Väter sind selten alleinerziehend und auch selten in Teilzeit

Im vergangenen Jahr lebten in Rheinland-Pfalz rund 347.000 Väter mit mindestens einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems anhand von Erstergebnissen des Mikrozensus anlässlich des Vatertags am 14. Mai mitteilt, lebten fast alle von ihnen in einer Partnerschaft (97 Prozent; Ehepaare: 84 Prozent, Lebensgemeinschaften: 12 Prozent). Nur 3,4 Prozent der Väter waren alleinerziehend (Mütter: 16 Prozent).

Während Mütter häufig – insbesondere, wenn die Kinder noch sehr jung sind – ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder zumindest unterbrechen und anschließend in reduziertem Umfang wieder ins Berufsleben zurückkehren, zeigt sich bei Vätern ein anderes Bild. Im Jahr 2025 ging die weit überwiegende Mehrheit (92 Prozent) der Väter mit Kindern unter 18 Jahren einer realisierten Erwerbstätigkeit nach, d. h. sie waren erwerbstätig, ohne sich in Elternzeit zu befinden (Mütter: 71 Prozent). Zudem arbeitete der Großteil der erwerbstätigen Väter in Vollzeit (93 Prozent; Mütter: 27 Prozent), nur 7,5 Prozent waren teilzeitbeschäftigt (Mütter: 73 Prozent). Anders als bei Müttern spielte das Alter der Kinder für die Erwerbsbeteiligung von Vätern keine nennenswerte Rolle. Hatte das jüngste Kind in der Familie sein drittes Lebensjahr noch nicht vollendet, waren 91 Prozent der Väter realisiert erwerbstätig (Mütter: 37 Prozent). Mit jüngstem Kind im klassischen Kindergartenalter lag die Quote der Väter bei 94 Prozent (Mütter: 75 Prozent), im Grundschulalter bei 93 Prozent (Mütter: 82 Prozent). War das Nesthäkchen der Familie im Alter von 10 bis unter 18 Jahren, gingen 91 Prozent der Väter einer Erwerbsarbeit nach (Mütter: 83 Prozent). Aber nicht nur die realisierte Erwerbstätigenquote bewegte sich bei Vätern unabhängig vom Alter des jüngsten Kindes auf hohem Niveau, sondern auch der Anteil derer, die Vollzeit arbeiteten (jüngstes Kind unter 3 Jahre: 94 Prozent, in den anderen Altersgruppen: jeweils 92 Prozent).

Väter mit minderjährigen Kindern vergleichsweise öfter in Führungspositionen

Väter mit minderjährigen Kindern im Haushalt übernahmen auf der Arbeit häufiger eine Führungsrolle als Männer ohne minderjährige Kinder im Haushalt (hierzu zählen Männer ohne Kinder im Haushalt sowie Väter mit ausschließlich volljährigen Kindern im Haushalt). Werden nur die realisiert erwerbstätigen Personen im Alter von 30 bis unter 65 Jahren betrachtet, hatten 7,3 Prozent der erwerbstätigen Väter mit Kindern unter 18 Jahren eine Führungsposition inne. Bei den erwerbstätigen Männern ohne minderjährige Kinder im Haushalt belief sich der entsprechende Anteil 2025 auf 5,1 Prozent.

Methodische Hinweise

Die Daten basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus 2025. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten.

Im Mikrozensus werden als Väter und Mütter Personen gezählt, die mit ihren Kindern im selben Haushalt wohnen. Kinder sind hierbei Personen ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, bleiben unberücksichtigt.

Zu den Personen mit realisierter Erwerbstätigkeit zählen alle Erwerbstätigen nach dem ILO-Konzept, die ihre Erwerbstätigkeit nicht aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrochen haben.

Zu den Führungspositionen zählen Erwerbstätige der ISCO-Hauptgruppe 1 (z. B Geschäftsführer, Vorstände, leitende Verwaltungsbedienstete, Führungskräfte). ISCO ist die Bezeichnung für die Internationale Standardklassifikation der Berufe (hier: ISCO-08).

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Private Haushalte)

Realisiert erwerbstätige Eltern¹,² mit mindestens einem minderj. Kind im Haushalt 2025 nach Alter des jüngsten Kindes

Anteil an allen Vätern bzw. Müttern in %

1 Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten.
2 Zu den Personen mit realisierter Erwerbstätigkeit zählen alle Erwerbstätigen nach dem ILO-Konzept, die ihre Erwerbstätigkeit nicht aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrochen haben.

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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