Qualität
Die amtliche Statistik unterliegt strengen Qualitätskriterien, die ihre Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit gewährleisten sollen. Zu den wichtigsten Kriterien gehören Relevanz, Genauigkeit und Zuverlässigkeit, Aktualität und Pünktlichkeit, Vergleichbarkeit sowie Kohärenz, Verfügbarkeit und Transparenz.
Um dem Informationsauftrag gerecht werden zu können, unterliegt die Erstellung und Verbreitung amtlicher Statistiken strengen Qualitätsstandards.. Die Qualität der Daten ist zentral für ihre Nutzung und Vertrauenswürdigkeit. Die Statistischen Ämter des des Bundes und der Länder haben verschiedene Methoden und Qualitätsstandards entwickelt, um diese Qualität zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern. Diese Standards befinden sich in Übereinstimmung mit internationalen Grundsätzen, Leitlinien und Normen. Diese Qualitätsstandards dienen der Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsniveaus.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Qualitätsstandards und -vorgaben der amtlichen Statistik, nach denen wir unsere Arbeit ausrichten.
Das Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dokumentiert die Qualitätsanforderungen an ihre Daten und deren Veröffentlichung. Es informiert über die im Bereich der Qualitätssicherung angewendeten Methoden, Aktivitäten und Instrumente. Damit dient es einerseits den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Statistischen Ämter als Leitfaden und andererseits den Nutzerinnen und Nutzern unseres Datenangebots als transparente Informationsquelle.
Zum Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Die Qualitätsberichte des Statistischen Bundesamtes liefern detaillierte Informationen (Metadaten) zu den in den Statistiken verwendeten Methoden und Definitionen sowie zur Qualität der statistischen Ergebnisse in standardisierter Form.
Die Qualitätsberichte geben den Nutzerinnen und Nutzern Auskunft über
- Zweck und Ziele der Statistik
- Methodik
- Genauigkeit
- Aktualität und Pünktlichkeit
- Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit
- Bezüge zu anderen Erhebungen
- Weitere Informationsquellen
Die amtliche Statistik in Deutschland unterliegt dem Statistikgeheimnis. Alle Einzelangaben der Befragten werden strikt geheim gehalten. Die Angaben dienen ausschließlich statistischen Zwecken und dürfen nur für gesetzlich bestimmte Zwecke verwendet werden.
Wir garantieren die statistische Geheimhaltung durch umfassende organisatorische und technische Maßnahmen:
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Einhaltung des Statistikgeheimnisses schriftlich verpflichtet.
- Wir setzen für die Datenmeldung von Meldepflichtigen moderne Verschlüsselungsverfahren ein, die eine abhörsichere Authentisierung und Übertragung der Daten im Onlineverfahren gewährleisten.
- Persönliche Daten verbleiben ausschließlich innerhalb des Statistischen Landesamtes.
- Die Auswertung der Daten erfolgt anonymisiert, d.h. es dürfen keinerlei Rückschlüsse aus den Daten auf einzelne Personen oder Unternehmen möglich sein. Dazu werden verschiedene wissenschaftliche Methoden und Verfahren eingesetzt.
- Die Erhebungsunterlagen werden nach Abschluss der Datenaufbereitung vernichtet.
- Ein Leitfaden der Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder regelt die Geheimhaltung in Veröffentlichungen oder sonstigen Formen der Verbreitung.
- Die Einhaltung der Geheimhaltungsbestimmungen wird durch eine eigene Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten überwacht.
Ebenso gehört ein ganzes Bündel an technischen Maßnahmen dazu, die Vertraulichkeit auch bei den Verarbeitungsprozessen sowie für die Dauer der Speicherung sensibler Daten zu gewährleisten. Hierbei werden auch vom BSI geprüfte und zugelassene Sicherheitsprodukte eingesetzt. Die Details sind zum Schutz im gemeinsamen Interesse naturgemäß nicht öffentlich.
Weiterführende Informationen:
Die amtliche Statistik steht im Spannungsfeld zwischen der Aktualität der bereitgestellten Daten und der Lieferung qualitativ hochwertiger Zahlen. Vor diesem Hintergrund ist es regelmäßig erforderlich, bereits für einen bestimmten Berichtszeitraum (bzw. -zeitpunkt) veröffentlichte Zahlen durch die Ergebnisse späterer Neuaufbereitungen zu ersetzen.
Detaillierte Informationen zur Revision von veröffentlichten statistischen Ergebnissen finden sie hier:
- Allgemeine Revisionspolitik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
- Revisionskalender des Statistischen Bundesamtes (Hinweis: Die Revisionstermine von Ergebnissen der im Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz erstellten dezentralen Bundesstatistiken können von den Revisionsterminen des Bundesamtes abweichen. Sie liegen i. d. R. vor den Terminen des Bundesamtes.)