Der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger an der volljährigen Gesamtbevölkerung liegt inzwischen bei 1,6 Prozent. Zu den Leistungsberechtigten zählen unter anderem Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Betreffenden sind wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Ebenfalls leistungsberechtigt sind Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Seit dem Jahr 2012 wird die Altersgrenze – im Einklang mit der vom Bundesgesetzgeber festgelegten Anhebung der Regelaltersgrenze für den abschlagsfreien Renteneintritt – für alle 1947 und später Geborenen sukzessive von bisher 65 auf 67 Jahre angehoben. Im Erhebungszeitraum Dezember 2024 lag diese Altersgrenze bei exakt 66 Jahren.
Bezug von Grundsicherung im Alter nimmt zu
Zwei von fünf Leistungsbeziehenden (43 Prozent bzw. 24.245 Personen) der Grundsicherung standen dem Arbeitsmarkt wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung nicht mehr zur Verfügung. Knapp ein Prozent der volljährigen Bevölkerung im Alter bis unter 66 Jahren wurden zum Stichtag durch entsprechende Leistungen unterstützt; rund 56 Prozent davon waren Männer. Die Fallzahlen haben sich in den vergangenen vier Jahren kaum verändert.
Bei der Grundsicherung im Alter, die Personen nach Erreichen der im SGB XII festgelegten Altersgrenze erhalten, zeigt sich hingegen im selben Zeitraum ein kontinuierlicher Anstieg auf zuletzt 31.985 Leistungsbeziehende. Das sind annähernd 1.500 (4,9 Prozent) mehr als im Vorjahr und mehr als 7.500 (31 Prozent) mehr als 2019. Frauen (Anteil: 58 Prozent) nehmen diese Leistungen häufiger in Anspruch als Männer. Der Anteil der Leistungsbeziehenden an der Bevölkerung im Alter von 66 Jahren und älter lag bei rund 3,6 Prozent.
Mehr Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger in kreisfreien Städten
Regional zeigen sich deutliche Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Grundsicherung. So kamen in den kreisfreien Städten auf 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt 23 Leistungsempfängerinnen und -empfänger, in den Landkreisen waren es hingegen 14. Werden ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter betrachtet, so fallen die regionalen Unterschiede noch größer aus: Während im Landkreis Südwestpfalz rund 14 Personen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die die Regelaltersgrenze erreicht oder überschritten haben, Grundsicherung erhielten, waren es in der kreisfreien Stadt Kaiserslautern 82 Personen. Im Mittel aller Landkreise lag dieser Wert bei 28 je 1.000 der hier maßgeblichen Bevölkerungsgruppe, in den kreisfreien Städten hingegen bei rund 62.
Der Sitz des Trägers, der die Leistungen gewährt und auszahlt, und der Hauptwohnsitz der Leistungsberechtigten können auch bundesländerübergreifend voneinander abweichen. Im Dezember 2024 erhielten 55.950 Personen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von rheinland-pfälzischen Trägern.
Methodische Hinweise
Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die ab dem Berichtsjahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt und seitdem quartalsweise (vormals zum Stichtag 31.12.) durchgeführt wird.
Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Aggregierte Werte können bei diesem Geheimhaltungsverfahren von der Summe ihrer Einzelwerte abweichen.
Für den Bezug zur Bevölkerung werden die amtlichen Einwohnerzahlen aus der laufenden Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2022 zum Stichtag 31.12.2023 verwendet. Daten zum Stichtag 31.12.2024 liegen derzeit noch nicht vor.
Autorin: Britta Müller (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)