Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern

Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz ist Teil des amtlichen statistischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Im Statistischen Verbund – bestehend aus dem Statistischen Bundesamt und den 14 Statistischen Landesämtern – arbeiten wir eng zusammen. Die gemeinsame Aufgabe ist die Erstellung von ca. xxx Bundesstatistiken auf gesetzlicher Grundlage. Die Daten kommen aus der Verwaltung, werden in Unternehmen sowie Haushalten erhoben oder aus digitalen Quellen herangezogen.

 Die Zusammenarbeit ist in der Regel arbeitsteilig organisiert.

  • Die Statistischen Landesämter sind in der Regel für die dezentrale Erhebung der Daten sowie die Aufbereitung, Analyse und Veröffentlichung der regionalen Ergebnisse bis zur Gemeindeebene zuständig.
  • Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) obliegt u. a. die Aufgabe, in Kooperation mit den statistischen Ämtern der Länder die Statistiken methodisch und technisch vorzubereiten, das Programm der Bundesstatistiken weiterzuentwickeln und die Erhebungen untereinander zu koordinieren. Vom Statistischen Bundesamt werden aus den Landesergebnisse die Bundesergebnisse errechnet und veröffentlicht. Zudem übernimmt das Bundesamt die Meldung der Ergebnisse an Eurostat.
  • Der Statistische Verbund arbeitet nach dem Patenlandprinzip ("Einer für alle"). Demnach werden die fachliche, methodische und organisatorische Verantwortung für die verschiedenen Statistiken jeweils einem Landesamt zugeordnet. Diese arbeitsteilige Organisation gilt insbesondere für die Programmierung und Pflege der speziellen Software, für die Aufbereitung und Auswertung der Erhebungen sowie die Datenhaltung. 

 

[Zusammenarbeit aus Qualitätshandbuch]

Gemäß dem föderalen Staats- und Verwaltungsaufbau in Deutschland übernehmen das Statistische Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder unterschiedliche Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Statistiken. Das Statistische Bundesamt nimmt im Benehmen mit den Statistischen Ämtern der Länder die methodische und technische Vorbereitung der Bundesstatistiken, die Koordinierung der Statistiken untereinander und die Zusammenstellung, Darstellung, Analyse und Veröffentlichung der Bundesergebnisse wahr. Die organisatorische und termingemäße Durchführung der Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Qualitätsstandards, 20066 Qualitätsstandards in der amtlichen Statistik Datenerhebung und deren Aufbereitung bis hin zur Erstellung der Landes- und Regionalergebnisse sowie deren Veröffentlichung und Weiterleitung an das Statistische Bundesamt ist grundsätzlich die Angelegenheit der Statistischen Ämter der Länder. Die Statistischen Landesämter sind keine dem Statistischen Bundesamt nachgeordneten Stellen, sondern von diesem unabhängige Landesbehörden