Veränderungen gegenüber November 2024
Die Preise für Nahrungsmittel lagen um 0,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die höchsten Preissteigerungen waren bei Zucker, Marmelade, Honig und anderen Süßwaren zu verzeichnen (plus acht Prozent). So mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher für Schokoladentafeln deutlich mehr bezahlen (plus 21,3 Prozent). Die Preise für Fleisch und Fleischwaren stiegen ebenfalls (plus 3,5 Prozent; darunter Rind- und Kalbfleisch: plus 12,3 Prozent). Speisefette und Speiseöle wurden hingegen wesentlich günstiger angeboten (minus 11,2 Prozent). Beispielsweise kostete Butter 20,1 Prozent weniger als im November 2024. Die Preise für Gemüse sanken um 3,2 Prozent; unter anderem wurden Kartoffeln billiger (minus 12,7 Prozent).
Die Energiepreise verringerten sich innerhalb eines Jahres um 0,8 Prozent. Günstiger aus Verbrauchersicht entwickelten sich vor allem die Preise von Fernwärme (minus 6,8 Prozent) und Heizöl (einschließlich Betriebskosten; minus 6,1 Prozent). Aber auch Strom (minus 3,4 Prozent) und Gas (einschließlich Betriebskosten; minus 2,7 Prozent) verbilligten sich im Vergleich zum Vorjahresmonat. Feste Brennstoffe, wie beispielsweise Kohlebriketts oder Brennholz, verteuerten sich dagegen um 17,5 Prozent und Kraftstoffe um 3,4 Prozent. Ohne Berücksichtigung der Preise für Energieprodukte hätte die Inflationsrate im November 2025 bei 2,3 Prozent gelegen.
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, ging im November 2025 auf plus 2,5 Prozent zurück. Im Oktober 2025 belief sie sich auf 2,7 Prozent.
Deutliche Unterschiede gab es bei der Entwicklung der Preise für Waren und für Dienstleistungen: Während sich Waren binnen Jahresfrist um 0,8 Prozent verteuerten, mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im November 2025 für Dienstleistungen 3,2 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahr.
Alle zwölf Abteilungen des Verbraucherpreisindex verzeichneten Preissteigerungen. Der höchste Preisanstieg im Vergleich zum Vorjahr wurde im Bereich „Bildungswesen“ mit plus 4,9 Prozent beobachtet. An zweiter Stelle folgte die Abteilung „Andere Waren- und Dienstleistungen“ mit plus 4,5 Prozent. Zu dieser Abteilung zählen unter anderem Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und Versicherungen. Am geringsten fielen die Preiserhöhungen in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ aus (plus 0,1 Prozent).
Veränderungen gegenüber Oktober 2025
Der Verbraucherpreisindex lag im November 2025 um 0,1 Prozent unter dem Niveau des Vormonats Oktober. Neben der Abteilung „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ (minus 2,4 Prozent) waren noch in zwei weiteren Bereichen Preisrückgänge zu verzeichnen (Möbel, Leuchten, Geräte und anderes Haushaltszubehör: minus 0,3 Prozent; Post und Telekommunikation: minus 0,2 Prozent). Die stärksten Preiszuwächse wurden in den Abteilungen „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ sowie „Verkehr“ registriert (plus 0,4 Prozent). Im Bereich „Andere Waren und Dienstleistungen“ blieben die Preise im Durchschnitt konstant.
Methodische Hinweise
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden etwa 25 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenanntes Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat November 2025 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 5. Dezember 2025 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)