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Zensus 2022: Wiederholungsbefragung zur Qualitätsbewertung läuft

Seit rund drei Monaten laufen die Befragungen für den Zensus 2022. Die persönlichen Befragungen der Haushalte und an Wohnheimen sind größtenteils abgeschlossen. Ein kleiner Teil der bereits Befragten wird erneut für ein kurzes persönliches Interview kontaktiert. Diese Wiederholungsbefragung dauert nur etwa fünf Minuten. Landesweit betrifft dies etwa 15.600 zufällig ausgewählte Personen. Das entspricht rund vier Prozent der Befragten der Haushaltebefragung und der Wohnheimbefragung.

Ziel ist Qualitätsbewertung der Ergebnisse

Die Wiederholungsbefragung ist EU-weit vorgeschrieben und dient der nachträglichen Qualitätsbewertung der Ergebnisse beim Zensus 2022 im Hinblick auf die ermittelten Bevölkerungszahlen. Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung werden mit den vorher gemachten Angaben abgeglichen. Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Personen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden. Die Wiederholungsbefragung läuft etwa bis Anfang November.

Auskunftspflicht bei der Befragung

Die Interviewerinnen und Interviewer erfragen Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und ob neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung in Deutschland bewohnt wird. Wie bei der ersten Befragung besteht auch bei der Wiederholungsbefragung eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt.

Termin wird wieder schriftlich angekündigt

Der Ablauf der Wiederholungsbefragung gleicht dem der ersten Befragung. Die Interviewerinnen und Interviewer des Zensus kündigen den ausgewählten Haushalten den persönlichen Befragungstermin für die Wiederholungsbefragung schriftlich an. Es handelt sich dabei nicht um dieselben Interviewerinnen und Interviewer wie beim Erstinterview. Zum persönlichen Termin weisen sich die Interviewerinnen und Interviewer wie bereits bei der Erstbefragung mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus, zum Beispiel einem Personalausweis oder einem Reisepass,. Die kurze Befragung kann ebenfalls an oder vor der Tür erledigt werden.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf www.zensus2022.de .

Befragungsumfang Wiederholungsbefragung im Zensus 2022 in den kreisfreien Städten und Landkreisen
kreisfreie Stdt
Landkreis

Anschriften
Personen mit alleinigem Wohnsitz, Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz2
Anzahl
kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)34610
Kaiserslautern56340
Koblenz57200
Landau in der Pfalz33270
Ludwigshafen am Rhein73500
Mainz89570
Neustadt an der Weinstraße47240
Pirmasens2370
Speyer29130
Trier55380
Worms47170
Zweibrücken3060
Landkreise
Ahrweiler162490
Altenkirchen (Westerwald)143410
Alzey-Worms145530
Bad Dürkheim155650
Bad Kreuznach152490
Bernkastel-Wittlich166410
Birkenfeld97270
Cochem-Zell111280
Donnersbergkreis79330
Eifelkreis Bitburg-Prüm153430
Germersheim123810
Kaiserslautern152320
Kusel104300
Mainz-Bingen194790
Mayen-Koblenz206840
Neuwied178610
Rhein-Hunsrück-Kreis104400
Rhein-Lahn-Kreis134430
Rhein-Pfalz-Kreis172840
Südliche Weinstraße124430
Südwestpfalz127360
Trier-Saarburg154620
Vulkaneifel108240
Westerwaldkreis215750
Gesamtergebnis4.03115.570
1 Stand: 8.August 2022
2 Personen an den Befragungsanschriften gemäß Melderegisterbestand am Zensusstichtag (15. Mai 2022) auf Zehner gerundet.

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