Die Feststellungsverfahren ermöglichen den Antragstellenden, im Ausland erlangte qualifizierte Berufsabschlüsse in Deutschland bzw. Rheinland-Pfalz anerkennen zu lassen. Insgesamt wurden knapp 3.000 der bearbeiteten Verfahren positiv oder mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, beispielsweise in Form einer erfolgreichen Teilnahme an einem Anpassungslehrgang, abgeschlossen. Davon profitierte insbesondere die Gesundheitsversorgung: In 2024 wurden unter anderem rund 1.400 Ausbildungsabschlüsse in der Pflege sowie 510 Approbationen zur Ausübung des Arzt- oder Zahnarztberufs in den Anerkennungsstellen in Rheinland-Pfalz uneingeschränkt positiv bzw. positiv mit Auflage beschieden.
Erstmals wurden am häufigsten Anträge für in der Ukraine erworbene Qualifikationen eingereicht (420); die nächsthäufigsten Ausbildungsstaaten waren Indien (360), Tunesien (280) und Syrien (250). Mit dem in 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert. Damit einher ging im Wesentlichen ab 2023 ein deutlicher Anstieg der Zahl der Anerkennungsverfahren von in Nicht-EU-Staaten erworbenen Berufs- und Hochschulabschlüssen: Zwischen 2019 und 2024 stieg deren Zahl um 122 Prozent. Neben der gesetzlichen Öffnung ist dieser Zuwachs unter anderem auch auf die gestiegene Zahl der Schutz- und Asylsuchenden aus der Ukraine und auf staatlich geförderte Initiativen zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland zurückzuführen.
Unterschiede zwischen in Deutschland und in Drittstaaten erworbenen Berufsqualifikationen bedingen für eine gleichwertige Anerkennung jedoch häufig einer Nachqualifikation bzw. einer Ausgleichsmaßnahme. Gegenüber 2019 vervierfachte sich in der Folge die Gesamtzahl der bearbeiteten Anträge, in denen eine Ausgleichsmaßnahme auferlegt wurde. Nach erfolgreichem Abschluss der Nachqualifikation kann bei Gleichwertigkeit zum deutschen Referenzberuf eine vollständige Anerkennung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgen.
Methodische Hinweise
Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG) und des Landes (BQFG-RP) geregelten Anerkennungsverfahren werden jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Aus Gründen der Geheimhaltung wurden die Ergebnisse auf ein Vielfaches von drei gerundet. Für das Berichtsjahr 2024 wurden vorläufige Ergebnisse verwendet; endgültige Daten stehen voraussichtlich Mitte des dritten Quartals 2025 zur Verfügung.
Die Auswertung der Daten erfolgte ohne eingegangene Meldungen von Anerkennungsgesuchen auf der Grundlage von Dienstleistungsfreiheit gemäß EU-Berufsanerkennungsrichtlinie.
Autoren: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)