Veränderungen gegenüber November 2023
Im Vergleich zum November des Vorjahres verteuerten sich Nahrungsmittel um 2,4 Prozent. Das ist vor allem auf kräftige Preissteigerungen bei Speisefetten und Speiseölen zurückzuführen (plus 20,3 Prozent). So war Butter um 40,5 Prozent und Olivenöl um 16,1 Prozent teurer als im Vorjahr. Die Preise für Obst stiegen ebenfalls (plus 3,4 Prozent; darunter Weintrauben plus 16,7 Prozent). Lediglich Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte verbilligten sich binnen Jahresfrist (minus 0,5 Prozent; darunter tiefgefrorene Meeresfrüchte minus 3,3 Prozent).
Die Energiepreise wirkten weiterhin dämpfend auf die Inflationsrate. Energie war im November um 3,5 Prozent billiger als ein Jahr zuvor. Dazu trug zum einen die Preisentwicklung bei den Mineralölprodukten bei (minus 7,4 Prozent). So verbilligte sich Heizöl (einschließlich Betriebskosten) um acht Prozent, während die Kraftstoffpreise um 7,3 Prozent niedriger waren als im Vorjahresmonat. Zum anderen waren auch die Preise für feste Brennstoffe und Strom im Vorjahresvergleich rückläufig (minus 11,2 Prozent bzw. minus 6,1 Prozent). Teurer wurden dagegen Fernwärme und Gas (einschließlich Betriebskosten) mit plus 36,4 Prozent bzw. plus 2,5 Prozent.
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, belief sich im November 2024 auf plus 3,5 Prozent. Im Oktober 2024 betrug sie 3,2 Prozent.
Deutliche Unterschiede gab es bei der Entwicklung der Preise für Waren und für Dienstleistungen: Während sich Waren innerhalb eines Jahres um ein Prozent verteuerten, mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher für Dienstleistungen im November 4,6 Prozent mehr bezahlen als ein Jahr zuvor.
Unter den zwölf Abteilungen des Verbraucherpreisindex verzeichneten Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen gegenüber dem Vorjahresmonat die höchste Teuerungsrate (plus 7,2 Prozent). Es folgten „Andere Waren- und Dienstleistungen“ mit einem Plus von 6,9 Prozent. Zu dieser Abteilung zählen unter anderem Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich „Körperpflege“, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Am geringsten fielen die Preissteigerungen mit plus 0,2 Prozent in der Abteilung „Verkehr“ aus. Lediglich in den Bereichen „Post und Telekommunikation“ sowie „Möbel, Leuchten, Geräte und anderes Haushaltszubehör“ lagen die Preise unter dem Niveau des Vorjahresmonats (minus 1,5 Prozent bzw. minus 0,8 Prozent).
Veränderungen gegenüber Oktober 2024
Im Vergleich zum Vormonat sank der Verbraucherpreisindex im November 2024 um 0,2 Prozent. In vier der zwölf Abteilungen lagen die Preise unter dem Niveau von Oktober 2024. Die stärksten Preisrückgänge binnen Monatsfrist wurden in der Abteilung „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ beobachtet (minus 2,2 Prozent). Für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich „Verkehr“ mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls weniger bezahlen als im Oktober (minus ein Prozent). Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen verbilligten sich um 0,1 Prozent. Die größten Preissteigerungen gab es bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken (plus 0,8 Prozent). Es folgten die Bereiche „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ sowie „Bekleidung und Schuhe“ (jeweils plus 0,6 Prozent). Bei Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich „Post und Telekommunikation“ blieben die Preise im Durchschnitt konstant.
Methodische Hinweise
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 23 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenanntes Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat November 2024 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 3. Dezember 2024 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)