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Rund 18.800 Personen erhielten 2024 Hilfe zur Pflege

Im Laufe des Jahres 2024 leisteten rheinland-pfälzische Träger für rund 18.800 Personen Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, waren das knapp 540 Personen (2,9 Prozent) mehr als im Vorjahr.

Pflegebedürftige Personen mit zuerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nach den im SGB XII festgelegten Freigrenzen nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und Vermögen vollständig eigenständig aufbringen. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind gegenüber den Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Leistungsträger (z. B. der Unfallversicherung) nachrangig, d. h. zunächst sind diese Leistungen für das Bestreiten der Pflegekosten zu verwenden. Hilfe zur Pflege kann demnach beantragt werden, wenn kein Leistungsanspruch gegenüber der Pflegeversicherung besteht oder die Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegekosten nicht ausreichen und nicht genügend eigene finanzielle Mittel vorhanden sind. Die Hilfe zur Pflege umfasst je nach Pflegegrad beispielsweise die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln, von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, aber auch von ambulanten, teilstationären und stationären Pflegedienstleistungen.

Der überwiegende Teil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger (rund 16.400 bzw. 87 Prozent) erhielt 2024 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (z. B. Pflegeheimen), also für stationäre, teilstationäre oder Kurzzeitpflege. Rund 2.600 Personen (14 Prozent) bezogen Leistungen für häusliche Pflege außerhalb von Einrichtungen. Hilfe zur Pflege sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen erhielten im Laufe des Jahres 2024 rund 200 Pflegebedürftige.

Zwei von drei Leistungsbeziehenden sind weiblich

Rund zwei Drittel (12.400 bzw. 66 Prozent) der Leistungsbeziehenden 2024 waren weiblich. In Einrichtungen lag der Frauenanteil mit 66 Prozent etwas höher als außerhalb von Einrichtungen (64 Prozent). Die Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen waren mit einem Durchschnittsalter von 81,5 Jahren fast acht Jahre älter als die Leistungsbeziehenden außerhalb von Einrichtungen. 

Gesamtaufwendungen von 235 Millionen Euro

Die rheinland-pfälzischer Träger der Hilfe zur Pflege wendeten in 2024 netto rund 235 Millionen Euro auf. Rein rechnerisch erhielten die Leistungsbeziehenden somit im Schnitt 12.500 Euro pro Kopf, wobei sich die individuell ausgezahlten Ansprüche je nach Hilfebedarf sowie wirtschaftlicher Situation stark unterscheiden können.

Methodische Hinweise

Die Daten der Leistungsbeziehenden stammen aus der Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerinnen und Empfänger im Laufe des Berichtsjahres, d. h. es werden alle Personen gezählt, die mindestens einmal während des Berichtsjahres eine Leistung erhalten haben.

Ausgewiesen sind die Leistungen rheinland-pfälzischer Träger. Die Empfängerinnen und Empfänger der Leistungen müssen insbesondere bei vollstationärer Versorgung nicht zwangsläufig in Rheinland-Pfalz leben.

Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Statistik unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2.

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe erfasst sämtliche Ausgaben und Einnahmen, die im Laufe des Berichtsjahres im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII getätigt wurden. Es werden die tatsächlichen Zahlungsströme, d. h. die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen bis 31.12. des Berichtsjahres nachgewiesen. Hierunter fallen zum Teil auch Ausgaben, die im Berichtsvorjahr gewährt wurden. Für die statistische Erfassung ist der Aufwand des jeweiligen Trägers maßgebend, der direkt für Leistungen an die Letztempfängerin bzw. den Letztempfänger erbracht wird. Zuweisungen, Umlagen, Erstattungen und Darlehen der Träger bzw. der öffentlichen Haushalte untereinander sind nicht Gegenstand der Statistik. Die Nettoausgaben bilden die gezahlten Leistungen abzüglich Einnahmen (beispielsweise Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten oder durch die Erben eines Leistungsberechtigten, Leistungen von Sozialleistungsträgern und Rückzahlungen von als Darlehen gewährten Hilfen) ab.

Autorin: Britta Müller (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

Empfängerinnen und Empfänger¹ von Hilfe zur Pflege 2020 bis 2024

Anzahl

1 Leistungen von rheinland-pfälzischen Trägern.

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Empfängerinnen und Empfänger¹ von Hilfe zur Pflege im Laufe des Jahres 2024 nach Geschlecht

Anteil in %

1 Leistungen von rheinland-pfälzischen Trägern.

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Empfängerinnen und Empfänger¹ von Hilfe zur Pflege im Laufe des Jahres 2024 nach Alter und Ort der Leistungsgewährung

Ort der Leistungsgewährung2

Insgesamt

unter 18 Jahre

18 bis unter 40 Jahre

40 bis unter 65 Jahre

65 und älter

Durchschnittsalter

Anzahl

Außerhalb von Einrichtungen           

2.640

90

70

415

2.070

73,6

In Einrichtungen                       

16.360

15

45

1315

14.990

81,5

Insgesamt

18.805

105

115

1705

16.885

80,4

1 Leistungen von rheinland-pfälzischen Trägern.
2 Empfängerinnen und Empfänger verschiedener Leistungen werden an jedem Ort der Leistungsgewährung gezählt. Insgesamtwert ohne Doppelzählungen.

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