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Behörden stellten 2020 fast 3.100 Fälle von Kindeswohlgefährdung fest

Im Jahr 2020 sind die rheinland-pfälzischen Jugendämter insgesamt 9.177 Verdachtsmeldungen zur Kindeswohlgefährdung nachgegangen; dies waren 444 Fälle bzw. 5,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Laut Statistischem Landesamt in Bad Ems wurde damit ein neuer Höchststand seit Einführung der Statistik über die Gefährdungseinschätzungen im Jahr 2012 erreicht. In jedem dritten Fall (3.088) stellten die Behörden im Ergebnis eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung in Form von Vernachlässigung, körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt fest. Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Anzahl der Kindeswohlgefährdungen nahezu konstant (minus 15 Fälle bzw. 0,5 Prozent).

Weiter gestiegen (plus 198 Fälle bzw. 6,5 Prozent) ist hingegen die Anzahl von Prüfungen, in denen abschließend zwar keine Gefahr für das Kindeswohl vorlag, die Experten jedoch weiteren Bedarf für Beratungs- und Unterstützungsangebote sahen. Jedes dritte Verfahren – landesweit 3.242 Fälle – wurde entsprechend abgeschlossen. Nimmt man die bestätigten Kindeswohlgefährdungen hinzu, bestand letztlich in fast 70 Prozent aller anfänglichen Verdachtsfälle eine Notwendigkeit zu handeln.

Die meisten Gefährdungseinschätzungen – knapp 30 Prozent – wurden auf Initiative von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet. Danach folgen Verdachtsmeldungen von Bekannten oder Nachbarn sowie anonyme Meldungen mit Anteilswerten von etwa 13 bzw. zwölf Prozent; weitere acht Prozent der Ermittlungen wurden von Schulen angestoßen.

Der Anteil der Verfahren, bei denen abschließend eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, variierte deutlich zwischen den Gruppen bekanntmachender Personen und Institutionen und reicht von 67 Prozent bei Einrichtungen der Erziehungshilfe bis hin zu 17 Prozent bei Meldungen durch anonyme Personen.

Im Vergleich zum Jahr 2019 hat sich die Anzahl der durch die verschiedenen Gruppen von Meldern angestoßenen Verfahren – möglicherweise beeinflusst durch die Lockdowns und temporäre Schließungen von Einrichtungen – sehr unterschiedlich entwickelt. Deutlich zugenommen haben anonyme Meldungen (plus 25 Prozent) und Meldungen durch Beratungsstellen (plus 21 Prozent), Bekannte und Nachbarn (plus 17 Prozent) sowie Verwandte (plus 13 Prozent), während Einrichtungen der Erziehungshilfe (minus 25 Prozent), Kitas und Tagespflegepersonen (minus 9 Prozent) sowie Schulen (minus 4 Prozent) merklich weniger Verfahren als im Vorjahr angestoßen haben.

Zum 1. Januar 2012 trat ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt verschiedene Maßnahmen, mit dem Ziel eines deutlich verbesserten Kinderschutzes. Auf der Grundlage des Kinderschutzgesetzes sind die Jugendämter verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Über alle Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (Jugendämtern) jährlich eine Erhebung durchzuführen (§ 98 Absatz 1 und § 99 Absatz 6 SGB VIII). Für die Statistik sind in Rheinland-Pfalz 41 Jugendämter auskunftspflichtig. Die Erhebung erstreckt sich auf die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2020 nach Alter und Geschlecht des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens
 Geschlecht
 Alter
VerfahrenKindeswohlgefährdungKeine Kindeswohlgefährdung
insgesamtVeränderung gegenüber 2019akutlatentaber Hilfebedarfund kein Hilfebedarf
Anzahl%%Anzahl%Anzahl%Anzahl%Anzahl%
Insgesamt
unter 31.96421,4-3,329420,833620,167520,865923,1
3 bis 51.96521,424,026919,036621,970221,762822,1
6 bis 92.10122,96,225317,940924,478224,165723,1
10 bis 131.77419,32,128119,932419,464920,052018,3
14 bis 171.37315,0-1,931722,423914,343413,438313,5
Insgesamt9.177100,05,11.414100,01.674100,03.242100,02.847100,0
Männlich
unter 31.04322,2-3,816222,317820,936221,734123,6
3 bis 51.04622,318,714620,118922,237422,433723,3
6 bis 91.13324,17,314419,822726,741524,934724,0
10 bis 1388918,90,213819,016319,233320,025517,6
14 bis 1758112,4-3,813819,09310,918411,016611,5
Zusammen4.692100,04,0728100,0850100,01.668100,01.446100,0
Weiblich
unter 392120,5-2,813219,215819,231319,931822,7
3 bis 591920,530,512317,917721,532820,829120,8
6 bis 996821,64,910915,918222,136723,331022,1
10 bis 1388519,74,014320,816119,531620,126518,9
14 bis 1779217,7-0,417926,114617,725015,921715,5
Zusammen4.485100,06,3686100,0824100,01.574100,01.401100,0
Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2020 nach bekannt machender Institution oder Person und Ergebnis des Verfahrens
Bekannt machende Institution oder PersonVerfahrendarunter mit dem ErgebnisAnteil der Verfahren mit Ergebnis einer akuten oder latenten Gefährdung
insgesamtVeränderung gg. 2019akute Kindeswohlgefährdunglatente Kindeswohlgefährdung
Anzahl%Anzahl%Anzahl%
Sozialer Dienst/Jugendamt3774,19,3866,1553,337,4
Beratungsstelle760,820,6100,7191,138,2
andere Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe3293,6-25,21208,5995,966,6
Einrichtung der Jugendarbeit/ Kinder- und Jugendhilfe3203,5-5,9906,4945,657,5
Kindertageseinrichtung/ Tagespflegeperson2482,7-8,5342,4653,939,9
Schule7207,8-4,31067,518010,839,7
Hebamme/ Arzt/Klinik/Gesundheitsamt o.ä. Dienste3944,3-3,0936,6835,044,7
Polizei/ Gericht/ Staatsanwaltschaft2.73329,87,946132,646227,633,8
Eltern(-teil)/ Personenberechtigte/r6997,610,61127,91267,534,0
Minderjährige/r selbst1681,8-17,2765,4301,863,1
Verwandte4755,213,1594,2975,832,8
Bekannte/Nachbarn1.14912,516,6684,817810,621,4
Anonyme/r Melder/in1.10312,024,6473,31388,216,8
Sonstige3864,2-15,7523,7482,925,9
Insgesamt9.177100,05,11.414100,01.674100,033,6

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