Zuzüge aus dem Ausland
Insbesondere die Zahl der Zuzüge aus dem Ausland (rund 72.300) ist wie bereits in den Vorjahren nochmals gesunken (2024: 83.400). Rund 86 Prozent bzw. rund 62.300 davon betrafen Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Hierunter waren mehr als 9.400 Rumäninnen und Rumänen, rund 8.800 Ukrainerinnen und Ukrainer, fast 3.700 Türkinnen und Türken sowie annähernd 3.300 Bulgarinnen und Bulgaren. Im Gegenzug wanderten in der Summe rund 47.100 Ausländerinnen und Ausländer über die Bundesgrenze fort. Im Saldo ergibt sich damit ein Zuwanderungsüberschuss von rund 15.200 nichtdeutschen Personen.
Wanderung zwischen den Bundesländern
Aus anderen Regionen Deutschlands kamen im Jahr 2025 rund 65.300 Personen deutscher und nichtdeutscher Nationalität nach Rheinland-Pfalz. Das waren knapp 1,4 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Im gleichen Zeitraum verlegten rund 64.000 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer deutscher und nichtdeutscher Nationalität ihren alleinigen Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz in eines der anderen Bundesländer. Das waren 1,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Daraus resultiert ein leichtes innerdeutsches Zuwanderungsplus von rund 1.300 Personen. Aus den unmittelbar an Rheinland-Pfalz angrenzenden Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Saarland wanderten jeweils mehr Personen zu als dorthin fortzogen. In der Summe ergibt sich mit den direkten Nachbarn ein Wanderungsplus in Höhe von mehr als 2.000 Personen.
Zuwanderungsplus in den meisten kreisfreien Städten und Landkreisen
In fast alle kreisfreien Städte und Landkreise zogen mehr Menschen zu als fort. Das stärkste Zuwanderungsplus der 24 Landkreise verzeichneten die Landkreise Ahrweiler (rund 1.100 Personen) und Bad-Kreuznach (rund 1.000 Personen). Unter den kreisfreien Städten verzeichnete Trier den höchsten wanderungsbedingten Zuwachs (rund 1.000 Personen).
Methodische Hinweise
Die Daten für die Erstellung der Wanderungsstatistik werden dem Statistischen Landesamt von den Einwohnermeldebehörden übermittelt. Einwohnermeldebehörden sind in Rheinland-Pfalz die 170 Verwaltungen der kreisfreien Städte, verbandsfreien Gemeinden sowie Verbandsgemeinden. Zur Wahrung der Geheimhaltung persönlicher Verhältnisse werden ab dem Berichtsjahr 2025 alle Fallzahlen der Wanderungsstatistik mit einem Verfahren der stochastischen Überlagerung nach der Cell-Key-Methode (CKM) leicht verändert ausgewiesen. Abweichungen zwischen den ausgewiesenen Gesamtsummen und den Summen der Einzelwerte, die für deren Ermittlung maßgeblich sind, ergeben sich durch dieses Geheimhaltungsverfahren. Alle ausgewiesenen Anteils- und Verhältniszahlen sind unter Verwendung der überlagerten Ergebnisse ermittelt worden.
Autorin: Andrea Heßberger (Referat Bevölkerung, Zensus)