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Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024: Deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr

Im Jahr 2024 setzten die Finanzbehörden in Rheinland-Pfalz insgesamt rund 1,75 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest – und somit fast viermal so viel als im Jahr zuvor. Ursächlich hierfür waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes hohe Vermögensübertragungen im Bereich der Schenkungen, welche ohnehin sehr starken Schwankungen unterliegen.

Auf Erbschaften entfielen im abgelaufenen Jahr knapp 411 Millionen Euro (plus 5,7 Prozent). Im Vergleich dazu erreichten die Steuern auf Schenkungen mit 1,34 Milliarden Euro das 22-fache des Wertes aus dem Vorjahr (2023: 61 Millionen Euro). Insgesamt wurden Steuern für 7.896 Erbschaften (plus 3,4 Prozent) und 2.202 Schenkungen (plus zehn Prozent) festgesetzt.

Die im Jahr 2024 getätigten Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer basierten auf den Steuerwerten des übertragenen Vermögens in Höhe von rund 8,1 Milliarden Euro. Dabei beliefen sich die Übertragungen aufgrund von Erbschaften auf gut 2,9 Milliarden Euro (plus 15,3 Prozent) und aufgrund von Schenkungen auf rund 5,2 Milliarden Euro (plus 591 Prozent).

Das im Wege von Erbschaften übertragene Vermögen war – gemessen an seinem Wert – hauptsächlich sogenanntes übriges Vermögen, zu dem vorwiegend börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine sowie Bankguthaben zählen (Anteil: 55,5 Prozent). Das Haus- und Grundvermögen kam auf einen Anteil von knapp 37 Prozent.

Bei dem im Wege von Schenkungen übertragenen Vermögen entfiel der überwiegende Teil auf Betriebsvermögen. Der Anteil des übrigen Vermögens machte ein Fünftel aus. Hier gab es im Jahr 2024 einen signifikanten Anstieg bei den Vermögensübertragungen in Form von Anteilen an Kapitalgesellschaften (plus 515 Prozent). 

Methodische Hinweise

Die Daten für die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich vom Landesamt für Steuern in anonymisierter Form. Die dargestellten Zahlen beinhalten alle unbeschränkt steuerpflichtigen Fälle mit einem steuerpflichtigen Erwerb größer Null, für die im Jahr 2024 erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. In den Ergebnissen sind die Steuererlasse nach der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG nicht enthalten.

Die in der Statistik für ein Berichtsjahr nachgewiesenen Vermögensübertragungen sind weitaus niedriger als die in dem betreffenden Jahr tatsächlich erfolgten Vermögensübertragungen. Dies hat zwei Gründe: Zum einen bleiben zahlreiche Erbschafts- bzw. Schenkungsfälle aufgrund mitunter substantieller Steuerbefreiungen steuerfrei und werden daher in der Finanzverwaltung nicht vollzählig erfasst. Zum anderen erfolgt die Steuerfestsetzung nicht zwangsläufig immer in dem Jahr, in dem die Erbschaft bzw. Schenkung angefallen ist.

Die Höhe der in einem Jahr festgesetzten Steuer entspricht nicht zwangsläufig den vom Land im betreffenden Zeitraum realisierten Steuereinnahmen, da die Begleichung der Steuerschuld u. U. erst im Folgejahr erfolgt.

Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)

Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer nach Art des Vermögensübergangs 2015–2024

Millionen EUR

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Fälle mit festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer nach Art des Vermögensübergangs 2015–2024

Anzahl

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Steuerwerte des übertragenen Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2015–2024

Millionen EUR

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Veranlagte Vermögensübertragungen¹ aufgrund von Erbschaften und Schenkungen 2024 nach Vermögensarten

Anteile in %

1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz 2023 und 2024¹

 

2023
Anzahl

2023
in 1.000 EUR

2024
Anzahl

2024
in 1.000 EUR

Veränderung Anzahl 

Veränderung Anzahl in %

Veränderung EUR 

Veränderung EUR in %

Veranlagte Vermögensübertragungen2

9.784 

3.416.987 

10.256 

8.005.452 

472 

4,8 

4.588.465 

134,3 

   Steuerpflichtige Erwerbe

9.786 

2.307.718 

10.266 

6.991.809 

480 

4,9 

4.684.091 

203,0 

      Erwerbe durch Erbfall

7.698 

1.778.133 

7.924 

1.941.229 

226 

2,9 

163.096 

9,2 

      Schenkungen

2.088 

529.585 

2.342 

5.050.581 

254 

12,2 

4.520.996 

853,7 

   Festgesetzte Steuer

9.642 

449.508 

10.098 

1.753.827 

456 

4,7 

1.304.319 

290,2 

      Erwerbe durch Erbfall

7.640 

388.425 

7.896 

410.624 

256 

3,4 

22.199 

5,7 

      Schenkungen

2.002 

61.083 

2.202 

1.343.202 

200 

10,0 

1.282.119 

2.099,0   

1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.
2 Vor Abzug von Steuerbefreiungen.

Steuerwerte des übertragenen Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2021 bis 2024¹

 

Übertragenes Vermögen (brutto)  2021 in 1.000 EUR

Übertragenes Vermögen (brutto) 2022 in 1.000 EUR

Übertragenes Vermögen (brutto) 2023 in 1.000 EUR

Übertragenes Vermögen (brutto) 2024 in 1.000 EUR

Erbschaften

2.487.729 

2.046.970 

2.524.748 

2.910.375 

   Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

15.120 

18.652 

20.016 

   Haus- und Grundvermögen

901.634 

823.773 

947.119 

1.074.247 

   Betriebsvermögen

174.466 

84.362 

137.410 

   Übriges Vermögen

1.396.509 

1.120.184 

1.420.204 

1.613.822 

      Bankguthaben

537.717 

466.780 

580.882 

614.257 

      Börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.

657.824 

507.605 

654.691 

718.732 

      Anteile an Kapitalgesellschaften

83.982 

36.664 

35.703 

67.113 

Schenkungen

609.431 

1.187.797 

750.313 

5.187.150 

   Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

2.231 

2.367 

1.439 

   Haus- und Grundvermögen

274.484 

257.279 

305.225 

395.812 

   Betriebsvermögen

89.234 

62.450 

175.570 

   Übriges Vermögen

243.482 

865.700 

268.079 

1.053.618 

      Bankguthaben

89.035 

69.656 

63.399 

120.759 

      Börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.

29.344 

30.804 

31.023 

48.895 

      Anteile an Kapitalgesellschaften

57.099 

704.532 

118.565 

728.982 

Insgesamt

3.097.160 

3.234.767 

3.275.061 

8.097.525 

   Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

17.351 

21.019 

21.455 

25.712 

   Haus- und Grundvermögen

1.176.118 

1.081.052 

1.252.344 

1.470.059 

   Betriebsvermögen

263.700 

146.813 

312.980 

3.934.315 

   Übriges Vermögen

1.639.991 

1.985.884 

1.688.282 

2.667.441 

      Bankguthaben

626.752 

536.436 

644.280 

735.016 

      Börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.

687.168 

538.408 

685.714 

767.627 

      Anteile an Kapitalgesellschaften

141.081 

741.197 

154.268 

796.096 

1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.
. Wert ist geheim.

Unbeschränkt steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen 2024 – Anzahl

Steuerpflichtiger Erwerb
von…bis unter… EUR¹

Insgesamt

Anteil
in %

Veränderung zu 2023  in %

Erbschaften

Anteil
in %

Veränderung zu 2023 in %

Schenkungen

Anteil
in %

Veränderung zu 2023 in %

unter 50.000           

3.994 

38,9

0,7

3.058 

38,6

-2,1

936 

40,0

11,0

50.000 - 100.000           

1.912 

18,6

9,3

1.568 

19,8

11,0

344 

14,7

1,8

100.000 - 200.000           

1.738 

16,9

7,7

1.371 

17,3

8,0

367 

15,7

6,7

200.000 - 300.000           

817 

8,0

-0,6

693 

8,7

9,8

124 

5,3

-35,1

300.000 - 500.000           

795 

7,7

1,5

556 

7,0

-8,4

239 

10,2

35,8

500.000 - 2,5 Mill.           

847 

8,3

10,1

586 

7,4

-3,1

261 

11,1

59,1

2,5 Mill. - 5 Mill.           

89 

0,9

85,4

56 

0,7

86,7

33 

1,4

83,3

5 Mill.und mehr

74 

0,7

131,3

36 

0,5

100,0

38 

1,6

171,4

Insgesamt

10.266 

100,0

4,9

7.924 

100,0

2,9

2.342 

100,0

12,2

nachrichtlich: 500.000 und mehr

1.010 

9,8

19,0

678 

8,6

3,8

332 

14,2

69,4

1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.

Unbeschränkt steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen 2024 – steuerpflichtiger Erwerb

Steuerpflichtiger Erwerb
von…bis unter… EUR¹

Insgesamt in 1.000 EUR

Anteil
in %

Veränderung zu 2023 in %

Erbschaften in 1.000 EUR

Anteil
in %

Veränderung zu 2023 n %

Schenkungen in 1.000 EUR

Anteil
in %

Veränderung zu 2023 in %

unter 50.000           

83.701 

1,2

2,4

64.372 

3,3

-2,0

19.329 

0,4

20,6

50.000 - 100.000           

137.207 

2,0

9,7

113.297 

5,8

12,3

23.911 

0,5

-0,9

100.000 - 200.000           

250.367 

3,6

8,8

196.791 

10,1

8,8

53.576 

1,1

9,0

200.000 - 300.000           

200.050 

2,9

-0,8

169.290 

8,7

10,0

30.760 

0,6

-35,6

300.000 - 500.000           

313.007 

4,5

3,4

216.333 

11,1

-8,1

96.674 

1,9

43,7

500.000 - 2,5 Mill.           

813.744 

11,6

11,0

558.449 

28,8

-0,6

255.295 

5,1

49,2

2,5 Mill. - 5 Mill.           

288.191 

4,1

73,9

180.942 

9,3

78,6

107.249 

2,1

66,6

5 Mill.und mehr

4.905.543 

70,2

948,5

441.756 

22,8

16,8

4.463.787 

88,4

4.873,8

Insgesamt

6.991.809 

100,0

203,0

1.941.229 

100,0

9,2

5.050.581 

100,0

853,7

nachrichtlich: 500.000 und mehr

6.007.478 

85,9

339,6

1.181.147 

60,8

13,4

4.826.331 

95,6

1.383,8

1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.

Unbeschränkt steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen 2024 – festgesetzte Steuer

Steuerpflichtiger Erwerb
von…bis unter… EUR¹

Insgesamt in 1.000 EUR

Anteil
in %

Veränderung zu 2023 in %

Erbschaften in 1.000 EUR

Anteil
in %

Veränderung zu 2023 n %

Schenkungen in 1.000 EUR

Anteil
in %

Veränderung zu 2023 in %

unter 50.000           

15.489 

0,9

0,6

12.628 

3,1

-1,4

2.861 

0,2

10,7

50.000 - 100.000           

25.214 

1,4

7,9

21.818 

5,3

8,0

3.395 

0,3

7,3

100.000 - 200.000           

46.954 

2,7

8,2

40.082 

9,8

7,4

6.873 

0,5

13,5

200.000 - 300.000           

36.432 

2,1

8,2

32.637 

7,9

12,2

3.795 

0,3

-17,1

300.000 - 500.000           

51.330 

2,9

-8,8

44.589 

10,9

-12,8

6.741 

0,5

29,6

500.000 - 2,5 Mill.           

151.193 

8,6

6,7

122.776 

29,9

0,8

28.417 

2,1

42,8

2,5 Mill. - 5 Mill.           

50.040 

2,9

91,8

34.913 

8,5

89,6

15.127 

1,1

96,9

5 Mill.und mehr

1.377.175 

78,5

1156,9

101.181 

24,6

3,6

1.275.994 

95,0

1.0610,9

Insgesamt

1.753.827 

100,0

290,2

410.624 

100,0

5,7

1.343.202 

100,0

2.099,0

nachrichtlich: 500.000 und mehr

1.578.408 

90,0

469,0

258.870 

63,0

8,8

1.319.538 

98,2

3.240,7

1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.

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