Die von Bund und Ländern finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderung ist ein Angebot für Bürgerinnen und Bürger, die eine auf einen ersten beruflichen Abschluss aufbauende Fortbildung absolvieren. Gefördert werden mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie beispielweise Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker oder Erzieherinnen und Erzieher. Unabhängig vom Einkommen werden die Gebühren für den Lehrgang und die Prüfung sowie für das gegebenenfalls durchzuführende Meisterprüfungsprojekt gefördert. Die Förderung dieser Ausbildungsteile erfolgt in Form von Darlehen und staatlich finanzierten Zuschüssen. Abhängig vom Einkommen kann zudem der Lebensunterhalt mit Aufschlägen für Verheiratete und Kinder sowie für die Kinderbetreuung von Alleinerziehenden bezuschusst werden.
Nach einem Anstieg der Zahl der Förderempfängerinnen und -empfänger bis 2021 ist in den vergangenen drei Jahren ein Rückgang zu verzeichnen. So nahm die Zahl der Geförderten zunächst zwischen 2015 und 2021 um etwa 46 Prozent zu. Diese Entwicklung ist unter anderem auf die Erhöhung der Zuschüsse, Freibeträge, Darlehenserlässe und Unterhaltsförderungen im Rahmen des 3. und 4. Gesetzes zur Änderung des AFBG zurückzuführen. In dem sich anschließenden Zeitraum kehrte sich der Trend um: Zwischen 2021 und 2024 ist die Zahl der Geförderten um knapp sieben Prozent gesunken. Mit einer – gemäß aktuellem Koalitionsvertrag – in der laufenden Legislaturperiode geplanten Reform des AFBG soll dem aktuellen Rückgang der Förderzahlen beispielsweise durch zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Teilzeitfortbildungen sowie der Förderfähigkeit einer zweiten Aufstiegsfortbildung für Mangelberufe entgegengewirkt und das Aufstiegs-BAföG attraktiver und unbürokratischer ausgestaltet werden.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr knapp 54 Millionen Euro zur Förderung von Fortbildungsaktivitäten im Rahmen des Aufstiegs-BAföG bewilligt, davon etwas mehr als 44 Millionen als Zuschüsse. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die bewilligten Fördermittel um 0,5 Millionen Euro zu (plus 0,9 Prozent). Durchschnittlich erhielt eine geförderte Person monatlich 1.000 Euro. Frauen erhielten mit 1.037 Euro einen rund sieben Prozent höheren durchschnittlichen Förderbetrag als Männer. Das Meisterstück wurde im Mittel zusätzlich mit 376 Euro gefördert.
Die jeweils meisten Geförderten in 2024 waren männlich (60 Prozent), deutscher Staatsangehörigkeit (94 Prozent), unter 25 Jahre alt (44 Prozent) und in einer Fortbildungsmaßnahme in einem Umfang von mehr als 21 Monaten (63 Prozent). Am häufigsten wurden angehende staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher gefördert (2.500), wobei speziell in diesem Ausbildungszweig mit 85 Prozent der Frauenanteil deutlich überwog. Die Förderfähigkeit dieser Ausbildung ist darauf zurückzuführen, dass die landesrechtliche Zugangsregelung der Erzieherausbildung einen ersten Ausbildungsabschluss oder berufsbezogene Erfahrungen voraussetzt.
Methodische Hinweise
Die Zahlen basieren auf den Angaben der Ämter für Ausbildungsförderung. Die Berechnung der Förderungsbeträge erfolgt durch zentrale Rechenzentren. Diese leiten die statistischen Angaben als Auszug aus den Eingabedaten und Rechenergebnissen jährlich an die Statistischen Landesämter weiter.
Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)