Datenschutz steht vielfach der Registernutzung entgegen
Der Registernutzung stehen neben Inkompatibilitäten vor allem Datenschutzgründe entgegen. Der Präsident des Statistischen Landesamtes, Marco Ludwig, setzt sich daher für einen Datenschutz mit Augenmaß ein. Er verwies auf der Sitzung des Statistischen Landesausschusses auf andere EU-Staaten, die ebenfalls der EU-Datenschutzgrundverordnung unterliegen, aber dennoch eine viel weitergehende Nutzung der Informationen ermöglichen. Die Diskussion um die Reduzierung der Statistikpflichten werde man konstruktiv begleiten; die Handlungsmöglichkeiten seien jedoch begrenzt, weil die Erhebungen ganz überwiegend auf EU-Verordnungen basieren.
Für mehr Flexibilität in der statistischen Geheimhaltung
Mehr Spielraum wurde bei der statistischen Geheimhaltung gefordert. Derzeit wird verbundweit noch zu sehr im Sinne „absoluter Anonymität“ gehandelt, unabhängig von der konkreten Situation, obwohl nach Ansicht des Ausschusses der Datenschutz und die statistische Geheimhaltung bereits jetzt mehr Spielraum bieten. Das führe zu einem erheblichen Informationsverlust insbesondere auf regionaler Ebene. Aber gerade die Kommunen, die Demokratie direkt vor Ort leben, benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben belastbare Daten. Anhand einiger Beispiele wurde im Landesausschuss vorgeführt, zu welch teilweise nicht nachvollziehbaren Ergebnissen die Geheimhaltung führen kann.
Der Statistische Verbund aus Landesämtern und Bundesamt hat ein neues Zielbild zur Geheimhaltung entwickelt, das den Datennutzen maximieren und die Geheimhaltung optimieren soll. Neben Maßnahmen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens werden auch Anpassungen gefordert. Um zu gangbaren Lösungen zu kommen, sollen unter anderem Regelungen in anderen EU-Staaten sowie in frei zugänglichen Datenbanken in Deutschland wie dem Marktstammdatenregister für regenerative Energien herangezogen werden.
Neues Zielbild bei den Unternehmensstatistiken
Die Statistischen Landesämter arbeiten aber ungeachtet der Datenschutzthematik an der Entbürokratisierung. Im Spannungsverhältnis zwischen Informationsbedarf der Gesellschaft, z. B. Daten auf tiefer regionaler Ebene, und der Entlastung der Wirtschaft bewegt sich auch die geplante Modernisierung der Unternehmensstatistiken. Durch die Zusammenlegung verschiedener Unternehmensstatistiken zu einer wirtschaftsbereichsübergreifenden Konjunktur- bzw. Strukturstatistik sollen Unternehmen entlastet werden. Herausforderungen ergeben sich aus Sicht des Statistischen Landesamtes vor allem bei der Regionalisierung der Strukturstatistik. Als positiv wird die geplante Automatisierung durch Orientierung am betrieblichen Rechnungswesen beurteilt. Sie sorge für höhere Datenqualität sowie weniger Aufwand für Berichtspflichtige und Statistische Landesämter.
Zensus 2031: Registernutzung nicht für alle Erhebungsteile möglich
Auf eine stärkere Registernutzung zielt der Zensus 2031 ab. So sollen Angaben zum Bildungsstand sowie zur Erwerbsbeteiligung weitestgehend aus Registern gewonnen werden. Mangels eines bundesweit flächendeckenden Gebäude- und Wohnungsregisters müssen allerdings alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien befragt werden.
Digitalisierung der Veröffentlichungen: Datenblick und Meine Heimat
Das Statistische Landesamt modernisiert und digitalisiert seine Veröffentlichungen. Dem Statistischen Landesausschuss wurde der „Datenblick“ vorgestellt, der als reine Online-Veröffentlichung in diesem Jahr an die Stelle der Statistischen Monatshefte getreten ist. Außerdem wurde ein Blick in die Werkstatt des neuen Regionaldatenangebots „Meine Heimat 2.0“ geworfen. Diese unter anderem für Bürgerinnen und Bürger sowie für Kommunen und Planungsbüros interessante Plattform wird als Datenbank vollkommen neu konzipiert und soll in den kommenden Wochen an den Start gehen.
Der Statistische Landesausschuss berät das Statistische Landesamt und die Landesregierung in Grundsatzfragen der Statistik. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Staatskanzlei, der Ministerien, des Landesrechnungshofes, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern, der Arbeitgeber- und Unternehmerverbände, der Gewerkschaften sowie der Wissenschaft. Der Ausschuss tagt einmal im Jahr.