Von den insgesamt 7.140 Frauen und den 7.171 Männern, die im vergangenen Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten, lebten etwas weniger als ein Drittel (32,6 Prozent) erst bis zu acht Jahren in Deutschland (24,5 Prozent zwischen fünf und acht Jahren, 8,1 Prozent weniger als fünf Jahre). Im Durchschnitt waren die Eingebürgerten 32 Jahre alt.
Syrerinnen und Syrer größte Gruppe
Auch im Jahr 2025 stellten Syrerinnen und Syrer mit 3.337 Eingebürgerten die größte Staatszugehörigkeitsgruppe. Rund zehn Jahre nach Beginn der damaligen Zuwanderungswelle ist die Zahl der Einbürgerungen syrischer Staatsbürgerinnen und -bürger wie bereits im Vorjahr jedoch weiterhin rückläufig (2024: 4.503; 2023: 5.359). Wie bereits in 2024 belegten Türkinnen und Türken mit 1.336 Einbürgerungen Platz zwei, gefolgt von Personen russischer (852), afghanischer (573), rumänischer (510) und iranischer (442) Nationalität. Der deutliche Anstieg von Einbürgerungen türkischer Staatsbürgerinnen und-bürger (2024: 830; 2023: 460) dürfte auch Folge der neuen Regelungen zur erleichterten „doppelten“ Staatsangehörigkeit sein. Vor der Reform mussten ausländische Staatsangehörige bei einer Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel aufgeben – dies ist jetzt nicht mehr erforderlich.
Unter den Nationalitäten, die in Rheinland-Pfalz Ende des Jahres 2025 mit mindestens 500 Personen vertreten waren, verzeichneten Staatenlose mit 10,8 Prozent die höchste Einbürgerungsneigung, gefolgt von Weißrussinnen und Weißrussen (10,5 Prozent) sowie Jordanierinnen und Jordaniern (9,5 Prozent). Unter den Syrerinnen und Syrern, die trotz Rückgang immer noch die größte Gruppe der Eingebürgerten stellten, lag die Einbürgerungsneigung mit 6,9 Prozent deutlich niedriger.
Regionale Unterschiede
Die mit Abstand höchste Zahl von Einbürgerungsurkunden wurde in der Landeshauptstadt Mainz (995) ausgehändigt, gefolgt von dem Landkreis Neuwied (979) und dem Landkreis Mainz-Bingen (978).
Die höchste regionale Einbürgerungsneigung bestand im Jahr 2025 bei Ausländerinnen und Ausländern in der kreisfreien Stadt Zweibrücken (5,4 Prozent aller Ausländerinnen und Ausländer laut Ausländerzentralregister), im Landkreis Ahrweiler (5,0 Prozent) sowie dem Rhein-Hunsrück-Kreis (4,2 Prozent). Landesweit ergibt sich ein Wert von 2,3 Prozent.
Methodische Hinweise
Die für die Erstellung der Einbürgerungsstatistik maßgeblichen Daten werden den statistischen Landesämtern von den Einbürgerungsbehörden übermittelt. Einbürgerungsbehörden sind in Rheinland-Pfalz die Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise. Nach dem bis Mitte 2024 geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz hatten insbesondere Personen, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Nach Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes (StARModG) am 27. Juni 2024 besteht für rechtmäßig in Deutschland ansässige Ausländerinnen und Ausländer die Option, bereits nach fünf Jahren regulär die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.Bei besonderer Integrationsleistung konnte in einem gut einjährigen Übergangszeitraum diese Frist auf drei Jahre verkürzt werden. Die Verkürzung auf drei Jahre wurde mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 30. Oktober 2025 wieder zurückgenommen, sodass die Einbürgerung nun im Regelfall frühestens nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland erfolgt. Neben der Mindestaufenthaltsdauer ist die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit an weitere Bedingungen geknüpft. Durch die Einbürgerung werden die Betroffenen gleichberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten.
Zur Wahrung der Geheimhaltung persönlicher Verhältnisse werden ab dem Berichtsjahr 2025 alle Fallzahlen der Einbürgerungsstatistik mit einem Verfahren der stochastischen Überlagerung nach der Cell-Key-Methode (CKM) leicht verändert ausgewiesen. Abweichungen zwischen den ausgewiesenen Gesamtsummen und den Summen der Einzelwerte, die für deren Ermittlung maßgeblich sind, ergeben sich durch dieses Geheimhaltungsverfahren. Alle ausgewiesenen Anteils- und Verhältniszahlen sind unter Verwendung der überlagerten Ergebnisse ermittelt worden.
Für die Bildung von Verhältniszahlen wurden Daten des Ausländerzentralregisters herangezogen.
Autor: Marcel Heinecke (Referat Bevölkerung, Zensus)