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Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigt auf rund 56.200 Personen

Im Dezember 2024 erhielten in Rheinland-Pfalz mehr als 56.200 Personen Sozialleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, ist die Zahl der Leistungsbeziehenden gegenüber dem Vorjahr somit um mehr als 1.500 Personen bzw. 2,8 Prozent angestiegen. Für die vergangenen fünf Jahre ergibt sich ein kontinuierlicher Zuwachs um insgesamt mehr als 8.600 Personen bzw. 18 Prozent.

Der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger an der volljährigen Gesamtbevölkerung liegt inzwischen bei 1,6 Prozent. Zu den Leistungsberechtigten zählen unter anderem Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Betreffenden sind wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Ebenfalls leistungsberechtigt sind Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Seit dem Jahr 2012 wird die Altersgrenze – im Einklang mit der vom Bundesgesetzgeber festgelegten Anhebung der Regelaltersgrenze für den abschlagsfreien Renteneintritt – für alle 1947 und später Geborenen sukzessive von bisher 65 auf 67 Jahre angehoben. Im Erhebungszeitraum Dezember 2024 lag diese Altersgrenze bei exakt 66 Jahren.

Bezug von Grundsicherung im Alter nimmt zu

Zwei von fünf Leistungsbeziehenden (43 Prozent bzw. 24.245 Personen) der Grundsicherung standen dem Arbeitsmarkt wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung nicht mehr zur Verfügung. Knapp ein Prozent der volljährigen Bevölkerung im Alter bis unter 66 Jahren wurden zum Stichtag durch entsprechende Leistungen unterstützt; rund 56 Prozent davon waren Männer. Die Fallzahlen haben sich in den vergangenen vier Jahren kaum verändert.

Bei der Grundsicherung im Alter, die Personen nach Erreichen der im SGB XII festgelegten Altersgrenze erhalten, zeigt sich hingegen im selben Zeitraum ein kontinuierlicher Anstieg auf zuletzt 31.985 Leistungsbeziehende. Das sind annähernd 1.500 (4,9 Prozent) mehr als im Vorjahr und mehr als 7.500  (31 Prozent) mehr als 2019. Frauen (Anteil: 58 Prozent) nehmen diese Leistungen häufiger in Anspruch als Männer. Der Anteil der Leistungsbeziehenden an der Bevölkerung im Alter von 66 Jahren und älter lag bei rund 3,6 Prozent.

Mehr Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger in kreisfreien Städten

Regional zeigen sich deutliche Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Grundsicherung. So kamen in den kreisfreien Städten auf 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt 23 Leistungsempfängerinnen und -empfänger, in den Landkreisen waren es hingegen 14. Werden ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter betrachtet, so fallen die regionalen Unterschiede noch größer aus: Während im Landkreis Südwestpfalz rund 14 Personen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die die Regelaltersgrenze erreicht oder überschritten haben, Grundsicherung erhielten, waren es in der kreisfreien Stadt Kaiserslautern 82 Personen. Im Mittel aller Landkreise lag dieser Wert bei 28 je 1.000 der hier maßgeblichen Bevölkerungsgruppe, in den kreisfreien Städten hingegen bei rund 62. 

Der Sitz des Trägers, der die Leistungen gewährt und auszahlt, und der Hauptwohnsitz der Leistungsberechtigten können auch bundesländerübergreifend voneinander abweichen. Im Dezember 2024 erhielten 55.950 Personen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von rheinland-pfälzischen Trägern.

Methodische Hinweise

Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die ab dem Berichtsjahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt und seitdem quartalsweise (vormals zum Stichtag 31.12.) durchgeführt wird. 

Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Aggregierte Werte können bei diesem Geheimhaltungsverfahren von der Summe ihrer Einzelwerte abweichen.

Für den Bezug zur Bevölkerung werden die amtlichen Einwohnerzahlen aus der laufenden Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2022 zum Stichtag 31.12.2023 verwendet. Daten zum Stichtag 31.12.2024 liegen derzeit noch nicht vor.

Autorin: Britta Müller (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung insgesamt 2019 bis 2024

Anzahl

Quelle: Statistik über die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2019 bis 2024

Anzahl

Quelle: Statistik über die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach Geschlecht

Anteil in %

Quelle: Statistik über die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter nach Geschlecht

Anteil in %

Quelle: Statistik über die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2024 nach Wohnort

Verwaltungsbezirk

Insgesamt

Insgesamt je 1.000 der volljährigen Bevölkerung1

Bei Erwerbsminderung

Bei Erwerbsminderung je 1.000 der volljährigen Bevölkerung unterhalb der Regelaltersgrenze1

Im Alter

Im Alter je 1.000 der Bevölkerung ab der Regelaltersgrenze1

 

Anzahl

Kreisfreie Städte

Frankenthal (Pfalz), St.

655

16,5 

205

7,1 

450

42,1 

Kaiserslautern, St.

2.600

30,5 

935

14,4 

1.665

82,3 

Koblenz, St.

2.400

25,0 

665

9,2 

1.730

73,4 

Landau i. d. Pfalz, St.

750

18,4 

415

13,2 

335

36,4 

Ludwigshafen a. Rh., St.

3.325

23,2 

1.260

11,3 

2.060

65,7 

Mainz, St.

3.515

18,5 

1.250

8,2 

2.265

59,9 

Neustadt a. d. Weinstr., St.

875

19,9 

375

11,9 

500

39,5 

Pirmasens, St.

1.175

35,4 

560

23,6 

615

64,6 

Speyer, St.

860

20,5 

300

9,8 

560

49,6 

Trier, St.

2.150

24,4 

770

11,1 

1.375

72,7 

Worms, St.

1.835

25,8 

715

13,1 

1.120

67,3 

Zweibrücken, St.

690

24,7 

315

15,6 

370

47,8 

Landkreise

Ahrweiler 

1.360

12,6 

555

7,2 

805

25,9 

Altenkirchen (Ww.) 

1.500

13,7 

635

7,9 

865

30,3 

Alzey-Worms

1.330

12,4 

585

7,3 

745

27,5 

Bad Dürkheim 

1.585

14,1 

815

10,1 

775

24,1 

Bad Kreuznach 

2.475

18,1 

1.115

11,2 

1.365

36,3 

Bernkastel-Wittlich

1.415

14,9 

660

9,6 

755

29,5 

Birkenfeld

1.400

20,2 

615

12,4 

785

40,1 

Cochem-Zell 

910

17,5 

500

13,4 

410

27,8 

Donnersbergkreis

1.030

16,5 

540

11,8 

490

29,4 

Eifelkreis Bitburg-Prüm 

920

11,1 

465

7,4 

455

22,5 

Germersheim

1.265

11,6 

535

6,5 

735

28,0 

Kaiserslautern 

1.045

12,0 

475

7,4 

565

24,3 

Kusel

785

13,4 

370

8,8 

415

24,8 

Mainz-Bingen

2.185

12,9 

995

7,9 

1.190

27,4 

Mayen-Koblenz 

2.940

16,3 

1.415

10,6 

1.525

32,3 

Neuwied 

3.290

21,1 

1.515

13,2 

1.775

43,0 

Rhein-Hunsrück-Kreis 

1.225

13,8 

560

8,6 

665

28,0 

Rhein-Lahn-Kreis 

1.885

18,1 

930

12,2 

960

33,7 

Rhein-Pfalz-Kreis

995

7,8 

415

4,4 

580

16,6 

Südliche Weinstraße

1.075

11,3 

500

7,3 

575

22,0 

Südwestpfalz

820

10,7 

505

9,4 

315

13,7 

Trier-Saarburg 

1.215

9,9 

535

5,8 

680

22,0 

Vulkaneifel

640

12,7 

280

7,8 

360

25,1 

Westerwaldkreis

2.125

12,4 

960

7,5 

1.160

26,8 

Rheinland-Pfalz

56.230

16,4 

24.245

9,5 

31.985

36,1 

   kreisfreie Städte

20.825

23,1 

7.780

11,2 

13.050

62,3 

   Landkreise

35.405

14,0 

16.465

8,9 

18.940

28,0 

1 Bevölkerung zum 31.12.2023 (nach Zensus 2022).
Quelle: Statistik über die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  

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