinaus besteht die Option, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Ermessenseinbürgerung zu erwerben. Dabei beruht die Einbürgerung nicht auf einem durch Gesetz eingeräumten Anspruch, sondern auf einer Entscheidung, die der Gesetzgeber durch die Formulierung "kann" in das Ermessen der Behörde gestellt hat.

Einfuhren (Import) Themengebiet Außenhandel Erläuterung

Die Einfuhren umfassen alle Waren, die aus dem Ausland nach Rheinland-Pfalz eingehen.

Eingestreute Kurzzeitpflege (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Plätze (Betten) in der vollstationären Dauerpflege, die kurzfristig flexibel für die Kurzzeitpflege genutzt werden können.

Eingetragene Lebenspartnerschaften Themengebiet Haushalte und Familien | Bevölkerung Erläuterung

Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) vom 16. Februar 2001 ermöglicht es zwei Menschen gleichen Geschlechts, ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Lebenspartner/-innen sind einander zur Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet.

Eingliederungshilfe (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Nachgewiesen werden Kinder, die einen amtlich bestätigten erhöhten Förderbedarf haben oder Hilfe wegen (drohender) körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erhalten (SGB XII oder § 35a SGB VIII).

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapital SGB XII) (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger (etwa der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder den Agenturen für Arbeit) erbracht wird.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zählen die in § 54 SGB XII genannten Hilfearten. Dazu zählen neben den in § 54 Absatz 1 Nummer 1-5 SGB XII auch
 

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilität (i.V.m. § 26 SGB IX),
     
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (i.V.m. § 33 SGB IX),
     
  • Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (i.V.m. § 41 SGB IX),
     
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (i.V.m. § 55 Absatz 2 SGB IX). Diese sind entsprechend der Aufzählung des § 55 Absatz 2 SGB IX untergliedert.

Da es sich bei dieser Aufzählung um einen nicht abschließenden Maßnahmenkatalog handelt, werden weitere Leistungen, die sich im Einzelfall ergeben, unter der Position „Andere Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ erfasst.
 

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen (35a SGB VIII) (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Bei dieser Hilfeart handelt es sich um eine eigenständige Hilfe, die nicht zu den erzieherischen Hilfen zählt. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Eingliedrige Pflegeeinrichtungen (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Eingliedrige Pflegeeinrichtungen leisten ausschließlich ambulante oder ausschließlich stationäre Pflege nach dem SGB XI.

Einheitliche und gesonderte Feststellung (Körperschaftssteuer)) Themengebiet Steuern Erläuterung

Die Beteiligten einer Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft werden mit ihrem Anteil an den Einkünften der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft zur Einkommensteuer oder – sofern es sich bei einem Beteiligten um eine juristische Person handelt – zur Körperschaftsteuer veranlagt. Die Ermittlung der einzelnen Gewinn- bzw. Überschussanteile erfolgt durch die gesonderte und einheitliche Feststellung, die zur steuerlichen Verteilung der Einkünfte der Personenvereinigung auf die Gesellschafter entsprechend dem Gesellschaftsvertrag führt.

Nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 a der Abgabenordnung (AO) sind die einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehenden anderen Besteuerungsgrundlagen gesondert fest-zustellen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind und die Einkünfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung hat jeder Feststellungsbeteiligte abzugeben, dem ein Anteil an den einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften zuzurechnen ist. Nach den Angaben in der Erklärung erstellt das zuständige Finanzamt einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Einheitlich bedeutet dabei für alle Gesellschafter, und gesondert steht für getrennt von der persönlichen Steuererklärung der Feststellungsbeteiligten.

Einkommen (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Das Einkommen ist in § 2 Abs. 4 EStG definiert als der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen. In R2 der Einkommensteuerrichtlinien wird diese Definition um die folgende Rechenvorschrift konkretisiert:

     Gesamtbetrag der Einkünfte
–   Verlustabzug nach § 10d EStG
–   Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG
–   Außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33 bis 33b EStG
–   Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen,
     Gebäude und Baudenkmale sowie der schutzwürdigen Kulturgüter
     (insbesondere nach §§ 10e bis 10i EStG, § 52 Abs. 21 Satz
     6 EStG i.d.F. vom 16.04.1997, BGBl I S. 821 und § 7 FördG)
+   Erstattungsüberhänge (§ 10 Abs. 4b Satz 3 EStG)
+   Zuzurechnendes Einkommen gemäß § 15 Abs. 1 AStG
     (Außensteuergesetz)
=   Einkommen

Der Verlustabzug gemäß § 10d EStG erlaubt dabei, dass negative Einkünfte aus einem Veranlagungszeitraum, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, im vorangegangenen Veranlagungs-zeitraum als Verlustrücktrag oder in einem der folgenden Veranlagungszeiträume als Verlustvortrag abgezogen werden.

Das zuzurechnende Einkommen gemäß § 15 Abs. 1 Außensteuergesetz entspricht den Einnahmen aus einer ausländischen Familienstiftung. Diese müssen der inländische Stifter oder die inländischen Begünstigten unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland versteuern, unabhängig davon, ob sie die Einkünfte tatsächlich erhalten haben.

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist eine Erhebung über die Lebensverhältnisse privater Haushalte. Im fünfjährigen Turnus liefert die Erhebung Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte.

Einkommensteuer Themengebiet Steuern Erläuterung

Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Steuerträger und Steuerschuldner sind die natürlichen Personen, die Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1 EStG erzielen. Die Steuerbemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Der Tarif der Einkommensteuer verläuft progressiv und ist in § 32 a EStG festgelegt. Bei Ehegatten, die nach den §§ 26 und 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kommt der Splitting-Tarif zur Anwendung.

Einkommensteuerpflichtige (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Steuerpflichtiger allgemein ist gemäß § 33 Abs. 1 AO, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat. Einkommensteuerpflichtiger ist eine natürliche Personen, die Einkünfte aus einer in § 2 Abs. 1 EStG aufgeführten sieben Einkunftsarten bezieht. Zusammenveranlagte Ehepaare, die nicht dauernd getrennt leben, zählen als ein Steuerpflichtiger.

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bedeutet gemäß § 2 Abs. 1 EStG, dass sämtliche Einkünfte des Steuerpflichtigen im Inland der Besteuerung unterliegen. Es ist damit unerheblich, ob die Einkünfte im In- oder im Ausland erzielt worden sind (sog. Welteinkommensprinzip). Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ist gemäß § 1 Abs. 1 EStG gegeben, wenn eine natürliche Person im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie ist ferner gegeben, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 EStG erfüllt sind. Beschränkte Steuerpflicht hingegen bedeutet, dass nur die inländischen Einkünften im Sinne des § 49 EStG im Inland der Besteuerung unterliegen. Die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte gemäß § 49 EStG entsprechen weitgehend den Einkünften nach § 2 EStG. Um in diesen Fällen eine Mehrfachbesteuerung derselben Einkünfte möglichst zu vermeiden, werden Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten geschlossen. Beschränkte Einkommensteuerpflicht liegt gemäß § 1 Abs. 4 EStG grundsätzlich vor, wenn eine natürliche Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt sind in § 8 bzw. § 9 AO definiert.

Beschränkt Steuerpflichtige werden nur mit ihren inländischen Einkünften besteuert und können systembedingt damit eine Reihe von Steuererleichterungen nicht in Anspruch nehmen, die sich an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen bzw. seinen gesamten Einkünften orientieren. Hierzu gehören gemäß § 50 EStG – bis auf die im Gesetz geregelten Ausnahmen –

  • die Berücksichtigung des Grundfreibetrages
  • die Anwendung des Splittingtarifs für Verheiratete
  • der Abzug von Sonderausgaben über den Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale hinaus
  • die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bzw. der Anspruch auf Kindergeld
  • die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen

Soweit die Einkünfte überwiegend im Inland bezogen werden, kann daher die beschränkte Steuerpflicht im Ergebnis zu Nachteilen gegenüber der unbeschränkten Steuerpflicht führen. Um diese Nachteile auszugleichen, kann eine eigentlich beschränkt steuerpflichtige Person gemäß § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
 

Einkünfte (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Einkünfte allgemein sind im Sinne des Einkommensteuerrechts am Markt erwirtschaftete Vermögensmehrungen. Sie sind der Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen. Die Höhe der Einkünfte bildet die objektive Leistung des Steuerpflichtigen ab.

Die Einkünfte sind nach § 2 Abs. 1 EStG in sieben Einkunftsarten eingeteilt. Dies sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (vgl. §§ 13 - 14a EStG), die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vgl. §§ 15 - 17 EStG), die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (vgl. § 18 EStG), die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. § 19 EStG), die Einkünfte aus Kapitalvermögen (vgl. § 20 EStG), die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vgl. § 21 EStG) und die sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 EStG. Einkünfte sind gemäß § 2 Abs. 2 EStG bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn und bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

Einkünfte (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet sieben Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen. Gemäß § 2 Abs. 1 EStG fallen hierunter:
 

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
     
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
     
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
     
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
     
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
     
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
     
  • sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.

Einkünfte sind bei den ersten drei Einkunftsarten der Gewinn (Gewinneinkünfte) und bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (Überschusseinkünfte). Der Gewinn wird durch den Vergleich der Betriebsvermögen zweier aufeinander folgender Wirtschaftsjahre ermittelt oder als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit können bei Personengesellschaften und Gemeinschaften nicht anfallen.

Einrichtungen der Familienförderung (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung
  • Familienferienstätten
  • Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung

 

Einrichtungen der Jugendarbeit (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung
  • Kur-, Genesungs- und Erholungseinrichtungen für junge Menschen
  • Jugendherbergen, Jugendgäste- und Jugendübernachtungshäuser
  • Jugendtagungs- und Jugendbildungsstätten
  • Jugendzentren, Jugendfreizeitheime, Häuser aus der offenen Tür
  • Jugendräume/ Jugendheime ohne hauptamtliches Personal
  • Einrichtungen oder Initiativen der mobilen Jugendarbeit
  • Jugendkunstschulen, kulturpädagogische und kulturelle Einrichtungen für junge Menschen
  • Einrichtungen der Stadtranderholung
  • Kinder- und Jugendferienstätten, Kinder- und Jugenderholungsstätten
  • Pädagogisch betreute Spielplätze/Spielhäuser/Abenteuerspielplätze
  • Jugendzeltplätze
Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung
  • Einrichtungen des Jugendwohnens im Rahmen der Jugendsozialarbeit gemäß §13 Absatz 3 SGB VIII (z.B. Wohnheim für Schüler und Auszubildende)
  • Einrichtungen der schulischen und berufsbezogenen Jugendsozialarbeit gemäß §13 Absatz 1 und 2 SBG VIII
  • Jugendmigrationsdienste

 

Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme Themengebiet Soziales Erläuterung
  • Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen entweder im Schichtdienst (Stammhäuser) oder in Lebensgemeinschaftsform auf einem Heimgelände (z.B. Kinder- und Jugenddörfer) sowie ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst und in Lebensgemeinschaftsform
  • Betreute Wohnformen mit oder ohne Anbindung an das Stammhaus
  • Erziehungsstellen gemäß § 34 SGB VIII
  • Wochengruppen (ohne Wochenendunterbringung)
  • Tagesgruppen gemäß § 32 SGB VIII
  • Einrichtungen/Abteilungen/Gruppen für gesicherte/geschlossene Unterbringung auf der Grundlage einer richterlichen Entscheidung
  • Einrichtungen/Abteilungen/Gruppen für vorläufige Schutzmaßnahmen gemäß § 42 SGB VIII
  • Kleinsteinrichtungen der stationären Erziehungshilfe
  • Einrichtungen für integrierte Hilfen (z.B. Jugendhilfestationen oder Jugendhilfezentren)
  • Internate, die junge Menschen gemäß §§ 34, 41 SGB VIII aufnehmen

 

Einrichtungen für junge Menschen mit Behinderung (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung
  • Einrichtungen der Frühförderung
  • Einrichtungen über Tag und Nacht für junge Menschen mit Behinderung
  • Tageseinrichtungen/Tagesheime für junge Menschen mit Behinderung
Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe Themengebiet Soziales Erläuterung

Einrichtungen in denen Kinder- und Jugendhilfe geleistet wird oder für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt sowie Geschäftsstellen freier Träger, Jugendverbänden und Jugend-behörden. Hierzu zählen Einrichtungen der Jugend- und Jugendsozialarbeit, Einrichtungen für den Kinder- und Jugendschutz, sowie Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige.

Einschulungen Themengebiet Bildung Erläuterung

Einschulungen können »vorzeitig«, »fristgemäß« oder »verspätet« erfolgen. Als »fristgemäß eingeschult« gelten Kinder, die zwischen dem 1. September des Vorjahres und dem 30. August des betreffenden Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Einspeisende Anlagen (Strom) Themengebiet Energie Erläuterung

Anlagen mit einem Einspeisungspunkt in Rheinland-Pfalz, unabhängig vom Sitz des jeweiligen Netzbetreibers. Bei Windparks ist jede Windkraftanlage einzeln gezählt.

Einzel- und Gruppenhilfe in der Kinder- und Jugendhilfe Themengebiet Soziales Erläuterung

Einzel- und Gruppenhilfen können in allen Hilfearten nach dem SGB VIII gewährt werden. Diese umfassen die Aufgaben

  • des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§14 SGB VIII),
  • der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII),
  • der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII),
  • der Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII),
  • der gemeinsamen Unterbringung von werdenden Müttern und Müttern oder Vätern mit ihrem(n) Kind(ern) (§ 19 SGB VIII),
  • der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen (§ 20 SGB VIII) und
  • die Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (§ 21 SGB VIII).

Zu den sonstigen Aufgaben gehören zudem

  • die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten,
  • die Adoptionsvermittlung,
  • die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz,
  • die Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beistandschaft
  • sowie Ausgaben für sonstige Maßnahmen


Einzelbetreuung (§ 30 SGB VIII) (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Hierbei handelt es sich um die Einbeziehung eines Erziehungsbeistandes oder Betreuungshelfers, um dem Kind oder dem Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen zu helfen.

Einzelhandel Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Verkauf von fertig bezogenen Waren in eigenem Namen an private Haushalte (Letztverbraucher) sowie Verkauf an andere Abnehmer, wenn die Waren überwiegend in einer sonst nur im Einzelhandel üblichen Form abgesetzt werden. Zum Einzelhandel zählen auch Apotheken, Augenoptik- und Hörgeräteakustikgeschäfte. Tankstellen sind auch dem Einzelhandel zugeordnet. Der Handel mit sowie die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen wird gesondert dargestellt.

Einzelunternehmen Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Betriebe, deren Inhaber/-innen Einzelpersonen sowie Ehepaare oder Geschwister sind (ohne Gesellschaftsvertrag).

Elektrizitätsversorgung Themengebiet Energie Erläuterung

Umfasst auch die Abgabe zur Stromerzeugung einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage.

Endenergieverbrauch Themengebiet Energie Erläuterung

Als Endenergieverbrauch wird die Verwendung von Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen ausgewiesen, soweit sie unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dienen. Der Endenergieverbrauch ist energetisch und energieökonomisch somit noch nicht die letzte Stufe der Energieverwendung. Es folgen noch die Nutzenergiestufe und die Energiedienstleistungen, die in der Energiebilanz jedoch nicht abgebildet werden (können).

Energetische Verwendung Themengebiet Energie Erläuterung

Die energetische Verwendung umfasst alle technischen Formen der Energieverwendung, also Wärme, mechanische Energie, Licht, elektrische und magnetische Feldenergie (z. B. für Galvanik und Elektrolyse) und elektromagnetische Strahlung.

Energie primär verwendet (Bautätigkeit) Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Überwiegende Energiequelle für die Heizung bzw. die Warmwasserbereitung. Für Gebäude, die aufgrund ihrer guten Wärmedämmung nicht über ein klassisches Heizsystem, sondern nur über Lüftungsanlagen verfügen, ist bei der primär verwendeten Heizenergie „Keine“ anzugeben. Dies trifft beispielsweise für Passivhäuser oder Plus-Energie-Häuser zu. Die primär verwendete Energie ist beim Einsatz von nur einer Energiequelle die alleinige eingesetzte Energie.

Energiebilanz Themengebiet Energie Erläuterung

In der Energiebilanz werden in Form einer Matrix das Aufkommen, die Umwandlung und die Verwendung von Energieträgern in einem Wirtschaftsgebiet für einen bestimmten Zeitraum nachgewiesen. Die Bilanzierung gliedert sich in:

- Primärenergiebilanz:
Die Primärenergiebilanz ist eine Bilanz der ersten Stufe. Sie setzt sich zusammen aus der Gewinnung von Primärenergieträgern im Land, den Bezügen und Lieferungen über die Landesgrenzen sowie Bestandsveränderungen.

- Umwandlungsbilanz:
In der Umwandlungsbilanz werden Einsatz und Ausstoß der verschiedenen Umwandlungsprozesse sowie der Verbrauch an Energieträgern in der Energiegewinnung und im Umwandlungsbereich erfasst, ebenso Fackel- und Leitungsverluste.

- Endenergieverbrauch:
Als Endenergieverbrauch wird die Verwendung von Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen ausgewiesen, soweit sie unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dienen. Der Endenergieverbrauch ist energetisch und energieökonomisch somit noch nicht die letzte Stufe der Energieverwendung. Es folgen noch die Nutzenergiestufe und die Energiedienstleistungen.

Energieproduktivität Themengebiet Energie Erläuterung

Die Energieproduktivität ist eine Kennzahl für den effizienten Umgang mit den Energieressourcen. Sie setzt das Bruttoinlandsprodukt ins Verhältnis zum Primärenergieverbrauch und gibt Auskunft über die Wirtschaftsleistung je Einheit verbrauchter Primärenergie.

Energieträger Themengebiet Energie Erläuterung

Als Energieträger werden alle Quellen beziehungsweise Stoffe bezeichnet, in denen Energie mechanisch, thermisch, chemisch oder physikalisch gespeichert ist. Aus Energieträgern kann direkt oder durch Umwandlung Energie gewonnen werden.

Energieverbrauch Themengebiet Energie Erläuterung

Der Energieverbrauch umfasst die energetische und die nichtenergetische Verwendung von Energieträgern. Hierunter fallen:

 

  • Verbrauch von Strom einschließlich des Eigenverbrauchs industrieller Stromerzeugungsanlagen

  • Verbrauch von Gas, z. B. Erdgas einschließlich der Gase, die vom Betrieb selbst erzeugt und verbraucht werden (ohne technische Gase, wie Schweißgas u. a.)

  • Verbrauch von Mineralölprodukten, z. B. leichtes und schweres Heizöl, Flüssiggas und Petrolkoks, jedoch ohne den Einsatz von Mineralölprodukten in Fahrzeugen

  • Verbrauch von Kohle, jedoch im Bereich Kohlenbergbau/Kokereien ohne Einsatzkohle für Brikett- und Koksherstellung

  • Verbrauch von erneuerbaren Energieträgern, wie feste und flüssige biogene Stoffe, Bio-, Klär- und Deponiegas

  • Verbrauch von fremdbezogener Fernwärme, wie Heizwasser oder Dampf. Nicht einbezogen wird die im Betrieb erzeugte Prozesswärme (z. B. aus chemischen Reaktionen).


Zur Berechnung des Gesamtenergieverbrauchs und der besseren Vergleichbarkeit werden die Angaben zu den einzelnen Energieträgern auf Basis des unteren Heizwertes (Hi) in Joule umgerechnet und im Statistischen Bericht dargestellt.

Energieverbrauch im Verarbeitenden Gewerbe Themengebiet Energie Erläuterung

Gesamtverbrauch an Energie für Fabrikation, Heizung, Strom-, Gas und Dampferzeugung usw. (energetisch und nicht energetisch). Soweit Energieträger als Brennstoff in eigenen Anlagen zur Stromerzeugung eingesetzt werden, kann der Energieverbrauch Doppelzahlungen enthalten.

Es wird sowohl der Energiegehalt des eingesetzten Brennstoffs als auch der erzeugte und selbst verbrauchte Strom erfasst.

Energieversorgungsunternehmen Themengebiet Energie Erläuterung

Energieversorgungsunternehmen sind gemäß dem „Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ natürliche und juristische Personen, die Energie an Andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen.

Engpassleistung Themengebiet Energie Erläuterung

Die Engpassleistung einer Erzeugungseinheit jeweils am 3. Mittwoch im Dezember ist diejenige Dauerleistung, die unter Normalbedingungen erreichbar ist. Sie ist durch den leistungsschwächsten Anlageteil (Engpass) begrenzt, wird durch Messungen ermittelt und auf Normalbedingungen umgerechnet.

Entgelte (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Bei den Entgelten ist die Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge) anzugeben. Diese Beträge verstehen sich ohne Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, ohne Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes, ohne Winterbau-Umlage, ohne gezahltes Vorruhestandsgeld, ohne Aufwendungen für die betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung und ohne geleistete Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld ab der 101. witterungsbedingten Ausfallstunde, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz). In den Entgeltzahlungen sind auch die Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften enthalten, soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen sind.

Entgelte (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Bei den Bruttolöhnen und Bruttogehältern ist die Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge) anzugeben. Diese Beträge verstehen sich ohne Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, ohne Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes, ohne Winterbau-Umlage, ohne Aufwendungen für die betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, ohne gezahltes Vorruhe-standsgeld, ohne geleistete Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Kurzarbeitergeld, Winter¬ausfallgeld ab der 101. witterungsbedingten Ausfallstunde, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz). In den Gehältern sind auch die Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften enthalten, soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen sind.

Entgelte (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Die  Entgelte  beinhalten  die  Summe  der  Bruttobezüge (Bar-  und  Sachbezüge)  ohne  jeden  Abzug.  Diese  Beträge verstehen sich einschließlich Arbeitnehmeranteile, jedoch ohne Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und  Pflegeversicherung.  Zu  den  Entgelten  gehören  auch  die  an  tätige  Personen  in  eigenen  Sozialeinrichtungen  (z.  B. Werksarzt)  gezahlten  Beträge.  Den  Entgelten  sind  auch  die  Bezüge  von  Gesellschaftern,  Vorstandsmitgliedern  und anderen  leitenden  Kräften  zuzurechnen,  soweit  sie  steuerlich  als  Einkünfte  aus  nichtselbstständiger  Arbeit  anzusehen sind sowie Entgelte für regelmäßig zeitweise Beschäftigte.

Entgelte (verarbeitendes Gewerbe) Themengebiet Industrie Erläuterung

Die Entgelte entsprechen der Bruttolohn- und -gehaltssumme. Dies ist die Bruttosumme ohne Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfindergelder sowie Provisionen, Tantiemen usw.) sowie Vergütungen für gewerblich und kaufmännisch Auszubildende. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.

Entgeltquote Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Anteil der Entgelte am Gesamtumsatz

Themengebiet Industrie Erläuterung

Anteil der Entgelte am Gesamtumsatz

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG (bis 2003 Haushaltsfreibetrag, bis 1974 Sonderfreibetrag) wird alleinstehenden Steuerpflichtigen gewährt, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht. Alleinstehend im Sinne dieser Vorschrift sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende betrug für die Jahre 2004 – 2014 für das erste Kind 1 308 Euro. Er erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro je Kind. Ziel des Entlastungsbetrags ist es, die höheren Kosten für die eigene Lebens- bzw. Haushaltsführung der Alleinerziehenden abzugelten, die einen gemeinsamen Haushalt nur mit ihren Kindern und keiner anderen erwachsenen Person führen, die tatsächlich oder finanziell zum Haushalt beiträgt. Ziel ist es ferner, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass eine alleinerziehende Person häufig nur in Teilzeit arbeiten kann und infolgedessen entsprechend weniger verdient als eine Person, die in Vollzeit arbeitet.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von der Summe der Einkünfte abgezogen werden. Bei Wahl der Lohnsteuerklasse II ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Erdgas Themengebiet Energie Erläuterung

Erdgas ist ein brennbares, natürlich entstandenes Gasgemisch, das in unterirdischen Lagerstätten vorkommt. Die in der Energiebilanz in ‚Kubikmeter‘ verbuchten Erdgasmengen wurden auf die einheitliche Menge des ‚Normkubikmeters‘ umgerechnet, dem ein Brennwert von 35 169 Kilojoule pro Kubikmeter zugrunde liegt. Soweit Flüssiggas-Luft-Gemische aus Gas-Luft-Mischanlagen in Erdgasnetze eingespeist werden und daher ein eigener Nachweis des Endenergieverbrauchs nicht möglich ist, werden diese Mengen als Umwandlungsausstoß von ‚Sonstigen Energieerzeugern‘ in die Erdgasspalte eingeführt und dort als Endenergieverbrauch verbucht.

Erfassung des Geschlechts (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Bei der Veröffentlichung der Ergebnisse zum Geschlecht der Leistungsberechtigten werden ab dem Berichtsjahr.2017 Personen ohne Angabe des männlichen oder weiblichen Geschlechts nach § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG) dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27a BVG) (Kriegsopferfürsorge) Themengebiet Soziales Erläuterung

Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt wird für Beschädigte und Hinterbliebene erbracht, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus den übrigen Leistungen nach dem BVG und dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen bestreiten können.


Für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gelten in der Regel die Bestimmungen des Dritten Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) unter Berücksichtigung der besonderen Lage der Beschädigten oder Hinterbliebenen entsprechend.

Erholungs- und Ferienheime (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen, z. B. Mitgliedern eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens, Kindern, Müttern oder Betreuten sozialer Einrichtungen, zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden. 

Erholungshilfe (§27b BVG) (Kriegsopferfürsorge) Themengebiet Soziales Erläuterung

Erholungshilfe erhalten Beschädigte für sich und ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie Hinterbliebene als Erholungsaufenthalt, wenn die Erholungsmaßnahme zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit notwendig, die beabsichtigte Form des Erholungsaufenthalts zweckmäßig und, soweit es sich um Beschädigte handelt, die Erholungsbedürftigkeit durch die anerkannten Schädigungsfolgen bedingt ist.

Erholungsorte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die staatliche Anerkennung mit der Artbezeichnung Erholungsort setzt voraus:

  • eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage,

  • für die Erholung geeignete verschiedenartige Einrichtungen und einen entsprechenden Ortscharakter,

  • eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste von mindestens 2,5 Tagen und

  • eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität.
Erlöse (Gas) Themengebiet Energie Erläuterung

Die Erlöse beinhalten die Netznutzungsentgelte und die Erdgassteuer. Nicht einbezogen ist die Mehrwertsteuer.

Erlöse (Strom) Themengebiet Energie Erläuterung

In die Erlöse sind die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsangabe, Umlagen nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz sowie sonstige Umlagen eingerechnet. Eine detaillierte Auflistung der Umlagen enthält der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur. Nicht einbezogen sind die Mehrwertsteuer und die Stromsteuererstattungen nach § 10 Stromsteuergesetz.

Ermessenseinbürgerungen Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Eine Einbürgerung kann erfolgen, wenn öffentliches Interesse hieran besteht und bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind.

Erneuerbare Energien Themengebiet Energie Erläuterung

Zu den erneuerbaren Energien im Sinne dieser Erhebung zählen Wasserkraft, Windkraft, Fotovoltaik, Geothermie, Deponie-, Klär- und Biogas sowie feste und flüssige Biomasse. Gesondert ausgewiesen, jedoch nicht in der Summe der erneuerbaren Energien enthalten, sind die Energieträger Abfall und Klärschlamm.

Erneuerbare Energieträger Themengebiet Energie Erläuterung

Zu den erneuerbaren Energieträgern zählen u. a. Wasserkraft, feste und flüssige biogene Stoffe, Biogas, Biomethan, Klärgas, Deponiegas, Klärschlamm, sowie der biogene Anteil (50 %) des Hausmülls und vergleichbarer Siedlungsabfälle.

Erntemenge Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Sie umfasst die marktfähige Ware, unabhängig davon, ob die Ernte tatsächlich auf den Markt gelangt oder nicht. Der Eigenverbrauch und die Verluste, die erst nach der Ernte auftreten, sind somit einzubeziehen. Dagegen ist der Teil der Ernte, der auf den Flächen verbleibt und Verluste, die bei der Ernte auftreten, nicht enthalten.

Errichtung neuer Gebäude Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Unter der Errichtung neuer Gebäude werden Neubauten und Wiederaufbauten verstanden. Als Wiederaufbau gilt der Aufbau zerstörter oder abgerissener Gebäude ab Oberkante des noch vorhandenen Kellergeschosses.


Unter Fertigteilbauweise wird die Errichtung eines Bauwerkes mit vorgefertigten Bauteilen (Fertigteilen) verstanden. Ein Bauwerk gilt im Hochbau als Fertigteilbau, wenn überwiegend geschosshohe oder raumbreite Fertigteile, z.B. großformatige Wandtafeln, für Außen- oder Innenwände verwendet werden. Fertigteile in diesem Sinne sind tragen-de, mit Anschlussmitteln versehene Bauteile, die in der Regel nicht an der Einbaustelle hergestellt werden. Sie müssen mit Hilfe ihrer Anschlussmittel sowie ohne weitere Bearbeitung zum Bauwerk zusammengefügt oder mit örtlich (am Bau) hergestellten Bauteilen fest verbunden werden können. Hierbei ist notwendig, dass der überwiegende Teil der tragenden Konstruktion (gemessen am Rauminhalt) aus Fertigteilen besteht. Für die Beurteilung „überwiegend“ sind die meist konventionell errichteten Fundamente oder Kellergeschoss mit zu berücksichtigen.

Als konventionelle Bauten gelten Bauvorhaben, die nicht aus Fertigteilen im obigen sinne zusammengefügt sind.

Errichtung neuer Gebäude (Neubau) Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Unter der Errichtung neuer Gebäude werden Neubauten und Wiederaufbauten verstanden. Als Wiederaufbau gilt der Aufbau zerstörter oder abgerissener Gebäude ab Oberkante des noch vorhandenen Kellergeschosses.

Ertragsmesszahl Themengebiet Preise Erläuterung

Produkt aus der Fläche eines Grundstücks in Ar und der Acker- bzw. Grünlandzahl der Bodenschätzung.

Ertragsrebfläche Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Bestockte Rebfläche ab dem zweiten Weinwirtschaftsjahr nach der Pflanzung.

Erwerbsbeteiligung Themengebiet Arbeit | Haushalte und Familien Erläuterung

Die Bevölkerung gliedert sich gemäß dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO) nach ihrer Erwerbsbeteiligung in Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen.

Erwerbsbeteiligung (Gesundheit) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Nach dem im Mikrozensus angewandten Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation – ILO) gliedert sich die Bevölkerung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben in Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen.

Erwerbslose Themengebiet Haushalte und Familien | Arbeit Erläuterung

Alle Personen im erwerbsfähigen Alter, die normalerweise erwerbstätig sind und zur Zeit nur vorübergehend – da sie noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben – aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind sowie Schulentlassene, die sich um eine Lehr-/Arbeitsstelle bemühen. Die Bezeichnung „erwerbslos“ ist unabhängig davon, ob jemand als Arbeitsloser oder Arbeitsuchender gemeldet ist. Personen, die normalerweise keinem Erwerb nachgehen, z. B. nicht berufstätige Ehepartner/-innen, gelten nicht als erwerbslos.

Erwerbslose (Gesundheit) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Erwerbslose sind Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und innerhalb von zwei Wochen für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind. Bei zeitlichen Vergleichen ist zu beachten, dass das Verfügbarkeitskriterium erst ab dem Mikrozensus 2005 angewendet wird.

Erwerbslosenquote Themengebiet Arbeit Erläuterung

Erwerbslosenquote in % = Erwerbslose / Erwerbspersonen * 100

Die Erwerbslosenquote entspricht dem Anteil der zivilen Erwerbsbevölkerung, der erwerbslos ist.

Erwerbspersonen Themengebiet Arbeit Erläuterung

Erwerbstätige und Arbeits- und Erwerbslose

Erwerbsquote Themengebiet Arbeit Erläuterung

Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Arbeitslose- bzw. Erwerbslose) an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe. Sie ist ein Maß für die Beteiligung der Wohnbevölkerung am Erwerbsleben. Die Erwerbsquote kann für die gesamte und für die erwerbsfähige Bevölkerung (15 bis zur Regelaltersgrenze) berechnet werden.

Erwerbsstatus (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Erwerbstätige sind Leistungsberechtigte, die gemäß § 8a AsylbLG der zuständigen Behörde die Aufnahme einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit gemeldet haben. Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5 AsylbLG zählen in diesem Zusammenhang nicht als Erwerbstätigkeit.


Vollzeiterwerbstätig sind Personen, deren reguläre Arbeitszeit der tariflichen Arbeitszeit entspricht oder darüber liegt.


Teilzeiterwerbstätig sind die Personen, deren reguläre Arbeitszeit unter der tariflichen Arbeitszeit liegt.


Als nicht erwerbstätig gelten alle Personen, die keiner der vorgenannten Kategorien zuzuordnen sind.

Erwerbstätige Themengebiet Arbeit | Volkswirtschaft Erläuterung

Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer/-in oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit, der Regelmäßigkeit und der Bedeutung dieser Tätigkeit für den Lebensunterhalt. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätiger nur einmal gezählt (Personenkonzept). Im Fall mehrerer (gleichzeitiger) Tätigkeiten ist sowohl für die Zuordnung nach der Stellung im Beruf als auch für die Zuordnung auf Wirtschaftsbereiche die zeitlich überwiegende Tätigkeit zugrunde gelegt.

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebiets wohnenden Personen, die als Einpendelnde in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Nicht erfasst werden Erwerbstätige des Abschnitts U der Wirtschaftszweigsystematik (WZ 2008) „Exterritoriale Organisationen und Körperschaften“. Nach der Stellung im Beruf wird unterschieden zwischen Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen sowie beschäftigten Arbeitnehmern (Angestellte/-r, Beamter/-in). Eine weitere Unterscheidung bezieht sich auf Erwerbstätige nach dem Inlands-(Arbeitsorts-) beziehungsweise Inländer-(Wohnorts-)Konzept (Volkswirtschaft).

Erwerbstätige (Gesundheit) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Erwerbstätige sind Personen ab 15 Jahren, die im Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldatinnen und Soldaten) oder selbstständig sind oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Darüber hinaus gelten auch Personen als Erwerbstätige, bei denen zwar eine Bindung zu einem Arbeitgeber besteht, die in der Berichtswoche jedoch nicht gearbeitet haben, weil sie z. B. (Sonder)Urlaub hatten oder sich in der Elternzeit befanden. Eine Person, die sich im (Sonder)Urlaub, in Elternzeit oder im Erziehungsurlaub befindet, der länger als drei Monate dauert, wird nur dann den Erwerbstätigen zugeordnet, wenn die Person in dieser Zeit Lohn, Gehalt oder eine soziale Unterstützung von mindestens der Hälfte des vorherigen Gehalts oder Lohns bezieht. Auch unbezahlt mithelfende Familienangehörige, Personen im freiwilligen Wehrdienst und Personen im Bundesfreiwilligendienst (auch Soziales Jahr) werden als Erwerbstätige erfasst.

Erwerbstätige (Mikrozensus) Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Personen ab 15 Jahren, die in der Berichtswoche zumindest eine Stunde gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbstständige/r bzw. als mithelfende/r Familienangehörige/r gearbeitet haben oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Keine Rolle spielt dabei, ob  es sich bei der Tätigkeit um eine regelmäßig oder nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit handelt. Darüber hinaus gelten auch solche Personen als  
Erwerbstätige, bei denen zwar eine Bindung zu einem Arbeitgeber besteht, die in der Berichtswoche jedoch nicht gearbeitet haben, weil sie z.B. Urlaub (auch Sonderurlaub) hatten oder sich in der Elternzeit befanden. Auch Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherungsregelungen sind als erwerbstätig erfasst; ebenso Soldaten/-innen.

Erwerbstätigenquote Themengebiet Arbeit Erläuterung

Anteil der Erwerbstätigen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe.

Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) Themengebiet Preise Erläuterung

Er misst die durchschnittliche Preisentwicklung von Rohstoffen und Industrieerzeugnissen, die in Deutschland hergestellt und im Inland verkauft werden. Dazu zählen zum Beispiel Mineralölprodukte, Metalle, chemische Grundstoffe und Nahrungsmittel. Die Produzenten dieser Güter gehören zum Verarbeitenden Gewerbe, zur Energie- und Wasserwirtschaft sowie zum Bergbau.

Erzeugerpreisindizes Themengebiet Preise Erläuterung

Sie messen die durchschnittliche Entwicklung der Verkaufspreise einzelner Wirtschaftszweige auf der Wirtschaftsstufe der Erzeuger.

Erzeugungsanlage (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Erzeugungsanlagen sind Anlagen, die Elektrizität, Gas oder Wärme zur Abgabe an Andere oder zur Deckung des Eigenbedarfs erzeugen. Eine Erzeugungsanlage kann aus einer oder mehreren räumlich getrennten Erzeugungseinheiten bestehen. Beispiele für Erzeugungsanlagen sind Kraftwerke und KWK-Anlagen.

Erzeugungseinheit (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Eine Erzeugungseinheit ist ein abgrenzbarer Teil einer Erzeugungs- oder Speicheranlage. In den meisten Fällen ist die Erzeugungseinheit eine Kombination aus Generator und Antriebsmaschine. Dabei kann es sich z. B. um einen Kraftwerksblock oder einen Maschinensatz innerhalb eines Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerks (kurz GuD-Kraftwerk) bzw. eines Sammelschienenkraftwerks handeln.


Es kann zwischen verschiedenen Arten von Erzeugungseinheiten unterschieden werden. In dieser Erhebung erfolgt die Unterscheidung nach Art der Antriebsmaschine. Beispiele hierfür sind Dampfturbinen, Gasturbinen, Wasserturbinen oder Verbrennungsmotoren. Eine gebräuchliche Kombination ist die einer Gasturbine mit nachgeschalteter Dampfturbine (GuD-Block).


Innovative Konzepte auf Basis von Brennstoffzellen, Batterien, Stirling-Motoren o. Ä. sind ebenfalls einbezogen.

Erziehung in der Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in einer Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib in der Familie sichern. Diese Hilfeart umfasst sowohl die teilstationäre Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung (Tagesgruppe in einer Einrichtung) als auch die in einer geeigneten Form der Familienpflege (auch als Einzelpflege) gewährte Hilfe.

Erziehungs, Jugend- und Familienberatungsstellen (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen
  • Ehe- und Lebensberatungsstellen
  • Jugendberatungsstellen gemäß § 11 SGB VIII
  • Drogen- und Suchtberatungsstellen

 

Erziehungsbeihilfe (§ 27 BVG) (Kriegsopferfürsorge) Themengebiet Soziales Erläuterung

Erziehungsbeihilfe erhalten Waisen und Beschädigte für ihre Kinder. Diese Leistungen sollen eine Erziehung zu körperlicher, geistiger und sittlicher Tüchtigkeit sowie eine angemessene, den Anlagen und Fähigkeiten entsprechende allgemeine und berufliche Ausbildung sicherstellen.

Erziehungsbeistandsschaft Themengebiet Justiz Erläuterung

Der Richter kann dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auferlegen, Hilfe zur Erziehung in Form der Erzie¬hungsbeistandschaft im Sinne des § 30 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch zu nehmen. Der Erziehungs¬beistand und der Betreuungshelfer sollen den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Sie umfasst alle von Beratungsdiensten und -einrichtungen durchgeführten Erziehungs- und Familienberatungen. Die Beratung erfolgt durch Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen (multidisziplinär). Das Beratungsangebot richtet sich auch an junge Volljährige.

Erziehungsmaßregeln Themengebiet Justiz Erläuterung

Erziehungsmaßregeln können im Rahmen des Jugendstrafrechts allein oder in Verbindung mit Zuchtmitteln vom Jugendgericht verhängt werden. Zu diesen Maßregeln zählen die Erteilung von Weisungen, Erziehungsbeistandschaft und Heimerziehung einschließlich sonstiger betreuter Wohnformen, wie bspw. die Unterbringung in einer Familie (§§ 10, 12 JGG).

EU-Anpassungslehrgang (Hochschulen) Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Anerkennung von Lehrerbildungsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten erfordert die Teilnahme an einer sog. Ausgleichsmaßnahme. Dieser EU-Anpassungslehrgang findet an Studienseminaren statt. Er schließt mit einem Bericht und einer Note ab. Die Kandidatin bzw. der Kandidat erhält die Lehrbefähigung für das Lehramt in zwei Fächern.

Euro-Referenzkurs Themengebiet Konjunktur Erläuterung

Hierbei handelt es sich um den von der Europäischen Zentralbank festgestellten Kurs des Euro zum US-Dollar.

Europäische Währungsunion Themengebiet Konjunktur Erläuterung

Die Europäische Währungsunion wurde am 1. Januar 1999 zunächst mit elf Mitgliedsländern gegründet: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Österreich und Spanien. Am 1. Januar 2001 trat Griechenland bei. Am 1. Januar 2007 wurde Slowenien aufgenommen. Am 1. Januar 2008 kamen Malta und die Republik Zypern und am 1. Januar 2009 die Slowakei hinzu.

Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) Themengebiet Umwelt Erläuterung

Das EAV basiert auf der Abfallverzeichnisverordnung. Es ist ein gemeinschaftlich harmonisiertes Abfallverzeichnis, das regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert wird und gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten.

Eurozone (Außenhandel) Themengebiet Außenhandel Erläuterung

Gruppe der EU-Staaten, die den Euro als offizielle Währung haben.

Exportquote Themengebiet Industrie Erläuterung

Anteil des Auslandsumsatzes am Gesamtumsatz.

Extrahandel (Außenhandel) Themengebiet Außenhandel Erläuterung

Warenverkehr mit den sogenannten Drittländern (Nicht-EU-Staaten). Die Erhebung der Extrahandelsdaten erfolgt über die Zollverwaltung zum Zeitpunkt der Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Einfuhr- und Ausfuhrförmlichkeiten.

Die statistischen Meldungen sind integraler Bestandteil der Zollanmeldungen und werden von den Zollstellen auf Vollständigkeit sowie offensichtliche Fehler geprüft und täglich dem Statistischen Bundesamt übermittelt.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Fach- und Gesamtstudiendauer Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Fachstudiendauer gibt die Zahl der Ausbildungssemester an, die in einem bestimmten Studiengang bis zum Abschluss verbracht werden. Die Gesamtstudiendauer bezieht sich auf die Zahl der Semester, die insgesamt im Hochschulsystem belegt werden.

Fachabteilungen (Krankenhaus) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Organisatorisch abgegrenzte und von Ärztinnen und Ärzten ständig verantwortlich geleitete Abteilungen mit typischen Behandlungseinrichtungen.

Fachärzte/innen Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Ärzt/-innen mit abgeschlossener Weiterbildung für ein bestimmtes Fachgebiet. Ein Gebiet wird als definierter Teil in einer Fachrichtung der Medizin beschrieben (Facharztbezeichnung). Ein Schwerpunkt wird durch eine auf der Facharztweiterbildung aufbauenden Spezialisierung im Gebiet definiert (Schwerpunktbezeichnung). In den Jahren 2002 bis 2008 wurden die Ärzte/-innen von der Landesärztekammer sowohl nach der Facharzt- als auch nach der Schwergebietsbezeichnung gezählt. Ärzt/-innen, die neben ihrer Facharztausbildungen weitere Zusatzausbildungen absolviert hatten, wurden entsprechend mehrfach berechnet. Ab 2009 erfolgt wieder (wie bereits vor 2002) eine Nachweisung nur für Facharztbezeichnungen.

Fächergruppen Themengebiet Bildung Erläuterung

Ein Studienfach ist die in Prüfungsordnungen festgelegte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein Studienabschluss möglich ist. Mehrere verwandte Fächer werden zu Studienbereichen und diese wiederum zu Fächergruppen zusammengefasst.

Fachliche Betriebsteile (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Teile eines Betriebes, in dem nur eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Es wird nach folgenden fachlichen Betriebsteilen unterschieden: Elektrizitätsversorgung, Gasversorgung, Wärme- und Kälteversorgung, Wasserversorgung, baugewerbliche Betriebsteile und sonstige Betriebsteile. Die baugewerblichen und die sonstigen Betriebsteile werden unter „übrige Betriebsteile“ zusammengefasst. Die Abgrenzung wird durch die WZ 2008-Systematik bestimmt. Beschäftigte, die in bzw. für mehrere(n) fachliche(n) Betriebsteile(n) tätig sind, wurden auf diese aufgeteilt.

Fachliche Zuordnung (Hochschulen) Themengebiet Bildung Erläuterung

Die fachliche Zugehörigkeit oder Zuordnung richtet sich nach dem Fachgebiet der kleinsten erfassbaren organisatorischen Einheit.


Das Fachgebiet bezeichnet dabei das Forschungsgebiet, das Lehrfach bzw. den Aufgabenbereich bei den zentralen Einrichtungen und ist die unterste Aggregationsstufe in der Bundesstatistik für die fachliche Zugehörigkeit des Hochschulpersonals. Das Fachgebiet in der Personal- und Habilitationsstatistik ist vergleichbar mit dem „Studienfach“ in der Studenten- und Prüfungsstatistik.


Durch Zusammenfassung mehrerer verwandter Fachgebiete werden die Lehr- und Forschungsbereiche gebildet. Sie stellen die mittlere Aggregationsstufe der Fächersystematik der Personal- und Habilitationsstatistik dar und entsprechen in etwa dem „Studienbereich“ der Studenten- und Prüfungsstatistik.


Benachbarte Lehr- und Forschungsbereiche werden zu sogenannten Fächergruppen zusammengefasst. Sie bilden die höchste Aggregationsstufe der Fächersystematik der Personal- und Habilitationsstatistik und sind bis auf den gesonderten Ausweis der zentralen Einrichtungen identisch mit den Fächergruppen der Studenten- und Prüfungsstatistik.

Fachoberschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Diese Schulform wurde in alter Form bis zum Schuljahr 2004/05 angeboten. Aufbauend auf einem qualifizierten Sekundarabschluss I oder einem gleichwertigen Bildungsstand führten diese Einrichtungen zur Fachhochschulreife. Sie konnten in Vollzeitform nach und in Teilzeitform neben einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis besucht werden.


In Folge der Schulstrukturreform besteht seit dem Schuljahr 2011/12 die Möglichkeit, an Realschulen plus organisatorisch verbundene Fachoberschulen einzurichten. Diese Fachoberschule in neuer Form führt in einem zweijährigen Vollzeit-Bildungsgang und mit der Absolvierung eines betrieblichen Praktikums zur Fachhochschulreife. Die Schülerinnen und Schüler dieser beruflichen Schulform absolvieren, je nach gewählter Fachrichtung, in der elften Klasse jeweils an drei Tagen der Woche ein Praktikum in einem Unternehmen oder in der Verwaltung. Die restlichen Stunden und das gesamte 12. Schuljahr besuchen sie den Unterricht in der Schule.


Mit dem erfolgreichen Abschluss der 12. Klasse eröffnen sich weitere Perspektiven. Die Schülerinnen und Schüler können mit der Fachhochschulreife ein Studium an der Fachhochschule beginnen oder eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen. Zudem haben sie die Möglichkeit, auf die Berufsoberschule zu wechseln und dort in einem weiteren Schuljahr die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife zu erlangen. In 13 Jahren gelangen sie so zum Abitur, das dem des Gymnasiums gleichwertig ist.

Fachschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Auf einer beruflichen Erstqualifikation oder berufsbezogenen Praxiserfahrungen aufbauend führen Bildungsgänge an Fachschulen zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Aus-und Fortbildung. Die Bildungsgänge sind im Vollzeitunterricht auf mindestens ein halbes, bei Teilzeitunterricht auf mindestens ein Schuljahr angelegt. Der Abschluss einer Fachschule ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Erlangung der Fachhochschulreife.

Fachsemester Themengebiet Bildung Erläuterung

Fachsemester sind erbrachte Studienzeiten im Hinblick auf die angestrebte Abschlussprüfung in dem  betreffenden Studienfach; dazu können auch Semester aus einem früheren Studium oder im Ausland  verbrachte Studienzeiten gehören, sofern sie angerechnet werden.

Fachstudienanfänger/-innen Themengebiet Bildung Erläuterung

Fachstudienanfänger/-innen sind Studierende im ersten Semester eines bestimmten Studiengangs. Hierzu zählen auch jene Studierenden, die vor Aufnahme dieses Studiums bereits in einem anderen Studiengang
eingeschrieben waren. Die Zahl der Fachstudienanfänger/-innen eines Studienjahres ergibt sich aus den Studienanfänger/-innen eines Sommersemesters und des darauffolgenden Wintersemesters.

Fackel- und Leitungsverluste Themengebiet Energie Erläuterung

Fackelverluste treten bei der Gewinnung oder Erzeugung von Gasen auf, Leitungsverluste bei den leitungsgebundenen Energieträgern wie Erdgas, Strom und Fernwärme. Die Leitungsverluste beim elektrischen Strom werden auf Basis einer bundeseinheitlichen Netzverlustquote ermittelt.

Fahrleistung Themengebiet Verkehr Erläuterung

Die Fahrleistung bezeichnet die in einem bestimmten Zeitraum von den Verkehrsmitteln zurückgelegte Entfernung in Fahrzeugkilometern (Zug- bzw. Buskilometer). Es gelten die Fahrten, auf denen Fahrgastbeförderungen zugelassen sind, auch wenn niemand das Beförderungsangebot angenommen hat.

Fahrzeugbestand Themengebiet Verkehr Erläuterung

Summe aller im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger ohne die außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge. Ein Fahrzeug gilt dabei als außer Betrieb gesetzt, wenn das Fahrzeug vorübergehend oder endgültig abgemeldet wurde, z. B. wegen Verschrottung, Ausfuhr ins Ausland oder ausschließlicher Nutzung auf nicht öffentlichem Gelände. Ein Fahrzeug ist hingegen nicht außer Betrieb gesetzt, wenn es ein Saisonkennzeichen besitzt.

Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung Themengebiet Verkehr Erläuterung
  • Beschussgeschütztes Fahrzeug
  • Mobilkran
  • Sonstige
Fahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Personenkraftwagen Themengebiet Verkehr Erläuterung

Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, wobei unter Kraftfahrzeugen nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, zu verstehen sind. Anhänger sind zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmte und geeignete Fahrzeuge. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

Fahrzeugzulassungen Themengebiet Verkehr Erläuterung

Zahl der fabrikneuen Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen und registriert wurden und ein amtliches Kennzeichen erhalten haben. Die Zulassung eines Fahrzeugs ist Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

Familie Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Im „statistischen  Sinn" im Mikrozensus seit 2005 alle Eltern-Kind-Gemeinschaften: Ehepaare, nichteheliche (gegengeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, bleiben unberücksichtigt. Kinder, die noch gemeinsam mit den  Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, zählen als eigene Familie. Dies gilt auch für Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit einer Partnerin/einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben.

Familieneinkommen (Wohngeld) Themengebiet Soziales Erläuterung

Um Wohngeld erhalten zu können, darf das monatliche Gesamteinkommen bestimmte Beträge, die nach der Anzahl der zu berücksichtigenden (nicht vom Wohngeld ausgeschlossenen) Haushaltsmitglieder unterschiedlich hoch sind, nicht überschreiten.
Das Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen.
Als Jahreseinkommen ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist.
Die Höhe der Einkommen ist nachzuweisen. Eventuell gewährtes Kindergeld wird bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt.
Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

Familienstand Themengebiet Haushalte und Familien | Bevölkerung Erläuterung

Beim Familienstand wird zwischen ledig, verheiratet zusammen lebend, verheiratet getrennt lebend, geschieden und verwitwet unterschieden.

Familienstand (Gesundheit) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Es wird unterschieden zwischen ledig, verheiratet (zusammen oder getrennt lebend), geschieden und verwitwet. Verheiratet getrennt Lebende sind Personen, deren Ehepartner/-in sich zum Berichtszeitpunkt zeitweilig oder dauernd nicht im befragten Haushalt aufgehalten hat und für den der/die befragte Ehepartner/-in keine Auskünfte erteilt hat. Für Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften gilt (soweit nicht anders gekennzeichnet): Eingetragene Lebenspartnerschaften (zusammen oder getrennt lebend) werden den Verheirateten (zusammen oder getrennt lebend) zugeordnet; aufgehobene eingetragene Lebenspartnerschaften den Geschiedenen; eingetragene Lebenspartner/-innen deren Partner/-in verstorben ist den Verwitweten.

Ferienhäuser, Ferienwohnungen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nicht abgegeben werden, aber eine Kochgelegenheit vorhanden ist.

Ferienzentren Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und dazu dienen, wahlweise unterschiedliche Wohn- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie gleichzeitig Freizeiteinrichtungen in Verbindung mit Einkaufsmöglichkeiten und persönlichen Dienstleistungen zum vorübergehenden Aufenthalt anzubieten. Als Mindestausstattung gilt das Vorhandensein von Hotelunterkunft und anderen Wohngelegenheiten auch mit Kochgelegenheit, einer Gaststätte, von Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des persönlichen Bedarfs und des Freizeitbedarfs sowie von Einrichtungen für persönliche Dienstleistungen, z. B. Massageeinrichtungen, Solarium, Sauna, Friseur, und zur aktiven Freizeitgestaltung, wie z. B. Schwimmbad, Tennis-, Tischtennis-, Minigolf- oder Trimm-dich-Anlagen.

Fernwärme Themengebiet Energie Erläuterung

Unter Fernwärme wird die von Heizwerken und Heizkraftwerken über Rohrleitungen in Form von Dampf, Kondensat oder Heizwasser an Dritte abgegebene Fern- und Nahwärme zusammengefasst. Der Brennstoffeinsatz zur Fernwärmeerzeugung in Anlagen zur Eigenbedarfsdeckung wird bei den entsprechenden Endenergiesektoren verbucht. Das betrifft vor allem Industriewärmekraftwerke, bei denen der Brennstoffeinsatz zur Stromerzeugung im Umwandlungsbereich, der zur Wärmerzeugung im Endenergieverbrauch im entsprechenden Wirtschaftszweig ausgewiesen wird. Nicht enthalten ist die von Wohnungsbaugesellschaften in eigener Regie erzeugte und an eigene Objekte gelieferte Wärme.

Fertilität Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Als Fertilität (Fruchtbarkeit) wird der demografische Prozess der Vermehrung der Bevölkerung bezeichnet.

Feste Biomasse (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Holz, Rinde, Sägereste, Stroh, Schilf u. ä.

Festgesetzte Körperschaftssteuer (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Für die Berechnung der Körperschaftsteuer ist der Steuersatz nach § 23 KStG maßgebend. Für das Veranlagungsjahr 2014 belief sich dieser auf 15 %. Die Körperschaftsteuer kann sich aber ermäßigen oder erhöhen, wenn die Einkommensteuer aufgrund der Ermächtigung des § 51 Abs. 3 EStG herabgesetzt oder erhöht wird. Das für den Berichtszeitraum 2014 gültige Schema zur Ermittlung der festzusetzenden und verbleibenden Körperschaftsteuer kann in R30 Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR) 2004 nachgelesen werden.

Festzusetzende Einkommensteuer Themengebiet Steuern Erläuterung

Die festzusetzende Einkommensteuer ist das im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermittelte Endergebnis der Einkommensteuer-Jahresschuld dar. Sie errechnet sich gemäß § 2 Abs. 6 EStG aus der tariflichen Einkommensteuer durch Abzug bzw. Hinzurechnung diverser Positionen. In R2 EStR wird die Rechenvorschrift wie folgt konkretisiert:

     Steuerbetrag
     a) nach § 32a Abs. 1, 5, § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG oder
     b) nach dem bei Anwendung des Progressionsvorbehalts
     (§ 32b EStG) oder der Steuersatzbegrenzung sich ergebenden
     Steuersatz
+   Steuer auf Grund Berechnung nach den §§ 34, 34b EStG
+   Steuer auf Grund der Berechnung nach § 34a Abs. 1, 4 bis 6 EStG
=   Tarifliche Einkommensteuer (§ 32a Abs. 1, 5 EStG)
–   Minderungsbetrag nach Punkt 11 Ziffer 2 des Schlussprotokolls
     zu Artikel 23 DBA Belgien in der durch Artikel 2 des
     Zusatzabkommens
     vom 5.11.2002 geänderten Fassung (BGBl. 2003 II S. 1615)
–   ausländische Steuern nach § 34c Abs. 1 und 6 EStG, § 12 AStG
–   Steuerermäßigung nach § 35 EStG
–   Steuerermäßigung für Stpfl. mit Kindern bei Inanspruchnahme
     erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der
     Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum
     (§ 34f Abs. 1 und 2 EStG)
–   Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien
     und unabhängige Wählervereinigungen (§ 34g EStG)
–   Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 3 EStG
–   Steuerermäßigung nach § 35a EStG
–   Ermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (§ 35b EStG)
+   Steuer auf Grund Berechnung nach § 32d Abs. 3 und 4 EStG
+   Steuern nach § 34c Abs. 5 EStG
+   Nachsteuer nach § 10 Abs. 5 EStG i. V. m. § 30 EStDV
+   Zuschlag nach § 3 Abs. 4 Satz 2 Forstschäden-Ausgleichsgesetz
+   Anspruch auf Zulage für Altersvorsorge, wenn Beiträge als
     Sonderausgaben abgezogen worden sind (§ 10a Abs. 2 EStG)
+   Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen,
     soweit in den Fällen des § 31 EStG das Einkommen um
     Freibeträge für Kinder gemindert wurde
=   Festzusetzende Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6 EStG).                
 
Die Differenz aus der festzusetzenden Einkommensteuer und den bereits geleisteten Steuervorauszahlungen (Lohn-steuer, Kapitalertragsteuer, etc.) stellt die verbleibende Einkommensteuer dar.
 

FKW (vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) und H-FKW (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) Themengebiet Umwelt Erläuterung

FKW sind Kohlenwasserstoffe, deren Wasserstoffatome vollständig durch Fluoratome ersetzt sind. H-FKW sind Kohlenwasserstoffe, deren Wasserstoffatome teilweise durch Fluoratome ersetzt sind. Sie besitzen unterschiedliche GWP-Werte/CO2-Äquivalente und tragen zur Erwärmung, d. h. zum sogenannten Treibhauseffekt, bei.

Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung Themengebiet Preise Erläuterung

Fläche des Acker- und des Grünlandes, die bei der Einheitsbewertung zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören. Sie deckt sich damit nicht mit der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) der Agrarstatistik, die unter anderem auch die Rebflächen, Obstanlagen sowie die Flächen des Erwerbsgartenbaues umfasst.

Flüssige Biomasse (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Rapsöl, Rapsöl-Methylester u. ä.

Förderschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Diese Einrichtungen bieten körperlich, geistig bzw. seelisch beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein auf die individuellen Möglichkeiten zugeschnittenes Bildungsangebot. An den rheinland-pfälzischen Förderschulen können verschiedene Schulabschlüsse bis hin zum qualifizierten Sekundarabschluss I erlangt werden. Je nach Ausrichtung wird zwischen Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, ganzheitliche Entwicklung, motorische Entwicklung, sozial-emotionale Entwicklung, Sprache sowie Schulen für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige unterschieden.

Förderschwerpunkt Themengebiet Bildung Erläuterung

Unter dem Begriff »Förderschwerpunkt« wird der durch die Schulbehörde festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf eines Schülers nachgewiesen. Es werden sieben Förderschwerpunkte unterschieden:

  • Blinde und Sehbehinderte
  • Ganzheitliche Entwicklung
  • Gehörlose und Schwerhörige
  • Motorische Entwicklung
  • Lernen
  • Sprache
  • Sozial-emotionale Entwicklung
    Seit dem Schuljahr 2018/2019 ist auch für Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen ohne gutachterlich festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf anzugeben, ob diese sonderpädagogische Fördermaßnahmen erhalten. Hierzu wurden folgende Ausprägungen neu aufgenommen:
    - sonderpädagogische Förderung gem. Worms-Dauner-Modell (Stufe III),
    - integrierte Förderung bei Sehschädigung,
    - integrierte Förderung bei Hörschädigung,
    - integrierte Förderung bei Körperbehinderung.
Form der Grundleistung (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Sachleistungen umfassen auch leihweise zur Verfügung gestellte Gebrauchsgüter des  Haushalts. Die Miete, die vom Leistungsträger direkt an den Vermieter gezahlt wird, zählt ebenfalls zu den Sachleistungen. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen, Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen im gleichen Wert gewährt werden.


Zu den Geldleistungen zählen ausschließlich die in § 3 Absatz 2 Satz 2 AsylbLG genannten Beträge für den Haushaltsvorstand und die Haushaltsangehörigen, die anstelle der Sachleistungen gewährt werden. Die „Taschengeld“-Beträge gemäß § 3 Absatz 1 Satz 4 und 5 AsylbLG zählen nicht zu den Geldleistungen.

Fortbildungsstätten (Ausbildungsförderung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Als Fortbildungsstätten gelten hier alle Einrichtungen (öffentliche und private Schulen, öffentliche und private Institute, Fernunterrichtsinstitute), die eine nach dem AFBG förderungsfähige Fortbildung vermitteln.

Fortzugsziffer Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Diese Ziffer bezieht die Zahl der jährlichen Fortzüge aus einer abgegrenzten Gebietseinheit auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner dieser Gebietseinheit.

Fotovoltaik Themengebiet Energie Erläuterung

Unter Fotovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie mittels Solarzellen.

Frauen im gebärfähigen Alter Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Für demografische Berechnungen wird hier üblicherweise ein Alter zwischen 15 und 45 Jahren angenommen.

Frauenerwerbsquote Themengebiet Arbeit Erläuterung

Anteil der weiblichen Erwerbspersonen an der weiblichen Bevölkerung.

Freibetrag für Land- und Forstwirte (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Der Freibetrag für Land- und Forstwirte gemäß § 13 Abs. 3 EStG kommt zum Tragen, wenn ein Steuerpflichtiger Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt und die Summe der Einkünfte weniger als 30 700 Euro beträgt. Im Jahr 2014 lag die Höhe des Freibetrages bei 670 Euro. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich die vorgenannten Beträge. Der Sinn und Zweck des Freibetrags besteht darin, aus agrarpolitischen Erwägungen die Besteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu ermäßigen.

Der Freibetrag für Land- und Forstwirte kann von der Summe der Einkünfte abgezogen werden.

Freibeträge für Kinder (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Freibeträge für Kinder existieren gemäß § 32 Abs. 6 EStG für das sächliche Existenzminimum des Kindes (sog. Kinderfreibetrag) und für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Sie werden für jedes gemäß § 32 Abs. 1 - 5 EStG zu berücksichtigende Kind gewährt. Die Freibeträge beliefen sich für die Jahre 2010 - 2013 auf 2 184 Euro für das sächliche Existenzminimum und auf 1 320 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, d. h. in der Summe auf 3 504 Euro pro Kind. Sie verdoppeln sich bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht.

Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird gemäß § 31 EStG entweder durch die Freibeträge für Kinder oder durch das Kindergeld gemäß § 62 ff. EStG bewirkt. Aus diesem Grund prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob die Freibeträge für Kinder oder der Erhalt von Kindergeld für den Steuerpflichtigen vorteilhafter sind. Sofern der Freibetrag für Kinder steuerlich günstiger ist, wird das bereits ausgezahlte Kindergeld im Rahmen der Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wieder hinzugerechnet.

Die Freibeträge für Kinder können vom Einkommen abgezogen werden.
 

Freie Waldorfschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Diese auf der Erziehungslehre des Anthroposophen Rudolf Steiner aufbauenden Privatschulen bieten ein Ausbildungsspektrum, das von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II reicht. An Freien Waldorfschulen können die Qualifikation der Berufsreife (Hauptschulabschluss), der qualifizierte Sekundarabschluss I und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erreicht werden.

Freigemeinnützige Träger (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Träger der freien Wohlfahrtspflege (einschließlich Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts). Hierzu gehören: Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der EKD, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sowie Organisationen, die den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind.

Sonstiger Gemeinnütziger Träger sind alle, die keinem der vorgenannten Verbände angeschlossen sind.

Freiheitsstrafe Themengebiet Justiz Erläuterung

Dies ist eine zeitige Strafe nach allgemeinem Strafrecht (§ 38 StGB) sofern die Strafvorschriften nicht lebenslange Frei¬heitsstrafe androhen. Das Höchstmaß ist 15 Jahre, das Mindestmaß ein Monat.

Fremdenverkehrsgemeinde Themengebiet Tourismus Erläuterung

Diese Bezeichnung entfällt mit dem aktualisierten Kurortegesetz aus dem Jahr 2016. Bereits staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden können die Bezeichnung noch bis Ende des Jahres 2020 führen. Die staatliche Anerkennung mit der Artbezeichnung Fremdenverkehrsgemeinde setzte voraus:

  • für die Gäste geeignete verschiedenartige Fremdenverkehrseinrichtungen, wie Wanderwege, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, und

  • eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität oder eine sich aus der vorhandenen Beherbergungskapazität und einem überörtlichen Ausflugsverkehr insgesamt ergebende erhebliche Bedeutung des Fremdenverkehrs.

Die Gemeinde soll einen touristisch ansprechenden Gesamteindruck vermitteln.

Fremdenverkehrsorte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die staatliche Anerkennung mit der Artbezeichnung Fremdenverkehrsgemeinde setzt für die Gäste geeignete verschiedenartige Fremdenverkehrseinrichtungen, wie Wanderwege, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität oder eine sich aus der vorhandenen Beherbergungskapazität und einem überörtlichen Ausflugsverkehr insgesamt ergebende erhebliche Bedeutung des Fremdenverkehrs voraus. Die Gemeinde soll einen touristisch ansprechenden Gesamteindruck vermitteln.

Fruchtart Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Gliederungsmerkmal des Ackerlandes nach der angebauten Pflanzenart (z. B. Weizen, Kartoffeln).

Fruchtbarkeitsziffer, altersspezifische Themengebiet Erläuterung

Diese Ziffer bezieht die Zahl der Kinder, die von Frauen eines bestimmten Alters innerhalb eines Jahres zur Welt gebracht werden, auf die Gesamtzahl der weiblichen Bevölkerung des gleichen Alters. Üblicherweise wird diese Ziffer mit 1 000 multipliziert.

Futterpflanzen Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Hierzu zählen alle Kulturen, die in grünem Zustand als Ganzpflanze  geerntet  werden. Die Nutzung kann sowohl für Futter- als auch  Energiezwecke erfolgen. Dazu gehören Getreide zur Ganzpflanzenernte, Silomais einschließlich Lieschkolbenschrot, Leguminosen zur Ganzpflanzenernte, Feldgras und Grasanbau auf dem Ackerland und  andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte, wie z. B. Phacelia.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Ganztagsbetreuung (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Betreuungsverhältnisse mit einer durchgehenden Betreuungszeit von mehr als 7 Stunden pro Betreuungstag in Tageseinrichtungen oder Tagespflege. Bei Kindern in Kindertagespflege wird grundsätzlich eine durchgehende Betreuungszeit (ohne Unterbrechung) angenommen.

Ganztagsbetreuungsquote (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Ganztagsbetreuungsquote ist der Anteil der ganztags betreuten Kinder an der Anzahl der Bevölkerung entsprechenden Alters.

Ganztagsschulangebote Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Formen der „Ganztagsschulangebote“ wurden zum Schuljahr 2019/2020 erweitert.

Unverändert blieben die Angebotsform, die verpflichtende Form, die offene Form und die Betreuende Grundschule mit einem Betreuungsumfang von mindestens drei Tagen à sieben Zeitstunden pro Woche. Zusätzlich stehen den Schülerinnen und Schülern nun die Formen der „Betreuung aufgrund individueller Stundentafel“, die „sonstige Form der Betreuung“ und die „außerschulische Betreuung in Kooperation“ (z.B. Hort) zur Verfügung.

Betreuungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen und in Form der öffentlich geförderten Kindertagespflege für Schulkinder bleiben aufgrund der Vermeidung von Doppelzählungen in der Schulstatistik unberücksichtigt, da sie in der Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst werden.

Gasabsatz Themengebiet Energie Erläuterung

Ausgewiesen ist der Gasabsatz an inländische Endabnehmer. Durchleitungsmengen sind ebenso wie die Abgabe an Wiederverkäufer in den Angaben nicht enthalten. Einbezogen ist jedoch die unternehmensinterne Abgabe an die Betriebszweige Elektrizitäts- und Wärmeversorgung. Die Umrechnungen in kWh erfolgte auf der Grundlage des Brennwertes (oberer Heizwert, Hs). Einbezogen ist sowohl die Abgabe von Naturgas (Erdgas, Bioerdgas, Grubengas und Klargas) als auch von hergestellten Gasen (Raffineriegas und Normgas, Flüssiggas, Kokereigas und übriges Gas auf Öl- und Kohlebasis).

Gäste Themengebiet Tourismus Erläuterung

siehe Ankunft.

Gästeankünfte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Meldung eines Gastes in einer Beherbergungsstätte, der zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegt.

Gästeintensität Themengebiet Tourismus Erläuterung

Kennzahl für die relative Bedeutung des Tourismus in einem Gebiet. Die Gästeankünfte werden auf die Zahl der Einwohner/-innen bezogen.

Gastgewerbe Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Umfasst die kurzzeitige Gewährung von Unterkunft sowie die Bereitstellung von kompletten Mahlzeiten und von Getränken zum in der Regel sofortigen Verzehr. Das Gastgewerbe setzt sich zusammen aus den beiden Teilbereichen Beherbergung und Gastronomie.

Gasthöfe Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen, neben dem auch für Passanten zugänglichen Gastraum, in der Regel keine weiteren Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen. Bei Gasthöfen übersteigt der Umsatz aus Bewirtung deutlich den aus Beherbergung.

Gasthörer Themengebiet Bildung Erläuterung

Im Gegensatz zu den ordentlichen Studierenden (Haupt- und Nebenhörer/-innen) sind Gasthörer nicht voll immatrikuliert. Sie können zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Weiterbildung oder jeweils für die Dauer eines Semesters zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Für das „Gasthörerstudium“ ist eine Hochschulzugangsberechtigung nicht erforderlich; ein Fachstudium mit Abschlussprüfung nicht möglich. Sie erhalten lediglich eine Teilnahmebescheinigung über die besuchten Veranstaltungen (Gasthörerschein).

Gasthörerstudium Themengebiet Bildung Erläuterung

Das Gasthörerstudium wird von vielen Hochschulen angeboten. Es ermöglicht interessierten Personen – auch ohne Hochschulzugangsberechtigung – den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen und Kurse. Gasthörer haben jedoch keinen Studierendenstatus und können keine Prüfungen ablegen. Seit dem Wintersemester 2004/05 können Hochschulen in Rheinland-Pfalz für die Teilnahme an einem Gaststudium bis 250 Euro Gebühren verlangen. Die an den Hochschulen immatrikulierten Gasthörer/-innen werden jährlich im Rahmen der Gasthörerstatistik erfasst.

Gebäude Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dabei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an.

Geborene Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Es wird zwischen Lebendgeborenen und Totgeborenen unterschieden.


Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Der statistische Nachweis differenziert, ob die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder nicht.


Totgeborene sind Kinder, bei denen sich keines der genannten Lebenszeichen gezeigt hat und deren Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm betrug. Totgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm werden statistisch nicht erfasst.

Geborenen-/ Gestorbenenüberschuss Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Differenz zwischen der Zahl der Lebendgeborenen und Gestorbenen eines Zeitraums.

Geburtenrate (zusammengefasste Geburtenziffer) Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Zur Berechnung dieser wichtigen demografischen Maßzahl wird zunächst für jedes Altersjahr die Zahl der Lebendgeborenen eines bestimmten Zeitraums auf die (durchschnittliche) Zahl der Frauen dieses Altersjahrs im gleichen Zeitraum bezogen und üblicherweise mit 1 000 multipliziert. Die errechneten altersspezifischen Geburtenziffern für alle Frauen im gebärfähigen Alter werden summiert; die Summe heißt Geburtenrate (zusammengefasste Geburtenziffer).

Geburtenrate, allgemeine Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Diese Ziffer bezieht die Zahl der Lebendgeborenen in einem bestimmten Zeitraum (meistens ein Jahr) auf die Gesamtbevölkerung (üblicherweise wird die Ziffer mit 1 000 multipliziert).

Geburtenziffer, altersspezifische Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

siehe Fruchbarkeitsziffer, altersspezifische

Geburtsortprinzip Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

ius soli (lat. Recht des Bodens), bezeichnet das Prinzip, nach dem der Staat seine Staatsangehörigkeit an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden. Es wird auch als "Territorialprinzip" bezeichnet. Nach dem ius sanguinis (Abstammungsprinzip) ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft an die Staatsangehörigkeit der Eltern gebunden. In Deutschland galt von 1913 bis 2000 das ius sanguinis, bevor am 1. Januar 2000 ein Element des ius soli in das Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt wurde. Das sogenannte "Optionsmodell" besagt, dass bis zur Volljährigkeit eine doppelte Staatsangehörigkeit besteht und sich die Person dann in der Regel bis zum 18. Lebensjahr (spätestens bis zum 23. Lebensjahr) für eine Staatsangehörigkeit entscheiden muss.

Gefährdung des Kindeswohls (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Eine Gefährdungseinschätzung liegt vor, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem/der Minderjährigen und seiner/ihrer persönlichen Umgebung verschafft und die Einschätzung des Gefährdungsrisikos anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte erfolgt.

Gefährliche Abfälle Themengebiet Umwelt Erläuterung

Die mit einem Sternchen versehenen Abfallarten in der Abfallverzeichnisverordnung.

Geförderte (Ausbildungsförderung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Zahl der Geförderten wird in Abhängigkeit vom Verwendungszweck der Daten in zwei Formen angegeben:

 

  • Gesamtzahl der Geförderten                 
    Hier wird jeder Geförderte gezählt, unabhängig davon, ob er während des ganzen Berichtsjahres oder nur in bestimmten Monaten Leistungen nach dem BAföG erhalten hat. Die Angaben entsprechen dabei jeweils dem letzten Stand im Berichtsjahr, also dem letzten Förderungsmonat.
  • Durchschnittlicher Monatsbestand der Geförderten
    Es handelt sich um eine fiktive Zahl, bei der unterstellt wird, dass alle Personen ganzjährig gefördert werden; sie ist das arithmetische Mittel aus den zwölf Monatsbeständen.

 

Geförderte II) (AFBG) (Ausbildungsförderung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Handwerkerinnen/Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeisterinnen/Handwerks- oder Industriemeistern, Technikerinnen/Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegerinnen/Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikerinnen/Betriebsinformatikern, Programmiererinnen/Programmierern, Betriebswirtinnen/Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Haus- und Landwirtschaft. Sie müssen gezielt auf entsprechende anerkannte Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Auch zahlreiche landesrechtlich geregelte Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und Sozialpädagogik sind förderungsfähig. Bedingung ist, dass der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen muss. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie z. B. ein Hochschulabschluss.

Geldstrafe Themengebiet Justiz Erläuterung

Bei Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht kann eine Geldstrafe verhängt werden. Diese bemisst sich in Tagessätzen (§ 40 StGB) und beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 360 volle Tages¬sätze. Bei der Festsetzung sind die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen.

Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Verkehr) Themengebiet Verkehr Erläuterung

Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen wird nach §§ 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt. Zum Gelegenheitsverkehr zählen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Mietomnibusverkehr, deren Reiseweite mehr als 50 km betragen. Zum Gelegenheitsnahverkehr zählen Stadtrundfahrten, Ausflugsfahrten und Mietomnibusverkehr, bei denen die Reiseweite unter 50 km liegt.

Geleistete Arbeitsstunden (Arbeitsvolumen) Themengebiet Arbeit | Volkswirtschaft Erläuterung

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Inlands- bzw. Arbeitsortkonzept). Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit.

Geleistete Arbeitsstunden (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Alle von Inhaberinnen und Inhabern, Familienangehörigen, Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Auszubildenden auf Baustellen, Bauhöfen und in Werkstätten in Deutschland tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Nicht einbezogen sind die für Bürotätigkeit geleisteten Arbeitsstunden sowie die Berufsschulstudentinnen und Berufsschulstunden und der Auszubildenden.

Geleistete Arbeitsstunden (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Von den Beschäftigten auf Baustellen und Bauhöfen geleistete Arbeitsstunden; abgerechnete, aber nicht geleistete Stunden werden abgesetzt. Für die Zuordnung der Arbeitsstunden zu den verschiedenen Bauarten im Bauhauptgewerbe ist die überwiegende Zweckbestimmung des einzelnen Auftrags maßgebend. Die für die Trümmerbeseitigung und auf Bauhöfen geleisteten Arbeitsstunden werden anteilig auf die Bauarten umgelegt.

Geleistete Arbeitsstunden (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Tatsächlich   geleistete   –   nicht   die   bezahlten   –   Stunden   aller   Arbeitnehmerinnen   und   Arbeitnehmer,   (ohneLeiharbeitnehmerinnen  und  -arbeitnehmer)  einschließlich  der  geleisteten  Über-,  Nacht-,  Sonn-  und  Feiertagsstunden. Bei Schichtbetrieben ist die Summe aller Stunden in allen Schichten angegeben. Alle ausgefallenen Arbeitszeiten (z. B. wegen  Urlaub,  Krankheit,  Kurzarbeit,  Betriebsferien,  Streiks  und  Aussperrungen)  sind  nicht  berücksichtigt,  auch  wenn sie bezahlt wurden.

Geleistete Arbeitsstunden (Industrie) Themengebiet Industrie Erläuterung

Alle von Inhaberinnen und Inhabern, Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern sowie Auszubildenden auf Baustellen und Bauhöfen tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Arbeitsstunden. Nicht einbezogen sind die für Bürotätigkeit geleisteten Arbeitsstunden.

Geleistete Arbeitsstunden (verarbeitendes Gewerbe) Themengebiet Industrie Erläuterung

Tatsächlich geleistete Stunden (nicht die bezahlten) aller tätigen Personen (Lohn- und Gehaltsempfänger).

Gemeindegruppen (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

In der Beherbergungsstatistik wird bei der Darstellung nach den Gemeindegruppen in prädikatisierte Gemeinden – wie Heilbäder, Luftkurorte, Erholungsorte, Fremdenverkehrsorte – und nicht prädikatisierte Orte, die in der Gruppe der sonstigen Gemeinden zusammengefasst werden, unterschieden.

Gemeindesteuern Themengebiet Finanzen Erläuterung

Gemeindesteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 6 Grundgesetz ausschließlich den Gemeinden zusteht. Wichtige Gemeindesteuern sind die Realsteuern.

Gemeinschaftssteuern Themengebiet Finanzen Erläuterung

Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz dem Bund, den Ländern und teilweise auch den Gemeinden gemeinschaftlich zustehen. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer.

Gemeldete Arbeitsstellen Themengebiet Arbeit Erläuterung

Bei den gemeldeten Arbeitsstellen handelt es sich um zur Besetzung gemeldete Arbeitsplätze mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als sieben Kalendertagen. Dabei handelt es sich um die von Arbeitgebern bei den Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung gemeldeten und zur Vermittlung freigegebenen Stellen. Die Arbeitsstellen umfassen nur ungeförderte Stellenangebote am sog. ersten Arbeitsmarkt (ohne Arbeitsgelegenheiten oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) und setzen sich aus drei Untergruppen zusammen: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, geringfügige und sonstige Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Praktikantenstellen). Aufgrund einer nicht vorhandenen Meldepflicht von offenen Stellen kann es sich dabei aber nur um einen Teilbereich des vorhandenen gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots handeln.

Genehmigte Plätze (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Jede Tageseinrichtung erhält mit der Betriebserlaubnis eine Anzahl genehmigter Plätze für die Betreuung von Kindern. Diese entspricht nicht notwendigerweise der Anzahl der tatsächlich belegten Plätze. Tageseinrichtungen können bspw. aufgrund personeller oder räumlicher Engpässe weniger Kinder aufnehmen. Ein Teil der Plätze wird durch das sogenannte Platz-Sharing an je zwei statt ein Kind vergeben, sodass die Anzahl der betreuten Kinder in einer Einrichtung die Anzahl der genehmigten Plätze durch das Platz-Sharing übersteigen kann.

Generalhandel (Außenhandel) Themengebiet Außenhandel Erläuterung

Der Generalhandel umfasst alle nach Rheinland-Pfalz eingehenden und aus Rheinland-Pfalz ausgehenden Waren. Die rheinland-pfälzischen Einfuhrzahlen umfassen die Ergebnisse des Generalhandels.

Gerichtliche Ehelösungen Themengebiet Justiz | Bevölkerung Erläuterung

Sie wird durch Rechtskraft eines gerichtlichen Beschlusses vollzogen. Das geltende Eherecht lässt auf Antrag die Scheidung oder Aufhebung der Ehe zu.

Geringfügig entlohnte Beschäftigte Themengebiet Arbeit Erläuterung

Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind Beschäftigte, bei denen das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat bestimmte Einkommenshöchstgrenzen nicht übersteigt (Minijob). Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientiert. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze. Seit Januar 2024 liegt die Grenze bei 538 Euro. Die Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist ausschließlich oder neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (Nebenjob) möglich, ohne dass sie durch die Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung voll sozialversicherungspflichtig wird. Personen mit einem Nebenjob werden sowohl unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als auch unter den geringfügig entlohnten Beschäftigten nachgewiesen.

Geringfügig entlohnte Beschäftigung Themengebiet Finanzen Erläuterung

Beschäftigte, bei denen das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat bestimmte Einkommenshöchstgrenzen (s. u.) nicht übersteigt (Minijob). Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit … dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientiert. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze. Seit Januar 2024 liegt die Grenze bei 538 Euro. Die Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist ausschließlich oder neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (Nebenjob) möglich, ohne dass sie durch die Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung voll sozialversicherungspflichtig wird. Personen mit einem Nebenjob werden sowohl unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als auch unter den geringfügig entlohnten Beschäftigten nachgewiesen.

Gesamtbetrag der Einkünfte (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG entspricht der Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG und den Freibetrag für Land- und Forstwirte nach § 13 Abs. 3 EStG, sowie erhöht um den Hinzurechnungsbetrag gemäß § 52 Abs. 2 Satz 3 EStG und § 8 Abs. 5 Satz 2 AIG. In R2 EStR wird die Rechenvorschrift wie folgt konkretisiert:

     Summe der Einkünfte
–   Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)
–   Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
–   Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG)
+   Hinzurechnungsbetrag (§ 52 Abs. 3 Satz 51) EStG sowie
     § 8 Abs. 5 Satz 2 AIG)                                                     
=   Gesamtbetrag der Einkünfte

Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist eine Zwischengröße zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens, die einen festen und zentralen Bestandteil des Veröffentlichungsprogramms der amtlichen Statistik darstellt.
 

Gesamtbetrag der Einkünfte (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 8 Abs. 1 KStG bestimmt sich nach den Vorschriften des EStG und des KStG. Der Ausgangspunkt der Ermittlung ist der Gewinn bzw. Verlust laut Steuerbilanz. Das Berechnungsschema ist in vielen Punkten anders als das der Einkommensteuer, da bei Körperschaften insbesondere die Abzugspositionen mit subjektivem Bezug (z. B. außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben) fehlen. Das für den Berichtszeitraum 2014 gültige vollständige Berechnungsschema findet sich in R29 Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR) 2004.

Gesamtkosten (Krankenhaus) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Bruttokosten des Krankenhauses, die sich u.a. aus Personal- und Sachkosten sowie den Kosten für Ausbildungsstätten und Ausbildungsfonds zusammensetzen.

Gesamtleistung (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Summe aus Jahresbauleistung, Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen / handwerklichen Dienstleistungen plus Umsatz aus Handelsware und aus sonstigen nichtindustriellen / nichthandwerklichen Tätigkeiten und benennt den im Geschäftsjahr insgesamt erbrachten Leistungswert. 
Bis 1994 wurde in den Statistischen Berichten die Gesamtleistung als Bruttoproduktionswert bezeichnet.
 

Gesamtquotient Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Der Gesamtquotient entspricht der Summe aus dem Jugend- und dem Altenquotienten.

Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel (Stipendien) Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel sind die von privaten Mittelgebern eingeworbenen und im Berichtsjahr an die Stipendiatinnen und Stipendiaten weitergegebenen Mittel. Die Bundesmittel, mit denen die von privaten Mittelgebern eingeworbenen Mittel aufgestockt werden, werden nicht ausgewiesen.

Gesamtumsatz (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Errechnet sich aus dem Umsatz aus eigenen Erzeugnissen, dem Wert der für Dritte geleisteten Lohnarbeiten und aus den Erlösen für Reparaturen, Instandhaltungen, Installationen, Montagen u.ä. (einschließlich Material) einerseits und dem Umsatz aus Handelswaren und aus sonstigen nichtindustriellen/nichthandwerklichen Tätigkeiten andererseits.

Gesamtumsatz (Dienstleistungen) Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten erbrachten Dienstleistungen (einschließlich Vermietung, Verpachtung und Leasing) und der verkauften Waren und Erzeugnissen unabhängig vom Zahlungseingang und Steuerpflicht. Hierzu zählen auch Handelsumsätze, Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften, in Rechnung gestellte Nebenkosten (wie z.B. Spesen, Reise-, Fracht-, Porto- oder Verpackungskosten), umsatzsteuerfreier Umsatz sowie unentgeltliche Wertabgaben (einschließlich privater Sach- und Nutzungsentnahmen).

Ab dem Berichtsjahr 2016 werden auch Erträge aus nicht betriebstypischen Nebengeschäften (wie z.B. Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, und Leasing betrieblicher Grundstücke, Immobilien und Anlagen), Patent- und Lizenzeinnahmen, Erträge aus Verwaltungskostenumlage und Kantinenerlöse einbezogen.

Gesamtumsatz (ohne Umsatzsteuer) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Summe aus Baugewerblichem Umsatz (einschließlich Umsatz aus Subunternehmertätigkeit) und Sonstigem Umsatz.

Gesamtumsatz (Verarbeitendes Gewerbe) Themengebiet Industrie Erläuterung

Umsatz aus eigener Erzeugung (einschließlich Umsatz aus dem Verkauf von Energie, Nebenerzeugnissen und Abfällen sowie Entgelte für industrielle Dienstleistungen, wie Reparaturen, Instandhaltungen, Installationen und Montagen), Umsatz aus Handelsware und sonstigen nichtindustriellen/nichthandwerklichen Tätigkeiten (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und Einnahmen aus der Veräußerung von Patenten). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich etwa darin enthaltener Verbrauchsteuern sowie der Kosten für Fracht, Transportversicherung, Porto, Verpackung und Spesen, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.

Geschlecht (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Kinder, die weder dem weiblichen noch männlichen Geschlecht zugeordnet und im Geburtenregister ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ eingetragen wurden (nach § 22 Absatz 3 PStG), werden dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Geschlecht (Sozialhilfe und soziale Grundsicherung) Themengebiet Soziales Erläuterung

Ab dem Berichtsjahr 2017 werden Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG))" bei der Veröffentlichung von Ergebnissen dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

Gestorbene Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

In der Zahl der Gestorbenen sind totgeborene Kinder, nachträglich beurkundete Kriegssterbefälle sowie gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.

Getreide zur Ganzpflanzenernte Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Alle Arten von Getreide, die als ganze Pflanze in einem noch nicht ausgereiften Zustand des Korns geerntet werden. Die Nutzung kann sowohl für Futter- als auch für Energiezwecke erfolgen.

Getrennt erfasste organische Abfälle Themengebiet Umwelt Erläuterung

Abfälle aus der Biotonne (EAV-Nummer 20 03 01 04) und biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle (EAV-Nummer 20 02 01), z. B. aus Grünschnittsammlungen.

Getrennt gesammelte Wertstoffe Themengebiet Umwelt Erläuterung

Verpackungen (EAV-Nummer 15 01) sowie andere getrennt gesammelte Fraktionen (EAV-Nummer 2001) aus Glas, Papier, Pappe und Kartonagen, Metallen, Holz, Kunststoffen und Textilien.

Gewährung der Grundsicherung in bzw. außerhalb von Einrichtungen (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Eine Person wird als in einer Einrichtung lebend eingestuft, wenn sie in der Einrichtung voraussichtlich längerfristig stationär untergebracht ist. Dies ist beispielsweise bei älteren Personen der Fall, die in Alters- oder Pflegeheimen leben. Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, aber zu Hause (z. B. bei der Familie) wohnen, erhalten Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen. Auch der eher kurzfristige Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik führt nicht dazu, dass die/der Leistungsberechtigte als in einer Einrichtung lebend eingestuft wird.

Gewaltverbrechen Themengebiet Justiz Erläuterung

Straftaten, die vorsätzlich unter Einsatz roher körperlicher Gewalt gegen Personen begangen werden.

Gewerbe Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte sowie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Nicht zum Gewerbe zählen u. a. die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau), die freien Berufe und die Verwaltung des eigenen Vermögens.

Gewerbe, Aufgabe Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Erfolgt entweder durch vollständige Aufgabe oder durch Umwandlung.

Gewerbe, Fortzug Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Verlagerung des Betriebes aus dem Bezirk des nachweisenden Gewerbeamtes.

Gewerbe, Neuerrichtung Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Erfolgt entweder durch Neugründung oder durch Umwandlung.

Gewerbe, Neugründung Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Entweder eine Betriebsgründung oder eine sonstige Neugründung.

Gewerbe, Zuzug Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Verlagerung des Betriebes in den Bereich einer anderen Meldebehörde.

Gewerbeabmeldung Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Eine Gewerbeabmeldung betrifft die Aufgabe, den Fortzug oder die Übergabe einer Hauptniederlassung, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle eines Gewerbes. Anzeigepflichtige Gewerbebetreibende sind Einzelgewerbetreibende (d. h. natürliche Personen), geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften und juristische Personen, wobei juristische Personen ihrer Gewerbeanzeigepflicht durch Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen.

Gewerbeanmeldung Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Eine Gewerbeanmeldung betrifft die Neuerrichtung, den Zuzug oder die Übernahme einer Hauptniederlassung, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle eines Gewerbes. Anzeigepflichtige Gewebebetreibende sind Einzelgewerbetreibende (d. h. natürliche Personen), geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften und juristische Personen, wobei juristische Personen ihrer Gewerbeanzeigepflicht durch Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen.

Gewerbeanzeige Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Eine Gewerbeanzeige hat eine Gewerbeanmeldung, eine Gewerbeummeldung oder eine Gewerbeabmeldung zum Gegenstand. Es besteht eine Anzeigepflicht.

Gewerbezweige des Handwerks Themengebiet Handwerk Erläuterung

Die Ergebnisse der Registerauswertung werden nach der Gewerbezweigklassifikation gemäß Anlage A der Handwerksordnung („Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden können“) bzw. Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung („Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreies Handwerk betrieben werden können“) ausgewertet. Die Gewerbezweigklassifikation ist eine Berufsnomenklatur des Handwerks. Die Erhebungseinheit wird hier im Wesentlichen jener Berufsbezeichnung zugeordnet, unter welcher der  Inhaber von Unternehmen zulassungspflichtiger bzw. zulassungsfreier Handwerke  in die  Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eingetragen ist.

Die aktuelle Gliederung der Gewerbegruppen erlaubt es, Zusammenfassungen sowohl für das zulassungspflichtige als auch für das zulassungsfreie Handwerk zu bilden. Diese Gliederung entspricht den bei den Handwerksverbänden verwendeten Gewerbegruppen.

Gewerblicher und industrieller Bau, Landwirtschaftlicher Bau Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Hierzu gehören alle überwiegend gewerblichen Zwecken dienenden Bauten, die von Unternehmen bzw. Betrieben der privaten Wirtschaft (freie Berufe, Industrie, Handwerk, Handel, Banken, Versicherungen, Verkehrs- und Dienstleistungsgewerbe, Bahn, Post); sowie von Unternehmen im Eigentum von Gebietskörperschaften in Auftrag gegeben werden. Der Bau von Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerken stellt ebenfalls einen gewerblichen Bau dar, auch wenn es sich um einen Versorgungsbetrieb öffentlich-rechtlicher Körperschaften handelt. Wohnungsbauten und Straßenbauten für diese Auftraggeber sind nicht hier, sondern den Sammelpositionen Wohnungsbau und Straßenbau zuzuordnen. Bauvorhaben, die im Auftrag von Leasingunternehmen oder anderen privaten Auftraggebern ausgeführt werden und später von Körperschaften des öffentlichen Rechts geleast oder gemietet werden, sind ebenfalls dem gewerblichen Hoch- und Tiefbau zuzuordnen. Zum Landwirtschaftlichen Bau zählen Hoch- und Tiefbauten, die überwiegend landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen, Gärtnerei- oder Fischereizwecken dienen, unabhängig vom Auftraggeber. Hierzu zählen z.B. Ställe, Scheunen, Silos, Speicher, Garagen für landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Entwässerungsanlagen und sonstige Wasserbauten, die besonders der Intensivierung der Landwirtschaft dienen. Kombinierte Gebäude mit Wohnung, Stallung und Scheune sind landwirtschaftliche Gebäude, es sei denn, flächenmäßig überwiegt der Wohnteil. Bei getrennter Bauweise sind Stallung und Scheune als landwirtschaftliche Bauten zu melden.
 

Gewinnfälle (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Steuerpflichtige mit positivem Gesamtbetrag der Einkünfte.

Gewinnung Themengebiet Energie Erläuterung

In der Zeile Gewinnung der Primärenergiebilanz werden die im Land gewonnenen oder nutzbar gemachten Energieträger ausgewiesen.

Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe Themengebiet Energie Erläuterung

Die Zeilengliederung des Wirtschaftsbereichs „Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe“ basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige in der jeweils gültigen Fassung (ab 2008 nach der WZ-Klassifikation 2008).


Einbezogen sind in der Regel Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten.


Zur Vermeidung von Doppelzählungen bleibt der Brennstoffeinsatz der Industriewärmekraftwerke sowie der Eigenverbrauch der Wirtschaftszweige, die bereits unter Sonstige Energieerzeuger erfasst wurden, beim Endenergieverbrauch unberücksichtigt, da dieser bereits in der Umwandlungsbilanz als Umwandlungseinsatz bzw. -verbrauch in der Energiegewinnung und den Umwandlungsbereichen verbucht wurde.


Der nichtenergetische Verbrauch der Industrie wird in der entsprechenden Bilanzzeile ausgewiesen und der Endenergieverbrauch um die entsprechende Menge bereinigt.

Gewinnungsanlagen (Umwelt) Themengebiet Umwelt Erläuterung

Die Wassergewinnungsanlagen wurden 2010 in der Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung erstmals entsprechend dem Anlagenkataster der Wasserwirtschaftsverwaltung erfasst. Zuvor konnten die Auskunftgebenden Anlagen zusammenfassen, wenn sie Wasser mit gleicher Beschaffenheit aus einem zusammenhängenden Vorkommen gewannen.

Grad der Behinderung (Schwerbehinderte Menschen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt das Ausmaß der Funktionseinschränkung, gestuft nach Zehnergraden von 20 bis 100, wieder. Behinderte Menschen mit einem Grad von weniger als 50 werden in dieser Statistik nicht erfasst.

Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Jeder Pflegebedürftige wird einem Pflegegrad zugeordnet. Es zählt der am Stichtag bewilligte Pflegegrad.

Großhandel Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Verkauf von fertig bezogenen Waren in eigenem Namen an Abnehmer, die sie weiterverkaufen, verarbeiten oder für sonstige betriebliche Zwecke (z. B. für Investitionen, als Brenn- oder Kraftstoff) verwenden. Eingeschlossen sind auch Lieferungen an Behörden und andere öffentliche Institutionen.

Großhandelsverkaufspreisindex Themengebiet Preise Erläuterung

Er misst die Preisentwicklung für die von Großhändlern im Inland abgesetzten Waren, soweit diese Verkäufe der Großhandelsfunktion zuzurechnen sind, z. B. für Benzin, Heizöl, Metalle, Erze, Getreide und Saatgut.

Großvieheinheit (GV) Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Umrechnungsschlüssel  für die verschiedenen Nutzvieharten auf der Basis des Lebendgewichtes der einzelnen Tierarten. Eine GV entspricht ca. 500 kg Lebendgewicht. So entspricht z. B.:
„

  • 1 Milchkuh = 1 GV,„
  • 1 Zuchtschwein = 0,3 GV,„
  • 1 Mastschwein = 0,16 GV,„
  • 1 Schaf älter als 1 Jahr = 0,1 GV,„
  • 1 Legehenne = 0,004 GV.
Grundleiden (Todesursachen) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Unter Grundleiden versteht man diejenige Krankheit oder Verletzung, die eine Kausalkette der direkt zum Tode führenden Krankheitszustände auslöste, oder diejenigen Umstände eines Unfalls oder einer Gewalteinwirkung, die den tödlichen Ausgang verursachten.

Grundleistungen (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Grundleistungen werden den Leistungsberechtigten für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts gewährt. Die Leistungen werden, in abgestufter Rangfolge, als Sachleistungen, in Form von Wertgutscheinen oder ausnahmsweise, bei einer Unterbringung außerhalb einer Einrichtung, als Geldleistungen erbracht.

Grundschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Hier werden Kinder in das schulische Lernen eingeführt und damit die Grundlagen für die weitere schulische Bildung gelegt. Die schulische Grundausbildung erstreckt sich auf die Klassenstufen 1 bis 4, den Primarbereich. Grundschulen werden eigenständig sowie organisatorisch verbunden mit Hauptschulen sowie mit Realschulen plus geführt.

Grundsicherung für Arbeitssuchende Themengebiet Soziales Erläuterung

Einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Sie können damit ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie bestreiten. Mit der Revision der Grundsicherungsstatistik SGB II im April 2016 wurden die Definitionen für Bedarfsgemeinschaften, Leistungsberechtigte nach dem SGB II und Personen in Bedarfsgemeinschaften angeasst. Die Leistungsberechtigten setzen sich nun aus den Regelleistungsberechtigten (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) sowie den sonstigen Leistungsberechtigten (z. B. Personen, die ausschließlich Zuschüsse zur Sozialversicherung oder Leistungen für Auszubildende erhalten) zusammen. Da sich die Revision auch auf frühere Ergebnisse bezieht, sind Zeitvergleiche mit revidierten Daten möglich.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Themengebiet Soziales Erläuterung

Bei der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel (SGB XII "Sozialhilfe") haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, wenn sie die Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben oder älter als 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Hintergrund der Gewährung nach dieser Gesetzesregelung, ist die Tatsache, dass vor allem ältere Menschen bestehende Sozialhilfeansprüche oftmals nicht geltend machen, weil sie den Rückgriff auf ihre unterhaltsverpflichteten Kinder fürchten. Die Vorschriften des Vierten Kapitels sehen in der Regel keinen Unterhaltsrückgriff auf Kinder und Eltern vor. Der Nachweis der Empfänger/-innen erfolgt seit 2015 für den Monat Dezember (davor zum Stichtag 31.12.), die Ausgaben und Einnahmen enthalten die Werte des gesamten Jahres.

Gründungsintensität Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Die Gründungsintensität ist definiert als Zahl der (originären) Unternehmensgründungen je 10 000 Personen im erwerbsfähigen Alter.

Grundwasser Themengebiet Umwelt Erläuterung

Wasser, welches unterirdische Hohlräume zusammenhängend ausfüllt und nur der Erdschwere unterliegt, ohne natürlichen Austritt.

Gütersteuern Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Zu den Gütersteuern zählen alle Steuern und ähnlichen Abgaben, die pro Einheit einer produzierten oder gehandelten Ware oder Dienstleistung zu entrichten sind. Sie umfassen die nicht abziehbare Umsatzsteuer, Importabgaben (z. B. Zölle) und sonstige Gütersteuern (Verbrauchsteuern wie Mineralöl- und Tabaksteuer, Vergnügungsteuern, Versicherungsteuer usw.).

Gütersubventionen Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Die Gütersubventionen werden wie Gütersteuern pro Einheit einer produzierten oder eingeführten Ware oder Dienstleistung gewährt und umfassen Importsubventionen und sonstige Gütersubventionen (z. B. direkte Exportsubventionen).

Güterumschlag Themengebiet Verkehr Erläuterung

Summe aus den Einladungen und den Ausladungen der beförderten Güter. Im Unterschied zur Beförderungsmenge werden Transporte beim Güterumschlag zweifach erfasst, nämlich ein erstes Mal bei der Einladung und ein zweites Mal bei der Ausladung.

Gymnasien Themengebiet Bildung Erläuterung

Hier werden in den Klassenstufen 5 bis 10 der Sekundarstufe I Kenntnisse vermittelt, die zum qualifizierten Sekundarabschluss I führen. In den Jahrgangsstufen 11 bis 13, der Sekundarstufe II, kann die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangt werden, die den Zugang zur Hochschule eröffnet.
Zum Schuljahr 2008/09 wurden in Rheinland-Pfalz erstmals sogenannte G8-Gymnasien eingerichtet. Diese Ganztagsgymnasien bieten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, das Abitur bereits nach 12 Schuljahren bzw. nach 8 Jahren am Gymnasium zu erlangen. Die verkürzte gymnasiale Schulzeit wird schrittweise an Standorten eingeführt, an denen dies von den Eltern, der Schule und dem Schulträger gewünscht wird.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Habilitationen Themengebiet Bildung Erläuterung

Das Habilitationsrecht steht Universitäten und gleichrangigen wissenschaftlichen Hochschulen zu.
Die Habilitation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Lehrbefähigung und ist eine wesentliche Voraussetzung für die Qualifikation und für die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Hackfrüchte Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Kartoffeln einschließlich Industrie-, Futter- und Pflanzkartoffeln, Zuckerrüben und andere Hackfrüchte (z. B. Futter-, Runkel-, Kohlrüben, Futterkohl und -möhren, Markstammkohl, Topinambur).

Handelsvermittlung Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Betreibt, wer den An- und Verkauf von Handelswaren in fremdem Namen und für fremde Rechnung vermittelt. Zum Umsatz aus der Handelsvermittlung zählen nur die vereinnahmten Provisionen und Kostenvergütungen; nicht jedoch der vermittelte Warenwert.

Handelswaren (Binnenhandel) Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Handelswaren sind Waren, die fertig bezogen und ohne wesentliche, d. h. nicht mehr als handelsübliche, Be- oder Verarbeitung weiter veräußert werden.

Handwerk Themengebiet Handwerk Erläuterung

Zum zulassungspflichtigen Handwerk gehören die Gewerbe, für deren selbstständigen Betrieb die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist; Voraussetzung hierfür ist die bestandene Meisterprüfung oder eine vergleichbare Qualifikation. Das Handwerk wird nach Gewerbezweigen gegliedert in das Bauhaupt- sowie das Ausbaugewerbe, die Handwerke für den gewerblichen Bedarf, das Kraftfahrzeuggewerbe, das Lebensmittelgewerbe, das Gesundheitsgewerbe und die Handwerke für den privaten Bedarf. Gewerbe, die ohne Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden dürfen, gehören zum zulassungsfreien Handwerk.

Handwerksunternehmen Themengebiet Handwerk Erläuterung

Handwerksunternehmen sind Unternehmen, die in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können, eingetragen sind.

In die Handwerksberichterstattung werden nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetriebliche Abteilungen werden in der Handwerksberichterstattung nicht ausgewertet.

Hauptamtliche Ärztinnen/Ärzte (Krankenhaus) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Alle in der Einrichtung fest angestellten Ärztinnen und Ärzte. Gast-, Konsiliar- und hospitierende Ärztinnen und Ärzte sind nicht enthalten.

Hauptberufliche pädagogische Fachkräfte (Weiterbildung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Hauptberufliche pädagogische Fachkräfte sind Personen, die in den Bereichen der pädagogischen und organisatorischen Planung von Weiterbildung, der Durchführung von Maßnahmen der Weiterbildung einschließlich eigenständiger pädagogischer Tätigkeit oder der Information und Beratung der an der Weiterbildung Interessierten hauptamtlich oder hauptberuflich mit der regelmäßigen Arbeitszeit überwiegend pädagogisch tätig sind. Teilzeitkräfte werden mit dem jeweiligen Anteil ihrer Arbeitszeit berücksichtigt, wenn dieser Anteil jeweils mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt.

Hauptdiagnose (Diagnose) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Als Hauptdiagnose wird gemäß den Deutschen Kodierrichtlinien die Diagnose angegeben, die nach Analyse – d. h. nach Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthalts – als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthalts der Patientin/des Patienten verantwortlich ist. Die Hauptdiagnose ist entsprechend der ICD-10 GM zu kodieren. Bis auf die dort vorgesehenen Ausnahmen werden die Hauptdiagnosen grundsätzlich bis zum kodierbaren Endpunkt angegeben, wobei die Ergebnisse nur auf Basis des dreistelligen Kodes veröffentlicht werden. Maßgeblich ist die jeweils im Berichtsjahr gültige Version der ICD.

Hauptschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Sie führen in einem 5-jährigen Bildungsgang zur Berufsreife und sind der Sekundarstufe I zugeordnet. In den Klassenstufen 5 bis 9 werden Fertigkeiten vermittelt, die vor allem zu einer qualifizierten Berufsausbildung befähigen. Darüber hinaus kann vielerorts nach dem Besuch eines freiwilligen 10. Schuljahres der qualifizierte Sekundarabschluss I (früher: mittlere Reife) erreicht werden. Im Zuge der Schulstrukturreform wurden die Hauptschulen ab dem Schuljahr 2009/10 schrittweise in die neuen Realschulen plus überführt. Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es keine eigenständigen öffentlichen Hauptschulen mehr.

Hauptwohnung Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Gemäß § 12 Abs. 2 des am 12. März 1994 inkraft getretenen Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Einwohnerin bzw. des Einwohners. Hauptwohnung eines/-r verheirateten Einwohner/-in, die oder der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Hauptwohnung eines/-r minderjährigen Einwohner/-in ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Personensorgeberechtigten. Hauptwohnung einer behinderten Person, die in einer Behinderteneinrichtung untergebracht ist, bleibt auf Antrag dieser Person bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ebenfalls die vorwiegend benutzte Wohnung des Personensorgeberechtigten. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin bzw. des Einwohners liegt.

Haus- und Sperrmüll Themengebiet Umwelt Erläuterung

Zum Haus- und Sperrmüll gehören in Abhängigkeit vom jeweiligen Sammelsystem in regional unterschiedlichem Umfang auch zusammen mit Hausmüll eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.

Haushalt Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Als privater Haushalt gilt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, z.B. auch Einzeluntermieter).

Haushalt (Wohngeld) Themengebiet Soziales Erläuterung

Ein Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, bei der die Bewohner einer Wohnung diese gemeinsam nutzen und sich ganz oder teilweise gemeinsam mit dem täglichen Lebensbedarf versorgen.

Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher Themengebiet Energie Erläuterung

Der Endverbrauchssektor ‚Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher‘ umfasst folgende Bereiche:

  • Private Haushalte,
  • öffentliche Einrichtungen,
  • Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit weniger als 20 Beschäftigten, soweit sie nicht in der Gewinnung von Steinen und Erden, im sonstigen Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe erfasst sind,
  • Betriebe der Energie- und Wasserversorgung,
  • Anstaltshaushalte,
  • Betriebe des Baugewerbes,
  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Kreditinstitute, Versicherungs- und Handelsunternehmen,
  • Private und öffentliche Dienstleistungsunternehmen und Einrichtungen (z. B. Banken, Versicherungen, Wäschereien, Krankenhäuser, Behörden,
  • militärische Dienststellen ohne deren Verkehrsverbrauch.
Haushalte, kommunale Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die kommunalen Haushalte umfassen die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände. Zu den Gemeindeverbänden zählen in Rheinland-Pfalz neben den Landkreisen die Verbandsgemeinden und der Bezirksverband Pfalz.

Haushaltsabfälle Themengebiet Umwelt Erläuterung

Umfassen die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angedienten Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen, die vonRücknahmesystemen gemäß § 6 (3) der Verpackungsverordnung eingesammelt werden. Das Aufkommen wird erfasst in der Gliederung nach Abfallarten des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV).

Haushaltskunden (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Haushaltskunden gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.

Haushaltsnettoeinkommen Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Im Mikrozensus wird für jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Dazu gehören z. B. Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen, eigenes Vermögen, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld oder Sachbezüge. Die Einstufung des Haushaltseinkommens erfolgt nach vorgegebenen Einkommensklassen durch die Bezugsperson des Haushalts.

Heilbäder (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die staatliche Anerkennung als Kurort mit der Artbezeichnung Heilbad setzt voraus:

  • ein natürliches, zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten geeignetes Kurmittel des Bodens,

  • ein gesundheitsförderndes Klima und ausreichende Luftqualität,

  • verschiedenartige, leistungsfähige Einrichtungen zur Abgabe und therapeutischen Anwendung der Kurmittel mit angemessener kurärztlicher und pflegerischer Betreuung,

  • leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und

  • einen dem Kurbetrieb entsprechenden Ortscharakter, der auch durch die Bauleitplanung gesichert sein muss.

Nachstehend aufgeführte 16 Städte und Gemeinden werden den Heilbädern zugerechnet:

Bad Bergzabern, Bad Bertrich, Bad Breisig, Bad Dürkheim, Bad Ems, Bad Hönningen, Bad Kreuznach, Bad Marienberg, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Sobernheim, Bernkastel-Kues, Daun, Diez, Manderscheid, Rengsdorf, Traben-Trarbach.

Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform Themengebiet Justiz Erläuterung

Hierbei handelt es sich um die Unterbringung in einer geeigneten Familie oder in einem Heim.

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII) (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Im Rahmen dieser Hilfeart können junge Menschen sowohl in Heimen mit sozial- oder heilpädagogischer oder therapeutischer Zielsetzung untergebracht werden als auch in selbständigen, pädagogisch betreuten Jugend-wohngemeinschaften sowie in der Form des betreuten Einzelwohnens.

Heizkraftwerk Themengebiet Energie Erläuterung

Ein Heizkraftwerk ist ein Kraftwerk, dessen wesentlicher Bestandteil eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage darstellt. Das Heizkraftwerk kann auch Anlagenteile umfassen, in denen elektrische Energie oder Wärme ungekoppelt bereitgestellt werden (als Spitzen- oder Reservekesselanlage).

Heizkraftwerke der allgemeinen Versorgung (nur KWK) Themengebiet Energie Erläuterung

In einem Heizkraftwerk der allgemeinen Versorgung erfolgt die Erzeugung von Strom und Wärme in der Regel in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). In der entsprechenden Zeile der Energiebilanz wird als Umwandlungseinsatz der Brennstoffverbrauch zur Strom- und Fernwärmeerzeugung ausschließlich im KWK-Prozess verbucht, als Umwandlungsausstoß ausschließlich die Erzeugung von Strom und Wärme im KWK-Prozess.

Heizwerk Themengebiet Energie Erläuterung

Ein Heizwerk ist eine Anlage, in der eingesetzte Energie ausschließlich in Wärme umgewandelt wird. Der Begriff „Heizwerk“ wird verwendet, wenn die Anlage anlagentechnisch und/oder baulich nicht in ein Heizkraftwerk integriert ist.

Heizwert Themengebiet Energie Erläuterung

Der Heizwert ist die auf die Mengeneinheit des Brennstoffes bezogene Energie, die bei vollkommener Verbrennung bei konstantem Druck frei wird, wenn die Verbrennungsprodukte auf die Bezugstemperatur zurückgekühlt werden. Die Umrechnung der einzelnen Energieträger von spezifischen Mengeneinheiten in Joule erfolgt auf der Grundlage ihrer Heizwerte, die in Kilojoule ausgedrückt werden. Da sich die Qualität mancher Energieträger im Zeitablauf ändert, ändern sich auch deren Heizwerte. Bei Energieträgern mit Heizwertänderungen, z.B. bei Steinkohlen, Braunkohlen, aber auch bei Mineralölprodukten, werden von Zeit zu Zeit entsprechende Anpassungen der Umrechnungsfaktoren vorgenommen.


Der Heizwert eines Stoffes kann nicht direkt experimentell ermittelt werden. Er bezieht sich auf eine Verbrennung, bei der nur gasförmige Verbrennungsprodukte entstehen. (Zur Berechnung wird daher vom Brennwert die Verdampfungsenthalpie des Wassers abgezogen. Daher liegen die Heizwerte üblicher Brennstoffe in der Regel ca. 10 Prozent unter ihren Brennwerten.)

Heizwertmethode Themengebiet Energie Erläuterung

Die Heizwertmethode ist ein Verfahren zur Bewertung des Außenhandels mit Strom mit dessen Heizwert von 3 600 kJ/kWh.

Themengebiet Energie Erläuterung

Die Heizwertmethode ist ein Verfahren zur Bewertung des Außenhandels mit Strom mit dessen Heizwert von 3 600 kJ/kWh.

Heranwachsende Themengebiet Justiz Erläuterung

Heranwachsende sind Personen, die zum Zeitpunkt der Tat zwischen 18 und 20 Jahre alt sind. Sie können nach allge-meinem oder nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Grundlage der Entscheidung ist die persönliche Reife des Straftäters.

Herausnahme (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Herausnahme ist die Entfernung eines Kindes oder Jugendlichen aus einer Pflegestelle oder aus einer Einrichtung, wo sich das Kind oder der Jugendliche mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten aufhält, wenn eine Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder des Jugendlichen eintritt.

Hilfe zum Lebensunterhalt Themengebiet Soziales Erläuterung

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Bedarf an Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Hausrat usw. nicht ausreichend, vor allem aus eigenem Einkommen und Vermögen, decken können, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU). Die Empfänger von HLU bilden zugleich den Personenkreis, der im Blickpunkt der Armutsdiskussion steht.

Hilfe zum Lebensunterhalt in bzw. außerhalb von Einrichtungen (Sozialhilfe und soziale Grundsicherung) Themengebiet Soziales Erläuterung

Eine Person wird als in einer Einrichtung lebend eingestuft, wenn sie in der Einrichtung voraussichtlich längerfristig stationär untergebracht ist.

Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Nach § 27 SGB VIII hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Die Beratungen orientieren sich entweder auf das Kind bzw. den jungen Menschen oder sie sind familienorientiert.

Hilfe zur Pflege (§ 26c BVG) (Kriegsopferfürsorge) Themengebiet Soziales Erläuterung

Für Beschädigte und Hinterbliebene, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, werden Leistungen zur Pflege erbracht. Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege,  Pflegehilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege.

Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Pflegebedürftig nach § 61a SGB XII und damit anspruchsberechtigt auf Hilfe zur Pflege sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen – soweit ihnen und ihren nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des SGB XI aufbringen. Pflegebedürftige Personen in diesem Sinne können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen. Maßgeblich für die Beurteilung der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten sind die in § 61a Absatz 2 SGB XII genannten Kriterien.

Außerhalb von Einrichtungen

Zu den Leistungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen zählen insbesondere

Pflegegeld nach § 64 Absatz 1 SGB XII,

  • häusliche Pflegehilfe nach § 64b SGB XII.
  • Verhinderungspflege nach § 64c SGB XII,
  • Pflegehilfsmittel nach § 64d SGB XII,
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach § 64e SGB XII und
  • Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2 bis 5 nach § 64i SGB XII.

In Einrichtungen

Zu den Leistungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen zählen insbesondere

  • teilstationäre Pflege nach § 64g SGB XII,
  • Kurzzeitpflege nach § 64h SGB XII und die
  • stationäre Pflege nach § 65 SGB XII.

Teilstationäre Pflege wird in Einrichtungen gewährt, in denen die Leistungsberechtigten Tages- bzw. Nachtpflege erhalten. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück (§ 41 SGB XI).

Kurzzeitpflege wird für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung von Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen gewährt, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist (§ 42 SGB XI).

Als stationäre Pflege ist die vollstationäre Pflege gemäß § 43 SGB XI zu verstehen. In der Regel ist für die Leistungsgewährung von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII die Feststellung mindestens des Pflegegrades 2 erforderlich. Ausnahme hiervon ist der Entlastungsbetrag nach § 66 SGB XI bei Pflegegrad 1, der sowohl außerhalb als auch in Einrichtungen gewährt und entsprechend statistisch erfasst wird.

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (8. und 9. Kapitel SGB XII) (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richten sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Personen gehören zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Die Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst folgende Leistungen:

  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII).

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII)

  • Altenhilfe (§ 71 SGB XII),

  • Blindenhilfe (§ 72 SGB XII),

  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII),

  • Bestattungskosten (§ 74 SGB XII).

 

Hilfe zur Weiterführung des Haushalt (§ 26d BVG) (Kriegsopferfürsorge) Themengebiet Soziales Erläuterung

Beschädigte und Hinterbliebene mit eigenem Haushalt erhalten Leistungen zur Weiterführung des Haushalts, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Diese Leistungen werden in der Regel nur vorübergehend erbracht, es sei denn, dass durch die Leistungen die Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann. Die Leistungen umfassen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeiten.

Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 27d i. V. m. d. Fünften, Sechsten und Achten Kapitel sowie §§ 72, 74, 88 Absatz 2 und § 92 Absatz 2 SGB XII) (Kriegsopferfürsorge) Themengebiet Soziales Erläuterung

Als Hilfen in besonderen Lebenslagen erhalten Beschädigte und Hinterbliebene

  1. Hilfe zum Aufbau und zur Sicherung der Lebensgrundlage,
  2. Hilfen zur Gesundheit,
  3. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
  4. Blindenhilfe,
  5. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

 

Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Unter Hilfen zur Gesundheit fallen die

  • vorbeugende Gesundheitshilfe (§ 47 SGB XII),
  • Hilfe bei Krankheit (§ 48 SGB XII),
  • Hilfe zur Familienplanung (§ 49 SGB XII),
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§50 SGB XII),
  • Hilfe bei Sterilisation (§ 51 SGB XII).

Eine Meldung erfolgt hier nur, wenn die Leistung unmittelbar vom Sozialhilfeträger erbracht wurde.

Seit 2005 übernimmt im Bedarfsfall eine vom Leistungsberechtigten ausgewählte gesetzliche Krankenkasse gemäß § 264 SGB V die Krankenbehandlung. Diese Krankenkasse, die ihren Sitz im Bereich des für die Hilfe zuständigen Trägers der Sozialhilfe haben muss, stellt dem Leistungsberechtigten eine Krankenversicherungskarte aus, so als ob er bei ihr versichert wäre. Die Berechtigten haben somit leistungsrechtlich den Status von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne tatsächlich Versicherte zu sein. Die den Krankenkassen für diese Personen entstehenden Kosten werden von den zuständigen Sozialhilfeträgern erstattet. In der amtlichen Sozialhilfestatistik werden die nicht gesetzlich krankenversicherten Personen erfasst, deren Behandlungskosten nach § 264 Absatz 2 SGB V im Bedarfsfall zunächst über die Krankenkassen abgewickelt und später den Krankenkassen durch die Sozialhilfeträger erstattet werden. Da der amtlichen Statistik keine Informationen darüber vorliegen, ob im Laufe des Jahres tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen wurden, werden diese Personen seit dem Berichtsjahr 2005 in der Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII nicht mehr berücksichtigt.

Nur Leistungsberechtigte, die voraussichtlich nicht mindestens einen Monat ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beziehen (z. B. Nichtsesshafte), erhalten keine Krankenbehandlung von den Krankenkassen. Die notwendige medizinische Versorgung dieser Personen stellen die Sozialämter selbst sicher, indem sie zum Beispiel im Bedarfsfall die erbrachten medizinischen Leistungen unmittelbar vergüten.

Hochbau Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Der Hochbau ist das Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von baulichen Anlagen befasst, die mehrheitlich oberhalb der Geländelinie liegen.

Hochschulabschlüsse Themengebiet Bildung Erläuterung

Abschlusspüfungen werden in folgende Kategorien unterteilt:

  • Universitärer Abschluss,
  • Fachhochschulabschluss,
  • Lehramtsabschluss,
  • Bachelor,
  • Master,
  • Promotion und
  • sonstige Abschlussprüfungen.

Der universitäre Abschluss beinhaltet Magister, Lizentiat, Kirchliche Prüfungen, 1. Staatsexamen (ohne Lehramtsprüfungen), Diplom an Universitäten (einschließlich Dipl.-Lehrkräfte, Dipl.-Dolmetscher/-innen und Dipl.-Übersetzer/-innen, jedoch ohne Dipl.-Handelslehrer/-innen), akademisch geprüfte Übersetzer/-innen und Abschlussprüfungen ohne akademischen Grad.

Fachhochschulabschlussprüfungen sind das Diplom (FH) und sonstiger FH-Abschlüsse. Zu den Lehramtsabschlüssen gehören auch Dipl.-Handelslehrer/-innen, Lehramt Bachelor (ohne Diff.) sowie Bachelor (U) und Master (U) in Wirtschaftspädagogik und Lehramt Master.

Bachelor und Masterabschlüsse verstehen sich ohne Lehramt Bachelor, Bachelor/Master in Wirtschaftspädagogik (Lehram) und Lehramt Master.

Unter "sonstigen Abschlussprüfungen" werden Privatmusiklehrerprüfung, Kirchenmusikprüfung A + B, Abschlusszeugnisse und Zertifikate zusammengefasst.

Hochschulabsolventenquote Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Hochschulabsolventenquote gibt den Anteil der Absolventinnen und Absolventen eines Erststudiums an der altersspezifischen Bevölkerung an. Die Berechnung erfolgt nach dem so genannten Quotensummenverfahren.

Hochschulart Themengebiet Bildung Erläuterung

Hochschularten dienen der Zusammenfassung gleichartiger Hochschulen. In Rheinland-Pfalz werden unterschieden: Universitäten, Theologische Hochschulen, Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen.


Universitäten dienen der Weiterentwicklung der Wissenschaften und der Vermittlung der wissenschaftlichen Ausbildung. Sie bilden den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs heran.


Theologische Hochschulen sind kirchliche bzw. philosophisch-theologische Hochschulen ohne die theologischen Fachbereiche der Universitäten.


Fachhochschulen bieten eine stärker anwendungsbezogene Ausbildung in Studiengängen für Ingenieure und für Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und Informatik.


Verwaltungsfachhochschulen sind diejenigen verwaltungsinternen Einrichtungen, an denen Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder ausgebildet werden. Personen an Verwaltungsfachhochschulen werden nach dem StipG nicht gefördert.

Hochschularten Themengebiet Bildung Erläuterung

Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen bezeichnet. Die Hochschularten dienen der Zusammenfassung gleichartiger Hochschulen. In Rheinland-Pfalz gibt es:

  • Universitäten,
  • Theologische Hochschulen,
  • sonstige wissenschaftliche Hochschulen,
  • Fachhochschulen und
  • Verwaltungsfachhochschulen.
Hochschule Themengebiet Bildung Erläuterung

Hochschulen sind alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.

Hochschulsemester Themengebiet Bildung Erläuterung

Hochschulsemester sind Semester, die insgesamt an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland verbracht worden sind, sie müssen sich nicht auf das Studienfach im Erhebungssemester beziehen. Zu den Hochschulsemestern zählen auch Urlaubssemester.

Hochschulzugangsberechtigung Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Zulassung zum Studium setzt in der Regel eine Studien- oder Hochschulzugangsberechtigung voraus. Die Voraussetzungen sind je nach Hochschulart unterschiedlich. Für ein Studium an wissenschaftlichen Hochschulen ist die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife erforderlich. Ein Studium an Fachhochschulen setzt die Fachhochschulreife voraus.
In Rheinland-Pfalz können qualifizierte Berufstätige ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife bereits seit 1996 unter bestimmten Voraussetzungen an den Hochschulen des Landes studieren. Mit dem am 01.09.2010 in Kraft getretenen neuen Hochschulgesetzes wurden die Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Personen zum Hochschulstudium deutlich vereinfacht und erweitert.

Hochspannungssonderabnehmer Themengebiet Energie Erläuterung

Hochspannungssonderabnehmer sind Sonderabnehmer mit Lieferspannungen von mehr als 1 kV.

Hörerstatus Themengebiet Bildung Erläuterung

Haupthörer/-innen sind nur an einer Hochschule eingeschrieben oder – bei Mehrfacheinschreibung – derjenigen Hochschule als Haupthörer zugeordnet, an der sie schwerpunktmäßig studieren.
Nebenhörer/-innen sind als Haupthörer an einer anderen Hochschule und zusätzlich an der meldenden Hochschule eingeschrieben.

Hort (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Horte sind Tageseinrichtungen für Schulkinder, um die Betreuung und Pflege der Kinder vor und nach dem Schulbesuch sowie in den Schulferien sicherzustellen.

Hotels Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen ein Restaurant – auch für Passanten – vorhanden ist sowie in der Regel weitere Einrichtungen oder Räume für unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare, Sport, Freizeit, Erholung) zur Verfügung stehen.

Hotels garnis Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen als Mahlzeit höchstens ein Frühstück angeboten wird.

Hülsenfrüchte Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Futtererbsen, Ackerbohnen, Süßlupinen und Sojabohnen zur Körnergewinnung sowie andere Hülsenfrüchte und Mischkulturen zum Ausreifen. Frisch geerntete Hülsenfrüchte zählen dagegen zum Gemüse.

Begriff Themengebiet Erläuterung
ICD 10 (Todesursachen) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision (ICD-10-WHO) ist eine amtliche Diagnoseklassifikation. Sie ist die unveränderte Übersetzung der englischsprachigen ICD-10 der WHO und wird regelmäßig vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMD) überarbeitet und veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 1998 wird diese Systematik in Deutschland bei der Verschlüsselung von Todesursachen verwendet. Dies ermöglicht den Nachweis international vergleichbarer Ergebnisse.

ifo Geschäftsklima-Index Themengebiet Konjunktur Erläuterung

Der ifo Geschäftsklima-Index ist ein Frühindikator für die Konjunkturentwicklung. Zur Berechnung dieses Index befragt das ifo Institut für Wirtschaftsforschung in München jeden Monat mehr als 7 000 Unternehmen in Deutschland nach ihrer Einschätzung der Geschäftslage sowie ihren Erwartungen für die nächsten sechs Monate. Aus diesen Meldungen wird ein Index berechnet.

Industriewärmekraftwerke Themengebiet Energie Erläuterung

Im Umwandlungseinsatz der Industriekraftwerke wird nur der Brennstoffeinsatz für die Stromerzeugung verbucht, während der Brennstoffeinsatz für die Wärmeerzeugung in industriellen KWK-Anlagen beim Endenergieverbrauch ausgewiesen wird. Angaben zum Brennstoffeinsatz und Stromerzeugung werden von der amtlichen Statistik jährlich für Anlagen mit einer Leistung von 1 000 und mehr kW Engpassleistung erhoben.

Inflation Themengebiet Preise Erläuterung

In einer Marktwirtschaft können sich die Preise für Waren und Dienstleistungen jederzeit ändern - einige Preise steigen, während andere fallen. Erhöhen sich die Güterpreise auf breiter Front und nicht nur die Preise einzelner Produkte, so spricht man von »Inflation«. Ist dies der Fall, kann man für einen Euro weniger kaufen oder anders ausgedrückt: Ein Euro ist dann weniger wert als zuvor. Gemessen am Verbraucherpreisindex bedeutet »Inflationsrate« dessen prozentuale Veränderung gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum - also Vorjahresmonat oder Vorjahr.

Innergemeinschaftlicher Erwerb (Umsatzsteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Der innergemeinschaftliche Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) bezeichnet allgemein die Lieferung eines Gegenstandes aus einem anderen EU-Staat, die von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt erfolgt und nach dem Recht dieses EU-Staates nicht steuerfrei ist. Mit Einführung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 und dem damit verbundenen Wegfall der Zollgrenzen wurde die Einfuhrumsatzsteuer durch den innergemeinschaftlichen Erwerb respektive die damit korrespondierende innergemeinschaftliche Lieferung ersetzt.

Inobhutnahme (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Inobhutnahme ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei einer geeigneten Person oder in einer Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform. Sie wird ausgelöst, wenn ein Kind oder Jugendlicher selbst das Jugendamt oder eine andere Stelle außerhalb seiner Familie um Hilfe (Obhut) bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen eintritt.

Insolvenz Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Insolvenz eines Schuldners liegt vor bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Der Schuldner droht gemäß zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Insolvenzhäufigkeit Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Anzahl der Insolvenzen, bezogen auf 1.000 Unternehmen. Die Anzahl der Unternehmen wird dabei der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) entnommen.

Insolvenzverfahren Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Ein Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

Insolvenzverfahren, Abweisung mangels Masse Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist vom Insolvenzgericht mangels Masse abzuweisen, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Abweisung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird oder die Kosten gestundet werden.

Insolvenzverfahren, Eröffnung Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Einem Antrag auf Eröffnung eines Regel- oder Nachlassinsolvenzverfahrens ist vom Insolvenzgericht stattzugeben, wenn er nicht mangels Masse abzuweisen ist. Einem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder eines sonstigen Kleinverfahrens ist vom Insolvenzgericht stattzu-geben, wenn er nicht mangels Masse abzuweisen ist und wenn kein Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.

Installationen und Montagen Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Installationen und Montagen sind der Zusammenbau von einzelnen Erzeugnissen zu einem Produkt, für das es im GP2009 keine eigene Meldenummer gibt.

Integrierte Ausbildungsberichterstattung Themengebiet Bildung Erläuterung

Mit der „Integrierten Ausbildungsberichterstattung“ haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine länderübergreifende Systematik zur Darstellung des Ausbildungsgeschehens nach der Sekundarstufe I entwickelt. Hierfür wurden die einzelnen Bildungsgänge entsprechend ihres Bildungsziels und ihrer Zugangsvoraussetzungen zu verschiedenen Sektoren und Konten
zusammengefasst. Bezogen auf den Kernbereich der Systematik werden drei Sektoren unterschieden:

I. Berufsausbildung:   
In diesem Sektor werden alle vollqualifizierenden Bildungsgänge nachgewiesen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, unabhängig davon, ob es sich um eine betriebliche Ausbildung im Dualen System oder um eine vollschulische Ausbildung handelt.

II. Übergangsbereich:                   
Dem „Übergangsbereich“ sind jene Bildungsgänge zugeordnet, die Jugendliche auf die Aufnahme einer schulischen oder beruflichen Ausbildung vorbereiten, aber nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Hierzu zählen das Berufsvorbereitungsjahr, die
ein- und zweijährigen Bildungsgänge der Berufsfachschulen sowie die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.

III. Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung:              
Dieser Sektor beinhaltet die gymnasiale Oberstufe der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Gymnasien sowie die Fachoberschulen. Nicht enthalten sind die Bildungsgänge der Berufsoberschulen, die dem Sektor Weiterbildung zugeordnet sind.

Integrierte Gesamtschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

In den Klassenstufen 5 bis 10, der Sekundarstufe I, werden schulartübergreifend sowohl berufs- als auch studienbezogene Lerninhalte vermittelt. Der Unterricht im Klassenverband wird ergänzt durch Unterricht in Kursgruppen, die nach Leistungsniveau und Neigung der Schülerinnen und Schüler zusammengesetzt sind. Nach erfolgreichem Besuch der 9. bzw. 10. Klassenstufe werden Abschlüsse verliehen, die denen an Hauptschulen bzw. Realschulen gleichwertig sind. In den Jahrgangsstufen 11 bis 13, der Sekundarstufe II, können analog zur gymnasialen Oberstufe Kenntnisse vermittelt werden, die die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ermöglichen.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Diese Form der Hilfe zur Erziehung ist stark auf die individuelle Lebenssituation des jungen Menschen abgestellt. Sie wird Jugendlichen gewährt, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.

Intrahandel (Außenhandel) Themengebiet Außenhandel Erläuterung

Warenverkehr mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Intrahandel übermitteln die beteiligten Unternehmen ihre Daten in Form einer Direktanmeldung an das Statistische Bundesamt.

Investitionen (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Als Investitionen gelten die im Geschäftsjahr aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen (Bruttoanlageinvestitionen) sowie der Wert der im Geschäftsjahr neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen (Mietinvestitionen).

Investitionsquote Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Als Investitionsquote wird der Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt bezeichnet.

ISCED-Klassifikation Themengebiet Bildung | Haushalte und Familien Erläuterung

Die ISCED-Klassifikation (International Standard Classification of Education) ist eine internationale Klassifikation des Bildungswesens, die ursprünglich von der UNESCO entwickelt wurde. Die ISCED-
Bildungsstufen gelten als Standard für internationale Vergleiche von Bildungssystemen und -abschlüssen. Nach ISCED-1997 lässt sich differenzieren zwischen:

Niedrig:
ISCED 1: ohne allgemeinen oder beruflichen Abschluss oder Abschluss nach höchstens sieben Jahren Schulbesuch

ISCED 2: Haupt-/Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss oder Haupt-/Realschulabschluss mit Anlernausbildung, beruflichem Praktikum oder Berufsvorbereitungsjahr oder ohne allgemeinen Schulabschluss, aber mit Anlernausbildung, beruflichem Praktikum oder Berufsvorbereitungsjahr

Mittel:
ISCED 3a:  Hoch-/Fachhochschulreife

ISCED 3b: Abschluss einer Lehrausbildung oder berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfachschule, Kollegschule oder einjährigen Schule des Gesundheitswesens

ISCED 3c: Abschluss des Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung

ISCED 4a/b: Hoch-/Fachhochschulreife und Abschluss einer Lehrausbildung/berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfachschule, Kollegschule oder einjährigen Schule des Gesundheitswesens

Hoch:
ISCED 5a
Fachhochschul-/Hochschulabschluss

ISCED 5b Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss, Abschluss einer zwei- oder dreijährigen Schule des Gesundheitswesens, Abschluss einer Fach- oder Berufsakademie
oder Abschluss der Fachschule der ehemaligen DDR oder Abschluss einer Verwaltungsfachhochschule

ISCED 6:  Promotion

Begriff Themengebiet Erläuterung
Jahresbauleistung (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Der Wert der Jahresbauleistung entspricht dem Wert aller im Geschäftsjahr geleisteten Bauarbeiten und errechnet sich aus

         Summe der im Geschäftsjahr abgerechneten Bauleistungen

  +    Bestandsveränderung der vom Anfang bis zum Ende des
         Geschäftsjahres noch nicht abgerechneten Bauleistungen,
         teilfertigen und fertigen Arbeiten einschließlich fertiggestellter
         Bauten, die noch keinen Käufer gefunden haben

   +    Aktivierte Bauleistungen an selbsterstellten Anlagen.

Jugendarrest Themengebiet Justiz Erläuterung

Jugendarrest kann als Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrest angeordnet werden (§16 JGG). Der Vollzug des Jugendarrestes soll das Ehrgefühl des Jugendlichen wecken und ihm eindringlich zum Bewusstsein bringen, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Der Vollzug des Jugendarrestes soll erzieherisch gestaltet werden. Er soll dem Jugendlichen helfen, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die zur Begehung der Straftat beigetragen haben (§ 90 Abs. 1 JGG). Der Jugendarrest wird in Jugendarrestanstalten oder Freizeitarresträumen der Landesjustizverwaltung vollzogen.

Jugendherbergen, Hütten u. Ä. Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die in der Regel eine einfache Ausstattung aufweisen und vorzugsweise Jugendlichen oder Angehörigen der sie tragenden Organisation, z. B. ein Wanderverein, zur Verfügung stehen. Speisen und Getränke werden nur an Hausgäste abgegeben.

Jugendhilfe Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Leistungen und anderen Aufgaben entsprechend dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) zugunsten junger Menschen und Familien.
Sie soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Jugendliche Themengebiet Justiz Erläuterung

Jugendliche sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 14 und höchstens 17 Jahre alt sind. Sie werden ausschließlich nach Jugendstrafrecht abgeurteilt.

Jugendlicher (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

Jugendquotient Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Zahl der unter 20-Jährigen bezogen auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren. Da die unter 20-Jährigen häufig noch nicht erwerbstätig sind, zeigt diese Kennzahl die "Belastung"  der erwerbsfähigen und in der Regel erwerbstätigen Bevölkerung zwischen 20 und 65 Jahren durch die noch nicht erwerbstätigen Personen auf.

Jugendstrafe Themengebiet Justiz Erläuterung

Jugendstrafe ist die schwerste Sanktion des JGG (§ 17 JGG) und beinhaltet den Freiheitsentzug in einer Jugendstraf-anstalt. Der Richter verhängt eine Jugendstrafe, wenn wegen schädlicher Neigungen des Jugendlichen, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld eine freiheitsentziehende Strafe erforderlich ist. Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren angedroht ist, so ist das Höchstmaß 10 Jahre (§ 18 JGG).

Jugendstrafrecht Themengebiet Justiz Erläuterung

Jugendstrafrecht wird ausschließlich bei Jugendlichen und Heranwachsenden, sofern diese nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung Jugendlichen gleichstehen, angewendet. Nach Jugendstrafreicht (JGG) vorgesehene Sanktionen sind Jugendstrafe, Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln.

Junge Menschen (Kinder- Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Junge Menschen im Sinne dieser Erhebungen sind Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Junger Volljähriger (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Junger Volljähriger ist, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist.

Juniorprofessur Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Juniorprofessur wurde im Jahr 2002 mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes eingeführt. Sie ermöglicht jungen Wissenschaftlern mit hervorragender Promotion einen direkten Einstieg in Forschung und Lehre, um sich auf diesem Wege ohne die bisher übliche Habilitation für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Kanalisation Themengebiet Umwelt Erläuterung

Leitungssystem, das ausschließlich zum Sammeln und Ableiten von Abwasser bestimmt ist. Die Gesamtkanalisation (einschließlich Verbindungssammler) setzt sich aus Anlagen der Misch- und Trennkanalisation zusammen.

Kassenmäßige Bruttoeinnahmen- und ausgaben Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die kassenmäßigen Bruttoeinnahmen- bzw. -ausgaben

errechnen sich als die Summe

 

der Einnahmen bzw. Ausgaben der laufenden Rechnung, die

im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes

von Einrichtungen meistens regelmäßig anfallen und nicht

vermögenswirksam sind (z.B. Personalausgaben, laufender

Sachaufwand, Zinsausgaben und -einnahmen, Zuweisungen

und Zuschüsse für laufende Zwecke, Gebühreneinnahmen,

Steuern), und

der Einnahmen bzw. Ausgaben der Kapitalrechnung, die

eine Vermögensveränderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und

keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen (z.B.

Baumaßnahmen, Erwerb und Veräußerung von Sachvermögen,

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, sonstige

Vermögensübertragungen, Darlehensgewährungen und -rückflüsse),

 

jeweils bereinigt um die Zahlungen von gleicher Ebene.

Kassenmäßige Steuereinnahmen (Steueraufkommen) Themengebiet Finanzen Erläuterung

Ist-Einnahmen, die in dem Betrachtungszeitraum tatsächlich vereinnahmt wurden. Dabei ist es unerheblich, für welchen Zeitraum sie verrechnet werden.

Kassenverstärkungskredite Themengebiet Finanzen Erläuterung

Als Kassenverstärkungskredite werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten bezeichnet, die der Schuldner zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen eingeht. Ein Kassenkredit kann auch in der Form der Überziehung eines Kontokorrentkontos aufgenommen werden.

Kaufkraftkennziffer Themengebiet Konjunktur Erläuterung

Die Kaufkraftkennziffer gibt an, wie hoch (in Prozent) das verfügbare Einkommen pro Kopf in einer Region in Relation zu einer Bezugsregion ist, d. h. der Wert für die Bezugsregion wird gleich 100 gesetzt.

Kaufwerte für baureifes Land Themengebiet Preise Erläuterung

In die Berechnung der durchschnittlichen Kaufwerte für baureifes Land gehen die im jeweiligen Jahr veräußerten unbebauten Grundstücke ein, die im Baugebiet einer Gemeinde liegen und deren Größe 100 Quadratmeter oder mehr beträgt. Die in die Berechnung einbezogenen Grundstückspreise verstehen sich ohne Nebenkosten, wie z. B. Vermessungskosten, Notariats- und Gerichtsgebühren, Grunderwerbsteuer, und ohne Erschließungskosten, sofern diese nicht bereits Bestandteil des Kaufpreises sind. Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums der Finanzen vom 29.11.1993 melden die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Vermessungs- und Katasterämtern die Verkäufe von Grundstücken dem Statistischen Landesamt, und zwar aufgrund der ihnen von den Notaren zugeleiteten Veräußerungsanzeigen. Grundsätzlich sind die ausgewiesenen durchschnittlichen Kaufwerte für einen zeitlichen Vergleich nur bedingt verwendbar, weil die statistischen Massen, aus denen sie ermittelt werden, sich in jedem Jahr aus anders gearteten Einzelfällen zusammensetzen. Aus methodischen Gründen werden nur durchschnittliche Kaufwerte, nicht jedoch Indizes wie bei den Preisstatistiken errechnet und nachgewiesen.

Kernerwerbstätige Themengebiet Arbeit Erläuterung

Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren ohne Personen in Bildung und Ausbildung sowie ohne Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienstleistende.

Kernhaushalt einer Kommunalverwaltung Themengebiet Finanzen Erläuterung

Der Kernhaushalt einer Kommunalverwaltung ist derjenige Teil des Haushalts, der sich nicht auf die ausgegliederten Einheiten erstreckt. Im Kernhaushalt werden somit die Bruttoausgaben und -einnahmen sämtlicher Bereiche der unmittelbaren Kommunalverwaltung (Ämter, nichtrechtsfähige Anstalten, Regiebetriebe) nachgewiesen, nicht jedoch die Bruttoausgaben und -einnahmen der mittelbaren Kommunalverwaltung mit seinen Unternehmen (z.B. Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Beteiligungsgesellschaften).

Kettenindex Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen (derzeit 2015) und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.

Kind (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist.

Kinder (Ehescheidungen) Themengebiet Justiz | Bevölkerung Erläuterung

Nachgewiesen wird die Zahl der lebenden gemeinschaftlichen Kinder unter 18 Jahren zum Zeitpunkt der Verkündung des Beschlusses.

Kinder- und Jugendhilfe Themengebiet Soziales Erläuterung

Im SGB VIII sind alle Hilfen für junge  Menschen zusammengefasst, die außerhalb von Schule und Beruf zur Erziehung beitragen und  der Entfaltung der Persönlichkeit dienen. Statistisch erfasst werden vor allem die Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe, aber auch bestimmte Aktivitäten der Träger der freien Jugendhilfe und privat gewerblicher Träger. Die verschiedenen Teilstatistiken geben Aufschluss über die auf Grund des SGB VIII getroffenen behördlichen Maßnahmen (erzieherische Hilfen) und den Kreis der betreuten jungen Menschen, die Angebote der Jugendarbeit, die von den verschiedenen Trägern geführten Einrichtungen der Jugendhilfe sowie die aus öffentlichen Mitteln geleisteten Aufwendungen. Nach einer Reform der Statistiken zur Kindertagesbetreuung werden seit dem Erhebungsjahr 2006 jährlich Angaben über die betreuten Kinder – einschließlich der in öffentlich geförderter Tagespflege betreuten Kinder – erhoben.

Kindertagesbetreuung (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Kindertagesbetreuung umfasst die öffentlich organisierte und finanzierte Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen wie Kindergärten oder in Tagespflegeverhältnissen. Die rechtliche Grundlage bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII), ergänzt durch das Kindertagesstättengesetz und entsprechende Landes-verordnungen zur Ausführung der Bundesgesetze. Die Kindertagesbetreuung umfasst insbesondere die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in einem den Bedürfnissen der Familien und insbesondere den Kindern angepasstem Betreuungsverhältnis. Die Tagesbetreuung der Kinder kann bis zum 14. Lebensjahr auf folgende Arten erfolgen:

  • im Kindergarten,
  • im Kinderhort,
  • in Krippen,
  • in Kindertagespflege oder
  • in anderen geeigneten Einrichtungen wie Kindertagesstätten.

 

Kindertageseinrichtungen Themengebiet Soziales Erläuterung

Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt.

Kläranlage Themengebiet Umwelt Erläuterung

Anlage zur Behandlung bzw. Reinigung von Abwasser, welche entweder auf mechanischen oder biologischen Verfahrensweisen mit bzw. ohne weitergehende chemisch-physikalische Behandlung beruht.

Kläranlagen Themengebiet Energie Erläuterung

Technische Anlagen zur Reinigung von Abwasser.

Klärgas Themengebiet Energie Erläuterung

Klärgas ist ein durch die Vergärung von Klärschlamm entstandenes gasförmiges Produkt. Erfasst wird die Rohgasgewinnung in Kubikmeter. Aus dem durchschnittlichen Methan (CH4)-gehalt des Rohgases wird auf Ebene der Anlage die Klärgasgewinnung in Gigajoule (auf Basis des Brennwertes) berechnet.

Klärschlamm Themengebiet Umwelt Erläuterung

Aus dem Abwasser abtrennbare, wasserhaltige Stoffe, ausgenommen sind Rechen-, Sieb- und Sandfanggut, jedoch einschließlich der bei der Abwasser- und Klärschlammbehandlung zugegebenen Hilfsmittel. Ab 2001 wird nur noch Klärschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung statistisch erfasst.

Themengebiet Energie Erläuterung

Klärschlamm wird als Abfallfraktion in Abfallverbrennungsanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung verbrannt, daneben erfolgt häufig eine Mitverbrennung in konventionellen Kohlekraftwerken. In der Energiebilanz wird er als biogene Abfallfraktion unter Biomasse verbucht.

Kleinunternehmer (Besteuerung) (Umsatzsteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der nach § 19 UStG zu ermittelnde Umsatz 17.500 Euro im Vorjahr nicht überstiegen hat und 50.000 Euro im laufenden Jahr voraussichtlich nicht übersteigen wird. Dies gilt nicht für Steuern nach § 19 Abs. 1 Satz 3 UStG. In der Folge ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung ist gemäß § 19 Abs. 2 UStG möglich.

Klimaschutz Themengebiet Umwelt Erläuterung

Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verminderung der Emission von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid). Hierzu zählen auch Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien und zum Einsparen von Energie sowie zur Steigerung der Energieeffizienz.

Klimawirksame Stoffe Themengebiet Umwelt Erläuterung

Als klimawirksame Stoffe gelten ausschließlich voll- und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (FKW, H-FKW) mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen (bis 2014 sechs). FKW und H-FKW gehören nicht zu den ozonschichtschädigenden Stoffen; sie fördern aber den Treibhauseffekt.

Kollegs und Abendgynmasien Themengebiet Bildung Erläuterung

Dies sind Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, an denen nach dreijähriger Ausbildung die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Ganztags- oder Teilzeitunterricht (berufsbegleitend) erlangt werden kann. Kollegs und Abendgymnasien sind der Sekundarstufe II zugeordnet.

Kombinationsleistung (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Kombinationsleistung von Geld- und Sachleistung liegt vor, wenn die/der Pflegebedürftige die ihm zustehende häusliche bzw. stationäre Pflege nur teilweise in Anspruch nimmt und daneben ein anteiliges Pflegegeld erhält.

Kommunale Haushalte Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die kommunalen Haushalte umfassen die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände. Zu den Gemeindeverbänden zählen in Rheinland-Pfalz neben den Landkreisen die Verbandsgemeinden und der Bezirksverband Pfalz.

Kommunale Kassenstatistik Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die kommunale Kassenstatistik erfasst vierteljährlich

die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen der Gemeinden und

Gemeindeverbände im abgelaufenen Quartal in der

Gliederung nach Ausgabe- und Einnahmearten entsprechend

der für die Statistik maßgeblichen Systematik,

die Bauausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände

im abgelaufenen Quartal nach Aufgabenbereichen und

den Schuldenstand am Ende eines jeden Vierteljahres nach Schuldarten.

Nicht in die Erhebung einbezogen sind die kommunalen Zweckverbände sowie die öffnetlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen.

Kommunale Schuldenstatistik Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die kommunale Schuldenstatistik erfasst die Schulden der Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, unabgängig davon, wer den Schuldendienst trägt.

Konsumausgaben des Staates Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Die Konsumausgaben des Staates entsprechen dem Wert der Güter, die vom Staat selbst produziert werden, (jedoch ohne selbst erstellte Anlagen und Verkäufe) sowie den Ausgaben für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.

Konventionelle Energieträger Themengebiet Energie Erläuterung

Zu den konventionellen Energieträgern zählen u. a. Stein- und Braunkohle, Mineralöl und Mineralölprodukte, Erdgas, Erdölgas, sonstige hergestellte Gase (soweit nicht unter erneuerbare Energieträger aufgeführt), Industrieabfall sowie der nicht biogene Anteil (50 %) des Hausmülls und vergleichbarer Siedlungsabfälle.

Körpermaße (Größe, Gewicht und Body-Mass-Index) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Hier sind die Größe in Zentimetern und das Gewicht in Kilogramm angegeben. Der Body-Mass-Index errechnet sich, indem das Gewicht (in Kilogramm) durch die Größe (in Metern, quadriert) teilt wird. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Erwachsene mit einem Body-Mass-Index von unter 18,5 als untergewichtig ein, mit einem Wert von über 25 als übergewichtig und mit einem Wert über 30 als stark übergewichtig. Das Geschlecht und das Alter bleiben bei dieser Einteilung unberücksichtigt.

Kosten der Krankenhäuser Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Die Kosten der Krankenhäuser werden nach dem Bruttoprinzip ermittelt. Diese enthalten auch nichtstationäre Kosten wie beispielsweise für Forschung und Lehre, Ambulanz, Wahlleistungen.

Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; Kostenersatz (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Unter dieser Position nachgewiesen werden die Zahlungen des Leistungsberechtigten selbst sowie des in § 19 SGB XII beschriebenen Personenkreises, der ggf. zu Kostenbeiträgen bzw. Aufwendungsersatz verpflichtet ist. Aufwendungs-ersatz ist gemäß § 19 SGB Absatz 5 SGB XII zu leisten. Ferner sind Kostenbeiträge bei Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in einer Einrichtung gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 SGB XII zu leisten. Kostenersatz ist gemäß § 103 SGB XII bei schuldhaftem Verhalten zu leisten sowie nach § 102 SGB XII durch die Erben eines Leistungsberechtigten oder seines Ehegatten.

Kraft-Wärme-Kopplung Themengebiet Energie Erläuterung

KWK ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in mechanische oder elektrische Energie und nutzbare Wärme in einer Erzeugungsanlage. 

Soweit die elektrische Energie und die Wärme nur in der KWK-Anlage selbst verbleiben, handelt es sich nicht um Kraft-Wärme-Kopplung (z. B. Dampfentnahme zur regenerativen Speisewasservorwärmung oder elektrischer Eigenbedarf der Erzeugungsanlage). Wenn eine Anlage Strom und Wärme erzeugt, die entstehende Wärme aber nicht genutzt wird, liegt ebenfalls keine KWK vor.

Kraftfahrzeug Themengebiet Verkehr Erläuterung

Maschinell angetriebenes Straßenfahrzeug.

Kraftfahrzeuganhänger (O1 - O4) oder Anhängefahrzeug Themengebiet Verkehr Erläuterung

Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden.

Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse (bis 0,75 t = O1, mehr als 0,75 t bis 3,5 t = O2, mehr als 3,5 t bis 10t = O3 und mehr als 10 t = O4), dem Anhängertyp „Sattel-, Deichsel- oder Zentralachsanhänger“ sowie weiteren Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung („Beschussgeschützt“, „Wohnanhänger“ und „Sonstige“.

Anhänger bzw. Arbeitsgeräte für die Land- und Forstwirtschaft gehören nicht dazu, sondern zur EG-Fahrzeugklasse R für die zurzeit noch keine EG-Typengenehmigungen erteilt werden können und wie bisher nach den nationalen Fahrzeug- und Aufbauarten eingestuft werden.

Kraftfahrzeughandel Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Umfasst alle Tätigkeiten, die sich auf Kraftfahrzeuge einschließlich Lastkraftwagen, Anhänger und Krafträder beziehen, außer deren Herstellung und Vermietung. Neben dem stationären Groß- und Einzelhandel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie mit Teilen und Zubehör, der Reparatur und Instandhaltung, gehören zu diesem Wirtschaftsbereich auch die Absatzformen Handelsvermittlung sowie der Versand- und Internethandel.

Kraftomnibus (M2 oder M3) Themengebiet Verkehr Erläuterung

Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschl. Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt ist. Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse ( bis 5 t = M2 und mehr als 5 t = M3), dem Aufbautyp (Ein- bzw. Doppeldecker und Gelenk- bzw. Niederflurbus), der Anzahl der Sitz- und/oder Stehplätze sowie weiteren Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung, wie bei M1-Fahrzeuge ohne „Rollstuhlgerecht“.

Kraftrad (L) Themengebiet Verkehr Erläuterung

Dazu gehören zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Im Einzelnen sind dies:

Zulassungsfreie Krafträder mit Versicherungskennzeichen (gesonderte Auswertung)


Kleinkraftrad (L1e, L2e)

  • 2-rädrig (bis 50 ccm und bis 45 km/h) (Klasse L1e)
  • Mofa (bis 25 km/h) (Klasse L1e)
  • Leichtmofa (bis 30 ccm, bis 0,5 KW und bis 20 km/h)
    (Klasse L1e)
  • 3-rädrig (bis 50 ccm und bis 45 km/h) (Klasse L2e)


Leichtkraftfahrzeug (L6e)
4-rädrig (unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren bzw. bis 4 KW bei anderen Motortypen)

Zulassungspflichtiges/-freies Kraftrad mit amtlichen Kennzeichen


Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e) (zulassungspflichtig)

  • ohne Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 ccm
    und/oder über 45 km/h)
  • mit Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 ccm
    und/oder 45 km/h, bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg)


Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e und Aufbauart B) (zulassungsfrei)
Leichtkraftrad (2-rädrig, bis 125 ccm und bis 11 kW)


Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (L5e, L7e) (zulassungspflichtig)

  • 3-rädrig (über 50 ccm und/oder über 45 km/h) (Klasse L5e)
  • 4-rädrig zur Personenbeförderung (bis 400 kg Leermasse und bis 15 KW) (Klasse L7e)
  • 4-rädrig zur Güterbeförderung (bis 550 kg Leermasse und bis 15 KW) (Klasse L7e)
Kraftwerk Themengebiet Energie Erläuterung

Ein Kraftwerk ist eine Anlage, die dazu bestimmt ist, durch Energieumwandlung elektrische Energie zu erzeugen. Es kann aus mehreren Erzeugungseinheiten bestehen, z. B. Kraftwerksblock, Sammelschienen-Kraftwerk, GuD-Anlage, Maschinensatz eines Wasserkraftwerks, Brennstoffzellenstapel. Für Erzeugungseinheiten mit einer Engpassleistung kleiner als 1 MW können die Angaben zusammengefasst werden.

Krank/Unfallverletzt (Gesundheit) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Eine Krankheit oder Unfallverletzung liegt vor, wenn eine Person sich während des Berichtszeitraums in ihrem Gesundheitszustand so beeinträchtigt gefühlt hat, dass sie ihre übliche Beschäftigung nicht voll ausüben konnte (z. B. Freizeitaktivitäten, Ausübung der Berufstätigkeit, Hausarbeit). Dabei kommt es nicht darauf an, ob wegen der Beschwerden ein Arzt aufgesucht wurde. Unabhängig von dieser Beeinträchtigung liegt jedoch eine Krankheit immer dann vor, wenn im Berichtszeitraum von einem Arzt oder Heilpraktiker eine Diagnose gestellt und eine Behandlung durchgeführt wurde. Bei langfristigen Leiden (z. B. Zuckerkrankheit, Bluthochdruck) ist es nicht ausschlaggebend, ob der Befragte in der Ausübung seiner gewöhnlichen Beschäftigung beeinträchtigt war oder nicht. Auch ein angeborenes Leiden oder eine körperbehinderung sind als Krankheit einzuordnen, sofern sie regelmäßig ärztlich behandelt werden.

Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett zählen nicht als Krankheit; in diesem Zusammenhang auftretende Komplikationen, die zu einer wesentlichen Einschränkung der üblichen Tätigkeit führen oder ärztliche Behandlung erfordern, gelten dagegen als Krankheit.

Als Unfälle gelten plötzliche Ereignisse, die eine Verletzung oder eine Beeinträchtigung der Gesundheit eines Menschen verursachen (z. B. Gehirnerschütterung durch einen Sturz).

Die Dauer der Krankheit/Unfallverletzung ist die Geamtdauer der Krankheit/Unfallverletzung, einschließlich der Zeit, die außerhalb des Berichtszeitraumes liegt. Dauert die Krankheit/Unfallverletzung am Befragungstag noch an, so gilt der Zeitraum bis zu diesem Stichtag.

Krankenhäuser Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Allgemeine Krankenhäuser haben ein in der Regel breites Spektrum an Fachabteilungen für die vollstationäre Behandlung. Sie unterscheiden sich von den sonstigen Krankenhäusern, die ausschließlich psychiatrische, oder psychiatrisch/neurologische geriatrische Fachabteilungen vorhalten. Reine Tages- und Nachtkliniken haben keine Betten zur vollstationären Behandlung und werden daher hier nicht nachgewiesen.

Krankenhilfe (§ 26b BVG) (Kriegsopferfürsorge) Themengebiet Soziales Erläuterung

Krankenhilfe erhalten Beschädigte und Hinterbliebene in Ergänzung der Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung nach dem BVG. Die Krankenhilfe umfasst die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln und Zahnersatz, die Krankenhausbehandlung sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung der Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen.

Kreditmarktschulden der Länder sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände Themengebiet Finanzen Erläuterung

Unter Kreditmarktschulden werden die Schulden zusammengefasst, die von den Haushalten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbänden zum Zweck der Haushaltsfinanzierung über Verbindlichkeiten aus Obligationen und Schatzanweisungen sowie gegenüber inländischen und ausländischen Banken, Sparkassen und Versicherungsunternehmen aufgenommen wurden. Den Kreditmarktschulden sind auch die Kredite von Sozialversicherungen zuzurechnen.

Krippen (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Krippen sind Einrichtungen zur Betreuung von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.

Kulturart Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Gliederungsmerkmal der landwirtschaftlich genutzten Fläche nach der Nutzungsrichtung z.B. Ackerland Rebfläche.

Kurzarbeiter/-in Themengebiet Arbeit Erläuterung

Kurzarbeiter bzw. Kurzarbeiterinnen sind beschäftigte Arbeitnehmer/-innen, bei denen wegen eines vorübergehenden Arbeitsausfalles mehr als zehn Prozent der betriebsüblichen Arbeitszeit ausfallen und die Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

Kurzfristig Beschäftigte Themengebiet Arbeit Erläuterung

Kurzfristig Beschäftigte sind Personen, die eine Beschäftigung ausüben, die aufgrund ihrer Art (z. B. saisonale Arbeit) oder vertraglich innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (bis 31.12.2014: längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage; Sonderregelungen: vom 01.03. bis 31.10.2020: längstens fünf Monate oder 115 Arbeitstage; vom 01.03. bis 31.10.2021: längstens vier Monate oder 102 Arbeitstage).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine auf Rädern (T) Themengebiet Verkehr Erläuterung

Zugmaschine, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung auch zum Schieben, Tragen oder Antreiben von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten bestimmt ist. Dazu gehören T-Fahrzeuge sowie Ackerschlepper und Geräteträger.

Länderarbeitskreis Energiebilanz (LAK) Themengebiet Energie Erläuterung

Dem Länderarbeitskreis Energiebilanzen gehören die für die Energiewirtschaft zuständigen Ministerien der Länder sowie die Statistischen Landesämter, soweit diese mit der Erstellung der Energiebilanz für das jeweilige Bundesland beauftragt sind, an. Hauptaufgabe des LAK ist die Koordinierung der Bilanzerstellung in den Bundesländern. Seit dem Bilanzjahr 1995 erfolgt die Energiebilanzierung und seit 1998 auch die CO₂-Bilanzierung nach einer abgestimmten, verbindlichen Methodik. Der Länderarbeitskreis Energiebilanzen arbeitet eng mit der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, der amtlichen Statistik sowie den Energiewirtschaftsverbänden zusammen. Mit der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, welche die Energiebilanz für die Bundesrepublik Deutschland erstellt, erfolgt eine ständige Abstimmung der methodischen Grundlagen der Bilanzierung.

Länderfinanzausgleich Themengebiet Finanzen Erläuterung

Der Länderfinanzausgleich i. e. S. ist ein horizontales finanzielles Ausgleichssystem zwischen den Ländern. Ausgleichspflichtig sind die Länder, deren Finanzkraftmesszahl in dem Kalenderjahr, für das der Ausgleich durchgeführt wird (Ausgleichsjahr), ihre Ausgleichsmesszahl übersteigt. Ausgleichsberechtigt sind die Länder, deren Finanzkraftmesszahl im Ausgleichsjahr ihre Ausgleichsmesszahl nicht erreicht.

Ländersteuern Themengebiet Finanzen Erläuterung

Ländersteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 2 des Grundgesetzes ausschließlich den Ländern zusteht. Es sind dies die Vermögensteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer, die Verkehrsteuern, soweit es sich nicht um eine Bundessteuer oder Gemeinschaftsteuer handelt, die Biersteuer sowie die Spielbankabgabe.

Landesbinnenwanderung (Bevölkerung) Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Die Landesbinnenwanderung umfasst alle Wanderungen (Zu- und Fortzüge), die innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz über die Grenzen einer Gemeinde führen. Dabei ist die Zahl der landesweiten Zuzüge gleich der Zahl der landesweiten Fortzüge, da jedem Zuzug in eine Gemeinde des Landes ein Fortzug aus einer anderen Gemeinde des Landes gegenübersteht.

Landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Acker- und Dauergrünland, Haus- und Nutzgärten, Obstanlagen, Baumschulen,  Rebflächen,   Dauerkulturen   unter   Glas   oder   anderen  begehbaren  Schutzabdeckungen, Nüsse,  Haus-  und  Nutzgärten,  Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.

Landwirtschaftlicher Bau Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

siehe gewerblicher und industrieller Bau

Landwirtschaftlicher Betrieb Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Betrieb, dessen Erzeugungsschwerpunkt bei der Landwirtschaft einschließlich des Obst-, Garten- und Weinbaus liegt. Eine Gewinnabsicht ist erforderlich.

Landwirtschaftsreferendariat (Hochschulen) Themengebiet Bildung Erläuterung

Ziel des Landwirtschaftsreferendariats ist die Qualifizierung von Fach- und Nachwuchsführungskräften für eine Tätigkeit im Lehramt an landwirtschaftlichen berufsbildenden Schulen und im höheren Dienst der Agrarverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz.


Landwirtschaftsreferendare können das Zweite Staatsexamen ablegen.

Lärmbekämpfung Themengebiet Umwelt Erläuterung

Hierzu zählen Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Entstehung und Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Es sind nur solche Waren, Bau- und Dienstleistungen einzubeziehen, die nicht aus Gründen des Arbeitsschutzes vorgenommen wurden.

Lastenzuschuß (Wohngeld) Themengebiet Soziales Erläuterung

Lastenzuschuss erhalten Personen, die

  • Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind,
  • Erbbauberechtigte sind,
  • ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben,
  • Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauchs haben

und diesen Wohnraum selbst nutzen.

Lastkraftwagen Themengebiet Verkehr Erläuterung
  • Lastkraftwagen (Aufbauart „BA“)
  • Van (N-Fz. mit integriertem Führerhaus/Aufbauart „BB“.
Lastkraftwagen (N1 - N3) Themengebiet Verkehr Erläuterung

Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt ist. Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse (bis 3,5 t = N1, mehr als 3,5 t bis 12 t = N2 und mehr als 12 t = N3) und dem jeweiligen Aufbautyp sowie weiteren Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung.

Laufende Ausgaben für ein Studium Themengebiet Bildung Erläuterung

Bei dieser Kennzahl werden die laufenden Ausgaben (Grundmittel), welche die Hochschulträger für Forschung und Lehre je Student/-in pro Semester bereitstellen, entsprechend der durchschnittlichen Fachstudiendauer summiert. Die laufenden Ausgaben für Zentrale Einrichtungen sind anteilig enthalten.

Laufende Zuweisungen und Zuschüsse Themengebiet Finanzen Erläuterung

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sind einmalige oder laufende, nur für Zwecke des Verwaltungshaushalts bestimmte Zahlungen ohne Gegenleistungen. Zuweisungen sind Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereichs, Zuschüsse sind Übertragungen zwischen dem öffentlichen und dem sonstigen Bereich.

In der kommunalen Kassenstatistik beinhalten die

laufenden Zuweisungen und Zuschüsse auf der

Ausgabenseite zusätzlich Erstattungen von Ausgaben des

Verwaltungshaushalts, aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen, Schuldendiensthilfen, soziale Leistungen,

allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen und

auf der Einnahmeseite zusätzlich Schlüsselzuweisungen,

Bedarfszuweisungen und sonstige allgemeine Zuweisungen,

allgemeine Umlagen, Erstattungen von Ausgaben des

Verwaltungshaushalts, aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen und den Ersatz von sozialen Leistungen.

Laufender Sachaufwand der Länder sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände Themengebiet Finanzen Erläuterung

Sächliche Ausgaben für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden usw., den Erwerb nicht vermögenswirksamer Gegenstände, Mieten, Pachten, die Haltung von Fahrzeugen, Geschäftsausgaben, sonstige Sachausgaben, weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, weitere Finanzausgaben.

Lebendgeborene Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Die übrigen Kinder gelten als Totgeborene oder Fehlgeburten.

Lebenserwartung Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Die Lebenserwartung bezeichnet die durchschnittliche Zahl der zu erwartenden Lebensjahre einer Person, unter der Annahme, dass die Sterblichkeitsverhältnisse eines für die Berechnung zugrundegelegten Beobachtungszeitraums konstant bleiben. Die Lebenserwartung wird entweder für die Neugeborenen (Lebenserwartung bei der Geburt) oder für ein bestimmtes Alter (fernere Lebenserwartung, Zahl noch zu erwartender Lebensjahre) angegeben.

Lebensformen Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind soziale Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Eine Lebensform kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die privaten Lebensformen der Bevölkerung werden im Mikrozensus grundsätzlich entlang zweier „Achsen" erfasst: Zum einen in der Elternschaft, zum anderen in der Partnerschaft. Entsprechend dieser Systematik zählen zu den Lebensformen der Bevölkerung Paare mit ledigen Kindern und ohne ledige Kinder, allein erziehende Elternteile mit Kindern sowie allein stehende Personen ohne Partner/in und ohne ledige Kinder im Haushalt. Als Haushaltsbefragung konzentriert sich der Mikrozensus auf das Beziehungsgefüge der befragten Menschen in den „eigenen vier Wänden", also auf einen gemeinsamen Haushalt. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung, bleiben daher unberücksichtigt.

Lebensgemeinschaften Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

 

Lebensgemeinschaften: Unter einer Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der beide Lebenspartner ohne Trauschein in einem Haushalt zusammen leben und gemeinsam wirtschaften. Unerheblich ist, ob die Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft registriert wurde.

Lebenspartnerschaft (Ehescheidungen) Themengebiet Justiz | Bevölkerung Erläuterung

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung). Die Rechtsfolgen sind den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten weitestgehend gleichgestellt. Sie erfolgt bei gleichzeitiger Anwesenheit. Die Begründung der Lebenspartnerschaft geschieht nach § 1 LPartG gegenüber dem Standesbeamten.

Lebensunterhalt, überwiegender Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste berücksichtigt. Im Mikrozensus werden folgende Unterhaltsquellen unterschieden: Erwerbstätigkeit/Berufstätigkeit, Unterhalt durch Angehörige, Renten und Pensionen (einschließlich Vermögen, Vermietung und Zinsen), Arbeitslosengeld I und II sowie sonstige öffentliche Unterstützungen wie z. B. Sozialhilfe, Leistungen aus einer Pflegeversicherung oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).

Themengebiet Soziales Erläuterung

Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste berücksichtigt. Im Mikrozensus werden folgende Unterhaltsquellen unterschieden: Erwerbstätigkeit/Berufstätigkeit, Unterhalt durch Angehörige, Renten und Pensionen (einschließlich Vermögen, Vermietung und Zinsen), Arbeitslosengeld I und II sowie sonstige öffentliche Unterstützungen wie z. B. Sozialhilfe, Leistungen aus einer Pflegeversicherung oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).

Legehennen Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Hennen ab einem halb Jahr und älter, die zur Produktion von Eiern bestimmt sind; ohne Trut-, Perl- und Zwerghühner

Lehrkräfte Themengebiet Bildung Erläuterung
  • hauptamtliche / hauptberufliche Kräfte

    Als hauptamtliche/hauptberufliche Lehrkräfte werden beamtete und nicht beamtete Personen in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung (einschl. gem. § 87 a LBG unterhälftig Teilzeitbeschäftigten) nur an ihrer Stammschule gezählt.
  • nebenamtliche / nebenberufliche Kräfte

    Zu dieser Kategorie zählen neben den "reinen" nebenamtlich/-beruflich Tätigen auch Lehrkräfte oder pädagogische Fachkräfte, die außerhalb ihrer Stammschule unterrichten, bspw. als abgeordnete oder teilabgeordnete Lehrkräfte oder sie sind – vor allem bei Einsatz an Klassen der schulartübergreifenden Orientierungsstufe oder als Förderlehrkräfte - „Lehrkräfte einer anderen Schule“. Da diese bereits an ihrer Stammschule als hauptamtliche Lehr/Fachkräfte gezählt werden, rechnet das Statistische Landesamt sie beim Einsatz an einer oder mehreren weiteren Schule/n dort zur Gruppe der „nebenamtlichen/nebenberuflichen/sonstigen Kräfte“.
Lehrkräfte an Schulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Als hauptamtliche beziehungsweise hauptberufliche Lehrkräfte werden beamtete und nicht beamtete Personen in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung (einschließlich gemäß § 87 a LBG unterhälftig Teilzeitbeschäftigten) nur an ihrer Stammschule gezählt. Zu den nebenamtlichen beziehungsweise nebenberuflichen Kräften zählen neben den „reinen“ nebenamtlich oder -beruflich Tätigen auch Lehrkräfte, die außerhalb ihrer Stammschule unterrichten, beispielsweise als abgeordnete oder teilabgeordnete Lehrkräfte. Da diese bereits an ihrer Stammschule als hauptamtliche Lehrkräfte gezählt werden, zählen sie beim Einsatz an weiteren Schulen dort zur Gruppe „nebenamtliche/nebenberufliche/sonstige Kräfte“.

Lehrpersonen an Studienseminaren Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Studienseminare haben eigenes Lehrpersonal, das hauptberuflich dort tätig ist (i. d. R. Seminarleiterinnen/ Seminarleiter, stellvertretende Seminarleiterinnen/Seminarleiter, Fachleiterinnen/Fachleiter). Darüber hinaus können Lehrerinnen/Lehrer rheinland-pfälzischer Schulen als Lehrbeauftragte stundenweise beschäftigt werden.

Leistung der Anlage (MW) (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Angegeben ist die Brutto-Engpassleistung. Dies ist die maximale Leistung der Anlagen einschließlich der vorübergehend nicht einsatzfähigen Anlagenteile.

Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Hierzu zählen insbesondere Leistungen für ärztliche und zahnärztliche Behandlung, für Arzneimittel sowie für ärztliche und pflegerische Betreuung werdender Mütter und Wöchnerinnen.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge, anspruchsberechtigter Personenkreis Themengebiet Soziales Erläuterung

Rechtsgrundlage für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist das Bundesversorgungsgesetz (BVG). Dieses Gesetz sieht für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, die bereits Renten oder Beihilfen beziehen, als besondere Leistung im Einzelfall Leistungen der Kriegsopferfürsorge vor, wenn die Beschädigten infolge ihrer Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes nicht in der Lage sind, einen bestehenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach dem BVG und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken. Beschädigte erhalten Leistungen auch für ihre Familienmitglieder, als solche gelten neben Ehegatten oder Lebenspartner/-in auch Kinder und sonstige Angehörige, die mit der Beschädigten/dem Beschädigten in häuslicher Gemeinschaft leben, sowie seit 1983 auch solche Personen, deren Ausschluss eine offensichtliche Härte bedeuten würde, unter der Voraussetzung, dass diese ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können und nicht bereits wegen Behinderung Ansprüche auf Leistungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften haben.


Besonders schwer geschädigte Personen, wie Blinde, Ohnhänder, Querschnittgelähmte, die eine Pflegezulage beziehen, und sonstige Empfänger/-innen einer Pflegezulage sowie Beschädigte, deren Erwerbsfähigkeit allein wegen Erkrankung an Tuberkulose oder wegen einer Gesichtsentstellung um mindestens 50 v. H. gemindert ist, erhalten - jeweils im Rahmen der einzelnen Leistungsarten - Leistungen der Sonderfürsorge. Diese zusätzliche Leistung wird jeweils der Schwere und Eigenart der Schädigung angepasst.


Beschädigte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten nach § 64b BVG bei Bedürftigkeit Krankenhilfe nach § 26b, Hilfe zur Pflege nach § 26c Absatz 8 sowie ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a; die übrigen Leistungen der Kriegsopferfürsorge können in besonderen Härtefällen gewährt werden.


Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten auch Personen mit Versorgungsansprüchen aufgrund folgender gesetzlicher Bestimmungen, die das BVG für anwendbar erklären:

 

  • §§ 4 und 5 Häftlingshilfegesetz (HHG),
  • § 47 Zivildienstgesetz (ZDG),
  • § 1 des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG),
  • Impfgeschädigte, bei denen die Voraussetzungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorliegen,
  • Opfer politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR (StrRehaG),
  • Opfer einer hoheitlichen Maßnahme einer Deutschen behördlichen Stelle in der ehemaligen DDR (VwRehaG).

Neben den Kriegsbeschädigten haben demnach z. B. auch Soldaten der Bundeswehr und Zivildienstleistende und deren Hinterbliebene Ansprüche auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge.

Leistungen in besonderen Fällen (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Leistungen in besonderen Fällen werden anstelle der Grundleistungen als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt und/oder als sonstige Hilfen nach Kapitel 5 bis 9 SGB XII gewährt.

Leistungen von Sozialleistungsträgern (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Hier ausgewiesen sind Einnahmen gemäß §§ 102 ff. SGB X und § 292 Absatz 3 bis 5 des Gesetzes über den Lastenausgleich (LAG) sowie gemäß § 48 Absatz 1 Satz 2 SGB I. Auch Leistungen der Sozialleistungsträger, die durch einen Rechtsanspruch des einzelnen Leistungsberechtigten begründet sind (z. B. Altersrenten) sowie sonstige übergeleitete Unterhaltsansprüche, die von anderen Sozialleistungsträgern erbracht werden, sind hier enthalten. Ebenso sind Rückerstattungen der Krankenkassen an den Sozialhilfeträger aufgrund zu viel gezahlter Beiträge enthalten.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen (§§ 26 und 26a BVG) (Kriegsopferfürsorge) Themengebiet Soziales Erläuterung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit der Empfängerinnen und Empfänger entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Ziel ist die möglichst dauerhafte berufliche Eingliederung. Als derartige Leistungen kommen insbesondere in Betracht: Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, zur Berufsvorbereitung, Hilfen zur beruflichen Anpassung und Weiterbildung, Fortbildung und beruflichen Ausbildung einschließlich eines zur Teilnahme an diesen Maßnahmen erforderlichen Abschlusses sowie Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen Existenz. Zu den berufsfördernden Maßnahmen der Kriegsopferfürsorge zählen ferner Leistungen zur Beschaffung, zum Betrieb, zur Unterhaltung, zum Unterstellen und Abstellen eines Kraftfahrzeugs sowie die Übernahme der Kosten zur Erlangung einer Fahrerlaubnis; außerdem Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Arbeitstrainingsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen.

Leistungsformen nach dem BVG (Kriegsopferfürsorge) Themengebiet Soziales Erläuterung

Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden nach den Bestimmungen der §§ 26 bis 27d BVG erbracht.


Leistungsarten der Kriegsopferfürsorge sind persönliche Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Zu den Dienstleistungen gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Kriegsopferfürsorge sowie die Erteilung von Auskünften in sonstigen sozialen Angelegenheiten, soweit sie nicht von anderen Stellen oder Personen wahrzunehmen sind. Geldleistungen werden als einmalige Beihilfen, laufende Beihilfen oder als Darlehen erbracht. Als laufende Leistungen gelten alle Aufwendungen, die mit der Absicht auf Wiederholung gewährt wurden; auf die tatsächliche Dauer der Hilfegewährung kommt es dabei nicht an. Als einmalige Leistungen gelten alle übrigen, nicht regelmäßig vorgesehenen Bar- oder Sachleistungen. Die Gewährung eines Darlehens gilt auch dann als einmalig, wenn es in Raten ausgezahlt wird.

Letztverbraucher Themengebiet Umwelt Erläuterung

Abnehmer, mit denen die Wasserversorgungsunternehmen das abgegebene Wasser unmittelbar abrechnen. Die Wasserabgabe von Wasserverbänden und Genossenschaften an die Mitgliedsgemeinden ist keine Abgabe an Letztverbraucher, sondern zur Weiterleitung, sofern die Mitgliedsgemeinden die Wasserabrechnung mit dem Letztverbraucher selbst vornehmen.

Letztverbraucher (Gas) Themengebiet Energie Erläuterung

Letztverbraucher sind natürliche oder juristische Personen, die Gas nur für eigene Zweicke einsetzen und keine Dritten mit Gas beliefern.

Letztverbraucher (Strom) Themengebiet Energie Erläuterung

Letztverbraucher sind natürliche oder juristische Personen, die elektrische Energie nur für eigene Zwecke einsetzen und  keine Dritten mit elektrischer Energie beliefern.

Lieferungen und Leistungen (Umsatzsteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Eine Lieferung ist die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand gegen Entgelt durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland. Eine sonstige Leistung ist eine Leistung, die keine Lieferung ist, z. B. eine Dienstleistung. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen ergeben sich als Summe aus den steuerfreien Umsätzen mit und ohne Vorsteuerabzug und den steuerpflichtigen Umsätzen (§ 3, 25 UStG).

Liniennahverkehr Themengebiet Verkehr Erläuterung

Beinhaltet alle Linienverkehre, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. Ein Linienverkehr ist dabei eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.

Linienverkehr Themengebiet Verkehr Erläuterung

Unter Linienverkehr ist nach § 42 Personenbefördrungsgesetz (PBefG) derjenige Verkehr zu verstehen, bei dem zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eine regelmäßige Verkehrsverbindung eingerichtet ist und auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.

Lohnarbeit Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Lohnarbeit liegt vor, wenn vom Auftraggeber (Unternehmen das den Auftrag erteilt) unberechnet geliefertes Material be- oder verarbeitet wird.

Themengebiet Industrie Erläuterung

Lohnarbeit liegt vor, wenn vom Auftraggeber (Unternehmen das den Auftrag erteilt) unberechnet geliefertes Material be- oder verarbeitet wird.

Lohnnebenkosten Themengebiet Verdienste Erläuterung

Arbeitskosten abzüglich der Bruttoverdienste.

Lohnquote Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Die Lohnquote stellt den Anteil des empfangenen Arbeitnehmerentgelts am Volkseinkommen dar.

Lohnsteuer Themengebiet Steuern Erläuterung

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Steuerträger, d. h. der letztlich wirtschaftlich Belastete, ist der Arbeitnehmer. Der Steuerschuldner, d. h. der gesetzlich Verpflichtete, hingegen ist der Arbeitgeber, der die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten hat. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer bezieht. Der Steuertarif entspricht dem der Einkommensteuer. Die Lohnsteuer ist in den §§ 38 ff. EStG geregelt. Sie ist vom Arbeitgeber zu berechnen, einzubehalten, beim Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Seit Januar 2005 sind die Lohnsteueranmeldungen ausschließlich auf elektronischem Weg (ELSTER) an die Finanzämter zu übermitteln. Seit 2013 bilden die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) die Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer wird bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung als Steuervorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet. Sofern der Steuerpflichtige keine Einkommensteuererklärung abgibt, stellt diese Steuervorauszahlung eine Definitivbelastung dar. In der Lohn- und Einkommensteuerstatistik werden die Jahreslohnsteuer der nicht veranlagten Steuerpflichtigen und die festzusetzende Einkommensteuer der veranlagten Steuerpflichtigen zur Summe der festzusetzenden Einkommensteuer/Jahreslohnsteuer addiert.

Lohnsteuerpflichtige Themengebiet Steuern Erläuterung

Lohnsteuerpflichtige sind alle natürlichen Personen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, d. h. alle Arbeitnehmer. Arbeitnehmer in steuerrechtlichem Sinn sind dabei gemäß § 1 Abs. 1 LStDV alle Personen, die in öffentlichem oder privatem Dienst beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Arbeitnehmer sind auch die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus dem früheren Dienstverhältnis ihres Rechtsvorgängers beziehen. Zu nennen sind hier u. a. die Witwen- und Waisengeldempfänger.

Lohnstückkosten Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Die Lohnstückkosten bezeichnen die Relation der Lohnkosten (Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer/-in [Personenkonzept] bzw. Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmerstunde [Stundenkonzept]) zur Arbeitsproduktivität (Bruttoinlandsprodukt – preisbereinigt, verkettet – je Erwerbstätigen [Personenkonzept] bzw. je Erwerbstätigenstunde [Stundenkonzept]).

Luftkurorte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die staatliche Anerkennung als Kurort mit der Artbezeichnung Luftkurort setzt voraus:

  • ein für die Gesundheitsförderung geeignetes therapeutisches Klima, ausreichende Luftqualität und eine landschaftlich bevorzugte Lage,

  • Einrichtungen, die zur therapeutischen Anwendung des Klimas geeignet sind,

  • leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und

  • einen dem Kurbetrieb entsprechenden Ortscharakter, der auch durch die Bauleitplanung gesichert sein muss.

Nachstehend aufgeführte 35 Städte und Gemeinden werden den Luftkurorten zugerechnet:

Annweiler am Trifels, Bollendorf, Boppard, Dahn, Dannenfels, Deidesheim, Edenkoben, Emmelshausen, Eppenbrunn, Gerolstein, Hardert, Hauenstein, Hausen (Wied), Irrel, Kelberg, Kell am See, Kirchen (Sieg), Kirchwald, Kyllburg, Ludwigswinkel, Morbach, Neuerburg, Niederbreitbach, Nürburg, Prüm, Rieden, Roßbach, Sankt Martin, Stadtkyll, Stromberg, Thalfang, Trippstadt, Volkesfeld, Waldbreitbach, Wissen.

Luftreinhaltung Themengebiet Umwelt Erläuterung

Maßnahmen und Aktivitäten zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft. Es sind nur solche Maßnahmen einzubeziehen, die nicht aus Gründen des Arbeitsschutzes vorgenommen wurden.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Mainzer Studienstufe Themengebiet Bildung Erläuterung

Einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 entsprechend wurde Mitte der 70er-Jahre in allen Bundesländern die gymnasiale Oberstufe reformiert. Mit Beginn des Schuljahres 1975/76 führte auch Rheinland-Pfalz ein reformiertes Oberstufenmodell für die Klassenstufen 11 bis 13 bindend an allen Gymnasien ein. Dieses Modell ist auch für den Oberstufenunterricht an Integrierten Gesamtschulen verbindlich.


Der Unterricht wird ausschließlich in einem Kurssystem erteilt, das den Schülerinnen und Schülern innerhalb eines vorgegebenen Rahmens Wahlfreiheit bei der Bestimmung von drei Hauptfächern (Leistungskursen) und von Grundfächern (Grundkursen) zugesteht.


Im Rahmen der strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung müssen seit dem Schuljahr 2011/12 zwei Fächer aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld von den Jugendlichen belegt werden. Wer z.B. Erdkunde als Leistungsfach wählt, muss das Grundfach Geschichte belegen. Wird kein Leistungsfach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich gewählt, müssen die Grundfächer Geschichte und Sozialkunde/Erdkunde belegt werden.


Der Besuch der Mainzer Studienstufe dauert in der Regel drei Jahre, höchstens jedoch vier Jahre. Das letzte Jahr endet im neunjährigen Bildungsgang jeweils am 31. März, im achtjährigen Bildungsgang jeweils am 31. Juli.

Marginal Beschäftigte Themengebiet Arbeit Erläuterung

Als „marginal Beschäftigte“ werden  Personen angesehen, die als Arbeiterinnen bzw. Arbeiter oder Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, jedoch nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation als Erwerbstätige gelten, wenn sie in einem einwöchigen Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Dazu zählen in Deutschland insbesondere ausschließlich geringfügig Beschäftigte – also geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte – sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (sog. „Ein-Euro-Jobs“).

Maßregeln der Besserung und Sicherung Themengebiet Justiz Erläuterung

Diese Sanktionen ermöglichen gemäß § 61 StGB die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) oder in Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB), ferner Führungsaufsicht (§ 68 StGB) und Berufsverbot (§ 70 StGB). Eine häufige vorkommende Maßregel ist auch die Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69, 69a StGB). Maßregeln werden teils in Verbindung mit Strafe, teils unabhängig davon in Fällen von Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder in einem selbständigen Verfahren angeordnet.

Master Themengebiet Bildung Erläuterung

Der Master ist ein akademischer Abschluss, der nach einem zwei- bis viersemestrigen Studium erreicht werden kann. Masterstudiengänge setzen in der Regel einen ersten Hochschulabschluss voraus und dienen der beruflichen und akademischen Weiterqualifizierung.

Zu unterscheiden sind:

  •  konsekutive (weiterführende) Masterstudiengänge, die auf einem speziellen Bachelorstudiengang aufbauen,
  • nicht-konsekutive Masterstudiengänge, die inhaltlich nicht auf ein vorangegangenes Bachelorstudium aufbauen und
  • weiterbildende Masterstudiengänge, die neben einem Hochschulabschluss eine qualifizierte berufspraktische Tätigkeit von nicht unter einem Jahr voraussetzen.

Eingeführt wurde der Master in Deutschland im Zuge der Bologna-Reform Ende der 1990er Jahre. Der Master ist den ”klassischen” Hochschulabschlüssen wie Diplom und Magister gleichgestellt und berechtigt zur Promotion.

Materialaufwand (Dienstleistungen) Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen und Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie sonstige betriebliche Aufwendungen.

Medianalter Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Messziffer zur Beschreibung der Altersstruktur einer Bevölkerung. Die Bevölkerung wird in zwei gleich große Gruppen geteilt; 50 Prozent der Bevölkerung sind jünger und 50 Prozent älter als das Medianalter. Die Zunahme des Medianalters einer Bevölkerung bedeutet, dass sie demografisch altert, eine Abnahme, dass sie sich demografisch verjüngt.

Mehrbedarf (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Nach § 42 SGB XII können unterschiedliche Mehrbedarfe (nach § 30 SGB XII) in Anspruch genommen werden, sofern eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Antragstellerin/der Antragsteller ist im Besitz eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen mit der Merkzeichen „G“.
  • Die Antragstellerin ist werdende Mutter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller ist allein erziehend.
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller erhält Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 54 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII.
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller ist krank, genesend bzw. behindert und bedarf einer kostenaufwändigen Ernährung.
  • Warmwasser wird durch eine in der Unterkunft installierte Vorrichtung erzeugt (dezentrale Warmwasser-erzeugung) und es wird der/dem Leistungsberechtigten deshalb keine Leistung für Warmwasser nach § 35 Absatz 4 SGB XII erbracht.
Mehrgliedrige Pflegeeinrichtungen (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Mehrgliedrige Pflegeeinrichtungen leisten sowohl ambulante als auch teil- und/oder vollstationäre Pflege nach dem SGB XI.

Miete (Wohngeld) Themengebiet Soziales Erläuterung

Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund von Mietverträgen, Untermietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen. Zur Miete gehören auch:

  • Kosten des Wasserverbrauchs,
  • Kosten der Abwasser- und Müllbeseitigung,
  • Kosten der Treppenbeleuchtung.

Diese Kosten können der Miete auch dann zugeschlagen werden, wenn sie aufgrund des Mietvertrages oder einer ähnlichen Nutzungsvereinbarung nicht an den Vermieter, sondern direkt an einen Dritten (z.B. Gemeinde) bezahlt werden.

Mietinvestitionen (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Wert aller im Geschäftsjahr neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen mit einer Mietdauer von mindestens einem Jahr. Dies sind insbesondere mit Leasing-Verträgen gemietete Produktionsmittel, die vom Vermieter (Leasing-Geber) aktiviert und vom Mieter (Leasing-Nehmer) genutzt werden. Nicht enthalten ist die Anmietung von Sachanlagen für die Mietdauer bis zu einem Jahr, von gebrauchten Investitionsgütern sowie von unbebauten Grundstücken.

Mietinvestitionen (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Wert (ohne als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer), der im Geschäftsjahr von Leasingfirmen, vom Hersteller direkt oder von Besitzgesellschaften über mittel- oder langfristige Miet- bzw. Pachtverträge gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen (einschließlich Ersatzbeschaffungen im Rahmen laufender Leasingverträge). 
Nicht einzubeziehen sind die Anmietungen von Sachanlagen für eine Mietdauer bis zu einem Jahr sowie von gebrauchten Investitionsgütern und unbebauten Grundstücken.

Mietzuschuss (Wohngeld) Themengebiet Soziales Erläuterung

Mietzuschuss erhalten

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (Hauptmieter),
  • Untermieter,
  • mietähnlich Nutzungsberechtige, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung oder eines dinglichen Wohnungsrechts,
  • Eigentümer eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen,
  • Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,

die diesen Wohnraum selbst nutzen.

Migranten Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Migranten (i. S. v. Immigranten) sind Personen, die nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik, sondern im Ausland geboren sind. Sie sind nach Deutschland zugezogen und können je nach Staatsangehörigkeit Deutsche (z. B. Spätaussiedler) oder Ausländer sein. Sie gehören zu den Personen mit Migrationshintergrund.

Migrationshintergrund (Bildung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Nach der Definition der Kultusministerkonferenz (KMK) liegt ein Migrationshintergrund bei folgenden Schülergruppen vor:

  1. Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Staatsangehörigkeit.

  2. Deutsche Schülerinnen und Schüler, die nicht in Deutschland geboren sind.

  3. Deutsche Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland geboren sind, in deren Familie bzw. häuslichem Umfeld die überwiegend gesprochene Sprache nicht Deutsch ist (auch wenn der Schüler/die Schülerin die deutsche Sprache beherrscht).
Migrationshintergrund (Kinder und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Kinder mit einem Migrationshintergrund sind in der Statistik der Tageseinrichtungen und der Tagespflege solche Kinder, die mindestens ein Elternteil mit ausländischer Herkunft haben. Dabei ist unerheblich, ob ein oder beide Eltern ausländischer Herkunft sind.
Die Staatsangehörigkeit der Eltern bleibt dabei unberücksichtigt, sodass bspw. Kinder der zweiten oder dritten Migrantengeneration trotz ausländischer Staatsangehörigkeit mindestens eines Elternteils als Kinder ohne Migrationshintergrund anzusehen sind. Währenddessen weisen Kinder erster Generation von Migranten – mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit – einen Migrationshintergrund auf.

Migrationshintergrund (Mikrozensus) Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderte sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer/-in in Deutschland geborenen Elternteil. 

Migrationsstatus Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Der Migrationsstatus einer Person ergibt sich aus seinen persönlichen Merkmalen zu Zuzug, Einbürgerung und Staatsangehörigkeit sowie aus den entsprechenden Merkmalen seiner Eltern.

Mikrozensus Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, an der ein Prozent aller Haushalte in Deutschland beteiligt ist. In Rheinland-Pfalz werden etwa 18 000 Haushalte befragt. Der Mikrozensus basiert auf einer Zufallsstichprobe, bei der alle Haushalte die gleiche Auswahlwahrscheinlichkeit haben. Dazu werden aus dem Bundesgebiet Flächen (Auswahlbezirke) ausgewählt, in denen alle Haushalte und Personen befragt werden.

Militärische Dienststellen (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Der militärische Verbrauch von Otto-, Diesel- und Flugkraftstoffen wird zusammen mit dem übrigen Verkehrsverbrauch in der Zeile Straßen- bzw. Luftverkehr angeschrieben. Die Verbuchung des Heizöl- bzw. Kohleverbrauchs erfolgt unter Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher. Für die übrigen Energieträger liegen Verbrauchsangaben der militärischen Dienststellen nicht vor.

Mindestsicherung Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Mindestsicherung ist keine eigenständige soziale Leistung. Sie stellt vielmehr eine zusammenfassende Betrachtung mehrerer unterschiedlicher finanzieller Hilfen des Staates dar, die zur grundlegenden Sicherung des Lebensunterhalts für bedürftige Menschen geleistet werden. Die Mindestsicherung umfasst die Gesamtregelleistungen  (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII sowie die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

MINT-Fächer Themengebiet Bildung Erläuterung

MINT ist eine Abkürzung für die Fachgebiete Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. In der Studierendenstatistik entsprechen die MINT-Fächer den Fächergruppen Ingenieurwissenschaften sowie Mathematik/Naturwissenschaften (einschließlich Informatik).

Mischeinrichtungen (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Mischeinrichtungen bieten neben Leistungen nach dem SGB XI auch Leistungen auf Grund anderer Rechtsgrundlagen an (beispielsweise Leistungen nach SGB V, betreutes Wohnen, Altenheim).

Mischkanalisation Themengebiet Umwelt Erläuterung

Kanalnetz, in dem Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam abgeleitet wird.

Mittelgeber (Stipendien) Themengebiet Bildung Erläuterung

Mittelgeber sind die privaten Mittelgeber, von denen die Hochschulen im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms Mittel eingeworben haben.

Mittlere Bevölkerung Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Die mittlere Bevölkerung ist die durchschnittliche Bevölkerungszahl für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Monat, Vierteljahr, Jahr), berechnet als arithmetisches Mittel aus Anfangs- und Endbestand oder aus dem Durchschnitt der mittleren monatlichen bzw. vierteljährlichen Bevölkerungszahlen. Verhältniszahlen je 1 000 Einwohner beziehen sich in diesem Bericht grundsätzlich auf die jeweilige mittlere Bevölkerung.

Mitunternehmer (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Mitunternehmer sind die Gesellschafter einer Personengesellschaft, die Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten.

Mitunternehmerrisiko bedeutet Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Betriebs, i. d. R. durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven einschließlich eines Geschäftswertes.

Mitunternehmerinitiative beinhaltet die Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen, d. h., die Möglichkeit zur Ausübung von Rechten, die über die eines bloßen Darlehensgebers hinausgehen.

Steuerliche Behandlung: Die Mitunternehmer unterliegen der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften als Mitunternehmer), und zwar mit ihren Gewinnanteilen und den Vergütungen, die aus Leistungsbeziehungen mit der Gesellschaft resultieren (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Modalalter Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Das relativ am häufigsten besetzte Altersjahr im Altersaufbau einer Bevölkerung.

Modellrechnung Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Vorausberechnung künftiger Entwicklungen aufgrund von Annahmen über die relevanten Tatbestände (z.B. bei der Bevölkerungsentwicklung die Geburtenrate, die Lebenserwartung und die Wanderungen), ohne dass den Annahmen Eintrittswahrscheinlichkeiten zugeordnet werden.

MOEL 8 Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Die Abkürzung MOEL 8 steht für die acht mittel- und osteuropäischen Länder, die am 1. Mai 2004 der Europäischen  Union  beigetreten  sind: Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Seit 2011 gilt für diese Staaten die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h., der deutsche Arbeitsmarkt ist für Arbeitskräfte aus diesen Ländern uneingeschränkt offen.

Mortalität Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Als Mortalität (Sterblichkeit) wird der demografische Prozess der Verringerung der Bevölkerung und der Veränderung ihrer Struktur durch Sterbefälle bezeichnet.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Nachstationäre Behandlungen (Krankenhaus) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Sie sollen den Behandlungserfolg eines stationären Aufenthaltes sichern und sind grundsätzlich auf sieben Behandlungstage innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ende des stationären Aufenthaltes begrenzt.

Nachtarbeit Themengebiet Arbeit Erläuterung

Nachtarbeit ist jede Arbeit, die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleistet wurde, gleichgültig, ob sie vorher begann, später endete oder ob Beginn oder Ende innerhalb der Zeitspanne von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr lag.

Natürlicher bzw. nicht natürlicher Tod (Todesursachen) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Als natürlicher Tod gilt der Tod aus innerer körperlicher Ursache, z. B. infolge von Krankheiten oder Lebensschwäche. Ausgeschlossen ist dabei schädliche Fremdeinwirkung oder Fremdverschulden durch andere Personen. Ein nicht natürlicher Tod liegt dann vor, wenn der Todesfall durch äußere Einwirkung herbeigeführt wurde. Hierzu zählen Unfälle, Selbsttötungen, Gewalteinwirkung durch Dritte, Komplikationen durch medizinische Maßnahmen sowie der Tod nach jahrelanger unfallbedingter Bettlägerigkeit.

Die Feststellung der Todesart erfolgt im Rahmen der ärztlichen Leichenschau und ist nicht zu verwechseln mit der Todesursache.

Natürlicher Saldo Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

siehe Bevölkerung

Nebenstrafen und Nebenfolgen Themengebiet Justiz Erläuterung

Nebenstrafen und Nebenfolgen können nach dem StGB in Verbindung mit Strafe verhängt werden. Von den verschiedenen möglichen Rechtsfolgen erfasst die Statistik im Einzelnen das Fahrverbot (§ 44 StGB), die Aberkennung von Bürgerrechten (§ 45 Abs. 2, 5 StGB), den Verfall eines durch die Straftat erlangten Vermögensvorteils (§ 73 StGB) sowie die Einziehung von Gegenständen, die durch die Tat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (§ 74 StGB).

Nettoausgaben (Reine Ausgaben) (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die reinen Ausgaben ergeben sich aus der Differenz zwischen den (Brutto-)Ausgaben und den Einnahmen.

Nettobedarf (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Der Nettobedarf ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobedarf und dem angerechneten Einkommen.

Nettoeinkommen Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Im Mikrozensus wird für jedes Haushaltsmitglied die Höhe des persönlichen Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Dazu müssen sich die Befragten in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen einstufen. Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft und mithelfenden Familienangehörigen wird das Nettoeinkommen nicht erfragt.

Nettostromerzeugung Themengebiet Energie Erläuterung

Die Nettostromerzeugung einer Erzeugungseinheit ist die um ihren Eigenverbrauch verminderte Bruttostromerzeugung.

Nettowärmeerzeugung Themengebiet Energie Erläuterung

Die Nettowärmeerzeugung ist die abgegebene und gemessene Wärme. Sie setzt sich zusammen aus der Enthalpie des Vorlaufes abzüglich der Enthalpien des Rücklaufes und des Zusatzwassers. Damit wird indirekt die über die Antriebsenergie der Wärme-Umwälzpumpen zugeführte Energie miterfasst.

Netzverluste (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Die Netzverluste sind eine rechnerische Größe, die sich aus der Addition von Wärmeerzeugung und -bezug  abzüglich des Wärmebetriebsverbrauch und der Wärmeabgabe ergibt.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge Themengebiet Bildung Erläuterung

Als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge werden solche Verträge gezählt, die im Berichtsjahr geschlossen und bis zum 31. Dezember nicht vorzeitig gelöst wurden. Es werden demnach die Fälle (neu abgeschlossene Ausbildungsverträge) und nicht die Personen gezählt. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse keine Teilmenge der Zahl der Auszubildenden am 31. Dezember des Berichtsjahres ist. In der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sind auch Anschlussverträge enthalten. Diese Anschlussverträge beziehen sich auf Personen, die bereits eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hatten und die Berufsausbildung in einem drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf fortführen, also keine „Ausbildungsanfänger/-innen “ sind.

Nicht-gemischte Einrichtungen (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Nicht-gemische Einrichtungen werden ausschließlich auf Grund des SGB XI tätig.

Nichtenergetische Verwendung Themengebiet Energie Erläuterung

Bei der nichtenergetischen Verwendung werden Energieträger als Rohstoff (z. B. Raffineriegas und Flüssiggas als Rohstoff chemischer Prozesse oder Koks als Reduktionsmittel bei der Roheisenerzeugung) eingesetzt. Ab dem Berichtsjahr 2006 wird die nichtenergetische Verwendung von Mineralölprodukten einbezogen. Ab 2009 wird die nichtenergetische Verwendung von Lösemittel und Methanol nicht mehr erfasst.

Nichtenergetische Verwertung Themengebiet Energie Erläuterung

Bei der nichtenergetischen Verwendung werden Energieträger als Rohstoff (z. B. Raffineriegas und Flüssiggas als Rohstoff chemischer Prozesse oder Koks als Reduktionsmittel bei der Roheisenerzeugung) eingesetzt.

Nichtenergetischer Verbrauch Themengebiet Energie Erläuterung

In der Bilanzzeile „Nichtenergetischer Verbrauch“ werden die Nichtenergieträger sowie der nicht energetisch genutzte Teil der Energieträger (z. B. Rohbenzin und Erdgas als Rohstoff chemischer Prozesse) zusammengefasst und gesondert verbucht. Dadurch wird erreicht, dass im Endenergieverbrauch nur der Verbrauch energetisch genutzter Energieträger ausgewiesen wird.

Nichtenergieträger Themengebiet Energie Erläuterung

Nichtenergieträger sind die bei der Umwandlung anfallenden Stoffe, bei deren Verwendung es nicht auf ihren Energiegehalt ankommt, sondern auf ihre stofflichen Eigenschaften (z. B. Bitumen für den Straßenbau, Schmierstoffe; diese Stoffe werden u.a. in der Spalte Andere Mineralölprodukte ausgewiesen). Als nichtenergetischer Verbrauch werden die Nichtenergieträger von der Darstellung des Endenergieverbrauchs ausgeschaltet.

Nichterwerbspersonen Themengebiet Haushalte und Familien | Arbeit Erläuterung

Personen, die keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen und somit weder erwerbstätig noch erwerbslos sind.

Rentner/-innen und Pensionäre /-innen sowie Personen, die sich in Bildung befinden, werden ebenfalls den Nichterwerbspersonen zugeordnet.

Nichterwerbspersonen (Gesundheit) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Nach der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation – ILO) stellen Nichterwerbspersonen  neben den Erwerbspersonen den Rest der Bevölkerung dar, sind also nicht erwerbstätig oder erwerbslos. Nichterwerbspersonen werden aber im Mikrozensus untergliedert in arbeitsuchende sowie nicht aktive Nichterwerbspersonen.

  • Arbeitsuchende Nichterwerbspersonen sind Personen, die eine Arbeit suchen, jedoch nicht innerhalb der letzten vier Wochen aktiv nach einer Arbeit gesucht haben, nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder die die Arbeitsuche erfolgreich abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst nach mehr als drei Monaten aufnehmen.
  • Nicht aktive Nichterwerbspersonen sind Personen, die keine Erwerbstätigkeit suchen, jünger als 15 Jahre oder 75 Jahre oder älter sind.

 

Nichterwerbstätige Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Erwerbslose und Nichterwerbspersonen. Als nicht erwerbstätig gelten im Mikrozensus alle Personen, die in der Berichtswoche keiner Erwerbstätigkeit nachgingen.

Nichtversetzte, Nichtversetztenquote Themengebiet Bildung Erläuterung

Nichtversetzte sind die Schüler/-innen, die zum Ende des Schuljahres das Klassenziel nicht erreicht haben. Die Nichtversetztenquote gibt den Anteil der Nichtversetzten an allen Schüler/-innen an. Zu unterscheiden sind Nichtversetzte von den sogenannten Wiederholern. Als Wiederholer gelten Schüler/-innen, die eine Klassenstufe wegen Nichtversetzung oder freiwillig zum wiederholten Mal durchlaufen.

Nichtwohngebäude Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Nach der Systematik der Bauwerke sind Nichtwohngebäude solche Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmt sind, d.h. Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient.

Die Nichtwohngebäude sind untergliedert in die Gebäudearten

  • Anstaltsgebäude
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Landwirtschaftliche Betriebsgebäude
  • Nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude
  • darunter: Fabrik- und Werkstattgebäude
  •        Handels- und Lagergebäude
  •        Hotels und Gaststätten
  • Sonstige Nichtwohngebäude.
Niederspannungssonderabnehmer Themengebiet Energie Erläuterung

Niederspannungssonderabnehmer sind Sonderabnehmer mit Lieferspannungen bis 1 kV.

Nutzenergie Themengebiet Energie Erläuterung

Nutzenergie ist die Energie, die nach der letzten Umwandlung von Endenergie dem Verbraucher für den jeweiligen Nutzzweck (z. B. Licht, Kraft, Wärme) zur Verfügung steht.

Nutzfahrzeug Themengebiet Verkehr Erläuterung

Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Personen, Gütern und/oder zum Ziehen von Anhängerfahrzeugen bestimmt ist. Personenkraftwagen und Krafträder sind ausgeschlossen.

Nutzfläche (Bautätigkeit) Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Unter der Nutzfläche versteht man die anrechenbaren Flächen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht Wohnzwecken dienen. Die Nutzfläche ist die Fläche, die sich ergibt, wenn von der Nutzfläche gem. DIN 277 die Wohnfläche abgezogen wird.

Nutzungsänderung (Bautätigkeit) Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Eine Änderung der Nutzungsart liegt vor, wenn sich der Schwerpunkt der Nutzung des Gebäudes (vom Wohn- zum Nichtwohnbau oder umgekehrt) ändert.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Oberflächenwasser Themengebiet Umwelt Erläuterung

Wasser natürlicher und künstlicher oberirdischer Gewässer wie Flüsse, Seen, Teiche, Talsperren. Sofern nicht getrennt ausgewiesen, beinhalten die Angaben auch Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser.

Obstanlagen Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Ertragsfähige und noch nicht ertragsfähige Anlagen mit Obstbäumen und -sträuchern  ohne  Unterkultur oder als  Hauptnutzung mit Unterkultur  auf  Äckern,  Wiesen  oder  Weiden. Nicht  dazu zählen Erdbeeren und Obstbäume bzw. -sträucher in Haus- und Nutzgärten.

Öffentlich-rechtliche Entsordungsträger (Umwelt) Themengebiet Umwelt Erläuterung

Hierzu gehören die kreisfreien Städte und Landkreise, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie entsorgen im Rahmen der Überlassungspflichten Abfälle aus ihrem Zuständigkeitsbereich. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen Abfallbilanzen erstellen. Sie können Dritte mit der Erfüllung der Aufgaben beauftragen. Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser Maßnahmen und Aktivitäten, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählt auch die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen.

Öffentliche geförderte Kindertagespflege (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die öffentlich geförderte Kindertagespflege beschreibt die zeitlich begrenzte Betreuung von Kindern in einem vom Jugendamt (finanziell) geförderten Tagespflegeverhältnis. Die Kindertagespflege ist als gleichwertige Form der Betreuung, gegenüber der Betreuung in einer Tageseinrichtung, anerkannt.

Öffentliche Schulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Diese sind Schulen, die vom Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft errichtet werden. Alle anderen Schulen sind Einrichtungen in freier Trägerschaft.

Öffentliche Träger (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Öffentliche Träger der Jungendhilfe sind Jugendämter, Landesjugendämter, die oberste Landesjugendbehörde oder Gemeinden ohne Jugendamt. Öffentliche Träger übernehmen Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung.

Öffentliche Träger (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Kommunale Träger sind kommunale Betriebe in privater Rechtsform (z. B. GmbH, Stiftung), kommunale Eigenbetriebe sowie Regiebetriebe der kommunalen Verwaltung.
Sonstiger öffentlicher Träger ist z. B. der Bund, ein Land, ein höherer Kommunalverband oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts.

Ohne direktes Beschäftigungsverhältnis im Krankenhaus tätiges Personal Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Hierbei handelt es sich um nicht beim Krankenhaus angestellte Ärzte/Ärztinnen, die z. B. im Personal-Leasing-Verfahren, als Honorarkräfte oder im Rahmen einer konzerninternen Personalgesellschaft im Krankenhaus eingesetzt werden. Gleiches gilt für im Krankenhaus tätige Beschäftigte im nichtärztlichen Bereich, die im Personal-Leasing-Verfahren eingesetzt werden. Entscheidend für die Erfassung dieses Personals ist, dass sich der Arbeitgeber zur Bewältigung seiner Aufgaben entsprechende Personalverstärkung in Form von Zeitarbeit o. Ä. hinzuholt. (z.B. Pflegekräfte, die als „Zeitarbeiter“ beim Krankenhaus tätig sind).

Ökologischer Betrieb Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Ein Betrieb, der nach den geltenden Richtlinien der „Verordnung (EG)  834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen" wirtschaftet.

Ökologischer Landbau Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Landbau mit weitgehendem Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, die auf chemisch-synthetischem  Weg  hergestellt  werden. Die Anforderungen an die ökologische  Erzeugung  und  Vermarktung  sind  seit  1992  auf europäischer  Ebene  geregelt,  aktuell  in der  Verordnung  (EG)  Nr.  834/2007  des  Rates  vom  28.  Juni  2007  über die  ökologische/biologische  Produktion  und  die  Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91. Nach der genannten EG-Verordnung kann auch für nur einen Produktionsbereich eines Betriebes die ökologische Bewirtschaftung eingeführt werden.

Ölfrüchte Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Winterraps, Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen, Sonnenblumen, Öllein (Leinsamen) und andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung wie z. B. Senf, Mohn, Sojabohnen. Sie werden unabhängig von ihrer Nutzung zur Öl-, Futter- oder Energiegewinnung erfasst.

Omnibusse Themengebiet Verkehr Erläuterung

Zu den Omnibussen zählen Kraftomnibusse die nicht an Schienen oder eine Fahrleitung gebunden sind und nach Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschl. Fahrer) geeignet und bestimmt sind.

Online-Maßnahmen (Weiterbildung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Online-Maßnahmen werden grundsätzlich über das Internet angeboten. Hier nachgewiesen sind alle durch das Land geförderten Veranstaltungen. Die staatliche Förderung setzt voraus, dass die angebotenen Online-Komponenten entweder Präsenzphasen enthalten und/oder die Lernleistung der Teilnehmer/-innen durch eine Prüfung oder ein Abschlussprojekt dokumentiert wird. Online-Maßnahmen werden in diesem Bericht getrennt von den „traditionellen“ Weiterbildungsformen in der Tabelle 11 nachgewiesen.

Operationen im Zusammenhang mit der Hauptdiagnose (Diagnose) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Diagnosestatistik: Das Operationsmerkmal weist lediglich nach, ob die Patientin oder der Patient während des Krankenhausaufenthaltes im Zusammenhang mit der Hauptdiagnose operiert wurde (Ja-Nein-Frage). Hierunter zählen nur die Eingriffe entsprechend Kapitel 5 des amtlichen Operationenschlüssels.
DRG-Statistik: Operationen und Prozeduren werden differenziert auf Ebene des 6-stelligen OPS-Codes erfasst. Hierzu zählen alle signifikanten operativen Eingriffe und medizinischen Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen werden. Dies schließt diagnostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren ein. Die Maßnahmen müssen nicht in direktem Zusammenhang mit der für den Krankenhausaufenthalt maßgeblichen Hauptdiagnosen durchgeführt stehen.

Operationen und Prozeduren (Diagnose) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Es handelt sich hierbei um alle signifikanten operativen Eingriffe und medizinischen Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen werden und im amtlichen Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) abbildbar sind. Sie sind gemäß den Deutschen Kodierrichtlinen zu kodieren. Eingeschlossen sind diag¬nostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren wie diagnostische Maßnahmen, bildgebende Diagnostik, Operationen, Medikamentengabe, nicht-operative therapeutische sowie ergänzende Maßnahmen. Die Definition einer signifikanten Prozedur bedeutet, dass sie entweder chirurgischer Natur ist, ein Eingriffs- oder Anästhesierisiko birgt oder Spezialeinrichtungen bzw. Geräte oder eine spezielle Ausbildung erfordert. Es werden maximal vierstellige Kodes veröffentlicht. Maßgeblich ist die im Berichtsjahr gültige amtliche Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels.

OPS (amtlicher Operationen- und Prozedurenschlüssel) (Diagnose) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Mit diesem werden Operationen und andere medizinische Prozeduren in der stationären Versorgung und im Bereich ambulantes Operieren verschlüsselt. Er bildet die offizielle Prozedurenklassifikation für Leistungsnachweise und  abrechnungen der deutschen Krankenhäuser. Die Klassifikation wird seit 1993 vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) nach den §§ 295 und 301 SGB V im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegeben und bereitgestellt.

Organisatorische Zuordnung (Hochschule) Themengebiet Bildung Erläuterung

Erfasst werden jeweils die kleinsten, an der Hochschule bestehenden organisatorischen Einheiten, denen das Personal zugeordnet ist. Dies können – je nach den örtlichen Gegebenheiten – sein:

 

  • Lehrstühle, Seminare, Institute
  • Fachbereiche, Abteilungen
  • Einrichtungen, die mehreren Lehrstühlen, Seminaren, Instituten dienen (z.B. gemeinsame Verwaltungen, Bibliotheken)
  • zentrale Einrichtungen (z.B. Hochschulverwaltung, Hochschulbibliothek, zentrale Rechenanlage, Sozialeinrichtungen).

Die organisatorische Einheit wird definiert durch die Angaben zur

 

  • Kategorie der organisatorischen Einheit (z.B. Institut, Abteilung, Lehrstuhl, Klinik) und zum
  • Lehr- und Forschungsbereich.

 

Organschaft (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Ein körperschaftsteuerliches Organverhältnis (Organschaft) liegt nach § 14 KStG vor, wenn eine Organgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) eingegliedert ist und ein Gewinnabführungsvertrag für mindestens fünf Jahre und die finanzielle Eingliederung vorliegen.

Organträger kann das gewerbliche Unternehmen einer natürlichen Person, Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft sein. Organgesellschaft kann nur eine Kapitalgesellschaft sein.

Organträger und eingegliederte Organgesellschaften bilden in der Körperschaftsteuer analog der Regelung im Gewerbesteuergesetz eine Organschaft und werden als ein Steuerpflichtiger zusammen veranlagt, wobei auch die Organgesellschaften eigene Erklärungen abgeben.

Ort der Betreuung bei Tagespflege (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

In der Tagespflege wird der (überwiegende) Ort der Betreuung erfragt. Eine Betreuung kann in der Wohnung der Tagespflegeperson, der Wohnung des Kindes/der Kinder oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Dabei berücksichtigt die Erhebung, dass eine Tagespflegeperson an unterschiedlichen Betreuungsorten die Betreuung verschiedener Kinder durchführen kann.

Ottokraftstoffe Themengebiet Energie Erläuterung

Motorenbenzin, Flugbenzin sowie leichter Flugturbinenkraftstoff werden zusammengefasst als Ottokraftstoffe ausgewiesen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Pädagogische Fachkräfte Themengebiet Bildung Erläuterung

Zur Unterstützung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrkräfte können pädagogische Fachkräfte beschäftigt werden. Dies ist in der Regel an Förderschulen der Fall.

Patientinnen und Patienten (Gesundheit) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Sind alle vollstationären Behandlungsfälle. Muss sich eine Patientin oder ein Patient innerhalb eines Jahres mehrfach ggf. auch mit der gleichen Diagnose einer stationären Behandlung unterziehen, wird dies jeweils als eigenständiger Fall gezählt.

Pendelnde Themengebiet Arbeit Erläuterung

Einpendelnde sind Beschäftigte bzw. Erwerbstätige, die nicht am Arbeitsort wohnen. Die Einpendelquote bezeichnet den Anteil der Einpendelnden an allen Beschäftigten bzw. Erwerbstätigen am Arbeitsort. Auspendelnde sind Beschäftigte bzw. Erwerbstätige, die nicht am Wohnort arbeiten. Die Auspendelquote bezeichnet den Anteil der Auspendelnden an allen Beschäftigten bzw. Erwerbstätigen am Wohnort.

Pensionen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.

Personal (Hochschule) Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Erhebung umfasst das gesamte am Erhebungsstichtag (1. Dezember) an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätige Personal, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht. In den Angaben sind die studentischen wissenschaftlichen Hilfskräfte nicht enthalten, da nicht an allen Hochschulen hinreichend differenzierte Daten über diesen Personenkreis vorliegen.


Es wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sowie dem nichtwissenschaftlichen (Verwaltungs-, technischen und sonstigen) Personal unterschieden.


Eine zusätzliche Differenzierung nach den Aufgaben in der Hochschule führt zu einer Gliederung des Personals in vier Hauptgruppen:

 

  • hauptberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches Personal
  • nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches Personal
  • hauptberuflich tätiges nichtwissenschaftliches Personal
  • nebenberuflich tätiges nichtwissenschaftliches Personal.


Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal wird durch die Regelungen im Hochschulrahmengesetz sowie im Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz bestimmt. Es ist folgenden Gruppen zugeordnet:

 

  • Professor/-innen
  • Dozent/-innen und Assistent/-innen (auslaufend)
  • wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/-innen
  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben.


Die Professor/-innen (einschließlich Juniorprofessor/-innen) nehmen die ihrer Hochschule jeweils obliegenden Auf-gaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung und Lehre in ihren Fächern nach näherer Ausgestaltung ihres Dienstverhältnisses selbständig wahr.


Als Dozent/-innen und Assistent/-innen werden in der Bundesstatistik Hochschullehrer/-innen (außer den Professor/-innen) und Nachwuchskräfte für die Laufbahn des Hochschullehrers zusammengefasst.


Mit In-Kraft-Treten des Hochschulgesetzes von Rheinland-Pfalz vom 1.9.2003 ist eine Neubegründung von Dienstverhältnissen dieser Personalgruppe nicht mehr zulässig, bestehende Dienstverhältnisse verbleiben bis zum Auslaufen des Vertrages.


Zur Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen gehören:

 

  • Akademische Räte/-innen, Oberräte/-innen und Direktor/-innen wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/-innen im Angestelltenverhältnis
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen sind Beamte/-innen oder Arbeitnehmer/-innen, denen wissenschaftliche Dienstleistungen obliegen. Sie sind den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten zugeordnet.


Zu der Gruppe Lehrkräfte für besondere Aufgaben gehören:

 

  • Studienräte/-innen und Studiendirektor/-innen im Hochschuldienst
  • Lehrer/-innen und Fachlehrer/-innen im Hochschuldienst
  • Lektor/-innen
  • sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben.


Soweit überwiegend eine Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse erforderlich ist, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für Professor/-innen erfordert, kann dies hauptberuflich tätigen Lehrkräften für besondere Aufgaben übertragen werden.


Das nebenberuflich/nebenamtlich tätige wissenschaftliche und künstlerische Hochschulpersonal ist in der Regel mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen tariflichen oder gesetzlichen Wochenarbeitszeit an der Hochschule beschäftigt.


Es gliedert sich nach:

 

  • Gastprofessor/-innen, Emeriti
  • Lehrbeauftragte (einschl. Honorarprofessor/-innen, Privatdozent/-innen, außerplanmäßige Professor/-innen)
  • wissenschaftliche (oder künstlerische) Hilfskräfte (einschl. Tutor/-innen); jedoch ohne studentische Hilfskräfte
  • studentische wissenschaftliche Hilfskräfte (sie gehören nach Landesrecht zum Hochschulpersonal und sind zu erfassen, wenn ihre Tätigkeit vertraglich mit der Hochschule geregelt ist; in den Angaben des statistischen Be-richts sind sie jedoch nicht enthalten, da nicht an allen Hochschulen hinreichend differenzierte Daten über diesen Personenkreis vorliegen).


Das haupt- und nebenberufliche nichtwissenschaftliche Personal wird entsprechend dem Schlüssel der Amts- und Dienstbezeichnungen erhoben. Zu dieser Personengruppe zählen Beschäftigte der Zentral- und Fachbereichsverwaltungen und Bibliotheken, der technischen Bereiche, Pflegepersonal an den Hochschulkliniken, Auszubildende usw. Das „technische Personal“ umfasst auch den Datenverarbeitungsdienst.

Personal (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Personen, die in der Einrichtung am Stichtag in einem haupt- oder nebenberuflichen Arbeitsverhältnis tätig sind (ein­schließlich befristete Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen). Ehrenamtlich tätige Personen werden nicht erfasst.

Personal (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Zum Personalbestand einer Pflegeeinrichtung gehören alle, die dort beschäftigt sind, die also in einem Arbeitsverhältnis zur Pflegeeinrichtung und teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen. Bei gemischten und mehrgliedrigen Einrichtungen werden nur Beschäftigte gezählt, die auch für den Pflegedienst oder das Pflegeheim arbeiten. Die Beschäftigten werden nach dem Beschäftigungsverhältnis und dem Beschäftigungsumfang erhoben.

Personalaufwand (Dienstleistungen) Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Der Personalaufwand ergibt sich aus der Summe der Bruttoentgelte ohne Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und den Sozialaufwendungen des Arbeitgebers.

Personalbelastungszahl (Krankenhaus) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Gibt bezogen auf die Fallzahl an, wie viele Behandlungsfälle eine Vollkraft im Jahresdurchschnitt zu betreuen hat. Die so ermittelte Personalbelastungszahl bezieht sich nur auf die vollstationären Leistungen. Das ambulante und teilstationäre Leistungsgeschehen bleibt ebenso unberücksichtigt wie die über die tarifliche Arbeitszeit hinaus erbrachte Arbeitsleistung.

Personalnebenkosten Themengebiet Verdienste Erläuterung

Arbeitskosten abzüglich des Entgelts für die geleistete Arbeitszeit

Personengemeinschaft (Sozialhilfe und soziale Grundsicherung) Themengebiet Soziales Erläuterung

Zur Personengemeinschaft gehören solche Haushaltsangehörige, die in die gemeinsame Berechnung des Anspruchs auf die Hilfe zum Lebensunterhalt mit einbezogen werden.


Konkret gehören zur Personengemeinschaft

  • nicht getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner und die im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kinder (§ 19 Absatz 1 Satz 1 SGB XII), sowie
  • Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben und ihre im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kinder (§ 20 SGB XII).

 

Personengesellschaft (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles zusammenschließen und Einlagen erbringen. Eine Personengesellschaft besitzt nur eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit.

Ein wesentliches Merkmal von Personengesellschaften ist die persönliche Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen (Ausnahme der Kommanditist der Kommanditgesellschaft). Wegen der Übernahme eines Anteils am Unternehmensrisiko und der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Gesellschaft werden die Gesellschafter einer Personengesellschaft steuerlich als Mitunternehmer (s. o.) bezeichnet.

Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt auf Ebene der Personengesellschaft (s. a. einheitliche und gesonderte Feststellung). Die Steuer wird aber nicht bei der Gesellschaft, sondern bei den Gesellschaftern erhoben.

Sofern der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG ermittelt wird, werden nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit einem pauschalen Steuersatz besteuert, der der Besteuerung einer Kapitalgesellschaft entspricht. Nach Entnahme dieser Gewinnanteile erfolgt die Nachversteuerung gleichfalls mit einem pauschalierten Satz.

Zu den möglichen Rechtsformen s.o..
 

Personenkraftwagen (M1) Themengebiet Verkehr Erläuterung

Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Personenkraftwagen und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:

Personenkraftwagen

  • Limousine
  • Schräghecklimousine
  • Kombilimousine
  • Coupe
  • Cabrio-Limousine
  • Mehrzweckfahrzeug
  • Pkw-Pick-up


Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

  • Wohnmobil
  • Kranken- und Notarzteinsatzfahrzeug
  • Leichenwagen
  • Beschussgeschütztes Fahrzeug
  • Sonstige
  • Rollstuhlgerecht
Pflegebedürftige Themengebiet Soziales Erläuterung

Erfasst werden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftige/r ist die Entscheidung der Pflegekasse bzw. des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegegraden 1 bis 5. Somit werden Personen, die zwar auf pflegerische Hilfe angewiesen sind, jedoch nicht die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit gemäß dem Gesetz erfüllen, nicht berücksichtigt.


Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15 SGB XI) der Hilfe bedürfen (§ 14 Absatz 1 SGB XI).


Im Sinne dieser Legaldefinition wurden die in den Jahren 2013 und 2015 erfassten Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nicht zu den Pflegebedürftigen gerechnet.

Pflegebedürftige allein durch Angehörige versorgt Themengebiet Soziales Erläuterung

Hier werden die Pflegebedürftigen zugeordnet, die Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen nach § 37 Absatz 1 SGB XI erhalten. Nicht berücksichtigt werden hier Pflegebedürftige, denen bei Bezug von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege zusätzlich parallel hälftiges Pflegegeld nach § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB XI gewährt wird.

Pflegebedürftige in Heimen versorgt Themengebiet Soziales Erläuterung

Hier werden die Pflegebedürftigen zugeordnet, die vollstationäre (Dauer-/Kurzzeitpflege) oder teilstationäre Pflege
(Tages-/Nachtpflege) durch die nach SGB XI zugelassenen Pflegeheime erhalten. Im stationären Bereich werden auch die Pflegebedürftigen in die Erhebung einbezogen, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt direkt in die Pflegeeinrichtung aufgenommen wurden und Leistungen nach dem SGB XI erhalten, für die jedoch noch keine Zuordnung zu einem bestimmten Pflegegrad vorliegt. Da in diesen Fällen die Zuordnung eines Pflegegrades oftmals erst rückwirkend mit einem Zeitverzug von bis zu sechs Monaten erfolgt, ist dieser Personenkreis bereits zum Erhebungsstichtag mit zu berücksichtigen. Bei der teilstationären Pflege werden die versorgten Pflegebedürftigen erfasst, mit denen am 15. Dezember ein Vertrag besteht.


Nicht erfasst werden im vollstationären Bereich die Empfänger/-innen von Pflegeleistungen der Hilfe für behinderte Menschen nach § 43a SGB XI.

Pflegebedürftige zusammen mit/durch ambulante Pflegedienste versorgt Themengebiet Soziales Erläuterung

Hier werden die Pflegebedürftigen erfasst, die von einem nach SGB XI zugelassenen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen (einschließlich Kombinationsleistungen oder häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson) erhalten. In der Regel erfolgt hierbei auch zusätzliche Pflege durch Angehörige.

Pflegeerlaubnis (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Pflegeerlaubnis oder auch Erlaubnis zur Kindertagespflege ist eine Bescheinigung, die Kindertagespflegepersonen wie Tagesmütter und Tagesväter vom örtlichen Jugendamt ausgehändigt bekommen. Sie ist maximal fünf Jahre lang gültig; danach ist eine Qualitätsüberprüfung notwendig. Eine Pflegeerlaubnis berechtigt zur Betreuung von maximal fünf Kindern. Das Jugendamt kann die erlaubte Anzahl an betreuten Kindern einschränken oder bei entsprechender pädagogischer Ausbildung je nach Landesrecht anheben. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist in § 43 des 8. Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfegesetz) geregelt.

Pflegegeld Themengebiet Soziales Erläuterung

Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das Pflegegeld für pflegebedürftige Leistungsempfänger nach SGB XI ist – wie bei den Aufwendungen für alle übrigen pflegebedürftigen Leistungsempfänger gemäß SGB XI – nach den fünf Pflegegraden gestaffelt.

Pflegegeldempfänger/-innen Themengebiet Soziales Erläuterung

Diese werden entweder nur von Angehörigen oder von anderen Personen nach § 37 SGB XI oder zusätzlich von ambulanten Pflegeeinrichtungen in Form von Kombinationsleistungen nach § 38 SGB XI versorgt.


Die Empfänger von Pflegegeldleistungen (Pflegegeldempfänger) werden nach dem Wohnort des Empfängers erfasst, unabhängig vom Sitz der Leistungsträger (Pflegekassen oder privates Versicherungsunternehmen), der innerhalb oder auch außerhalb von Rheinland-Pfalz liegen kann.

Pflegegrade Themengebiet Soziales Erläuterung

Im Zuge der Pflegereform wurden die bisherigen Pflegestufen in fünf neue Pflegegrade umgewandelt. Diese Überleitung ist in § 140 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) verankert. Seit Januar 2017 werden Pflegebedürftige je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in die fünf Grade eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.


Für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XI sind pflegebedürftige Personen wie folgt zugeordnet:

  • Pflegegrad 1 = Personen mit geringer Beeinträchtigung der Selbständigkeit.

  • Pflegegrad 2 = Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbständigkeit, die zuvor in der „Pflegestufe 0“ mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe1 eingestuft wurden.

  • Pflegegrad 3 = Personen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbständigkeit, die zuvor in der Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 2 eingestuft wurden.

  • Pflegegrad 4 = Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit, die zuvor in der Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 eingestuft wurden.

  • Pflegegrad 5 = schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, die zuvor in der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und/oder Härtefall eingestuft wurden.


Pflegeheime Themengebiet Soziales Erläuterung

Statistisch erfasst werden die Pflegeheime, die

  • durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach § 73 Absatz 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten,

  • die selbständig wirtschaften,

  • in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegekraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) und/oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können,

 

PISA Themengebiet Bildung Erläuterung

PISA steht für "Programme for International Student Assessment" und ist Teil des Indikatorenprogramms Ines ("Indicators of Eduational Systems") der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Die PISA-Studien sind internationale Schulleistungsuntersuchungen, die seit dem Jahr 2000 in dreijährigem Turnus durchgeführt werden und die zum Ziel haben, alltags- und berufsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten in der Regel 15-jähriger Schüler zu messen.

Planungsregion (Landesplanerische Region, Raumordnungsregion) Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Das Land Rheinland-Pfalz ist planungsrechtlich gemäß § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) in die Regionen Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe und Westpfalz sowie den rheinland-pfälzischen Teil des Verbands Region Rhein-Neckar (vormals Rheinpfalz) eingeteilt.

Die Region Mittelrhein-Westerwald umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenz sowie der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis.

Die Region Trier umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Trier sowie der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und Trier-Saarburg.

Die Region Rheinhessen-Nahe umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Mainz und Worms sowie der Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mainz-Bingen.

Die Region Westpfalz umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken sowie der Landkreise Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Kusel und Südwestpfalz.

Der rheinland-pfälzische Teil des Verbands Region Rhein-Neckar (vormals Rheinpfalz) umfasst die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße. Die Regionalplanung für diesen Bereich bestimmt sich nach dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet vom 26. Juli 2005.

Preisindizes Themengebiet Preise Erläuterung

Die Preisstatistik veröffentlicht Ergebnisse von zeitlichen und räumlichen Preisvergleichen in Form von Indizes. Indizes messen relative Unterschiede. Sie normieren Zahlen, indem ein Bezugswert auf 100 gesetzt wird. Zeitliche Preisindizes zeigen, wie sich die Preise gegenüber dem Basisjahr geändert haben. Liegt beispielsweise der Verbraucherpreisindex in einem Monat bei 120, sind die Preise in diesem Monat 20 Prozent höher als im Durchschnitt des Basisjahres. Räumliche Preisindizes geben die Relation des Preisniveaus einer Region zu einer Vergleichsregion an.

Primäreinkommen Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Das Primäreinkommen ist das Einkommen, das gebietsansässige Einheiten aufgrund ihrer unmittelbaren Teilnahme am Produktionsprozess erhalten, sowie das Einkommen, das der Eigentümer eines Vermögenswerts oder eines nicht produzierten Sachvermögensgegenstands als Gegenleistung dafür erhält, dass er diese einer anderen institutionellen Einheit zur Verfügung stellt. Es entspricht dem Bruttonationaleinkommen ohne die Abschreibungen (= Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen) bzw. dem Volkseinkommen zuzüglich dem Saldo aus Produktions- und Importabgaben und Subventionen.

Primäreinkommen der privaten Haushalte Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören das empfangene Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen.

Primärenergie Themengebiet Energie Erläuterung

Primärenergie umfasst alle Energiearten, die in der Natur vorkommen und durch die verfügbaren Technologien als Energiequellen genutzt werden können.

Primärenergiebilanz Themengebiet Energie Erläuterung

Die Primärenergiebilanz ist eine Bilanz der Energiedarbietung der ersten Stufe. Sie setzt sich zusammen aus der Gewinnung von Primärenergieträgern im Land, den Bezügen und Lieferungen über die Landesgrenzen sowie Bestandsveränderungen.

Primärenergieträger Themengebiet Energie Erläuterung

Hierbei handelt es sich um Energieträger, die keiner Umwandlung unterworfen werden. Dies sind Stein- und Braunkohlen (roh), Erdöl, Erdgas und Erdölgas, sowie die erneuerbaren Energieträger. Des Weiteren werden die Kernenergie, die Abfälle sowie die Anderen Energieträger als Primärenergieträger behandelt.

Primärenergieverbrauch Themengebiet Energie Erläuterung

Der Primärenergieverbrauch ergibt sich in der Energiebilanz entstehungsseitig als Summe der Gewinnung im Inland, den Bestandsveränderungen sowie dem Saldo aus Bezügen und Lieferungen.

Private Konsumausgaben Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

In den privaten Konsumausgaben sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck zusammengefasst. Als Konsumausgaben der privaten Haushalte werden die Waren- und Dienstleistungskäufe der inländischen privaten Haushalte für Konsumzwecke bezeichnet. Neben den tatsächlichen Käufen, zu denen unter anderem Entgelte für häusliche Dienste gehören, sind auch bestimmte unterstellte Käufe enthalten, wie z. B. der Eigenkonsum der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Wert der Nutzung von Eigentümerwohnungen sowie Naturalentgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bestehen aus deren Eigenverbrauch. Dazu zählen der Wert der von diesen Organisationen produzierten Güter (ohne selbsterstellte Anlagen und Verkäufe) sowie Ausgaben für Güter, die ohne jegliche Umwandlung als soziale Sachleistungen den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.

Private Schulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Diese sind Schulen in nicht öffentlicher Trägerschaft. Mit dieser Zuordnung wird keine Aussage über die Form des Zugangs getroffen, da auch Privatschulen grundsätzlich allen offen stehen.

Private Träger (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Private Träger sind Einrichtungen, die von privat-gewerblichen Trägern unterhalten werden.

Privatquartiere Themengebiet Tourismus Erläuterung

Kleinbeherbergungsstätten mit weniger als zehn Betten, die für jedermann zugänglich sind und in denen Gäste zum vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden (auch als Bestandteil der Wohnung einer Privatvermieterin bzw. eines Privatvermieters).

Pro-Kopf-Verschuldung der kommunalen Haushalte Themengebiet Finanzen Erläuterung

Für die Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung werden die Schulden der kommunalen Haushalte zum 31.12. des Jahres zur Bevölkerung am 30.06. des Jahres in Bezug gesetzt.

Produktion Themengebiet Industrie Erläuterung

Produktion  bezeichnet, die im Inland im Berichtszeitraum fertig gestellten zum Absatz und zur Weiterverarbeitung bestimmten Erzeugnisse.

Produktionswert Themengebiet Industrie Erläuterung

Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises ab Werk berechnet (Verkaufswert). Der Verkaufswert enthält auch die Kosten der Verpackung, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt wird.

Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Die Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs einschließlich Garten- und Weinbau, ohne Forstwirtschaft und Fischerei (Produktionswert) umfasst die Verkäufe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen an andere Wirtschaftsbereiche sowie andere  andwirtschaftliche  Einheiten,  den  Eigenverbrauch,  die  Vorratsveränderungen  bei pflanzlichen und tierischen Produkten, die selbst erstellten Anlagen (Vieh), die Dienstleistungen auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe (Neuanpflanzungen  von Dauerkulturen), den innerbetrieblichen Verbrauch an selbst erzeugten Futtermitteln (Futtergetreide, Silage, Heu) sowie die landwirtschaftlichen Lohnarbeiten (die  auch von gewerblichen Lohnunternehmen durchgeführt werden können) und  die nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten (z. B. Ferien auf dem Bauernhof).

Produktivität Themengebiet Konjunktur Erläuterung

Die Produktivität ist die Maßzahl, welche die Produktionsausbringung ins Verhältnis zu den Einsatzmengen der Produktionsfaktoren setzt. Sie ist also ein Indikator für die Ergiebigkeit ökonomischer Aktivitäten und kann für einzelne Betriebe, für Branchen oder für eine ganze Volkswirtschaft berechnet werden.

Produzierendes Gewerbe Themengebiet Industrie Erläuterung

Das produzierende Gewerbe umfasst den Bergbau, die Gewinnung von Steinen und Erden, das verarbeitende Gewerbe, die Energie- und Wasserversorgung sowie das Baugewerbe.

Prüfungsgruppen (Hochschulen) Themengebiet Bildung Erläuterung

Prüfungsgruppen sind Zusammenfassungen von Abschlussprüfungen zu einer größeren Einheit.

Prüfungsjahr (Hochschulen) Themengebiet Bildung Erläuterung

Daten über Prüfungen werden in jedem Semester erhoben. Für die Darstellung der Ergebnisse werden das Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester zusammengefasst z. B. Prüfungsjahr 2014 = Wintersemester 2013/14 und Sommersemester 2014.

Psychiatrisches Krankenhaus Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Krankenhäuser die ausschließlich über psychiatrische oder psychotherapeutische Fachabteilungen oder psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische Fachabteilungen verfügen. Seit 2012 zählen zu den psychiatrischen Krankenhäusern zusätzlich Kliniken, die neben den psychiatrischen oder psychotherapeutischen Fachbereichen auch eine Abteilung für Geriatrie vorhalten.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Quellwasser Themengebiet Umwelt Erläuterung

An einem bestimmten Ort auf natürliche Weise oder mittels künstlicher Fassung austretendes Grundwasser.

Quereinstieg (Hochschulen) Themengebiet Bildung Erläuterung

Seit dem Jahr 2003 besteht für Bewerberinnen/Bewerber mit Hochschulabschluss (Universität) ohne Lehramtsausbildung auch die Möglichkeit, für ein entsprechendes Lehramt für bestimmte Fächer bzw. Fachkombinationen als Quereinsteigerin/Quereinsteiger eingestellt zu werden. Während des Vorbereitungsdienstes werden sie als Beamte auf Widerruf eingestellt. Der Vorbereitungsdienst dauert bis zu 24 Monaten. Am Ende des Vorbereitungsdienstes legen die Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger das Zweite Staatsexamen für das jeweilige Lehramt ab. In den nachfolgenden Ergebnistabellen werden sie zusammen mit den „regulären Lehramtsanwärtern“ unter Personen bzw. Abschlussprüfungen von Personen im „Vorbereitungsdienst“ ausgewiesen.

Quotensummenverfahren Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Studienanfängerquote wird wie die Studienberechtigtenquote und die Absolventenquote im Quotensummenverfahren errechnet. Hierfür wird zunächst für jeden einzelnen Altersjahrgang der Bevölkerung der Anteil der Studienanfänger/-innen berechnet. Diese Anteile werden anschließend addiert und ergeben so die Studienanfängerquote für die Gesamtbevölkerung.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Rauchgewohnheiten (Gesundheit) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Unter regelmäßigem Rauchen wird tägliches Rauchen verstanden, auch wenn es sich um geringe Tabakmengen handelt. Als starker Raucher wird entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation ein Raucher mit einem täglichen Zigarettenkonsum von mehr als 20 Stück bezeichnet.

Als Alter bei Rauchbeginn ist das Alter angegeben, in dem erstmals mit regelmäßigem Rauchen angefangen wurde. Die Anzahl der täglich gerauchten Zigaretten wurde in den Klassen unter 5, 5 bis 20, 21 bis 40 und 41 und mehr erfragt. Aus diesen Ergebnissen wurde auch die tagesdurchschnittliche Zahl der gerauchten Zigaretten geschätzt. Bei der Ermittlung dieser Werte wurde aufgrund des Fehlers genauer Angaben unterstellt, dass die exakte Zahl der gerauchten Zigaretten innerhalb der Grenzen der angegebenen Größenklasse gleich verteilt ist und dass die offene obere Klasse bei einem Wert von 60 geschlossen wird.

Bei der Frage „Was rauchen bzw. rauchten Sie überwiegend“ war, falls mehrere Tabakarten geraucht wurden, die überwiegende Art anzugeben.

Als frühere Raucher sind nur Personen ausgewiesen, die heute nicht mehr rauchen.

Raufutter Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Hektarertrag bzw. Erntemenge (auf Trockenmasse umgerechneter Grünmasseertrag) von Wiesen, Mähweiden, Grasanbau auf dem Ackerland, Klee, Kleegras und Klee-Luzerne-Gemisch sowie Luzerne.

Raum Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Die Zahl  der Räume einer Wohnung umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und alle anderen separaten Räume (z.B. bewohnbare Keller-  und  Bodenräume)  von mindestens sechs Quadratmetern Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig  von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische zählt als ein Raum. Wohnungen, in denen es keine bauliche Trennung der einzelnen Wohnbereiche gibt (z.B. „Loftwohnungen“),  bestehen somit aus nur einem Raum.

Rauminhalt Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Der Rauminhalt ist das von den äußeren Begrenzungsflächen eines Gebäudes eingeschlossenen Volumen (Bruttorauminhalt); d.h. das Produkt aus der überbauten Fläche und der anzusetzenden Höhe; es umfasst auch den Rauminhalt der Konstruktion (DIN 277 Teil1).

Reallohnindex Themengebiet Verdienste Erläuterung

Quotient aus dem Index der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen (für Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte) und dem Verbraucherpreisindex. Der Verbraucherpreisindex wird monatlich, der Index der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen vierteljährlich berechnet. Um ebenfalls Quartalsdurchschnitte für den Verbraucherpreisindex zu erhalten, wird zunächst das arithmetische Mittel des Verbraucherpreisindex für die drei Monate eines jeweiligen Quartals berechnet.

Realschulen Themengebiet Bildung Erläuterung

Sie vermitteln in den Klassenstufen 5 bis 10 Kenntnisse, die sowohl den Übergang in eine berufsbezogene Ausbildung als auch, nach besonders erfolgreichem Besuch dieser Schulart, den Übergang in studienbezogene Bildungsgänge weiterführender Schulen ermöglichen. Realschulen führen zum qualifizierten Sekundarabschluss I. Im Zuge der Schulstrukturreform wurden die Realschulen seit dem Schuljahr 2009/10 schrittweise in die neuen Realschulen plus überführt. Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es keine eigenständigen öffentlichen Realschulen mehr.

Realschulen plus Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Realschulen plus wurden zum Schuljahr 2009/10 eingeführt. Sie führten die Bildungsgänge der Haupt- und der Realschulen zusammen und umfassen die Klassenstufen 5 bis 10. Die Realschulen plus gibt es in der kooperativen und in der integrativen Form. In der kooperativen Form werden die Schülerinnen und Schüler nach der gemeinsamen Orientierungsstufe in abschlussbezogene Klassen zur Erlangung der Berufsreife bzw. des qualifizierten Sekundarabschluss I eingeteilt. Je nach Leistungsentwicklung und Lernverhalten kann ein Wechsel zwischen den Bildungsgängen erfolgen. In der integrativen Form bleiben die Schülerinnen und Schüler auch nach der Orientierungsstufe zusammen im Klassenverband. Lediglich in einzelnen Fächern wird entsprechend der Leistungsfähigkeit und Neigung differenziert. An beiden Formen der Realschulen plus kann nach Abschluss der 9. Klassenstufe die Berufsreife und nach Abschluss der 10. Klassenstufe der qualifizierte Sekundarabschluss I erlangt werden. Die Realschulen plus können organisatorisch mit Fachoberschulen verbunden werden. Diese führen in einem zweijährigen Vollzeitunterricht unter Einschluss eines Praktikums zur Fachhochschulreife.

Realsteueraufbringungskraft der Gemeinden Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer) sind für die einzelnen Gemeinden nicht vergleichbar, da den Gemeinden gemäß Art. 106 Abs. 6 Satz 2 Grundgesetz das Recht eingeräumt ist, die Hebesätze der Realsteuern im Rahmen der Gesetze selbst festzulegen. Aus dem Realsteuer-Istaufkommen einer Gemeinde lässt sich daher keine aussagefähige Information über ihre Steuerkraft ableiten.

Um vergleichbare Werte zu erhalten, wird die Realsteueraufbringungskraft berechnet, die angibt, wie hoch das Realsteuer-Istaufkommen in den einzelnen Gemeinden gewesen wäre, wenn sie alle bei jeder der einzelnen Realsteuern den gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatz angewandt hätten.

 

Realsteuern Themengebiet Finanzen Erläuterung

Realsteuern sind nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

Die Grundsteuer umfasst die Grundsteuer A (Steuer auf agrarisch genutzte Grundstücke) und die Grundsteuer B (Steuer auf baulich genutzte Grundstücke). Die Gewerbesteuer ist die Steuer auf die Ertragskraft der Unternehmen.

 

Rebfläche Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Bestockte und nicht bestockte Rebfläche unabhängig von der Verwendung (Kelter- bzw. Tafeltrauben).

Regelaltersgrenze Themengebiet Soziales Erläuterung

Altersgrenze nach § 7a SGB II bzw. § 41 Absatz 2 SGB XII. Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 sukzessive von bisher 65 auf 67 Jahre angehoben.

Regelbedarf/Regelbedarfsstufen (Sozialhilfe und soziale Grundsicherung) Themengebiet Soziales Erläuterung

Der Regelbedarf nach § 27a SGB XII richtet sich nach folgenden Regelbedarfsstufen (Anlage zu § 28 SGB XII):

  • Regelbedarfsstufe 1 für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung, jedoch nicht mit einem Ehegatten oder Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammen lebt

  • Regelbedarfsstufe 2 für jede erwachsene Person, wenn sie in einer Wohnung mit einem Ehegatten oder Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammen lebt

  • Regelbedarfsstufe 3 für eine erwachsene Person deren notwendiger Lebensunterhalt sich nach § 27b SGB XII bestimmt (Unterbringung in einer stationären Einrichtung)

  • Regelbedarfsstufe 4 für eine Jugendliche oder einen Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Regelbedarfsstufe 5 für ein Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

  • Regelbedarfsstufe 6 für ein Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.



Regelbedarfsstufe (Stellung zum Haushaltsvorstand) (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Insgesamt sechs Regelbedarfsstufen geben Informationen über die Stellung einer Person im Haushalt (Alleinstehende, Partner, weitere Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche).


Die Regelbedarfe werden nach unterschiedlichen Kriterien nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG) festgelegt und werden jährlich fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen hat eine Auswirkung auf die nach § 2 AsylbLG entsprechend dem SGB XII zu gewährenden Leistungen und auf die Höhe der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG.

Regelinsolvenzverfahren Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Allgemeines Insolvenzverfahren des deutschen Rechts. Es kommt zur Anwendung, wenn kein besonderes Insolvenzverfahren vorgesehen ist. Besondere Insolvenzverfahren sind das Verbraucherinsolvenzverfahren, das Nachlassinsolvenzverfahren, das Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft und das Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft.

Regelleistungen (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Regelleistungen dienen der Deckung des täglichen Bedarfs der Leistungsberechtigten. Sie werden entweder nach § 3 AsylbLG in Form von Grundleistungen oder nach § 2 AsylbLG als Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend dem 3. Kapitel SGB XII gewährt.

Regelsatz (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Der für den Antragsteller maßgebliche Regelsatz nach der Anlage zu § 28 SGB XII in Verbindung mit § 42 Nr. 1 SGB XII.

Regelstudienzeit Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Regelstudienzeit ist die Semesterzahl, die nötig ist, um einen Studiengang bei zügigem und intensivem Studium zu absolvieren.

Regionalisierung (Ehescheidungen) Themengebiet Justiz | Bevölkerung Erläuterung

Die Zuordnung zu den Verwaltungsbezirken erfolgt nach den für dem Gerichtsstand maßgeblichen Wohnort. Gem. § 122 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FamFG) ist ausschließlich in dieser Rangfolge das Gericht zuständig, in dessen Bezirk:

  • einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  • einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
  • die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  • der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  • der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Reine Tages- und Nachtkliniken Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Sie verfügen nicht über Betten zur vollstationären Behandlung, sondern über so genannte Plätze. Das Behandlungsspektrum umfasst eine teilstationäre Versorgung von Patienten entweder während des Tages oder der Nacht.

Reine Wohngeldhaushalte Themengebiet Soziales Erläuterung

Haushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder Wohngeld erhalten.

Rohbenzin Themengebiet Energie Erläuterung

Rohbenzine (Naphtha) sind leichte, zum Teil auch schwere Benzine, die bei der Rohöldestillation oder beim Cracken von Mineralölprodukten gewonnen werden. Sie dienen überwiegend zur Herstellung von Primärchemikalien (Alkene, Aromaten und Synthesegas).

Rohe Sterbeziffer (Todesursachen) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Die Sterbeziffer oder Mortalitätsziffer bezeichnet das Verhältnis der Anzahl der Sterbefälle zum Durchschnittsbestand der Bevölkerung. Dabei wird in der Regel die Anzahl der Todesfälle eines Betrachtungszeitraumes auf 100 000 der jeweiligen Bevölkerung bezogen.

Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen) (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Hierbei handelt sich insbesondere um Tilgung und Zinsen von Darlehen gemäß §§ 37, 38 und 91 SGB XII sowie nach §§ 8 Absatz 2 und 17 Absatz 1 Satz 2 der Eingliederungshilfe-Verordnung.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Sachinvestitionen der Länder sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die Investitionsausgaben der öffentlichen Haushalte i. e. S. werden Sachinvestitionen genannt. Werden zusätzlich die Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen, die Darlehen und die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen einbezogen, wird von den Investitionsausgaben i. w. S., den investiven Ausgaben, gesprochen.

Sattelzugmaschine (N1 - N3 Aufbauart "BC") Themengebiet Verkehr Erläuterung

Zugmaschine, die eine besondere Vorrichtung zum Mitführen von Sattelanhängern hat, wobei ein wesentlicher Teil des Gewichtes des Sattelanhängers von der Sattelzugmaschine getragen wird.

Scheidung Themengebiet Justiz | Bevölkerung Erläuterung

Gemäß § 1564 BGB kann eine Ehe nur durch gerichtlichen Beschluss auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit Rechtskraft des Urteils aufgelöst. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.

Scheidung nach dreijähriger Trennung (§1566 Abs. 2 BGB) Themengebiet Justiz | Bevölkerung Erläuterung

Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Scheidung nach einjähriger Trennung (§1566 Abs. 1 BGB) Themengebiet Justiz | Bevölkerung Erläuterung

Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

Scheidung vor einjähriger Trennung (§ 1565 Abs 2 BGB). Themengebiet Justiz | Bevölkerung Erläuterung

Leben die Ehegatten noch kein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn eine Fortsetzung für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Schichtarbeit Themengebiet Arbeit Erläuterung

Nach der Definition des Mikrozensus leistet eine Person Schichtarbeit, wenn sie ihre Arbeit zu wechselnden Zeiten ausübt (Frühschicht/Spätschicht, Frühschicht/Spätschicht/Nachtschicht, Tagschicht/Nachtschicht, unregelmäßige Schicht, geteilte Schicht (Teil der Arbeitszeit am Vormittag, anderer Teil am Abend)). Andere Arbeitsformen begründen keine Schichtarbeit.

Schul- und Förderschulkindergärten Themengebiet Bildung Erläuterung

Diese Einrichtungen der Elementarstufe werden an Grund- oder Förderschulen geführt. Die Fördermaßnahmen beschränken sich vorzugsweise auf Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Seit dem Schuljahr 2009/10 erfolgt die Förderung schulpflichtiger aber noch nicht schulreifer Kinder verstärkt in der Eingangsstufe der Grundschule.

Schulabschluss Themengebiet Arbeit Erläuterung

Ausgewiesen wird die Bevölkerung ab 15 Jahren ohne Personen, die sich noch in schulischer Ausbildung befinden oder noch nicht schulpflichtig sind, nach dem jeweils höchsten beruflichen Abschluss. Die Kategorie "mit Berufsabschluss" enthält neben den Personen mit den gesondert aufgeführten Abschlussarten auch Personen, die keine Angaben zur Art des Abschlusses gemacht haben. Die Kategorie "Insgesamt" bzw. "Zusammen" enthält neben den Personen mit Schulabschluss und den Personen ohne Schulabschluss auch diejenigen, die keine Angaben darüber gemacht haben, ob sie überhaupt einen Abschluss besitzen.

Schuld(un)fähigkeit Themengebiet Justiz Erläuterung

Nur wer fähig ist, das Unrecht einer Straftat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, kann für die Straftat ge-richtlich zur Verantwortung gezogen werden. Schuldunfähig sind Kinder, die bei der Begehung der Straftat unter 14 Jahre alt sind (§ 19 StGB). Sie können prinzipiell nicht verurteilt werden. Bei Strafmündigen, die eine Straftat bei solchen krankhaften seelischen Störungen begangen haben, dass sie das Unrecht ihrer Tat nicht einsehen konnten, wird ebenfalls auf Schuldunfähigkeit erkannt (§ 20 StGB). Gegen diese Personen werden vielfach Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet. Bei verminderter Schuldfähigkeit eines Täters erfolgt zwar eine gerichtliche Verurteilung, die Strafe kann aber abgemildert werden (§ 21 StGB).

Schulden der kommunalen Haushalte Themengebiet Finanzen Erläuterung

Als Schulden der kommunalen Haushalte gelten diejenigen Schulden, für welche die Körperschaft Schuldner ist, unabhängig davon, wer den Schuldendienst trägt. Dazu gehören auch die Schulden des allgemeinen Kapital- und Grundvermögens, die Schulden für die in der Haushaltsrechnung erfassten Unternehmen sowie die Schulden der den Körperschaften unterstehenden rechtlich unselbstständigen Stiftungen und Sondervermögen. Haushaltsrechtlich nicht zu den Schulden der kommunalen Körperschaften zählen dagegen die Schulden der öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen einschließlich der Krankenanstalten.

Schuldenbereinigungsplan, Annahme Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Ein Schuldenbereinigungsplan ist ein Plan zur Vereinbarung einer Schuldenbereinigung im Vergleichsweg und dient zur Abwendung der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Er enthält Regelungen, die unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen sowie der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners dazu geeignet sind, zu einer angemessenen Schuldenbereinigung zu führen, und kann außergerichtlich oder gerichtlich zustandekommen. In der Statistik über beantragte Insolvenzverfahren können systembedingt ausschließlich die Annahmen von gerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen nachgewiesen werden.

Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan ist vom Schuldner mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich nach diesem Antrag vorzulegen und enthält Regelungen, die unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen sowie der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners dazu geeignet sind, zu einer angemessenen Schuldenbereinigung zu führen. Er gilt als angenommen, wenn kein Gläubiger Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben oder wenn mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt hat und die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger beträgt.

Schulen des Gesundheitswesens Themengebiet Bildung Erläuterung

Sie vermitteln eine Ausbildung für nichtakademische Gesundheitsberufe. Die Schulen des Gesundheitswesens nehmen eine Sonderstellung zwischen der bundeseinheitlich geregelten betrieblichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung und dem rein länderrechtlich geregelten schulischen Ausbildungsteil des dualen Ausbildungssystems ein. Sie können als staatlich anerkannte Privatschulen organisiert, aber auch an ein Krankenhaus angegliedert und über dessen Pflegesätze finanziert werden. Die Abschlüsse sind staatlich anerkannt. Die Gesundheitsdienstberufe werden fast vollständig an diesen Schulen ausgebildet. Bis zum Schuljahr 2008/09 wurde die Erhebung auf freiwilliger Basis durchgeführt. Seit dem Schuljahr 2009/10 besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

 

Pflegefachfrau/-mann
Mit dem Inkrafttreten der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung Ende 2018 und der damit verbundenen Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung wurden die Bildungsgänge „Gesundheits- und Krankenpflege“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ sowie „Altenpflege“ zusammengelegt. In Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2020 der Bildungsgang „Pflegefachfrau/-mann“ an Gesundheitsschulen eingeführt. Hintergrund der Umstellung ist die Institutionalisierung einer generalistischen Ausbildung. Im 3. Jahr wird zwischen den Schwerpunkten Generalistik, Kinderkrankenpflege und Altenpflege gewählt.

 

Schullaufbahnempfehlung Themengebiet Bildung Erläuterung

In Rheinland-Pfalz erhalten Grundschüler/-innen zum Ende des vierten Schuljahres eine Empfehlung zur weiteren Schullaufbahn. Die Empfehlung der Grundschule ist in Rheinland-Pfalz nicht bindend.

Schulstrukturreform Themengebiet Bildung Erläuterung

Am 22. Dezember 2008 verabschiedete der rheinland-pfälzische Landtag mit Artikel 7 des „Landesgesetzes zur Änderung der Schulstruktur“ das „Landesgesetz zur Einführung der neuen Schulstruktur im Bereich der Sekundarstufe I“ (Schulstruktur-EinfG). Dieses Gesetz regelt u. a. das Errichtungsverfahren für Realschulen plus sowie die Überführung der Haupt- und Realschulen, der Regionalen Schulen und der Dualen Oberschulen in diese Schulart. Durch die Schulstrukturreform wurden zum 1. August 2009 alle bis dahin noch bestehenden Regionalen Schulen und Dualen Oberschulen in Realschulen plus überführt. Für die Haupt- und Realschulen wurde eine schrittweise Überführung in die Realschulen plus zum 31. Juli 2013 angestrebt.

Schulstufen Themengebiet Bildung Erläuterung

Durch Schulstufen wird das allgemeinbildende Schulwesen in Bildungsabschnitte gegliedert. Nach dieser Einteilung werden Vorklassen und Schulkindergärten zum Elementarbereich gezählt. Die Klassenstufen 1 bis 4 sind dem Primarbereich (Grundstufe), die Klassenstufen 5 bis 10 in der Regel dem Sekundarbereich I und die Jahrgangsstufen 11 bis 13 grundsätzlich dem Sekundarbereich II zugeordnet. Schüler/-innen der Jahrgangsstufe 10 an achtjährigen Gymnasien werden, anders als bei den übrigen Schularten, nicht zum Sekundarbereich I gezählt, sondern der Sekundarstufe II zugeordnet. Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung werden den Kategorien "Grundstufe”, ”Mittelstufe”, ”Oberstufe” und ”Werkstufe” zugeordnet.

Schulungsheime (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, Unterricht außerhalb des regulären Schul- und Hochschulsystems anzubieten und überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.

Schwerbehinderte Menschen Themengebiet Soziales | Gesundheit Erläuterung

Als schwerbehinderte Menschen gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr zuerkannt worden ist. Auf Antrag stellen die Versorgungsämter für diese Personen Ausweise über die Eigenschaft als schwerbehinderte Menschen aus.
Schwerbehinderte Menschen, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zwar erfasst sind, deren Ausweis am Erhebungsstichtag noch nicht ausgestellt bzw. bei denen die Gültigkeitsdauer des Ausweises abgelaufen ist, werden in der Statistik nicht ausgewiesen. Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Menschen ohne Rücksicht auf die Ausweisgültigkeit belief sich zum Zeitpunkt der vorliegenden Bestandsauswertung auf 427 955 Personen.

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne Themengebiet Verkehr Erläuterung

Dazu zählen Unfalle, bei denen als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) oder Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt, und bei denen gleichzeitig ein Kraftfahrzeug von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss, d. h. nicht mehr fahrbereit ist. In der Statistik der Straßenverkehrsunfälle werden üblicherweise nicht die schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden nachgewiesen, sondern die sogenannten schwerwiegenden Unfalle mit Sachschaden im engeren Sinne. Darunter sind die schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden ohne die sonstigen Unfalle unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln zu verstehen. Die letzteren werden unter den sonstigen Sachschadensunfällen nachgewiesen.

Seiteneinstieg (Hochschulen) Themengebiet Bildung Erläuterung

Ab dem Schuljahr 2001/02 können Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschluss (Universität) ohne Lehramtsausbildung oder mit Erster Staatsprüfung für ein entsprechendes Lehramt für bestimmte Fächer bzw. Fachkombinationen als Seiteneinsteigerin/Seiteneinsteiger eingestellt werden. Sie werden zunächst für die Dauer von zwei bzw. drei Jahren im Angestelltenverhältnis als Lehrerin/Lehrer eingestellt und zu einem Viertel vom Unterricht freigestellt, um eine begleitende pädagogische Ausbildung an einem Studienseminar zu absolvieren. Nach dieser Ausbildung legen sie eine Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung ab. Anschließend erfolgt bei Bestehen der Prüfung – sofern die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen – eine unbefristete Übernahme in das Beamtenverhältnis. In den nachstehend veröffentlichten Ergebnissen werden die Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger in der Regel gesondert nachgewiesen.

Sekundärenergieträger Themengebiet Energie Erläuterung

Sekundärenergieträger sind Energieträger, die durch Umwandlung von Primärenergieträgern entstehen. Dies sind vor allem alle Stein- und Braunkohlenprodukte sowie Mineralölprodukte, Strom und Fernwärme.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Themengebiet Verkehr Erläuterung
  • Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihrer besonderen,
    mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur
    Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von
    Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.
  • Arbeitsmaschine und Arbeitsgerät für Land- und Forstwirtschaft
  • Arbeitsmaschine für Erdarbeiten und Straßenbau
  • Sonstige Arbeitsmaschine
Selbstständige Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Als Selbstständiger zählt, wer zeitlich überwiegend unternehmerisch oder freiberuflich selbständig tätig ist. Hierzu gehören tätige Eigentümer in Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, aber auch alle selbstständigen Handwerker, Handels- bzw. Versicherungsvertreter, Lehrer, Musiker, Artisten, Hebammen, Kranken- sowie Altenpfleger. In der Erwerbstätigenrechnung werden die Selbstständigen zusammen mit den mithelfenden Familienangehörigen nachgewiesen.

Selbstständige und mithelfende Familienangehörige Themengebiet Arbeit Erläuterung

Zu den Selbstständigen zählen zeitlich überwiegend unternehmerisch oder freiberuflich selbstständig tätige Personen. Hierzu gehören tätige Eigentümer/-innen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Freiberufler/-innen wie Ärzte/-innen, Anwälte/-innen, Steuerberater/-innen, Architekten/-innen, aber auch alle selbstständigen Handwerker/-innen, Handels- bzw. Versicherungsvertreter/-innen, Lehrer/-innen, Musiker/-innen, Artisten/-innen, Hebammen/Geburtshelfer, Kranken- sowie Altenpfleger/-innen. Zu den mithelfenden Familienangehörigen werden alle Personen gerechnet, die in einem Betrieb mitarbeiten, der von einem Familienmitglied als Selbstständige/-r geleitet wird.

Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer (Hochschulen) Themengebiet Bildung Erläuterung

Absolventen von Lehramtsstudiengängen sowie von Studiengängen mit lehramtsbezogener Hochschulprüfung an wissenschaftlichen Hochschulen erfüllen mit Bestehen der Ersten Staatsprüfung die Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Dieser Vorbereitungsdienst wird an einem staatlichen Studienseminar absolviert. Er dauert je nach angestrebtem Lehramt zwischen 18 und 24 Monaten und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab, mit der die Lehrbefähigung erlangt wird. Während des Vorbereitungsdienstes sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Beamte auf Widerruf.


Der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte kann zurzeit in bestimmten Fächern bzw. Fachkombinationen nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, abgedeckt werden. Deshalb besteht in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit sowohl für den Quereinstieg als auch den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf.
Landwirtschaftsreferendare können das Zweite Staatsexamen mit der Befähigung für das Lehramt an landwirtschaftlichen berufsbildenden Schulen ablegen.
Die Anerkennung von Lehrerbildungsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten erfordert die Teilnahme an einer sog. Ausgleichsmaßnahme. Dieser EU-Anpassungslehrgang findet an Studienseminaren statt. Er schließt mit einem Bericht und einer Note ab. Die Kandidatin bzw. der Kandidat erhält die Lehrbefähigung für das Lehramt in zwei Fächern.

SGB-II-Quote Themengebiet Soziales Erläuterung

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, bezogen auf die Bevölkerung im Alter von unter 65 Jahren.

Sicherungsverwahrung Themengebiet Justiz Erläuterung

Ein Straftäter, gegen den Sicherungsverwahrung angeordnet wird, verbleibt in Verwahrung, nachdem er eine verhängte Freiheitsstrafe verbüßt hat, sofern seine Gefährlichkeit nach Auffassung des Gerichts noch fortbesteht bzw. die Nichtgefährlichkeit nicht zweifelsfrei geklärt ist.

Siedlungs- und Verkehrsfläche Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Zur Siedlungs- und Verkehrsfläche gehören die Gebäude- und Freiflächen, die Betriebsflächen (ohne Abbauland), die Erholungsflächen, die Verkehrsflächen und die Friedhofsflächen.

Solarenergie Themengebiet Energie Erläuterung

Nutzung der Sonnenenergie durch Fotovoltaik und Solarthermie.

Solarthermie Themengebiet Energie Erläuterung

Bezeichnet die Umwandlung von Sonneneinstrahlung in direkt nutzbare Wärme. Die Einsatzbereiche thermischer Solaranlagen sind die Erwärmung von Wasser und die Raumheizung.

Sonderabnehmer (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Sonderabnehmer sind Kunden eines Energieversorgungsunternehmens, die nicht nach den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) und Allgemeinen Tarifen, sondern nach einzelvertraglich vereinbarten besonderen Preisen und Bedingungen versorgt werden. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Industriebetriebe.

Sonderausgaben (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Sonderausgaben sind gemäß § 10 Abs. 1 EStG Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Sie dienen folglich nicht der Erzielung von Einkünften, können aber trotzdem steuerlich geltend gemacht werden Eine enumerative Aufzählung aller Sonderausgaben findet sich in § 10 ff. EStG. Die Sonderausgaben lassen sich grob einteilen in allgemeine Sonderausgaben und in Vorsorgeaufwendungen. Die allgemeinen Sonderausgaben sind die Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 sowie Abs. 1a und nach § 10b EStG. Sie beinhalten somit gezahlte Versorgungsleistungen, Ausgleichszahlungen, Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sowie Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die allgemeinen Sonderausgaben sind teilweise unbeschränkt abzugsfähig. Für die allgemeinen Sonderausgaben wird ein Pauschbetrag von 36 Euro abgezogen (Sonderausgaben-Pauschbetrag), wenn der Steuerpflichtige nicht höhere Aufwendungen nachweist. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich der Sonderausgaben-Pauschbetrag. Die Vorsorgeaufwendungen hingegen sind seit dem Jahr 2005 unterteilt in Beiträge zur Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sie sind jeweils nur beschränkt abzugsfähig.

Unter Aufwendungen wird jeweils die tatsächliche Zahlung verstanden. Zudem muss mit der Zahlung eine wirtschaftliche Belastung für den Steuerpflichtigen verbunden sein. Persönlich abzugsberechtigt ist dementsprechend diejenige Person, die durch die Zahlung wirtschaftlich belastet ist. Sonderausgaben können vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgesetzt werden.

Sonderpädagogischer Förderbedarf Themengebiet Bildung Erläuterung

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf wird von der Schulbehörde festgestellt, wenn Kinder und Jugendliche in ihren Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten soweit beeinträchtigt sind, dass sie sonderpädagogischer Förderung für einen erfolgreichen Schulabschluss bedürfen. Nachgewiesen wird hier der im Fördergutachten festgestellte individuelle sonderpädagogische Förderschwerpunkt der Schülerin beziehungsweise des Schülers. In Rheinland-Pfalz werden sieben Förderschwerpunkte unterschieden und zwar in Bezug auf:
 

  • Sozial-emotionale Entwicklung,
  • ganzheitliche Entwicklung,
  • Gehörlose und Schwerhörige,
  • motorische Entwicklung,
  • Lernen,
  • Blinde und Sehbehinderte sowie
  • Sprache.
Sondervergünstigungen (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Steuerbegünstigungen für Gebäude/Eigentumswohnungen, Absetzungen für Abnutzung, Erhaltungsaufwand für Baudenkmale und Wohngebäude, Übertragung begünstigter Gewinne.

Sonstige Aufgaben (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Sonstige Aufgaben umfasst die „Anderen Aufgaben der Jugendhilfe“ nach § 2 Abs. 3 SGB VIII. Beispiele für andere Aufgaben der Jugendhilfe sind die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII und die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten gemäß § 50 SGB VIII. Diese Aufgaben werden auf Grundlage von § 3 Abs. 3 SGB VIII insbesondere von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wahrgenommen. Freie Träger können diese Aufgaben übernehmen oder mit Ihrer Ausführung betraut werden, wenn die Übernahme der Aufgaben durch die freien Träger vom Gesetzgeber vorgesehen ist.

Sonstige betriebliche Erträge Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Umsatzerlöse oder Einnahmen aus nicht betriebstypischen Nebengeschäften des Unternehmens oder der Einrichtung, wie z.B. Patent- und Lizenzeinnahmen oder Kantinenerlöse sowie Einnahmen aus Mieten, Pachten und Leasing, sofern es sich bei diesen nicht um Einnahmen im Sinne des Geschäftsgegenstandes handelt (z.B. bei Vermietungs- bzw. Leasinggesellschaften). Nicht einbezogen werden Subventionen, außerordentliche und betriebsfremde Erträge sowie Zins- und ähnliche Erträge (z.B. Kursgewinne, Dividenden, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen oder aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens).

Sonstige Einrichtungen (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung
  • Behörden
  • Geschäftsstellen eines Trägers der freien Jugendhilfe
  • Arbeitsgemeinschaften oder sonstige Zusammenschlüsse von Trägern der freien Jugendhilfe

 

Sonstige Energieerzeuger Themengebiet Energie Erläuterung

Sonstige Energieerzeuger sind:

 

  • Ortsgaswerke, soweit sie selbst Gase herstellen und an Dritte abgeben,
  • Kohlenwertstoffbetriebe,
  • die Chemische Industrie, soweit sie Energieträger in Form von Pyrolysebenzin, Restgasen und Rückständen aus der Verarbeitung von Rohbenzin, Raffinerie- und Flüssiggas erzeugt und an die Raffinerien zurück liefert,
  • Raffinerien, soweit sie nach der statistischen Abgrenzung Primärchemikalien erzeugen,
  • Aufbereitungsanlagen der Erdöl- und Erdgasgewinnung mit dem Anfall von Kondensat sowie Anlagen zur Aufbereitung von Altölen,
  • Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen,
  • Blockheizkraftwerke außerhalb der allgemeinen Versorgung und der Industriewärmekraftwerke, soweit nicht mit erneuerbaren Energieträgern betrieben.


Sonstige erneuerbare Energieträger Themengebiet Energie Erläuterung

Alle nicht gesondert ausgewiesenen erneuerbaren Energien wie Geothermie und Umweltwärme.

Sonstige Ersatzleistungen (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Hier sind alle Leistungen Dritter an die Träger des SGB XII enthalten, die nicht unter die o. a. Kategorien fallen. Nicht enthalten ist die 25%ige Erstattung des Lastenausgleichs als Einnahme aus der Krankenversicherung der Unterhaltshilfeempfänger gemäß § 276 LAG.

Sonstige Gemeinden (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Zusammenfassung von Gemeinden ohne Prädikat als Heilbad, Luftkurort, Erholungsort oder Fremdenverkehrsgemeinde.

Sonstige Leistungen Themengebiet Industrie Erläuterung

Umsatz von Erzeugnissen und Leistungen aus Nebenbetrieben ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang sowie Umsatz aus Nebengeschäften; Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen sind nicht einbezogen. Der Nachweis erfolgt ohne Umsatzsteuer.

Sonstige Leistungen (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Hierunter fallen Leistungen, die nur gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung der besonderen Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Die Ausgaben für die sonstigen Leistungen sind differenziert nach Sach- und Geldleistungen nachgewiesen.

Sonstige Neugründung Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Gründung eines Kleinunternehmens oder eines Nebenerwerbsbetriebes. Bei der Gründung eines Kleinunternehmens gründet ein Nichtkaufmann eine Hauptniederlassung. Diese ist nicht im Handelsregister eingetragen, besitzt keine Handwerkskarte und beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Sonstige Sachschadensunfälle Themengebiet Verkehr Erläuterung

Hierzu gehören Sachschadensunfälle, bei denen als Ursache eine Ordnungswidrigkeit anzunehmen ist und für die entweder ein Verwarnungs- oder ein Bußgeld festzusetzen ist bzw. Straftaten im Straßenverkehr, bei denen aber alle involvierten Kraftfahrzeuge fahrbereit waren.

Sonstige Stilllegung Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Eine sonstige Stilllegung ist die Aufgabe eines Kleinunternehmens oder eines Nebenerwerbsbetriebes. Bei der Aufgabe eines Kleinunternehmens gibt ein Nichkaufmann eine Hauptniederlassung vollständig auf. Diese war nicht im Handelsregister eingetragen, hat keine Handwerkskarte besessen und keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Sonstige Wohneinheit Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Wohneinheit ohne Küche oder Kochnische. Die sonstigen Wohneinheiten werden in der Statistik der Baugenehmigungen ab dem  Berichtsjahr 2012 und in der Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes ab dem Berichtsjahr 2011 als Wohnungen erfasst. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bedingt durch die Methodik der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 eine Unterscheidung zwischen Wohnungen und sonstigen Wohneinheiten, wie sie vorher gängig war, nicht mehr möglich ist.

Sonstiger Sachschadenunfall unter Einfluss berauschender Mittel Themengebiet Verkehr Erläuterung

Unfallbeteiligter stand unter Einwirkung von Alkohol, Drogen, Rauschgift und alle beteiligten Kraftfahrzeuge waren fahrbereit.

Sonstiger Umsatz (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen/handwerklichen Dienstleistungen sowie Umsatz aus Handelsware und aus sonstigen nichtindustriellen/handwerklichen Tätigkeiten.

Sonstiges Kraftfahrzeug Themengebiet Verkehr Erläuterung
  • Feuerwehrkraftfahrzeug und Kfz mit ähnlicher
    Zweckbestimmung
  • Krankenfahrstuhl (zulassungsfrei)
  • Polizeifahrzeug
  • Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeug
  • Zivilschutzfahrzeug
  • Sonstiges Kraftfahrzeug, soweit nicht aufgeführt
  • Fahrzeugklasse bzw. Aufbauart unbekannt
Sorgeerklärung (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung) bzw. in Fällen nach Artikel 224 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) eine gerichtlich ersetzte Sorgeerklärung auf Antrag eines Elternteils vorliegt. Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden.

Sorgerecht (Ehescheidungen) Themengebiet Justiz | Bevölkerung Erläuterung

Ist das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten. Nach einer Trennung oder Scheidung sind die Eltern grundsätzlich gemeinsam zur Sorge für ihre Kinder berechtigt. Seit dem 1. Juli 1998 erfolgt mit dem neuen Kindschaftsrecht keine gerichtliche Prüfung und Entscheidung. Das alleinige Sorgerecht kann nur durch Antrag beim Familiengericht erlangt werden. Die statistische Erfassung der Sorgerechtsentscheidungen erfolgt nur in Scheidungsverfahren, die in erster Instanz erledigt werden.

Sozialbeiträge der Arbeitgeber Themengebiet Verdienste Erläuterung

Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind alle Aufwendungen der Arbeitgeber, um ihren Arbeitnehmer/-innen Anspruch auf Sozialleistungen zu sichern. Zu dieser Kostenart zählen die tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträge sowie die Sozialbeiträge der Arbeitgeber für Auszubildende.

Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Sie umfasst Hilfen für junge Menschen, die sich kraft richterlicher Weisung, auf Veranlassung des Jugendamtes oder freiwillig an sozialer Gruppenarbeit beteiligen.

Sozialhilfe Themengebiet Soziales Erläuterung

Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer sich in einer Notlage befindet, die nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln behoben werden kann. Die Sozialhilfe greift ein, wenn andere Personen, andere 
Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen keine Leistungen vorsehen oder keine zusätzlichen Hilfen erbringen. Die Sozialhilfe SGB XII ist im Wesentlichen wie folgt strukturiert:
„

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel)

„

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel)

„

  • Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9; diese Leistungen (bis Ende 2004 nach dem Bundessozialhilfegesetz Hilfe in besonderen Lebenslagen) untergliedern sich wie folgt:
  • Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel)
  • „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel)
  • „Hilfe zur Pflege (7. Kapitel)
  • „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel)
  • „Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel)
Sozialhilfequote Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Sozialhilfequote ist der Anteil der Empfänger von Sozialhilfe (hier der Hilfe zum Lebensunterhalt) an der Bevölkerung insgesamt.

Sozialökonomischer Betriebstyp Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Die sozialökonomische Betriebstypisierung unterscheidet die landwirtschaftlichen Betriebe in Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe und beschränkt sich auf die Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen, die auch als Familienbetriebe bezeichnet werden. Ein Haupterwerbsbetrieb liegt vor, wenn der Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen mindestens 50 Prozent beträgt. Nebenerwerbsbetriebe sind dementsprechend alle übrigen Betriebe der Rechtsform  Einzelunternehmen. Zwischen 1997 und 2007 lag ein Haupterwerbsbetrieb  vor, wenn ein Betrieb von 1,5 und mehr Vollarbeitskräften  (AK-Einheiten) bewirtschaftet wurde oder über 0,75 bis unter 1,5 AK-Einheiten verfügte und der Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen mindestens 50 Prozent betrug.

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

ist eine Hilfeart, die sich auf alle Familien mit Kindern und Jugendlichen erstreckt, die in ihrer Wohnung und in ihrem sozialen Umfeld im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe ambulant betreut werden. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Themengebiet Arbeit Erläuterung

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind Arbeitnehmer/-innen, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten/-innen, Werkstudenten/-innen und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht einbezogen sind dagegen Beamte/-innen, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten/innen sowie Wehr- und Zivildienstleistende.

Außerdem zählen die geringfügig Beschäftigten nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, da für diese nur pauschale Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind.

Beim Nachweis der Merkmale sind in der jeweiligen Gesamtzahl die Fälle „ohne Angabe“ mit enthalten.

Sparen der privaten Haushalte, Sparquote Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Der nicht konsumierte Teil des Verfügbaren Einkommens zuzüglich der Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche stellt das Sparen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck dar. Die Relation aus dem so ermittelten Sparen zu dem Verfügbaren Einkommen (letzteres erhöht um die Zunahme der betrieblichen Versorgungsansprüche) wird als Sparquote der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck bezeichnet.

Spätaussiedler Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.

Spezialhandel (Außenhandel) Themengebiet Außenhandel Erläuterung

Der Spezialhandel umfasst im Wesentlichen nur die Waren, die zum Gebrauch, Verbrauch, zur Be- oder Verarbeitung in Rheinland-Pfalz eingehen und die Waren, die aus der Erzeugung und der Be- oder Verarbeitung in Rheinland-Pfalz stammen und ausgehen. Im Unterschied zum Generalhandel sind die Einfuhren und Ausfuhren von Waren aus bzw. auf Lager im Spezialhandel nicht enthalten. Dagegen enthält der Spezialhandel die Überführung (Einfuhren) aus Lager in den freien Verkehr oder in die aktive Veredelung. Die rheinland-pfälzischen Ausfuhrzahlen umfassen die Ergebnisse des Spezialhandels.

Staatsangehörigkeit Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem Staat. Aus rechtlicher Sicht unterscheidet man zwischen dem Erwerb per Gesetz (z. B. durch Geburt, Erklärung) und dem Erwerb durch Verwaltungsakt (Einbürgerung). In den Tabellen werden Personen, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sind, als Deutsche nachgewiesen. Auch Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, werden als Deutsche erfasst.

Staatsangehörigkeit (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Der Erhebung liegt der jeweils aktuelle Staatsangehörigkeits- und Gebietsschlüssel des Auswärtigen Amtes zu Grunde.

Staatsangehörigkeit von Kindern Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Bis zum 31. Dezember 1974 waren ehelich geborene Kinder nur dann deutsch, wenn der Vater Deutscher war, während ehelich geborene Kinder mit deutscher Mutter und ausländischem Vater die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erwarben.


Bis 1999 erwarb ein Kind durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Vater oder Mutter Deutsche waren. Bis zum 30. Juni 1993 hatte dies nur für ehelich geborene Kinder gegolten; nichtehelich geborene Kinder waren nur dann deutsch, wenn die Mutter Deutsche war. Seit dem 1. Juli 1993 erwirbt auch das nichteheliche Kind einer auslän-dischen Mutter und eines deutschen Vaters die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung. Der Erwerb kann geltend gemacht werden, sobald eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung der Vaterschaft vorliegt. Ein Teil der hier nachgewiesenen Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht miteinander verheirateter Eltern wird daher später – nach der Anerkennung oder gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft eines Deutschen – die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Seit 2000 werden die Kinder, bei denen die Anerkennung des deutschen Vaters bereits bei der Geburt eingetragen wird, als Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nachgewiesen.


Zum 1. Januar 2000 trat ein neues Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Danach erwerben neben Kindern, deren Vater oder Mutter Deutsche sind, auch Kinder ausländischer Eltern gemäß § 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland („Ius soli “), wenn ein Elternteil

  1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

  2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweiz anderseits über die Freizügigkeit besitzt.

Bei der Darstellung absoluter Zahlen wie auch bei errechneten Verhältniszahlen und Kennziffern werden Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit einschließlich der o. a. Personen ausgewiesen, Kinder mit ausländischer Staatsange-hörigkeit mithin ohne diesen Personenkreis.

Standardbevölkerung Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Um einen Vergleich der Erkrankungsraten im Zeitverlauf oder zwischen verschiedenen Regionen zu ermöglichen, sind unterschiedliche Alters- und Geschlechtsstrukturen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck werden altersstandardisierte Morbiditätsziffern errechnet. Dabei werden die Erkrankungsraten der Teilperioden bzw. Regionen auf eine einheitliche Bevölkerung, die so genannte Standardbevölkerung umgerechnet. In der Folge wird unterstellt, dass in allen Gebieten die gleiche Bevölkerungsstruktur vorliegt. Als Standardbevölkerung wird die durchschnittliche Bevölkerung in Deutschland 2011 nach Zensus zugrunde gelegt.

Standardoutput Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Standardisierte Rechengröße, die für die Eingruppierung der landwirtschaftlichen Betriebe nach ihrer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung ermittelt wird und gleichzeitig zur Darstellung der wirtschaftlichen Betriebsgröße landwirtschaftlicher  Betriebe  dient. Der Output eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses (pflanzlich oder tierisch) ist der Geldwert der landwirtschaftlichen  Bruttoerzeugung zu  Ab-Hof-Preisen. Die Bruttoerzeugung schließt Verkäufe, interne Verwendung, Eigenverbrauch und Bestandsveränderungen ein. Berücksichtigt wird sowohl der Wert der Haupterzeugnisse als auch der etwaiger Nebenerzeugnisse. Nicht  berücksichtigt  werden Direktzahlungen (gekoppelte, entkoppelte oder sonstige Zahlungen), Mehrwertsteuer und produktspezifische Steuern. Der Ab-Hof-Preis bezeichnet den  Preis eines Erzeugnisses vor etwaigen Abzügen für Transport- oder Vertriebskosten. Kann ein Erzeugnis in einer Region nicht ohne  Verpackung verkauft werden, sollte der Ab-Hof-Preis dem Preis des verpackten Erzeugnisses entsprechen.

Da für die Mehrzahl der Betriebe die betriebsindividuellen Outputs nicht zur Verfügung stehen, wird mit den durchschnittlichen Werten für eine Region gerechnet. Diese werden als Standardoutput bezeichnet. Dieser wird je Einheit angegeben und deckt einen Erzeugungszeitraum von  zwölf  Monaten ab. In der pflanzlichen  Erzeugung wird er in der Regel auf einen Hektar bezogen; in der tierischen Erzeugung auf ein Stück Vieh. Um die Auswirkungen kurzzeitiger konjunkturell bedingter Schwankungen zu glätten, wird ein fünfjähriger Durchschnitt gebildet.

Der Standardoutput je Hektar oder Tiereinheit wurde mit den Angaben des Betriebes multipliziert und anschließend die einzelnen Werte zur Gesamtsumme des  Betriebes addiert. Dieser Wert bestimmt dann die wirtschaftliche Betriebsgröße des Betriebes und ist maßgebend  für die Eingruppierung der landwirtschaftlichen Betriebe nach der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung.

Stellung im Beruf Themengebiet Arbeit Erläuterung

Die Stellung im Beruf wird definiert über die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Kategorien:„

Selbstständige: Personen, die ein Unternehmen, einen Betrieb oder
eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten (einschließlich selbstständige Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeister/-innen.
„
Mithelfende Familienangehörige: Haushaltsmitglieder, die, ohne Lohn oder Gehalt zu empfangen, in einem landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb des Haushaltsvorstands oder eines anderen Haushaltsmitglieds mitarbeiten und auch keine Sozialversicherungspflichtbeiträge entrichten. Hierzu gehören ferner Personen, die im Betrieb eines nicht im gleichen Haushalt wohnenden Familienangehörigen arbeiten.
„
Beamte/-innen: Beamte/-innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Den Beamten/-innen werden neben den Richtern/-innen auch die Soldaten/-innen (Berufs- und Zeitsoldaten) zugeordnet.
„
Angestellte: Alle Gehaltsempfänger/-innen im Arbeitnehmerverhältnis. Angestellte arbeiten überwiegend in kaufmännischen, technischen und Verwaltungsberufen.
„
Arbeiter/-innen: Alle Lohnempfänger/-innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode. Dazu zählen Facharbeiter/-innen, angelernte Arbeiter/-innen oder Hilfsarbeiter/-innen sowie Heimarbeiter/-innen und Hausgehilfen/-innen.

Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Zugehörigkeit zu einer der folgenden Kategorien:„

 

Selbstständige: Personen, die ein Unternehmen, einen Betrieb oder
eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten (einschließlich selbstständige Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeister/-innen.
„
Mithelfende Familienangehörige: Haushaltsmitglieder, die, ohne Lohn oder Gehalt zu empfangen, in einem landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb des Haushaltsvorstands oder eines anderen Haushaltsmitglieds mitarbeiten und auch keine Sozialversicherungspflichtbeiträge entrichten. Hierzu gehören ferner Personen, die im Betrieb eines nicht im gleichen Haushalt wohnenden Familienangehörigen arbeiten.
„
Beamte/-innen: Beamte/-innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Den Beamten/-innen werden neben den Richtern/-innen auch die Soldaten/-innen (Berufs- und Zeitsoldaten) zugeordnet.
„
Angestellte: Alle Gehaltsempfänger/-innen im Arbeitnehmerverhältnis. Angestellte arbeiten überwiegend in kaufmännischen, technischen und Verwaltungsberufen.
„
Arbeiter/-innen: Alle Lohnempfänger/-innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode. Dazu zählen Facharbeiter/-innen, angelernte Arbeiter/-innen oder Hilfsarbeiter/-innen sowie Heimarbeiter/-innen und Hausgehilfen/-innen.

Stellung zum Haushaltsvorstand (Merkmal bis 2015) (Asylbewerberleistungen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Für jede zur Familie gehörende Person (Ehegatten(in)/Lebenspartner(in), minderjährige Kinder) wird deren Stellung zum Haushaltsvorstand angegeben. Als Lebenspartner sind die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz lebenden Personen zu verstehen. Haushaltsvorstand ist jeweils das älteste Mitglied der Familie. Ein alleinstehender volljähriger Leistungsempfänger gilt stets als Haushaltsvorstand.


Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde der gesetzlichen Verpflichtung zur Ausweisung der Regelbedarfsstufen nachgekommen.


Wegen der noch anstehenden gesetzlichen Änderungen und der dadurch noch zu erfolgenden Neugestaltung eines Tabellenprogramms für die Ausweisung/Typisierung der Regelbedarfsstufen wurde das alte Erhebungsmerkmal Stellung zum Haushaltsvorstand nach folgendem Schema umgeschlüsselt:

Regelbedarfsstufe (RB S)/Typ des Leistungsempfängers Stellung zum Haushaltsvorstand
1 2 3 4
Haus-
halts-
vorstand
Ehegatte/-in/Lebens-
partner/-in
Kinder unter 18 Jahren Sonstige Person(en)
1 Alleinstehende Leistungsberechtige x
2 "Älteste Person" der Partnerschaft, die einen gemeinsamen Haushalt führen oder eine Person, die R B S 2 erhält x
2 "Andere Person" der Partnerschaft, die einen gemeinsamen Haushalt führen x x
3 Weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt x
4,5,6 Kinder bzw. Jugendliche
Sterbetafel Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Die Sterbetafel stellt ein mathematisches Modell der Sterblichkeitsverhältnisse einer Bevölkerung während eines bestimmten Beobachtungszeitraums dar. Sie dient insbesondere zur Berechnung altersspezifischer Sterbe- und Überlebenswahrscheinlichkeiten sowie der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die nachgewiesene Lebenserwartung würde sich ergeben, wenn sich die Sterblichkeit in Zukunft nicht verändern würde. Die nachgewiesenen Altersangaben beziehen sich auf Personen, die das angegebene Lebensjahr gerade vollendet haben.

Sterbeziffer, allgemeine Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Diese Ziffer bezieht die Zahl der Sterbefälle einer Bevölkerung in einem bestimmten Zeitraum (meistens ein Jahr) auf die Gesamtbevölkerung. Üblicherweise wird die Ziffer mit 1 000 multipliziert.

Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Die allgemeine Sterbeziffer gibt die Zahl der Gestorbenen je 1 000 Einwohner an.

Steuerbarer Umsatz (Umsatzsteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Grundlage für die Umsatzbesteuerung ist der steuerbare Umsatz, der gemäß § 1 Abs. 1 UStG die folgenden Tatbestände umfasst:
 

  • die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt;
     
  • die Einfuhr von Gegenständen in das Zollgebiet (Einfuhrumsatzsteuer);
     
  • der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.
Steuerdeckungsquote Themengebiet Finanzen Erläuterung

Anteil der Ausgaben öffentlicher Haushalte, der durch Steuern und steuerähnliche Einnahmen gedeckt ist.

Steuereinnahmekraft der Gemeinden Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich aus der Realsteueraufbringungskraft durch Subtraktion der Gewerbesteuerumlage sowie Addition der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer.

Steuerermäßigungen nach § 35a EStG (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Steuerermäßigungen nach § 35a EStG beinhalten Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen.
 

  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse: Der Begriff des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses ist gesetzlich nicht definiert. Gemäß Anwendungsschreiben des BMF zu § 35a EStG vom 15.02.2010 sind haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse solche Beschäftigungsverhältnisse, in deren Rahmen Tätigkeiten ausgeübt werden, die einen engen Bezug zum Haushalt haben. Zu diesen Tätigkeiten gehören u. a. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung des Steuerpflichtigen, die Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Die Höhe der Steuerermäßigung hängt davon ab, ob es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV handelt. Ist dies der Fall, so ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer gemäß § 35a Abs. 1 EStG auf Antrag um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens aber um 510 Euro. Ist dies nicht der Fall, so finden die Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen Anwendung.
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen: Gemäß Anwendungsschreiben des BMF zu § 35a EStG vom 15.02.2010 gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen i. S. d. § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG nur Tätigkeiten, die nicht zu den handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG a. F.) gehören, gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird. Dazu gehören auch geringfügige Beschäftigungs-verhältnisse, die durch Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter im Rahmen ihrer Vermietertätigkeit eingegangen werden. Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen enthält Anlage 1 des Anwendungsschreibens. Für andere als in § 35a Abs. 1 EStG aufgeführte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die keine Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG sind, ermäßigt sich die die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens aber um 4 000 Euro.
  • Aufwendungen für Handwerkerleistungen: Gemäß Anwendungsschreiben des BMF zu § 35a EStG vom 15.02.2010 gilt die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen für alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter handwerklicher Tätigkeiten enthält Anlage 1 des Anwendungsschreibens. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen. Das beauftragte Unternehmen muss nicht in die Handwerksrolle eingetragen sein; es können auch Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG mit der Leistung beauftragt werden. Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens aber um 1 200 Euro.

Die Steuerermäßigung nach den Absätzen 1 bis 3 können nur in Anspruch genommen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen. Die Steuerermäßigungen nach den Abs. 1 bis 3 können ebenso nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Wer-bungskosten darstellen und soweit sie nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Abs. 2 oder für Handwerkerleistungen nach Abs. 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können sie die Höchstbeträge nach dem Abs. 1 bis 3 insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch nehmen.

Steuerfreie Umsätze (Steuerbefreiung) (Umsatzsteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Bei den Steuerbefreiungen (§ 4 Nr. 1 bis 28, § 25 Abs. 2 UStG) wird unterschieden zwischen Umsätzen, bei denen ausdrücklich ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht (echte Steuerbefreiung, § 15 Abs. 1 und 3 UStG) und solchen, die davon grundsätzlich ausgeschlossen sind (unechte Steuerbefreiung, § 15 Abs. 1 a und Abs. 2, § 25 Abs. 4 UStG).

Steuerfrei mit Vorsteuerabzug sind insbesondere Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen, Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 4 Nr. 1 UStG), Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt (§ 4 Nr. 2 UStG), der grenzüberschreitende Güterverkehr (§ 4 Nr. 3 UStG), Reiseleistungen außerhalb des Gebietes der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (§ 25 Abs. 2 UStG), Lieferungen von Gold an Zentralbanken (§ 4 Nr. 4 UStG).

Aus der umfangreichen Liste der steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug sind vor allem zu nennen: Geschäftsvorfälle im Geld- und Kapitalverkehr, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Umsätze, die anderen umsatzbezogenen Verkehrssteuern unterliegen (Grunderwerb-, Rennwett- und Lotterie-, Versicherungssteuer) sowie bestimmte Leistungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften nach § 25b UStG sind die Umsätze des ersten Abnehmers ebenfalls steuerfrei ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug, wenn die Steuerschuld auf den letzten Abnehmer übertragen wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen (§ 9 UStG) kann auf bestimmte Steuerbefreiungen im Sinne des § 4 UStG verzichtet und somit für eine Umsatzbesteuerung optiert werden.

Steuern Themengebiet Finanzen Erläuterung

Steuern sind nach § 3 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Themengebiet Steuern Erläuterung

Steuern sind nach § 3 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Steuerpflichtige (Umsatzsteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Als Umsatzsteuerpflichtige gelten Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG. Danach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmens, mithin alle Tätigkeitsbereiche (Einheit des Unternehmens). Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinnabsicht fehlt oder eine Personenvereinigung nur ihren Mitgliedern gegenüber tätig wird. Durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes vom 02.11.2015 (BGBl. I S. 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) neu gefasst. Während die bisherige, nunmehr aufgehobene Vorschrift des § 2 Abs. 3 UStG die Unternehmereigenschaft einer jPdöR an einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) i.S.d. § 4 KStG bzw. einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb knüpfte, wird künftig die auf privatrechtlicher Grundlage erfolgende Tätigkeit einer jPdöR grundsätzlich eine unternehmerische Betätigung darstellen und folglich Umsatzsteuerpflichten auslösen. Die gesetzliche Neuregelung des § 2b UStG nimmt hingegen die Tätigkeiten, die von der jPdöR im Rahmen ihrer öffentlichen Gewalt ausgeübt werden, von der Umsatzsteuer ausdrücklich aus, sofern es durch diese Tätigkeiten nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen kommt. Die Änderungen sind am 01.01.2016 in Kraft getreten. Die Neuregelung des § 2b UStG war frühestens ab dem 01.01.2017 anzuwenden. Nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG konnte die jPdöR dem Finanzamt gegenüber jedoch einmalig erklären, dass sie den § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.

Steuerpflichtige Umsätze (Umsatzsteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Steuerpflichtig sind alle steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 UStG, sofern sie nicht aufgrund einer der zahlreichen Befreiungsvorschriften von der Besteuerung befreit sind. Die in § 12 UStG festgelegten Steuersätze sind sowohl für die Umsätze im Inland als auch für die Einfuhr anzuwenden. Damit ist in allen Fällen eine gleichmäßige Belastung gewährleistet. Die Steuersätze nach § 12 UStG sind im Laufe der Zeit mehrfach angehoben worden, um eine ausgewogene Steuerstruktur zwischen direkten und indirekten Steuern zu gewährleisten. Als Bemessungsgrundlage dienen gemäß §§ 10 und 11 UStG das Entgelt, der gemeine Wert bzw. der Teilwert oder die bei der Ausführung der Umsätze entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Einzelnen erfolgt die Besteuerung nach

  • dem Regelsteuersatz:
    Die Umsatzsteuer beträgt seit 1.1.2007 für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§ 12 Abs. 1 UStG; vom 1.4.1998 bis 31.12.2006 16 Prozent).
     
  • dem ermäßigten Steuersatz:
    Für eine Reihe von Umsätzen beträgt die Umsatzsteuer 7 Prozent, u.a. für Lieferungen, Einfuhr, innergemeinschaftlichen Erwerb und Vermietung der in der Anlage zum Umsatzsteuergesetz aufgeführten Gegenstände (z. B. land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des graphi-schen Gewerbes, bestimmte Hilfsmittel für Kranke, Kunstgegenstände).
     
  • anderen Steuersätzen:
    Umsätze, die dem bis zum 31.12.2006 gültigen allgemeinen Steuersatz von 16 Prozent unterlegen haben, und für die sich die Bemessungsgrundlage geändert hat (§ 17 UStG). Gleiches gilt für im laufenden Jahr vereinnahmte Beträge zu in Vorjahren ausgeführten Umsätzen, sofern auf Grund besonderer Genehmigung die sog. Ist-Versteuerung nach § 20 UStG (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) anzuwenden ist, und es hierdurch zu einer Verschiebung des Besteuerungszeitpunktes kommt.
     
  • Durchschnittssteuersätzen (z. B. Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG):
    Die Steuern für den größten Teil der land- und forstwirtschaftlichen Umsätze werden in gleicher Höhe festgesetzt wie die diesen Umsätzen zuzurechnenden Vorsteuern (Vorsteuerpauschale), mit dem Ergebnis, dass hierfür keine Zahlungsverpflichtung an das Finanzamt entsteht, während die Leistungsempfänger die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen können. In diesem Zusammenhang sind beispielhaft Um-sätze aus folgenden Tätigkeiten zu nennen: Lieferungen von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen (ohne Sägewerkserzeugnisse); Lieferungen bestimmter Sägewerkserzeugnisse wie Balken, Bohlen, Kanthölzer, besäumte und unbesäumte Bretter sowie Holzwolle und Holzmehl; Lieferungen von bestimmten Getränken (z. B. Säfte, alkoholische Getränke, Wein); weitere landwirtschaftliche Umsätze (z. B. Getreide, Milch, Fleisch Obst, Gemüse etc.).
     
  • dem Reverse-Charge-Verfahren
    (Steuerpflichtige Umsätze für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, § 13b UStG):
    Nach dem Umsatzsteuergesetz ist grundsätzlich der Erbringer einer Leistung auch der Steuerschuldner. Bei bestimmten Leistungen geht die Steuerschuldnerschaft jedoch auf den Leistungsempfänger über. Diese „Umkehr der Steuerschuldnerschaft“ (Reverse-Charge-Verfahren) wird in § 13b Abs. 5 UStG geregelt. Darunter fallen u. a. Umsätze bei Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers; Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (Grundstückslieferungen); Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen, sofern der Leistungsempfänger selbst auch im Baugewerbe tätig ist.
Stipendiatinnen und Stipendiaten Themengebiet Bildung Erläuterung

Stipendiatinnen und Stipendiaten sind die nach dem nationalen Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium) in einem Berichtsjahr geförderten Studierenden.

Strafarrest Themengebiet Justiz Erläuterung

Strafarrest kann nur gegen Angehörige der Bundeswehr verhängt werden (§ 9 WStG).

Strafaussetzung zur Bewährung Themengebiet Justiz Erläuterung

Das Gericht kann die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr (§ 56 Abs. 1 StGB), in bestimmten Fällen auch 2 Jahren (§ 56 Abs. 2 StGB), zur Bewährung aussetzen. Entsprechende Regelung sieht das Jugendstrafrecht im Fall einer Verurteilung zu Jugendstrafe vor (§ 21 Abs. 1 und 2 JGG).

Strafgefangene Themengebiet Justiz Erläuterung

Personen, die in den Justizvollzugsanstalten eine Freiheits- oder Jugendstrafe verbüßen. Dazu zählen auch Einsitzende, die zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe oder Sicherungsverwahrung verurteilt wurden.

Strafmündigkeit Themengebiet Justiz Erläuterung

Eine strafmündige Person ist zum Zeitpunkt der Tat mindestens 14 Jahre alt.

Straftat Themengebiet Justiz Erläuterung

Ist eine konkrete, nach gesetzlich festgelegten Strafbestimmungen rechtswidrige und schuldhafte Tat.

Straßenbahnen Themengebiet Verkehr Erläuterung

Stadtbahnen (einschl. Hochbahnen, U-Bahnen und Schwebebahnen) sowie ähnliche Nahverkehrsbahnen. Nicht einbezogen sind Berg- und Seilbahnen.

Straßendichte Themengebiet Verkehr Erläuterung

Straßenlänge in Meter je Quadratkilometer Fläche.

Straßenverkehrsunfälle Themengebiet Verkehr Erläuterung

Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist. In der Statistik der Straßenverkehrsunfälle wird unterschieden zwischen Unfällen mit Personenschaden, schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden im engeren Sinne und sonstigen Sachschadensunfällen. Das Kriterium der Zuordnung ist jeweils die schwerste Unfallfolge. Beispielsweise bei einem Unfall mit nur Sachschaden sind demnach kein/e Verkehrsteilnehmer/-in verunglückt.

Straßenzugmaschine (N1 - N3 Aufbauart "BD") Themengebiet Verkehr Erläuterung

Auch „gewöhnliche Zugmaschine“ genannt.

Stromabsatz Themengebiet Energie Erläuterung

Ausgewiesen ist der Stromabsatz an inländische Letztverbraucher in 1 000 kWh. Nicht dargestellt sind die Abgabe an andere Energieversorgungsunternehmen sowie der Eigenbetriebsverbrauch der Unternehmen.

Stromaußenhandel Themengebiet Energie Erläuterung

Der Stromaußenhandel wird ebenso wie der im Land erzeugte Strom mit dem Heizwert von 3 600 kJ/kWh bewertet. Der Stromaußenhandel wird als Saldo dargestellt, der sich aus einer Differenzrechnung zwischen Stromverbrauch, Netzverlusten und Stromerzeugung ergibt (Nettostromimporte bzw. -exporte).

Stromeinspeisung Themengebiet Energie Erläuterung

Die Angaben umfassen die Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung durch Energieversorgungunternehmen, Industriebetriebe und sonstige Marktteilnehmer (Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige).

Strukturraum (Raumstrukturtyp) Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Das geltende, 2008 vom Ministerrat beschlossene Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) unterscheidet zwischen den Raumstrukturtypen „ländliche  Räume“ und „Verdichtungsräume“. Die ländlichen Räume umfassen die Gebiete außerhalb der Verdichtungsräume. Ländliche Räume sind durch eine niedrige Bevölkerungsdichte, kleinere Städte und eine Vielzahl von Dörfern geprägt. Verdichtungsräume sind hingegen unter anderem durch eine hohe Bevölkerungsdichte und durch Großstädte mit einem hohen Arbeitsplatzangebot sowie durch eine vielfältige Infrastruktur gekennzeichnet. Innerhalb der Verdichtungsräume wird zwischen „hochverdichteten Räumen“ und „verdichteten Räumen“ differenziert.

Studienanfänger/-innen Themengebiet Bildung Erläuterung

Studienanfänger/-innen sind Studierende im ersten Hochschulsemester, die erstmalig an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind (Erstimmatrikulierte), oder Studierende im ersten Fachsemester eines bestimmten Studienganges.

Studienanfängerquote Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Studienanfängerquote gibt den Anteil der Studienanfängerinnen und -anfänger an der altersspezifischen Bevölkerung an. Die Berechnung erfolgt nach dem so genannten Quotensummenverfahren.

Studienberechtigtenquote Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Studienberechtigtenquote gibt den Anteil der Abgänger/-innen allgemeinbildender und berufsbildender Schulen mit Hochschulreife an der Bevölkerung im entsprechenden Alter an. Bis zum Berichtsjahr 2005 wurde dieser Wert mit Bezug auf die 18- bis unter 21-Jährigen ermittelt. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Berechnung – wie auch bei der Studienanfänger- und der Absolventenquote – nach dem Quotensummenverfahren. Seit dem Jahr 2013 wird der ausschließlich schulische Teil der Fachhochschulreife nicht mehr als Hochschulzugangsberechtigung gezählt.

Studienfach, Studienbereich, Fächergruppe Themengebiet Bildung Erläuterung

Ein Studienfach ist die in Prüfungsordnungen festgelegte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein Studienabschluss möglich ist. Mehrere verwandte Fächer werden zu Studienbereichen und diese wiederum zu Fächergruppen zusammengefasst.

Studiengang Themengebiet Bildung Erläuterung

Als Studiengang wird eine abgeschlossene, in Studien- und Prüfungsordnungen vorgesehene berufsqualifizierende oder berufsbezogene Hochschulausbildung bezeichnet. Für die Statistik wird der Studiengang als Kombination der angestrebten Abschlussprüfung mit einem oder dem ersten Studienfach erfasst.

Studienjahr Themengebiet Bildung Erläuterung

Studienanfänger/-innen werden in der amtlichen Statistik üblicherweise nach Studienjahren ausgewiesen. Ein Studienjahr setzt sich aus einem Sommer- und dem darauffolgenden Wintersemester zusammen.

Studienkollegs Themengebiet Bildung Erläuterung

An Studienkollegs lernen Studienbewerberinnen und -bewerber, deren ausländische Hochschulzugangsberechtigung nicht als gleichwertig mit einer deutschen Studienberechtigung anerkannt ist. In einem zweisemestrigen Vorstudium werden ihnen die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen vermittelt, die für den erfolgreichen Besuch einer deutschen Hochschule notwendig sind. Am Ende der Ausbildung ist eine Feststellungsprüfung abzulegen, durch die bei entsprechendem Leistungsstand die Zugangsberechtigung zur Aufnahme eines Fachstudiums an einer deutschen Hochschule erlangt wird.

Studienseminare Themengebiet Bildung Erläuterung

Studienseminare sind Einrichtungen der pädagogischen Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die zur Zweiten Staatsprüfung führen. Die Aufnahme in ein Studienseminar garantiert nicht die künftige Einstellung als Lehrerin/Lehrer. Insofern ist die Zahl der Ausbildungsplätze nicht am Lehrerbedarf in Rheinland-Pfalz orientiert. Es besteht vielmehr ein grundgesetzlicher Anspruch auf Beendigung der Ausbildung, die das Land (im Rahmen vorhandener Ausbildungskapazitäten) ermöglichen muss. Die Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter werden auf theoretischer Grundlage schulpraktisch ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt in allgemeinen Seminaren, in Fachseminaren und den sonstigen Veranstaltungen des Studienseminars. Hinzu kommt der Ausbildungsunterricht an Ausbildungsschulen, der aus Hospitationen, Unterricht unter Anleitung und selbständigem Unterricht besteht.

Studierende Themengebiet Bildung Erläuterung

Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte Personen (ohne Beurlaubte, Gasthörer/-innen und Studienkollegiaten/-innen).

Stundenfall (Diagnose) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Patientinnen und Patienten, die vollstationär in ein Krankenhaus aufgenommen, jedoch am gleichen Tag wieder entlassen bzw. in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, oder am Aufnahmetag versterben.

Subventionen (Dienstleistungen) Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Finanzielle Zuwendungen, die Bund, Länder und Gemeinden oder Einrichtungen der Europäischen Union ohne Gegenleistung an das Unternehmen oder die Einrichtung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder für die laufende Geschäftstätigkeit gewähren, um die Herstellungskosten zu verringern und/oder die Verkaufspreise der Dienstleistungen bzw. Erzeugnisse zu senken und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren zu ermöglichen.

Summe der Einkünfte (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Die Summe der Einkünfte ergibt sich aus der Addition der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten gemäß § 2 Abs. 1 EStG. Dies sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.

Summe der Einkünfte (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Die Addition aus den Einkünften der einzelnen Einkunftsarten.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Tageseinrichtung für Kinder (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

In Kindertageseinrichtungen können Kinder ab der Geburt bis zum 14. Lebensjahr ganztags oder einen Teil des Tages außerhalb des Elternhauses erzieherisch und pflegerisch betreut werden. Die Arbeit der Tageseinrichtungen wird von den Jugendämtern und dem Landesjugendamt begleitet.

Tagespflege (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Tagespflege ist die Betreuung eines Kindes durch eine geeignete Tagespflegeperson. Die Anzahl der betreuten Kinder je Tagespflegeperson ist begrenzt. Die Tagespflege durch Tagesmütter oder -väter ist als gleichwertige Betreuung neben der Betreuung in einer Tagesstätte anerkannt.

Tarifabnehmer (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Tarifabnehmer sind Kunden eines Energieversorgungsunternehmens, die nach den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) und Allgemeinen Tarifen versorgt werden. Das sind überwiegend private Haushalte sowie gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe. Stromlieferungen aufgrund von Sonderkundenverträgen aus dem Niederspannungsnetz (bis 1 kV) gelten als Lieferungen an Tarifkunden. Siehe auch Artikel 1 Abs. 7 Satz 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Konzessionsabgabenverordnung vom 22. Juli 1999 (BGBl. l S. 1669).

Tätige Personen (Dienstleistungen) Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Tätige Inhaber/-innen, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Tätige Personen (Handwerk) Themengebiet Handwerk Erläuterung

Umfasst die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die geringfügig entlohnten Beschäftigten und die tätigen Inhaber/-innen.  Die Anzahl der tätigen Inhaber/-innen wird geschätzt.

Tätige Personen (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

In Tageseinrichtungen oder Tagespflege beschäftigte Personen. Die Beschäftigung kann in Vollzeit-, Teilzeit- oder nebenberuflich erfolgen. Ehrenamtlich tätige Personen werden nicht erfasst.

Teilzeitbeschäftigte Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die orts-, branchen- oder betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit (z. B. Aushilfen, Halbtagskräfte und Personen, die nur an bestimmten Wochentagen tätig sind).

Teilzeitbeschäftigung Themengebiet Finanzen Erläuterung

Den Teilzeitbeschäftigten werden alle zugeordnet, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche Wochenarbeitsstundenzahl umfasst, auch die Altersteilzeitbeschäftigten sowohl in der Arbeitsphase als auch in der Freistellungsphase, nicht jedoch die geringfügig Beschäftigten mit einem Monatsentgelt von insgesamt regelmäßig nicht mehr als 400 Euro.

Tiefbau Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Der Tiefbau ist das Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von baulichen Anlagen befasst, die an oder unter der Erdoberfläche bzw. unter der Ebene von Verkehrswegen liegen.

Todesursache Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Todesursachen sind die auf der ärztlichen Todesursachenbescheinigung angegebenen Krankheiten, Krankheitszustände oder Verletzungen, die entweder den Tod zur Folge hatten oder zum Tode beitrugen sowie die Umstände eines Unfalls oder einer Gewalteinwirkung, die ggf. diese Verletzungen verursachten.

Totgeborene Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Zu den Totgeborenen zählen nur Kinder, deren Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm beträgt.

Tourismusregionen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Eine Tourismusregion ist eine nichtadministrative Raumeinheit, die in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung in Mainz sowie der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH in Koblenz abgegrenzt wurde. Die Abgrenzung orientiert sich insbesondere an naturräumlichen Gegebenheiten, berücksichtigt aber meist auch Zuständigkeitsbereiche der regionalen Tourismusverbände.

Träger (Kinder- und Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Jede Tageseinrichtung befindet sich in einer sogenannten Trägerschaft durch ein Unternehmen, eine Einrichtung oder eine Institution, die die grundsätzliche Finanzierung und Verwaltung der Tageseinrichtung übernimmt. Nach dem Sozialgesetzbuch gibt es öffentliche Träger wie Jugendämter oder freie Träger. Öffentliche und freie Träger sollen zusammenarbeiten. Während einige Aufgaben den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe vorbehalten sind, kann die Tagesbetreuung auch in Trägerschaft freier Träger erfolgen. Zu unterscheiden sind bei den freien Trägern die privat-gemeinnützigen und die privat-nichtgemeinnützigen Träger. Privat-gemeinnützige Einrichtungen sind beispielsweise Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, des roten Kreuzes oder der EKD. Elterninitiativen zählen als freie Träger.

Träger (Weiterbildung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Träger sind die Volkshochschulen sowie die anerkannten Landesorganisationen in freier Trägerschaft und deren Einrichtungen. Diese Organisationen müssen durch Art und Umfang der Tätigkeit, Struktur und Organisation sowie durch die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung eine planmäßige und kontinuierliche Weiterbildung gewährleisten.

Trägerschaft Themengebiet Gesundheit Erläuterung
  • Öffentlich
    Krankenhäuser können in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Form geführt werden. Die in öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Krankenhäuser sind entweder rechtlich selbstständig oder rechtlich unselbstständig. In privatrechtlicher Form betriebene Krankenhäuser befinden sich in öffentlicher Trägerschaft, wenn Gebietskörperschaften oder Sozialversicherungsträger unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 v. H. des Nennkapitals oder des Stimmrechts halten.
  • Freigemeinnützig
    Krankenhäuser, die von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereinen unterhalten werden.
  • Privat
    Krankenhäuser, die als gewerbliche Unternehmen einer Konzession nach § 30 Gewerbeordnung bedürfen.
Transferzahlungen, öffentliche und nichtöffentliche Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Öffentliche Transferzahlungen sind u. a. (Brutto-)Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, (Brutto-)Pensionen, Arbeitslosengeld und andere Leistungen der Arbeitsförderung sowie Kindergeld. Nichtöffentliche Transferzahlungen sind u. a. (Brutto-)Werks- und Betriebsrenten, Leistungen aus privaten Versicherungen sowie Unterstützung von privaten Haushalten.

Themengebiet Soziales Erläuterung

Öffentliche Transferzahlungen sind u. a. (Brutto-)Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, (Brutto-)Pensionen, Arbeitslosengeld und andere Leistungen der Arbeitsförderung sowie Kindergeld. Nichtöffentliche Transferzahlungen sind u. a. (Brutto-)Werks- und Betriebsrenten, Leistungen aus privaten Versicherungen sowie Unterstützung von privaten Haushalten.

Treibhauspotenzial - GWP (Global Warming Potential) Themengebiet Umwelt Erläuterung

Der GWP-Wert eines Stoffes gibt sein Treibhauspotenzial relativ zum Treibhauspotenzial von Kohlendioxid (CO2) an, dessen Wert mit 1,0 definiert wird.

Trennkanalisation Themengebiet Umwelt Erläuterung

Kanalnetz, in dem Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt gesammelt und abgeleitet werden. Hierbei wird das Schmutzwasser einer Kläranlage zugeführt, während das Niederschlagswasser in der Regel ungereinigt in ein Gewässer gelangt oder versickert.

Trockenmasse (Umwelt) Themengebiet Umwelt Erläuterung

Die Trockenmasse ist die Masse des Klärschlamms ohne Wasseranteil. Sie umfasst auch die bei der Abwasser- und Klärschlammbehandlung zugegebenen Hilfsmittel.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Übergeleitete Ansprüche und Unterhaltungsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Hier sind Einnahmen der Sozialhilfeträger gemäß §§ 93, 94 SGB XII ausgewiesen, die aus einem Übergang von zivilrechtlichen Unterhaltsansprüchen sowie von Ansprüchen gegen Dritte resultieren. Dies sind insbesondere Ansprüche gegen Ehegatten (auch getrennt Lebende und Geschiedene), gegen Verwandte in gerader Linie wie Kinder und Eltern sowie gegen eingetragene Lebenspartner. Ansprüche gegen Dritte können beispielsweise auch Ansprüche gegen Arbeitgeber (§ 115 SGB X), z. B. Gehaltsansprüche oder Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung, und gegen Schadenersatzpflichtige (§ 116 SGB X) sein. Dabei werden nur tatsächlich übergegangene Leistungen erfasst, nicht die lediglich geltend gemachten Ansprüche.

Übernachtungen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die Übernachtungen ergeben sich aus der Belegung eines Gästebettes zum vorübergehenden Aufenthalt. Die Aufenthaltsdauer, gemessen in Tagen, ergibt die Zahl der Übernachtungen je Gast. Die monatliche Meldung orientiert sich an der Zahl der Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum ankamen und abreisten oder aus dem vorherigen Berichtszeitraum noch anwesend waren.  

Übernachtungsintensität Themengebiet Tourismus Erläuterung

Kennzahl für die relative Bedeutung des Tourismus in einem Gebiet. Die Übernachtungen werden auf die Zahl der Einwohner/-innen bezogen.

Überörtlicher Träger Themengebiet Soziales Erläuterung

Soweit in den Regionaltabellen zu den Sozialleistungen und der Jugendhilfe nicht regionalisierte Positionen aufgeführt sind, handelt  es sich um Aufgaben, die dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz als überörtliche zuständige Stelle obliegen. Es werden in den Tabellen auch seitens des Landesamtes an die Kommunalebene delegierte Aufgaben beim überörtlichen Träger nachgewiesen.

Übertägige Abbaustätten (Umwelt) Themengebiet Umwelt Erläuterung

Als übertägige Abbaustätten werden Gruben/Tagebaue bezeichnet aus denen Rohstoffe (z. B. Sand, Kies, Ton, Braunkohle) gewonnen werden oder gewonnen wurden.

Überwiegender Tätigkeitsbereich (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Angabe über den Arbeitsbereich für den die/der Beschäftigte die meiste Stundenzahl der Arbeitszeit leistet.

Uferfiltrat (Umwelt) Themengebiet Umwelt Erläuterung

Wasser, das den Wassergewinnungsanlagen durch das Ufer eines Flusses oder Sees im Untergrund nach relativ kurzer Bodenpassage zusickert und sich mit dem anstehenden Grundwasser vermischt. Es wird in seiner Beschaffenheit wesentlich von der des Oberflächenwassers bestimmt.

Umrechnung Themengebiet Energie Erläuterung

Eine Kilowattstunde (kWh) entspricht 3 600 Kilojoule (kJ) oder 3,6 Megajoule (MJ),
1 000 MJ entsprechen einem Gigajoule (GJ),
1 000 GJ entsprechen einem Terajoule (TJ) und
1 000 TJ entsprechen einem Petajoule (PJ).

Umrechnungsfaktoren Themengebiet Energie Erläuterung

Um die in unterschiedlichen Einheiten ausgewiesenen Energieträger vergleichbar und additionsfähig zu machen, müssen sie auf einen einheitlichen Nenner gebracht werden. Diese Umrechnung erfolgt mit Hilfe von Umrechnungsfaktoren, und zwar auf der Basis ihrer Heizwerte. Bei einigen Energieträgern, z. B. bei der Steinkohle, kann sich der Heizwert je nach Qualität und Herkunft verändern. In diesen Fällen sind jährliche Anpassungen der Heizwerte notwendig.  

Umsatz Themengebiet Finanzen Erläuterung

Als Umsatz der steuerpflichtigen Unternehmen gelten die im Berichtsjahr abgerechneten Lieferungen und Leistungen des nach § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers an Dritte (ohne Umsatzsteuer), einschließlich der steuerfreien Umsätze, der Handelsumsätze sowie der Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an Verkaufsgesellschaften, an denen das Unternehmen beteiligt ist. Ferner gelten als Umsatz die getrennt in Rechnung gestellten Kosten für Fracht, Porto und Verpackungen, der Eigenverbrauch sowie die private Nutzung von firmeneigenen Sachen mit ihrem buchhalterischen Wert. Preisnachlässe und der Wert der Retouren werden von den fakturierten Werten abgesetzt.

Themengebiet Steuern Erläuterung

Als Umsatz der steuerpflichtigen Unternehmen gelten die im Berichtsjahr abgerechneten Lieferungen und Leistungen des nach § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers an Dritte (ohne Umsatzsteuer), einschließlich der steuerfreien Umsätze, der Handelsumsätze sowie der Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an Verkaufsgesellschaften, an denen das Unternehmen beteiligt ist. Ferner gelten als Umsatz die getrennt in Rechnung gestellten Kosten für Fracht, Porto und Verpackungen, der Eigenverbrauch sowie die private Nutzung von firmeneigenen Sachen mit ihrem buchhalterischen Wert. Preisnachlässe und der Wert der Retouren werden von den fakturierten Werten abgesetzt.

Umsatz (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Rechnungsbetrag der Bau- bzw. Ausbauleistungen einschließlich Handelsumsätze und anderer Umsätze (ohne Umsatzsteuer).

Umsatz (Binnenhandel) Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Der Umsatz im Handel umfasst die vom Unternehmen im Berichtsmonat insgesamt in Rechnung gestellten Beträge (ohne Umsatzsteuer) aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Dritte ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang und Steuerpflicht.

Zum Umsatz gehören auch der Eigenverbrauch, Verkäufe an Betriebsangehörige und gesondert in Rechnung gestellte Kosten für Fracht, Porto und Verpackung. Nicht hierzu gehören außerordentliche Erträge (z. B. aus dem Verkauf von Anlagevermögen), betriebsfremde Erträge (z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von betriebsfremd genutzten Gebäuden), finanzielle Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden aus Beteiligungen) und betriebliche Subventionen.

Preisnachlässe wie Rabatte, Boni oder Skonti sowie sonstige Erlösschmälerungen (z. B. Rückvergütungen) werden vom Umsatz abgezogen, wenn sie noch im gleichen Monat verbucht werden. Bei der Ermittlung des Monatsumsatzes sind Retouren und Gutschriften sofort abzusetzen.

Der Umsatz im Gastgewerbe umfasst Umsätze aus Beherbergung sowie aus Gaststätten-, Kantinen- und Cateringleistungen. Anzugeben ist der Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (ohne Umsatzsteuer) zuzüglich Bedienungsgeld.

Umsatz (Dienstleistungen) Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit oder Umsatz ist in der Primärstatistik der Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einschließlich der Handelsumsätze einzutragen. Nicht einzubeziehen sind durchlaufende Posten (die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden), Subventionen, außerordentliche und betriebsfremde Erträge sowie Umsätze, die im Rahmen einer rechtlich selbstständigen Arbeitsgemeinschaft erzielt wurden. Erträge aus Vermietung, Verpachtung und Leasing betrieblicher Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen zählen ebenso nicht zu Einnahmen oder Umsatz.

Zins- und ähnliche Erträge (z. B. Kursgewinne, Dividenden), Erträge aus Beteiligungen, aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen, Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens, aus der Auflösung von Rückstellungen und dergleichen sowie Einnahmen oder Umsätze ausländischer Niederlassungen werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Zur Ermittlung der Umsatzindizes werden aus den Verwaltungsdaten die Lieferungen und Leistungen (steuerpflichtige sowie umsatzsteuerfreie Umsätze) im Berichtsquartal zugrunde gelegt. Umsätze von Unternehmen innerhalb umsatzsteuerlicher Organschaften werden geschätzt.

Umsatz (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Als Umsatz gilt, unabhängig vom Zahlungseingang, der Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte (ohne Umsatzsteuer, ohne Stromsteuer, ohne Erdgassteuer, jedoch einschließlich der Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), § 17 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV). Nicht einzubeziehen sind Erträge, die nicht unmittelbar aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultieren sowie Erlöse aus dem Verkauf von Sachanalgen und Beteiligungen, der Verpachtung von Grundstücken sowie Zinerträge und Dividenden.

Umsatz (Handwerk) Themengebiet Handwerk Erläuterung

Die Umsatzdaten der Finanzverwaltungen der Länder basieren auf den Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Unternehmen. Die Umsätze von Kleinunternehmen (Umsatz bis zu 17 500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht über 50 000 Euro im Berichtsjahr) und Umsätze von Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen oder bei denen keine Steuerzahllast entsteht, sind nicht enthalten (sofern die Unternehmen nicht auf die Steuerbefreiung verzichten). Eine bedeutsame Abweichung von den bisher erhobenen Umsätzen ergibt sich aufgrund von umsatzsteuerlichen Organschaften. Bei diesen Organschaften handelt es sich um Verbindungen von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die steuerrechtlich als ein einziger Schuldner behandelt werden. Für eine Organschaft ist im  Datenmaterial der Finanzverwaltungen nur der Organträger mit dem Umsatz der gesamten Organschaft enthalten.  Für die ebenfalls zu der Organschaft gehörigen Organgesellschaften gibt es keine Umsatzangaben. Der beim Organträger nachgewiesene Umsatz enthält die konsolidierten Einzelumsätze aller Mitglieder des Organschaftskreises (Organträger und -gesellschaften). Diese  konsolidierten Umsätze enthalten zwar die Außenumsätze, nicht aber die Innenumsätze zwischen den einzelnen Mitgliedern der Organschaften. Die Art der Einbeziehung der Organschaftsumsätze ist für Auswertungen der Verwaltungsdaten von großer Bedeutung. Wenn die Umsätze der Organschaften – wie von den Finanzverwaltungen gemeldet – ausgewertet würden, wären die gesamten Umsätze der Organschaft in den Gewerbezweigen und in den Regionen nachgewiesen, denen die Organträger zugeordnet sind. Ferner ist es möglich, dass der Organträger kein Handwerksunternehmen ist und nur die dazugehörigen Organgesellschaften handwerklich tätig sind. In diesem Fall würde der Organschaftsumsatz außerhalb des Handwerks nachgewiesen. Es wird deutlich, dass ohne eine Schätzung des Umsatzes für die einzelnen Organschaftsmitglieder gravierende Verzerrungen der Ergebnisse entstehen können. Um dies zu vermeiden, haben die statistischen Ämter ein Schätzverfahren  für  den  Umsatz aller Organschaftsmitglieder entwickelt, bei dem auch die fehlenden Innenumsätze der Organschaften hinzugeschätzt werden.

Umsatz (Industrie) Themengebiet Industrie Erläuterung

Die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Ausbauleistungen im Bundesgebiet und die ausbaugewerblichen Umsätze in Zollausschlussgebieten (z.B. deutsche Freihäfen) einschließlich Umsatz aus Nachunternehmertätigkeit und Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer. Der Gesamtumsatz enthält außer dem ausbaugewerblichen Umsatz (Umsatz aus Bauleistungen) die Handels- und sonstigen Umsätze.

Umsatz (ohne Umsatzsteuer) (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Ausbauleistungen im Bundesgebiet und die ausbaugewerblichen Umsätze in Zollausschlussgebieten (z.B. deutsche Freihäfen) einschließlich Umsatz aus Nachunternehmertätigkeit und Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer. Der Gesamtumsatz enthält außer dem ausbaugewerblichen Umsatz (Umsatz aus Bauleistungen) die Handels- und sonstigen Umsätze.

Umsatz (verarbeitendes Gewerbe) Themengebiet Industrie Erläuterung

Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und industriellen oder handwerklichen Dienstleistungen, außerdem aus dem Verkauf von Handelsware und aus sonstigen nicht industriellen oder nicht handwerklichen Tätigkeiten. Als Umsatz gilt, unabhängig vom Zahlungseingang, die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der im Berichtszeitraum abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte einschließlich etwa darin enthaltener Verbrauchssteuern und Kosten für Fracht, Porto und Verpackung, auch wenn diese gesondert berechnet werden.

Umsatz aus Handelsware und sonstigen nichtindustriellen/nichthandwerklichen Tätigkeiten Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Umsatz aus unbearbeitet weiterverkauften, fremden Erzeugnissen (Handelsware) sowie Umsätze, die nicht aus baugewerblichen oder aus sonstigen produzierenden Tätigkeiten anfallen, wie Vermietung und Verpachtung von Geräten und Anlagen, Transportleistungen für Dritte (Lohnfuhren) etc.

Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen/handwerklichen Tätigkeiten (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Erfragt wird der Umsatz (Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen) aus allen im Rahmen einer nichtbaugewerblichen Produktionstätigkeit des Unternehmens entstandenen Erzeugnissen (Baustoffe, Betonwaren, Kies, Zimmereierzeugnisse usw.) soweit nicht in der eigenen Bauleistung abgerechnet, ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang sowie der Umsatz aus industriellen/handwerklichen Tätigkeiten wie Gerätereparaturen für Dritte.

Umsatz oder Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit Themengebiet Dienstleistungen Erläuterung

Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch), einschließlich der Handelsumsätze aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, unabhängig vom Zahlungseingang. Hierzu zählen auch Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften. Mit einbezogen werden in Rechnung gestellte Nebenkosten, wie beispielsweise Reisekosten, Spesen, Fracht, Porto- und Verpackungskosten, sowie der umsatzsteuerfreie Umsatz nach § 4 Umsatzsteuergesetz (UStG). Erlösschmälerungen, wie Preisnachlässe, Rabatte und Skonti, werden abgesetzt.

Umsatzsteuer- Vorauszahlung (Umsatzsteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Ausgangspunkt und somit die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung ist der steuerbare Umsatz ohne Umsatzsteuer (§ 10 UStG), gekürzt um den steuerfreien Umsatz. Der verbleibende steuerpflichtige oder zu versteuernde Umsatz, vervielfältigt mit dem für die einzelnen Umsatzarten anzuwendenden Steuersatz, ergibt die Umsatzsteuer vor Abzug der Vorsteuer, wobei Steuerbeträge infolge Wechsels der Besteuerungsform, sowie solche, die der Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet zu berücksichtigen sind. Nach Abzug der Vorsteuerbeträge, sowie nach Berücksichtigung der Steuerbeträge,
 

  • die in Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen wurden (§ 14c UStG),
  • die vom letzten Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts (§ 25b Abs. 2 UStG) und
     
  • die gemäß § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2, § 6a Abs. 4 Satz 2 oder § 17 Abs. 1 Satz 6 UStG geschuldet werden,
     
  • sowie nach Anrechnung der festgesetzten Sondervorauszahlung

ergibt sich die verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung (Zahllast) oder im Erstattungsfalle der Überschuss.

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen Themengebiet Finanzen Erläuterung

In der Umsatzsteuerstatistik werden diejenigen Unternehmen erfasst, die Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben haben und deren steuerbarer Jahresumsatz 17 500 Euro übersteigt.

Themengebiet Steuern Erläuterung

In der Umsatzsteuerstatistik werden diejenigen Unternehmen erfasst, die Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben haben und deren steuerbarer Jahresumsatz 17 500 Euro übersteigt.

Umwandlung Themengebiet Energie Erläuterung

Unter Umwandlung versteht man die Änderung der chemischen und/oder physikalischen Struktur von Energieträgern. Als Umwandlungsprodukte fallen Sekundärenergieträger und Nichtenergieträger an.

Umwandlungsbilanz Themengebiet Energie Erläuterung

In der Umwandlungsbilanz werden Einsatz und Ausstoß der verschiedenen Umwandlungsprozesse sowie der Verbrauch an Energieträgern in der Energie Gewinnung und im Umwandlungsbereich erfasst, ebenso Fackel- und Leitungsverluste.

Umwandlungseinsatz Themengebiet Energie Erläuterung

Als Umwandlungseinsatz der Wärmekraftwerke der allgemeinen Versorgung, der Industriewärmekraftwerke und der Kernkraftwerke wird ausschließlich der Brennstoffeinsatz verbucht für die Stromerzeugung, nicht jedoch der Verbrauch für die Fernwärmeerzeugung. Als Umwandlungseinsatz der Heizkraftwerke der allgemeinen Versorgung (nur KWK) wird der Brennstoffeinsatz für den gesamten KWK-Prozess ausgewiesen. In Heizkraftwerken wird ausschließlich der der Fernwärmeerzeugung dienende Brennstoffeinsatz verbucht, soweit er außerhalb von KWK-Prozessen stattfindet.

Umweltschutzinvestitionen Themengebiet Industrie Erläuterung

Zugänge an Sachanlagen zum Schutz vor schädlichen Einflüssen, die bei der Produktionstätigkeit entstehen (produktionsbezogene Investitionen) sowie zur Herstellung von Erzeugnissen, die bei Verwendung oder Verbrauch eine geringere Umweltbelastung hervorrufen (produktbezogene Investitionen).

Themengebiet Umwelt Erläuterung

Von den Gesamtinvestitionen zählen diejenigen zu den Investitionen für den Umweltschutz, die mit der ausschließlichen oder überwiegenden Zielsetzung „Umweltschutz“ getätigt werden. Die Abgrenzung folgt den Kapiteln 3 und 4 der VDI-Richtlinie 3800 „Ermittlung der Aufwendungen für Maßnahmen zum betrieblichen Umweltschutz“ vom Dezember 2001.

Unbeschränkt Steuerpflichtig (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben, sind nach § 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.

Unfälle (schwerwiegend) mit Sachschaden im engeren Sinne Themengebiet Verkehr Erläuterung

Dazu zählen Unfälle, bei denen als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) oder Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt, und bei denen gleichzeitig ein Kraftfahrzeug von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss, d. h. nicht mehr fahrbereit ist.In der Statistik der Straßenverkehrsunfälle werden üblicherweise nicht die schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden nachgewiesen, sondern die sogenannten schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne. Darunter sind die schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden ohne die sonstigen Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln zu verstehen. Die letzteren werden unter den sonstigen Sachschadensunfällen nachgewiesen.

Unfälle mit Personenschaden, Verunglückte, Getötete, Schwerverletzte, Leichtverletzte Themengebiet Verkehr Erläuterung

Ein Unfall mit Personenschaden ist ein Unfall, bei denen Personen verunglückt sind. Verunglückte sind Personen, die infolge eines Unfalls getötet oder verletzt wurden. Getötete sind dabei Personen, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind. Schwerverletzte sind Personen, die unmittelbar nach dem Unfall zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und dort mindestens 24 Stunden verblieben sind. Leichtverletzte sind alle übrigen Verletzten.

Unfälle, sonstige Sachschadensunfälle Themengebiet Verkehr Erläuterung

Hierzu gehören Sachschadensunfälle, bei denen als Ursache eine Ordnungswidrigkeit anzunehmen ist und für die entweder ein Verwarnungs- oder ein Bußgeld festzusetzen ist bzw. Straftaten im Straßenverkehr, bei denen aber alle involvierten Kraftfahrzeuge fahrbereit waren

Unfälle, Straßenverkehrsunfälle Themengebiet Verkehr Erläuterung

Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist. In der Statistik der Straßenverkehrsunfälle wird unterschieden zwischen Unfällen mit Personenschaden, schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden im engeren Sinne und sonstigen Sachschadensunfällen. Das Kriterium der Zuordnung ist jeweils die schwerste Unfallfolge. Beispielsweise einem Unfall mit nur Sachschaden sind demnach kein/e Verkehrsteilnehmer/-in verunglückt.

Unfallursachen Themengebiet Verkehr Erläuterung

Hierunter sind die polizeilich festgestellten unmittelbaren Ursachen und Umstände zu verstehen, die zum Unfall führten.

Unternehmen Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Das Unternehmen umfasst alle zugehörigen Betriebe in und außerhalb von Rheinland-Pfalz. Auch freiberuflich Tätige werden als eigenständige Unternehmen registriert.

Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Das Unternehmen umfasst alle zugehörigen Betriebe in und außerhalb von Rheinland-Pfalz. Auch freiberuflich Tätige werden als eigenständige Unternehmen registriert.

Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- oder gewerbesteuerrechtlichen Gründen Bücher führen oder ähnliche Aufzeichnungen mit dem Ziel einer jährlichen Feststellung des Vermögensstandes machen muss.

Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Rechtliche und zugleich kleinste bilanzierende Einheit ohne rechtlich selbständige Tochtergesellschaften, Arbeitsgemeinschaften, Betriebsführungsgesellschaften usw. Das Unternehmen im Produzierenden Gewerbe umfasst die Funktionen Beschaffung, Lagerung, Fertigung, Vertrieb, Verwaltung, Planung sowie Forschung und Entwicklung. Diese Funktionen können jedoch auch getrennt oder allein vorkommen. Besteht das Unternehmen nur aus einer einzigen örtlichen Niederlassung, gilt es als Einbetriebsunternehmen. Verfügt es über mehrere - mindestens zwei - voneinander getrennt liegende, juristisch unselbständige, örtliche Einheiten, ist es ein Mehrbetriebsunternehmen.

Themengebiet Industrie Erläuterung

Rechtliche und zugleich kleinste bilanzierende Einheit ohne rechtlich selbständige Tochtergesellschaften, Arbeitsgemeinschaften, Betriebsführungsgesellschaften usw. Das Unternehmen im Produzierenden Gewerbe umfasst die Funktionen Beschaffung, Lagerung, Fertigung, Vertrieb, Verwaltung, Planung sowie Forschung und Entwicklung. Diese Funktionen können jedoch auch getrennt oder allein vorkommen. Besteht das Unternehmen nur aus einer einzigen örtlichen Niederlassung, gilt es als Einbetriebsunternehmen. Verfügt es über mehrere - mindestens zwei - voneinander getrennt liegende, juristisch unselbständige, örtliche Einheiten, ist es ein Mehrbetriebsunternehmen.

Unternehmen (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Rechtliche und zugleich kleinste bilanzierende Einheit ohne rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften, Arbeitsgemeinschaften, Betriebsführungsgesellschaften usw. Besteht das Unternehmen nur aus einer einzigen örtlichen Niederlassung, gilt es als Einbetriebsunternehmen. Verfügt es über mindestens zwei voneinander getrennt liegende, juristisch unselbständige örtliche Einheiten, ist es ein Mehrbetriebsunternehmen.

Unternehmen, Übergabe Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Liegt vor bei Wechsel der Rechtsform, bei Gesellschafteraustritt sowie infolge Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.

Unternehmen, Übernahme Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Eine Übernahme eines Unternehmens liegt vor bei Wechsel der Rechtsform, bei Gesellschaftereintritt sowie infolge Erbfolge, Kauf oder Pacht.

Unternehmen, Umwandlung Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Umfasst die Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einem Unternehmen (wobei der übertragende Rechtsträger erlischt), die Aufspaltung eines Unternehmens in mehrere Unternehmen sowie die Aufspaltung oder Ausgliederung von Unternehmensteilen mit dem Ziel der Neugründung (wobei der abspaltende Rechtsträger bestehen bleibt).

Unternehmensinsolvenzen Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Die Unternehmensinsolvenz dient zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger durch Verteilung des Vermögens des Schuldners oder, in einer abweichenden Regelung (Insolvenzplan), zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Unternehmens.

Unterrichtsstunden je Schüler/-in Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Relation der wöchentlich erteilten Unterrichtsstunden (ohne Anrechnungen und Ermäßigungen) je Schüler/-in bietet einen Hinweis auf die Unterrichtsversorgung. Sie drückt aus, wie viele Stunden jede/-r Schüler/-in wöchentlich erteilt bekommen könnte, wenn ausschließlich Einzelunterricht gegeben würde.

Bei der Interpretation der Kennzahl ist zu beachten, dass für die individuelle Unterrichtsversorgung auch die Klassengröße eine Rolle spielt. So kann eine gegebene Zahl von Unterrichtsstunden je Schüler/-in in großen Klassen erteilt werden, sodass jede Klasse jeweils viele Stunden empfängt, oder es werden kleine Klassen gebildet, die jeweils weniger Unterrichtsstunden erhalten.

Ursache der Behinderung (Schwerbehinderte Menschen) Themengebiet Soziales Erläuterung

Als Ursache der Behinderung gelten unter anderem angeborene Behinderungen, Krankheiten, Unfälle, Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigungen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Veranlagung (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Eine Steuerveranlagung ist eine Steuerfestsetzung mittels eines gesetzlich festgelegten, förmlichen Verfahrens. Ein Veranlagungsverfahren ist die Zusammenfassung eines Ermittlungs- und eines Festsetzungsverfahrens. Im Ermittlungsverfahren ermittelt das zuständige Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 199 Abs. 1 AO. Besteuerungsgrundlagen sind alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zugunsten sowie zuungunsten des Steuerpflichtigen, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind. Die Basis der Ermittlungen bilden insbesondere die Inhalte der dem Finanzamt einzureichenden Steuererklärungen. Das Festsetzungsverfahren schließt sich an das Ermittlungsverfahren an. Im Festsetzungsverfahren werden die Steuern, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, gem. § 155 Abs. 1 AO vom zuständigen Finanzamt durch Steuerbescheid festgesetzt.

Veranlagung (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Die Steuerveranlagung ist das auf Basis der Körperschaftsteuererklärung erfolgende Verfahren zur Ermittlung der endgültigen Körperschaftsteuerschuld durch die Finanzverwaltung.

Veranschlagte Kosten (Bautätigkeit) Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Veranschlagte Kosten im Sinne der Bautätigkeitsstatistik sind die Kosten des Bauwerks gemäß DIN 276 Kostengr. 300 und 400 und somit die Kosten der Baukonstruktionen einschl. der Erdarbeiten und baukonstruktiven Einbauten sowie der technischen Einbauten. Die Umsatzsteuer ist in den veranschlagten Kosten enthalten.

Verarbeitendes Gewerbe Themengebiet Industrie Erläuterung

Zum verarbeitenden Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) gehören alle Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darauf gerichtet ist, Erzeugnisse zu be- und verarbeiten, und zwar überwiegend mit dem Ziel, andere Produkte herzustellen. Die Tätigkeit kann aber auch darin bestehen, Erzeugnisse zu veredeln, zu montieren oder zu reparieren. Das verarbeitende Gewerbe ist Teil des produzierenden Gewerbes.

Verbrauch in der Energiegewinnung und in den Umwandlungsbereichen Themengebiet Energie Erläuterung

Die Zeile „Kraftwerke, Heizwerke des Zeilenbereichs „Verbrauch in der Energiegewinnung und in den Umwandlungsbereichen innerhalb der Umwandlungsbilanz enthält den Eigenverbrauch aller Strom- und Fernwärmeerzeugungsanlagen. Hierzu gehören die Wärme- und Heizkraftwerke der allgemeinen Versorgung, Industriewärmekraftwerke, Kernkraftwerke, Wasserkraftwerke sowie Windkraft-, Photovoltaik- und andere Anlagen der erneuerbaren Energieerzeugung, außerdem Heizwerke. Der Eigenverbrauch der Sonstigen Energieerzeuger wird in der entsprechenden Zeile ausgewiesen. Soweit im Strombereich keine Daten über die Bruttoerzeugung, sondern lediglich solche über die eingespeiste Nettoerzeugung vorliegen, wird der Eigenverbrauch mit Hilfe anlagenspezifischer Eigenverbrauchsquoten aus dem Bereich der allgemeinen Versorgung ermittelt.

Verbraucherinsolvenzverfahren Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Vereinfachtes Insolvenzverfahren. Es kommt seit Ende des Jahres 2001 nicht nur für Verbraucher, sondern auch für ehemals selbstständig Tätige zur Anwendung, deren wirtschaftliche Verhältnisse überschaubar sind und gegen die keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Schuldners gelten als überschaubar, wenn ihre Verschuldungsstruktur der Verschuldungsstruktur von Verbrauchern im wesentlichen entspricht. Davon ist auszugehen, wenn der Schuldner im Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens weniger als 20 Gläubiger hatte.
 

Verbraucherpreisindex Themengebiet Preise Erläuterung

Der Verbraucherpreisindex misst die durchschnittliche Preisentwicklung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Der Verbraucherpreisindex ist ein Indikator für die Geldwertstabilität in der Volkswirtschaft.

Verbrechen Themengebiet Justiz Erläuterung

Hierbei handelt es sich um rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind (§ 12 Abs. 1 StGB).

Verfügbare Leistung (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Die verfügbare Leistung einer Erzeugungseinheit jeweils am 3. Mittwoch im Dezember ist die mit Rücksicht auf die technischen und betrieblichen Verhältnisse der Anlage erreichbare Dauerleistung. Die verfügbare Leistung ist die Summe aus Betriebsleistung (tatsächlich erzeugte Leistung) und nicht eingesetzter Leistung bzw. die Differenz zwischen Nennleistung (gemäß Liefervereinbarungen bestellte Dauerleistung) und nicht verfügbarer (auf Grund des technischen und betrieblichen Zustandes der Anlage nicht erzeugbare) Leistung.

Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.

Vergehen Themengebiet Justiz Erläuterung

Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StGB).

Vergütung (Pflegestatistik) Themengebiet Soziales Erläuterung

Am Stichtag 15. Dezembergültige Entgelte für Pflegeleistungen sowie für soziale Betreuung und (soweit kein Anspruch auf  Krankenpflege  nach  §  37  SGB  V  besteht)  medizinische  Behandlungspflege aufgeteilt  nach  Pflegesätzenund Unterkunft und Verpflegung.Zusatzleistungen nach dem SGB XI sind nicht einzubeziehen.

Verkehr Energie Themengebiet Energie Erläuterung

Der Endenergieverbrauch des Verkehrs wird für folgende Sektoren dargestellt:

 

  • Schienenverkehr,
  • Luftverkehr,
  • Straßenverkehr,
  • Küsten- und Binnenschifffahrt.

Da primärstatistische Angaben über den Energieverbrauch im Bereich Verkehr nicht vorliegen, werden die Lieferungen an die einzelnen Verkehrsträger dem Verbrauch gleichgesetzt. Ausgewiesen wird nicht der verkehrsbedingte Energieverbrauch der Wohnbevölkerung des jeweiligen Landes, sondern der Energieabsatz zur Erstellung von Fahrleistungen, ungeachtet dessen, wo diese erbracht werden. Ab dem Bilanzjahr 1995 werden auch die Lieferungen von Otto-, Diesel- und Flugkraftstoffen an militärische Dienststellen in den Verkehrsverbrauch einbezogen.

Verlustabzug (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Ein steuerlicher Verlust kann in der Körperschaftsteuer auf das Einkommen des vorangegangenen Veranlagungszeitraums zurückgetragen, beziehungsweise auf das Einkommen der folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.

Verluste (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Hierbei handelt es sich um die Menge des gewonnenen Klärgases, welches nicht zur Wärmeerzeugung (z. B. für Faultürme und Betriebsanlagen) oder Stromerzeugung bzw. zur Abgabe an Dritte zur Verfügung steht. Sie beinhaltet auch die abgefackelten Klärgasmengen, die technisch bedingt großen Schwankungen unterliegen können.

Verlustfälle (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Steuerpflichtige mit negativem Gesamtbetrag der Einkünfte.

Verlustrücktrag (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Bis 2012 war ein Verlustrücktrag von 511 500 Euro auf den vorangegangenen Veranlagungszeitraum möglich. Nach dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I, Nr. 9, S. 285) ist ein Verlustrücktrag von 1 Million Euro zulässig (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 1 EStG). Bei Organschaften gilt dies für den gesamten Organkreis.

Verlustvortrag (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Für nicht ausgeglichene negative Einkünfte, für die der Verlustrücktrag ausgeschlossen ist, besteht die Möglichkeit eines zeitlich unbefristeten Verlustvortrags. Der Verlustvortrag kann bis zu einem Betrag von 1 Million Euro unbeschränkt geltend gemacht werden. Der darüber liegende Betrag kann nur bis zu 60 % des 1 Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden (§ 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG).

Vermögensdelikte Themengebiet Justiz Erläuterung

Sind Straftaten, die sich gegen das Vermögen oder Vermögensbestandteile anderer Personen richten.

Veröffentlichungen (Straßenverkehrsunfälle) Themengebiet Verkehr Erläuterung

Fahrzeugführer oder Fußgänger, die selbst oder deren Fahrzeug bei einem Straßenverkehrsunfall Schäden erlitten oder hervorgerufen haben. Hierzu rechnen nicht die Mitfahrer.

Verschiebung der Altersgrenze (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII ist Personen zu leisten, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze sukzessive bis auf 67 Jahre für die ab 1964 Geborenen angehoben. Die Anhebung der Altersgrenze ist in der zentralen Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung berücksichtigt.

Vertragslösungsquote Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Vertragslösungsquote ist nach dem sogenannten „Schichtenmodell“ berechnet. Hierfür werden die Vertragslösungen eines Kalenderjahres exakt den zugehörigen Neuabschlussjahren zugeordnet.

Verurteilte Themengebiet Justiz Erläuterung

Hierbei handelt es sich um strafmündige Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde.

Verurteiltenziffer Themengebiet Justiz Erläuterung

In diesen Kennzahlen werden Verurteilte auf 100 000 Einwohner der gleichen Personengruppe bezogen. Dabei werden die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen zum 31.12. des vorangegangenen Jahres verwendet.

Verwarnung Themengebiet Justiz Erläuterung

Durch die Verwarnung soll dem Jugendlichen das Unrecht der Tat eindringlich vorgehalten werden.

Verweildauer im Tourismus, durchschnittliche Themengebiet Tourismus Erläuterung

Der als Quotient aus Übernachtungen und Ankünften im Reiseverkehr (Tourismus) errechnete Wert gibt die durchschnittliche Verweildauer der Gäste im Beherbergungsbetrieb an.

Verwendeter Baustoff Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Überwiegend verwendeter Baustoff ist derjenige, der bei der Erstellung der tragenden Konstruktion des Gebäudes überwiegend Verwendung findet.

Volkseinkommen (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten) Themengebiet Volkswirtschaft Erläuterung

Das Volkseinkommen ist die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die Inländern letztlich zugeflossen sind. Es umfasst das von Inländern empfangene Arbeitnehmerentgelt sowie die Unternehmens- und Vermögenseinkommen.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) Themengebiet Arbeit | Konjunktur | Volkswirtschaft Erläuterung

Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen haben die Aufgabe, für einen bestimmten Zeitraum ein möglichst umfassendes Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens zu liefern. Sie stellen ein Auswertungssystem dar, in dem das Datenmaterial einer Vielzahl von Wirtschafts- und Finanzstatistiken zu einem konsistenten Rechenwerk zusammengeführt wird. Im Rahmen der Inlandsproduktberechnungen werden Angaben zur Entstehung, Verteilung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts ermittelt.

Volkszählung (Zensus) Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Volkszählungen dienen der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen zum jeweiligen Erhebungsstichtag und liefern darüber hinaus flächendeckend differenzierte demografische Strukturdaten, die unter anderem als Ausgangsbasis für die laufende Fortschreibung des Bevölkerungsstandes zwischen zwei Zählungen genutzt werden. In Rheinland-Pfalz wurden in den Jahren 1950, 1961, 1970, 1987 und 2011 Volkszählungen durchgeführt. Bei der jüngsten Volkszählung, dem am 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus 2011, musste durch die Verwendung einer registergestützten Methode nicht mehr jeder Einwohner befragt werden, da Informationen aus Verwaltungsregistern genutzt werden konnten.

Voll erwerbsgeminderte Personen (Sozialhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Hierbei handelt es sich um volljährige Personen im Alter von 18 Jahren bis unter der Altersgrenze, die im Sinne des § 43 Absatz 2 SGB VI dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Voll-/Teilförderung (Ausbildungsförderung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Eine Schülerin/Ein Schüler oder eine Studentin/ein Student gilt als vollgefördert, wenn er eine Förderung erhält, die seinen errechneten Gesamtbedarf (= Grundbedarf gemäß Bedarfssatz + Zusatzbedarf) in voller Höhe abdeckt. Als teilgefördert wird er gezählt, wenn ihr/ihm auf seine Förderung eigenes Einkommen oder Vermögen oder das Einkommen seiner Eltern bzw. seines Ehegatten angerechnet wird.

Vollkräfte (Krankenhaus) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Die Gesamtzahl der Vollkräfte ergibt sich aus der Summe der auf Vollzeit umgerechneten Teilzeitkräfte (einschl. der kurzfristig oder geringfügig Beschäftigten) und der Beschäftigten, die im gesamten Jahr bei voller tariflicher Arbeitszeit tätig waren. Überstunden und Bereitschaftsdienste werden nicht berücksichtigt.

Vollständige Aufgabe Themengebiet Gewerbeanzeigen Erläuterung

Entweder eine Betriebsaufgabe oder eine sonstige Stillegung.

Vollstationäre Behandlungsfälle (Fallzahl) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Sind die in Krankenhäusern oder Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen vollstationär behandelten Patientinnen und Patienten. Es wird zwischen einer fachabteilungs- oder einrichtungsbezogenen Fallzahl unterschieden. Bei letztgenannter werden die internen Verlegungen nicht berücksichtigt. Die Fallzahl errechnet sich:

 

  • fachabteilungsbezogen: (Anzahl Patientenaufnahmen von außen + Zugang aus interner Verlegung + Anzahl Entlassungen + Sterbefälle + Verlegung in eine andere Fachabteilung des Hauses)/2.
  • einrichtungsbezogen: (Anzahl Patientenaufnahmen von außen + Anzahl Entlassungen + Sterbefälle)/2.

 

Vollzeit-/Teilzeitmaßnahmen (Ausbildungsförderung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Stunden umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an fünf Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern.

Vollzeitäquivalent Themengebiet Finanzen Erläuterung

Maßeinheit für die Arbeitszeit, die dem Gegenwert eines Vollzeitbeschäftigten entspricht.

Zur besseren Vergleichbarkeit wird die Zahl der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in fiktive Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse umgerechnet.

 

Vollzeitäquivalente Themengebiet Arbeit Erläuterung

Vollzeitäquivalente ergeben sich aus der Summe aller Vollzeitbeschäftigten und der jeweils anteiligen Summe der Teilzeitbeschäftigten je nach Beschäftigungsumfang. Durch die damit verbundene Umrechnung der Teilzeitarbeitsverhältnisse stellt sie somit eine fiktive Anzahl an Vollzeitbeschäftigten dar.

Vollzeitäquivalente, Vollzeitlehrereinheiten Themengebiet Bildung Erläuterung

Vollzeitäquivalente sind standardisierte Vergleichsgrößen, auf deren Grundlage Personalkapazitäten beurteilt werden können. Bei der Berechnung der Vollzeitäquivalente an Hochschulen wird das vollzeitbeschäftigte hauptberufliche Personal mit dem Faktor 1, das teilzeitbeschäftigte mit 0,5 und das nebenberufliche Personal mit 0,2 gewichtet. Für den Schulbereich werden sogenannte „Vollzeitlehrereinheiten“ errechnet. Hierzu werden die Wochenstunden der hauptamtlichen/hauptberuflichen Teilzeitkräfte und der nebenamtlichen/nebenberuflichen Lehrkräfte in sogenannte Vollzeitlehrerfälle umgerechnet und zu den tatsächlich vorhandenen Vollzeitlehrkräften hinzuaddiert.

Vollzeitbeschäftigte Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit der orts-, branchen- und betriebsüblichen Wochenarbeitszeit entspricht.

Themengebiet Finanzen Erläuterung

Als Vollzeitbeschäftigte gelten alle, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche Wochenarbeitsstundenzahl beträgt.

Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Ab 2010 gelten Personen als vollzeitbeschäftigt, wenn sie im Berichtszeitraum 40 oder mehr Stunden je Woche beschäftigt sind. Vor 2010 zählten Familienarbeitskräfte zu den Vollzeitbeschäftigten, die im Berichtszeitraum mindestens 42 Stunden pro Woche oder 240  Vollarbeitstage im Betrieb beschäftigt waren. Familienfremde Arbeitskräfte galten zwischen 1991 und 2007 als vollzeitbeschäftigt, wenn sie mindestens 38 Stunden bzw. 220 Vollarbeitstage im landwirtschaftlichen Betrieb tätig waren.

Vollzeitlehrereinheiten Themengebiet Bildung Erläuterung

werden errechnet, um in der Relation Schüler je Lehrkraft entsprechend die gesamte unterrichtliche Versorgung darstellen zu können. Die Vollzeitlehrereinheiten setzen sich zusammen aus der Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollzeitlehrkräfte; außerdem werden die Wochenstunden der hauptamtlichen/ hauptberuflichen Teilzeitlehrkräfte sowie die Wochenstunden der nicht hauptberuflichen Lehrkräfte in Vollzeitlehrer-Fälle umgerechnet.


Im Schuljahr 1999/2000 wurde das Rechenverfahren nach einer bundeseinheitlichen Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) angepasst. Dieses modifizierte Rechenmodell stellt auf die Abbildung der besetzten Stellenanteile ab. Vergleiche mit Vorjahreswerten sind daher nur eingeschränkt möglich.

Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Diese Form der Hilfe zur Erziehung soll entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.

Vorgemerkte Adoptionsbewerber (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Wer als Antragsteller nach eingehender Prüfung durch die Adoptionsvermittlungsstelle für geeignet befunden wurde, ist Adoptionsbewerber. Ab 1996 werden nur jene ausgewiesen, die ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Adoptionsvermittlungsstelle haben.

Vorläufige Schutzmaßnahmen (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Vorläufige Schutzmaßnahmen werden in Form von Inobhutnahme oder Herausnahme durchgeführt

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen stellen stationäre Hilfen der verschiedensten Art im Vorfeld oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung bereit. Zu Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen zählen z. B. Sanatorien, Kurkliniken oder -heime und andere Spezialeinrichtungen, die sich auf bestimmte Krankheitsgruppen spezialisiert haben.

Vorsorge- und Rehabilitationskliniken (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die unter ärztlicher Leitung stehen und ausschließlich oder überwiegend Kurgästen zur Verfügung stehen. Als Kurgäste gelten Personen, die sich aufgrund einer ärztlichen Verordnung in der Klinik vorübergehend aufhalten. Das Ziel des Aufenthalts ist die Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit oder der Berufs- oder Arbeitsfähigkeit sowie die Inanspruchnahme der allgemein angebotenen Kureinrichtungen außerhalb des Beherbergungsbetriebes.

Zu den Vorsorge- und Rehabilitationskliniken zählen auch Kinderheilstätten, Sanatorien, Kur- oder ähnliche Krankenhäuser. Im Unterschied zur Krankenhausstatistik werden Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in der Beherbergungsstatistik nur dann erfasst, wenn die dort untergebrachten Personen überwiegend in der Lage sind, während des vorübergehenden Aufenthalts die Klinik zu verlassen und die Tourismusangebote der Gemeinde in Anspruch zu nehmen.

Vorstationäre Behandlung Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Ist die Behandlung im Krankenhaus ohne Unterkunft und Verpflegung. Vorstationäre Aufenthalte sollen die Notwendigkeit einer vollstationären Behandlung abklären sowie geeignete Behandlungsmethoden vorbereiten. Die vorstationäre Krankenhausbehandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor dem Beginn der eigentlichen, vollstationären Krankenhausbehandlung begrenzt.

Vorsteuerabzug (Umsatzsteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Bei der Steuerberechnung kann der Unternehmer die ihm im Geschäftsverkehr von anderen Unternehmen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuerbetrag von seiner Steuerschuld absetzen. Zu den abziehbaren Vorsteuern gehört auch die auf Importe für Unternehmenszwecke entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 UStG) und die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb.

Der Vorsteuerabzug ist nur zulässig, wenn die Steuer gesondert in Rechnung gestellt worden ist. Einzelheiten, z. B. über die erforderlichen Angaben in den Rechnungen, über Folgen des unberechtigten, gesonderten Steuerausweises usw. ergeben sich aus § 14 UStG und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen.

Vorstrafen Themengebiet Justiz Erläuterung

Als vorbestraft gelten Personen, die in einem früheren Verfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu Freiheitsstrafe, Strafarrest, Geldstrafe oder Jugendstrafe verurteilt wurden und die Eintragung über die Verurteilung gemäß § 45 ff. des Bundeszentralregistergesetzes noch nicht getilgt ist. Falls wegen einer früher verübten Straftat Ma߬nahmen nach dem JGG angeordnet wurden, so sind dies zwar keine Vorstrafen im rechtlichen Sinne, in der Statistik werden sie aber als frühere Verurteilungen gezählt.

Vorwiegende Heizenergie (Bautätigkeit) Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Unter vorwiegend verwendeter Heizenergie wird die Energieart verstanden, die gemessen an der Gesamtheizleistung für das Gebäude überwiegt. Man unterscheidet Öl, Gas, Strom, Fernwärme, Geothermie, Umweltthermie, Solarthermie sowie sonstige Energiearten (z.B. Holz und andere regenerative Energieträger).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Wahlberechtigte/Stimmberechtigte Themengebiet Wahlen Erläuterung

Personen, die das formelle und materielle Wahlrecht besitzen und damit aktiv an der Wahl teilnehmen können. Diese Berechtigung ist an Bedingungen geknüpft, die am Tag der Wahl erfüllt sein müssen.

Ihr Wahlrecht wahrnehmen können alle Deutschen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und die je nach Wahl variierenden Seßhaftigkeitsvoraussetzungen erfüllen; in der Regel müssen sie seit drei Monaten im Wahlgebiet ihre Wohnung inne haben.

Bei Kommunalwahlen haben grundsätzlich auch alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Wahlrecht. Bei der Europawahl bedarf es eines besonderen Antrags.

Darüber hinaus darf kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegen.

Wahlkreismandat Themengebiet Wahlen Erläuterung

Sowohl bei der Bundestagswahl als auch bei der Landtagswahl ist aufgrund des personalisierten Verhältniswahlrechts das gesamte Wahlgebiet in Wahlkreise gegliedert. Dort treten Wahlkreisbewerber/- innen an. In das Parlament zieht derjenige direkt ein, der die meisten Stimmen erhalten hat.

Waldfläche Themengebiet Landwirtschaft Erläuterung

Holzbodenfläche und zum Betrieb gehörende Pflanzgärten. Zur Holzbodenfläche gehören auch Wege unter fünf Meter Breite,  Kahlflächen, die wieder aufgeforstet werden (Blößen), sowie gering bestockte und unbestockte Flächen (Nichtwirtschaftswald, Holzlagerplätze), deren Größe den Zuwachs nicht wesentlich mindert. Ebenfalls dazu gehören Windschutz- und bewaldete  Grenzstreifen, Bäume und Büsche mit einer Umtriebszeit von mehr als 20 Jahren zur Energieerzeugung.

Wanderungen Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Als Wanderung, auch räumliche Bevölkerungsbewegung genannt, wird die Veränderung des Bestandes und der Struktur der Bevölkerung durch Zu- und Fortzüge bezeichnet. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften über die Meldepflicht wird jeder Wechsel des Hauptwohnsitzes von einer Gemeinde zu einer anderen erfasst. Umzüge innerhalb der Gemeinden werden statistisch hingegen nicht berücksichtigt. Die erfassten Zu- und Fortzüge werden laufend durch elektronischen Datenaustausch an das Statistische Landesamt übermittelt.


In den Fällen, in denen sich der Wohnsitz in einem anderen Bundesland befindet, erfolgt zwischen den Statistischen Landesämtern ein elektronischer Datenaustausch.

Wanderungssaldo nach der Studierendenstatistik Themengebiet Bildung Erläuterung

Der Wanderungssaldo errechnet sich aus dem Verhältnis der ab- und zuwandernden Studierenden. Er gibt an, in welchem Ausmaß die Länder Bildungsleistungen für Studierende erbringen, die ihre Hochschulreife in einem anderen Bundesland erworben haben. Ein positiver Wanderungssaldo bedeutet, dass ein Land mehr Studierende anderer Bundesländer aufnimmt, als es „exportiert“.

Wanderungsziffern (Bevölkerung) Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

In Wanderungsziffern wird entweder die Anzahl der Zuzüge, der Fortzüge oder aber die sich hieraus ergebenden Wanderungssalden auf jeweils 1 000 Personen der jeweiligen Jahresdurchschnittsbevölkerung bezogen.

Warenbezüge (Binnenhandel) Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Warenbezüge sind der gesamte Bezug von Waren und Material, die – verarbeitet oder nicht – zum Absatz (Verkauf) bestimmt sind, zu Einstandspreisen ohne Vorsteuerbeträge. Nicht dazu gehören die zur Verwendung im Unternehmen bestimmten Betriebsstoffe (z. B. Büro- und Verpackungsmaterial, Brenn- und Kraftstoffe, Reinigungsmittel).

Wareneinsatz (Binnenhandel) Themengebiet Handel und Gastgewerbe Erläuterung

Der Wareneinsatz ist die Summe aus den Warenbezügen und dem Material- und Warenbestand am Jahresanfang abzüglich des Material- und Warenbestands am Jahresende.

Wärme- und Kälteversorgung Themengebiet Energie Erläuterung

Umfasst auch die Abgabe zur Wärmeversorgung an reine Heizwerke. Ein Heizwerk ist eine Anlage, in der eingesetzte Energie ausschließlich in Wärme zur Abgabe an Dritte (ohne gleichzeitige Erzeugung von Strom) umgewandelt wird.

Wärmeabgabe Themengebiet Energie Erläuterung

Ist die über Rohrleitungen in Form von Dampf, Kondensat oder Heißwasser an Dritte abgegebene Wärme. Einbezogen wird auch Wärme mit kurzen Transportwegen (Nahwärme), z. B. der von einem Anlagenbetreiber erzeugte Dampf, der von Dritten in einem Heizkraftwerk zur Stromerzeugung und/oder Wärmeabgabe genutzt wird.

Wärmebetriebsverbrauch Themengebiet Energie Erläuterung

Der Wärmebetriebsverbrauch ist der Wärmeverbrauch in den betriebseigenen Einrichtungen, z. B. in Verwaltungsgebäuden, Werkstätten oder Unterwerken. Der Eigenverbrauch der Wärmeerzeugung rechnet nicht zum Wärmebetriebsverbrauch.

Wärmekraftwerke der allgemeinen Versorgung (ohne KWK) Themengebiet Energie Erläuterung

Diese sind Kraftwerke der Energieversorger mit Ausnahme der Kernkraftwerke. Als Umwandlungseinsatz in Wärmekraftwerken der allgemeinen Versorgung wird ausschließlich der Brennstoffverbrauch zur Stromerzeugung verbucht, als Umwandlungsausstoß ausschließlich der erzeugte Strom. Der Brennstoffeinsatz zur ungekoppelten Wärmeerzeugung sowie der Umwandlungsausstoß von Wärme werden in der Bilanzzeile Heizwerke gebucht.

Wasseraufkommen Themengebiet Umwelt Erläuterung

Gesamtwassermenge aus der Eigengewinnung bzw. -förderung und dem Fremdbezug. Die Eigengewinnung setzt sich aus Grund-, Quell- und Oberflächenwasser zusammen.

Wasserkraft Themengebiet Energie Erläuterung

Lauf- und Speicherwasser sowie natürlicher Zufluss bei Pumpspeicher.

Weisungen nach dem JGG Themengebiet Justiz Erläuterung

Diese vom Jugendrichter auferlegten Gebote und Verbote sollen die Lebensführung straffälliger Jugendlicher regeln und dadurch deren Erziehung fördern und sichern.

Weiterbildung Themengebiet Bildung Erläuterung

Weiterbildung ist ein eigenständiger mit Schule, Hochschule und Berufsausbildung gleichberechtigter und verbundener Teil des Bildungswesens in öffentlicher Verantwortung. Sie umfasst organisiertes Lernen in den gleichrangigen und gleichwertigen Bereichen der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung, soweit sie nicht Schule oder Hochschule, Berufsausbildung oder der außerschulischen Jugendbildung durch andere Rechtsvorschriften zugeordnet oder durch besondere Rechtsvorschriften erfasst ist.

Weiterbildungsstunden Themengebiet Bildung Erläuterung

Als Weiterbildungsstunde gilt eine Zeiteinheit von 45 Minuten. Orientiert sich eine Maßnahme der Weiterbildung an einer anderen Zeiteinheit, so erfolgt die Errechnung der Weiterbildungsstunden aus der Gesamtsumme der Minuten geteilt durch 45.

Wertsicherungsklauseln/Preisleitklauseln Themengebiet Preise Erläuterung

Von diesen Klauseln spricht man, wenn langfristige Zahlungen in privaten oder gewerblichen Verträgen mittels Preisindizes an die Preisentwicklung angepasst werden. Dies soll sicherzustellen, dass die Gläubigerin bzw. der Gläubiger auch künftig den Betrag erhält, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht.

Wiederholer Themengebiet Bildung Erläuterung

Als Wiederholer gelten Schülerinnen und Schüler, die eine Klassenstufe zum wiederholten Mal durchlaufen (wegen Nichtversetzung oder freiwilligem Rücktritt), unabhängig davon, ob sie die Schulart gewechselt haben. Maßgeblich für die Feststellung des Wiederholens ist die besuchte Klassenstufe zum Erhebungsstichtag des Vorjahres.

Windkraft Themengebiet Energie Erläuterung

Angaben zur Stromerzeugung aus Windkraft sind nur für den Teil verfügbar, der in das allgemeine Netz eingespeist wird. Die Bewertung der Windkraft in der Primärenergiebilanz und beim Umwandlungseinsatz erfolgt nach der Wirkungsgradmethode.

Windkraft-, Photovoltaik- und andere Anlagen Themengebiet Energie Erläuterung

In dieser Zeile der Umwandlungsbilanz werden die Anlagen der erneuerbaren Energieerzeugung außerhalb von Wärme– oder Heizkraftwerken der allgemeinen Versorgung zusammengefasst – mit Ausnahme der in einer gesonderten Zeile ausgewiesenen Wasserkraftwerke. Neben den Windkraft- und Photovoltaikanlagen umfasst sie Kläranlagen, Deponiegasanlagen, Biogasanlagen, Biomassekraftwerke und Geothermieanlagen, soweit diese Strom oder an Dritte abzugebende Wärme erzeugen.

Wirkungsgrad (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Der Wirkungsgrad eines Prozesses ist der Quotient aus der Summe der nutzbar abgegebenen Energien (z.B. Strom und Wärme) und der Summe der zugeführten Energien in einer Messzeit.

Wirkungsgradmethode (Energie) Themengebiet Energie Erläuterung

Mit dem Bilanzjahr 1995 werden die Energieträger, für die es keinen einheitlichen Umrechnungsmaßstab wie den Heizwert gibt, in Angleichung an die internationale Konvention mit der Wirkungsgradmethode bewertet. Hierbei werden der Bewertung als repräsentativ erachtete physikalische Wirkungsgrade bei der Energieumwandlung zugrunde gelegt, und zwar bei der Kernenergie 33 Prozent, bei der Wasserkraft und den sonstigen erneuerbaren Energieträgern zur Stromerzeugung 100 Prozent. Um die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu gewährleisten, wurden die Bilanzen aus den Jahren vor 1995 umgerechnet. In dieser Veröffentlichung wurden in den Zeitreihen nur noch nach der Wirkungsgradmethode errechnete Werte verwendet, sodass eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 1990 bis 2016 gegeben ist.

Wirtschaftszweigklassifikation Themengebiet Energie Erläuterung

Die Ergebnisse werden nach der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 auf Ebene der Wirtschaftsklassen erhoben und aufbereitet. Die Veröffentlichung erfolgt für Wirtschaftsabteilungen.


Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 393 S. 1), die entsprechend Artikel 8 für alle Statistiken anzuwenden ist, die eine Gliederung nach Wirtschaftszweigen enthalten umgesetzt. Das Kodierungssystem der WZ 2008 unterscheidet zwischen Abschnitten (Buchstaben A-U), Abteilungen (Zweisteller), Gruppen (Dreisteller), Klassen (Viersteller) und Unterklassen (Fünfsteller). Der Wirtschaftsbereich „Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ erstreckt sich über die Abschnitte B und C sowie – in der numerischen Gliederung – über die Abteilungen 05 bis 33 der WZ 2008.


Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Betriebe ist nach den Regeln der WZ die Tätigkeit, die den größten Beitrag zur Wertschöpfung leistet. Im Allgemeinen wird als Näherungsgröße für die Wertschöpfung bei den Betrieben des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes der aus den Ergebnissen der Produktionsstatistik geschätzte Nettoproduktionswert verwendet.

Wohneigentumsquote Themengebiet Haushalte und Familien Erläuterung

Die Wohneigentumsquote ist definiert als der Anteil der von Gebäude- und Wohnungseigentümern selbst bewohnten Wohnungen an den bewohnten Wohnungen insgesamt (wohnungsbezogene Eigentumsquote).

Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Die Wohneigentumsquote ist definiert als der Anteil der von Gebäude- und Wohnungseigentümern selbst bewohnten Wohnungen an den bewohnten Wohnungen insgesamt (wohnungsbezogene Eigentumsquote).

Wohnfläche Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohneinheit gehören. Zur Wohnfläche von Wohnungen gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräumen, Bad und dgl. mit einer lichten Höhe von mindestens 2m). Raumteile mit einer lichten Höhe von 1 – 2 m werden nur mit halber Fläche, unter 1 m gar nicht angerechnet. Balkone werden mit einem Viertel ihrer Fläche berücksichtigt.

Wohngebäude Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte – gemessen an der Nutzfläche (DIN 277) – Wohnzwecken dienen. Nebennutzflächen in Wohngebäuden (Abstellräume u.ä.) werden zur Bestimmung des Nutzungsschwerpunktes nicht herangezogen. Wohnheime werden ab dem Jahre 2011 in die Fortschreibung einbezogen.

Wohngeld Themengebiet Soziales Erläuterung

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Das Wohngeld stellt immer nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Ein Teil der Wohnkosten muss vom Antragsteller getragen werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Familieneinkommen und der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Durch das Wohngeld sind die begünstigten Haushalte nicht nur auf ein preisgünstiges und deshalb enges Marktsegment im Wohnraumbestand beschränkt, sondern es soll ihnen auch der Zugang zu Wohnraum  mit durchschnittlichen Kosten ermöglicht werden. Dies unterstützt auch die Erhaltung und Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen in den Wohnquartieren.

Wohngeldrechtliche Teilhaushalte Themengebiet Soziales Erläuterung

Hierbei handelt es sich um Haushalte, in denen Empfänger von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind.
Wird die Wohnung sowohl von zu berücksichtigenden als auch vom Wohngeld ausgeschlossenen Haushaltsmitgliedern bewohnt, wird bei der Wohngeldermittlung nur der Anteil an der Miete oder der Belastung berücksichtigt, der nach Köpfen dem Anteil der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder an der Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder entspricht.



Wohnort (Diagnose) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Es handelt sich hierbei um Name und Postleitzahl der Gemeinde, in der die Patientin bzw. der Patient seinen Wohnsitz hat. Bei Nichtsesshaften wird der Standort des Krankenhauses als Wohnort erfasst. Bei Patient/-innen mit ständigem Wohnsitz im Ausland wird der Name des ausländischen Staates angegeben. 

Wohnräume Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Wohnräume sind Räume, die für Wohnzwecke bestimmt sind und mindestens eine Wohnfläche von 6 m² haben. Zu den Wohnräumen zählen sowohl Zimmer als auch Küchen. Als Zimmer zählen alle Wohn- und Schlafräume mit 6 m² und mehr Wohnfläche. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer, Toiletten sowie Kleinwohnräume unter 6 m² Wohnfläche.

Wohnraumförderung (Wohngeld) Themengebiet Soziales Erläuterung

Zweck der sozialen Wohnraumförderung ist zum einen die Bereitstellung preiswerter Mietwohnungen für Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten zum allgemeinen Wohnungsmarkt und zum anderen die Unterstützung bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums, vor allem für Haushalte mit Kindern. Auch die Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum wird von zahlreichen Ländern und Kommunen gefördert. Die Wohnraumförderung dient neben dem Wohngeld der Unterstützung von Haushalten, die sich ohne diese Maßnahmen nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Wohnung Themengebiet Wohnen, Bautätigkeit Erläuterung

Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, einem Treppenhaus oder einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette.

Wohnungsbau (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Zum Wohnungsbau zählen alle Bauten - auch Wohnheime - deren Gesamtnutzfläche zu mindestens 50 Prozent Wohnbedürfnissen dient, und zwar unabhängig davon, wer sie in Auftrag gegeben hat. Erstreckt sich ein Auftrag auf ein Wohngebäude mit einzelnen Räumen, die nicht dem Wohnzweck dienen, also z. B. auf Geschäftsräume, so rechnet das gesamte  Gebäude zum Wohnbau. Auch Wohnungen, die im Auftrag  von Bund, Ländern und Gemeinden, Sozialversicherung und sonstigen öffentlichen Auftraggebern, ferner von Kirchen, Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, Parteien, dem Roten Kreuz und ähnlichen Organisationen sowie von Bahn (Deutsche Bahn AG) und Post (Post AG, Postbank AG, Telekom AG) errichtet werden, zählen zum Wohnungsbau.

Wohnungshilfe (§ 27c BVG) (Kriegsoppferfürsorge) Themengebiet Soziales Erläuterung

Die Wohnungshilfe umfasst die Beratung in Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten sowie die Mitwirkung bei der Beschaffung und Erhaltung ausreichenden und gesunden Wohnraums. Geldleistungen werden nur erbracht, wenn die Wohnung eines Schwerbeschädigten mit Rücksicht auf Art und Schwere der Schädigung der besonderen Ausgestaltung oder baulichen Veränderung bedarf.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Zahl der verfügbaren Plätze (Pflegestatistik) Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Als  verfügbare  Plätze  zählen  die  am  Stichtag  zugelassenenundtatsächlich  verfügbaren  Pflegeplätze,  die  von  dem Pflegeheim gemäß Versorgungsvertrag nach SGB XI vorgehalten werden, unabhängig von den am Stichtagbelegten Plätzen.Die  Pflegeplätze  sind  den  verschiedenen  Pflegearten  wie  Dauerpflege,  Kurzzeit-,  Tages-und  Nachtpflege zuzuordnen.

Zahnärzte, niedergelassene Themengebiet Gesundheit Erläuterung

Bei den niedergelassenen Zahnärzten handelt es sich ausschließlich um Zahnärzte mit eigener Praxis. Angestellte Zahnärzte werden nicht berücksichtigt.

Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder (Wohngeld) Themengebiet Soziales Erläuterung

Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person. Zu den Haushaltsmitgliedern zählen ferner

  • der Ehegatte des Haushaltsmitgliedes,
  • der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) eines Haushalts-mitgliedes,
  • Personen, die mit einem Haushaltsmitglied in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben,
  • Geschwister, Onkel, Tanten, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerinnen eines Haushaltsmitgliedes,
  • Pflegekinder und Pflegeeltern eines Haushaltsmitgliedes,

wenn sie mit der wohngeldberechtigten Person in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben und die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist.

Zu versteuerndes Einkommen (Einkommensteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG ist definiert als das Einkommen, vermindert um die Kinder-freibeträge nach §§ 31 und 32 Abs. 6 EStG sowie den Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG und § 70 EStDV. Es bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Das aktuell gültige vollständige Berechnungs-schema von der Summe der Einkünfte zum zu versteuernden Einkommen ist durch große Komplexität gekennzeichnet und lautet gemäß R2 (EStR) wie folgt.

     Gesamtbetrag der Einkünfte
-    Verlustabzug nach § 10d EStG
-    Sonderausgaben (§§ 10, 10a, 10b, 10c EStG)
-    außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG)
-    Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten
     Wohnungen, Gebäude und Baudenkmale sowie der
     schutzwürdigen Kulturgüter (§§ 10e bis 10i EStG,
     § 52 Abs. 21 Satz 6 EStG i. d. F. vom 16.4.1997,
     BGBl. I S. 821 und § 7 FördG)
+   Erstattungsüberhänge (§ 10 Abs. 4b Satz 3 EStG)
+   zuzurechnendes Einkommen gem. § 15 Abs. 1 AStG
=   Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG)
-    Freibeträge für Kinder (§§ 31, 32 Abs. 6 EStG)
-    Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV
=   zu versteuerndes Einkommen
 

Zu versteuerndes Einkommen (Körperschaftssteuer) Themengebiet Steuern Erläuterung

Auf Basis des Gewinns, der nach verschiedenen Korrekturen – vor allem wegen nicht abziehbarer Betriebsausgaben – das Einkommen bildet, ergibt sich nach Abzug der Freibeträge nach § 24 und § 25 KStG das zu versteuernde Einkommen. Das aktuell gültige vollständige Berechnungsschema von der Summe der Einkünfte zum zu versteuernden Einkommen ist durch große Komplexität gekennzeichnet und kann in R29 Abs. 1 Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR) 2004 nachgelesen werden.

Zuchtmittel Themengebiet Justiz Erläuterung

Richter ahnden Straftaten mit Zuchtmitteln, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, dem straffälligen Jugendlichen aber eindringlich zum Bewusstsein gebracht werden muss, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Zu den Zuchtmitteln zählen Verwarnung (§ 14 JGG), Erteilung von Auflagen (§ 15 JGG) und Jugendarrest (16 JGG). Es können mehrere Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln nebeneinander angeordnet werden.

Zugmaschine (N oder T) Themengebiet Verkehr Erläuterung

Nutzfahrzeug, das ausschließlich oder überwiegend zum Mitführen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist.

Zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche (Jugendhilfe) Themengebiet Soziales Erläuterung

Kinder und Jugendliche, zu deren Adoption die Einwilligung der/des Sorgeberechtigten vorliegt.

Zuschuss/Darlehen (Ausbildungsförderung) Themengebiet Bildung Erläuterung

Die Förderung nach dem AFBG wird teils als Zuschuss, teils als Darlehen geleistet.


Als Zuschuss werden gewährt:

  • ein Teil des Unterhaltsbeitrages bei Vollzeitmaßnahmen
  • ein Teil des Maßnahmenbeitrages zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen
  • ein Anteil von 50 Prozent am Kindererhöhungsbetrag
  • bei Alleinerziehenden die Kinderbetreuungskosten bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen.

Als Darlehen werden gewährt:

  • ein Teil des Unterhaltsbeitrages bei Vollzeitmaßnahmen
  • ein Teil des Maßnahmenbeitrages zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen
  • ein Anteil von 50 Prozent am Kindererhöhungsbetrag
  • Unterhaltsleistungen bis zu drei Monate zwischen Ende der Maßnahme und Ablegung der Prüfung
  • die Kosten des Prüfungsstückes bis zur Hälfte.

Die/Der Geförderte kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe das Darlehen in Anspruch genommen wird.
Sie/Er kann auch ein geringeres Darlehen nehmen, als ihr/ihm zusteht.

Zuschussfähige Höchstbeträge (Wohngeld) Themengebiet Soziales Erläuterung

Wohngeld wird nicht für unangemessen hohe Wohnkosten geleistet. Die Miete – oder im Falle von Eigenheimen und Eigentumswohnungen die Belastung – ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge sind im Wohngeldgesetz festgelegt und richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau.

Zuzugsziffer Themengebiet Bevölkerung Erläuterung

Diese Ziffer bezieht die Zahl der jährlichen Zuzüge in eine abgegrenzte Gebietseinheit auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner dieser Gebietseinheit.

Zweckgebundene Mittel (Stipendien) Themengebiet Bildung Erläuterung

Entsprechend den Vorgaben des StipG können die Hochschulen bis zu zwei Drittel der Stipendien mit einer Zweckbindung für bestimmte Fächergruppen oder Studiengänge einwerben und vergeben. Durch diese Begrenzung soll auf eine ausgeglichene Verteilung der Stipendien auf die an den jeweiligen Hochschulen vertretenen Studiengänge und Fachrichtungen hingewirkt werden.

Zweitstimmen / Landesstimmen Themengebiet Wahlen Erläuterung

Die für jeden Wahlvorschlagsträger abgegebenen Zweit- oder Landesstimmen führen zu einem Anteil an den zu vergebenden Mandaten im Parlament. Bei Bundestags- und Landtagswahlen müssen zudem besondere Hürden („Sperrklausel“) überwunden werden.