Während die Verschuldung des Landes gegenüber dem Vorjahr um 9,7 Prozent auf fast 29,1 Milliarden Euro oder gut 7.000 Euro pro Kopf anstieg, sank sie bei den Kommunen um 19,2 Prozent auf rund 9,7 Milliarden Euro. Die rechnerische Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen verringerte entsprechend sich auf durchschnittlich knapp 2.400 Euro. Erstmals seit vielen Jahren gehört Rheinland-Pfalz damit nicht mehr zu den drei Flächenländern mit den am höchsten verschuldeten Kommunen, sondern reiht sich auf dem fünften Rang ein.
Einfluss auf diese Entwicklung hatte unter anderem die im Jahr 2024 erfolgte Umsetzung der Partnerschaft zur Entlastung der Kommunen (PEK-RP), in deren Rahmen das Land von besonders belasteten Kommunen Liquiditätskredite übernommen hatte. Über alle rheinland-pfälzischen Kommunen hinweg reduzierte sich das Volumen ausstehender kommunaler Kassenkredite gegenüber dem Jahresende 2023 um fast 51 Prozent auf knapp 2,3 Milliarden Euro bzw. rund 550 Euro pro Kopf. Dies entspricht dem vierthöchsten Wert aller Flächenländer.
Regionale Unterschiede bei Schuldenständen
Auf der kommunalen Ebene sind deutliche regionale Unterschiede bei den Schuldenständen zu beobachten. Während die kreisfreien Städte mit durchschnittlich gut 3.800 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner verschuldet sind, liegt der Wert für die Landkreisbereiche – bestehend aus den Haushalten von Landkreisen, verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden – knapp unter 1.800 Euro.
Unter den kreisfreien Städten wies Ludwigshafen am Rhein Ende 2024 mit fast 5.400 Euro die höchste, Landau in der Pfalz mit fast 2.000 Euro die geringste Pro-Kopf-Verschuldung auf. Die Landkreisbereiche bewegten sich innerhalb einer Spanne von rund 4.000 Euro im Landkreis Kusel bis annähernd 350 Euro im Westerwaldkreis.
Land und Kommunen unterscheiden sich bei Schuldenstruktur
Das Land deckt seinen Kreditbedarf größtenteils durch Wertpapierschulden. Ende 2024 lag der Anteil der ausstehenden Liquiditätskredite an der Gesamtverschuldung bei lediglich rund einem Prozent.
Die Kommunen finanzieren sich hingegen überwiegend durch Investitions- sowie Liquiditätskredite. Der Anteil der Liquiditätskredite, die der Überbrückung vorübergehender Liquiditätsengpässe dienen, machten bei den Kommunen Ende 2024 – nach der teilweisen Übernahme durch das Land – im Durchschnitt noch rund 23 Prozent der Gesamtverschuldung aus. Das waren 15 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr.
Zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet sich die Struktur der Schulden erheblich: Mit Blick auf die kreisfreien Städte war der Anteil der Liquiditätskredite an der Gesamtverschuldung in der Stadt Pirmasens mit mehr als 60 Prozent am höchsten, während Neustadt an der Weinstraße keine ausstehenden Liquiditätskredite meldete. Die höchsten Liquiditätskredite pro Kopf unter den kreisfreien Städten hatte Ende 2024 die Stadt Frankenthal mit knapp 2.700 Euro, gefolgt von Pirmasens mit rund 2.400 Euro. Bei den Landkreisbereichen zeigt sich eine ähnliche Spannweite in der Schuldenstruktur: Der Landkreisbereich Birkenfeld hat einen Liquiditätskreditanteil von gut 55 Prozent, die Landkreisbereiche Mainz-Bingen und Westerwaldkreis verzeichneten dagegen keine Liquiditätskredite. Mit mehr als 1.300 Euro weist Kusel den höchsten Pro-Kopf-Wert unter den Landkreisbereichen auf.
Methodische Hinweise
Die Daten stammen aus der jährlichen Schuldenstatistik des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz sowie für den Vergleich der Bundesländer aus der Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder.
Die Schulden umfassen Liquiditätskredite (Kassenkredite), Investitionskredite und Wertpapierkredite des öffentlichen Gesamthaushaltes (Kernhaushalte und Extrahaushalte) des Landes bzw. der kommunalen Gebietskörperschaften. Soweit der öffentliche Gesamthaushalt einzelner Landkreisbereiche oder kreisfreier Städte dargestellt ist, erfolgt die Zuordnung der Schulden der Extrahaushalte zu einzelnen Kommunen nur, wenn die Kommune unmittelbar mit 100 Prozent an dem Extrahaushalt beteiligt ist. Die Summe der Schulden der einzelnen Kommunen fällt daher kleiner aus, als die ausgewiesene Gesamtsumme der Schulden der kommunalen Ebene.
Es werden nur die Schulden gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich, wie beispielsweise Kreditinstituten oder privaten Unternehmen ausgewiesen. Schulden innerhalb des öffentlichen Bereichs, zum Beispiel zwischen einer Ortsgemeinde und einer Verbandsgemeinde, bleiben demnach unberücksichtigt.
Die Pro-Kopf-Verschuldung bezeichnet die rein rechnerische Verschuldung der jeweiligen Gebietskörperschaft in Relation zur Einwohnerzahl. Für die Berechnung wurden die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2024 auf Grundlage des Zensus 2022 herangezogen.
Autor: Markus Elz (Referat Öffentliche Finanzen)