Der Gesamtbetrag der Einkünfte weist eine Ungleichverteilung auf. Gut zwei Drittel der Steuerpflichtigen lagen unter dem Durchschnittswert von 45.134 Euro. Die auf diese Steuerpflichtigen entfallende Steuer machte aber in der Summe nur 15,3 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer aller Steuerpflichtigen aus.
Einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 100.000 Euro und mehr hatten gut sieben Prozent der Steuerpflichtigen, mit einem Anteil von über der Hälfte an der insgesamt festgesetzten Steuer. Unter ihnen sorgten 1.297 Einkommensmillionäre (2020: 1.103) für 10,7 Prozent (2020: 6,4 Prozent) der festgesetzten Steuer, obwohl sie nur 0,06 Prozent aller Steuerpflichtigen repräsentieren. Als Einkommensmillionäre gelten Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von einer Million Euro und mehr. Sie hatten einen durchschnittlichen Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 2021 in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro.
Der Großteil der Steuerpflichtigen (82 Prozent) hatte überwiegende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Gesamtbetrag der Einkünfte lag für diese bei durchschnittlich rund 41.800 Euro je Steuerpflichtigen. Steuerpflichtige mit anderen überwiegenden Einkunftsarten verdienten zum Teil deutlich mehr. An der Spitze standen die Steuerpflichtigen mit überwiegenden Einkünften aus selbständiger Arbeit mit einem durchschnittlichen Gesamtbetrag der Einkünfte von rund 142.600 Euro je Steuerpflichtigen.
Regionale Betrachtung
Über dem Durchschnitt liegende Gesamtbeträge der Einkünfte je Steuerpflichtigen wurden vor allem im Südosten des Landes erzielt. Spitzenreiter war – wie in den Jahren zuvor – der Landkreis Mainz-Bingen mit über 61.000 Euro, gefolgt vom Landkreis Neuwied mit rund 55.300 Euro und dem Landkreis Bad Dürkheim mit gut 50.800 Euro. Die Schlusslichter waren die kreisfreien Städte Pirmasens mit rund 33.400 Euro, Zweibrücken mit gut 36.000 Euro sowie Ludwigshafen mit rund 37.400 Euro. Der Durchschnittswert des Gesamtbetrags der Einkünfte lag in den Landkreisen um 9,1 Prozent (2020: 7,4 Prozent) höher als in den kreisfreien Städten.
Methodische Hinweise
Die Ergebnisse sind der Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer entnommen. Diese Statistik beruht zu einem wesentlichen Teil auf den maschinellen Einkommensteuerveranlagungen der Finanzverwaltung. Da die Einreichung der Einkommensteuererklärungen bei der Finanzverwaltung in bestimmten Fällen zwei Jahre oder später nach Ende des Veranlagungsjahres erfolgen kann, liegen die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik regelmäßig erst im vierten Jahr nach dem Ende des Veranlagungsjahres vor. Die Ergebnisse für das Jahr 2021 stellen daher die derzeit aktuellsten verfügbaren Daten dar.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird aus der Summe der Einkünfte der nach dem Einkommensteuergesetz unterschiedenen sieben Einkunftsarten, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug für Land- und Forstwirte, ermittelt. Der Gesamtbetrag der Einkünfte stellt eine Zwischengröße bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar. Zusammenveranlagte Personen werden als ein Steuerpflichtiger gezählt.
Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)