Riesling bleibt Spitzenreiter – Weiße Burgundersorten gewinnen an Bedeutung
Die weiterhin mit Abstand bedeutendste Rebsorte in Rheinland-Pfalz ist der Riesling mit 18.228 Hektar – das sind 28 Prozent der gesamten bestockten Rebfläche. Im Weißweinbereich mussten hingegen insbesondere Müller-Thurgau (6.555 Hektar; minus 102 Hektar), Grüner Silvaner (2.419 Hektar; minus 83 Hektar) und Kerner (1.369 Hektar; minus 51 Hektar) Flächenverluste hinnehmen. Chardonnay legte unter den zehn wichtigsten Weißweinrebsorten prozentual am stärksten zu. Seine Rebfläche wuchs im Vorjahresvergleich um 4,7 Prozent (plus 105 Hektar) auf aktuell 2.346 Hektar. Zusammen mit Ruländer (Grauburgunder; 5.335 Hektar; plus 31 Hektar), Weißburgunder (3.919 Hektar; plus 41 Hektar) sowie Auxerrois (170 Hektar) gehört er zur weißen Burgunderfamilie. Die weißen Burgundersorten summieren sich inzwischen auf 11.771 Hektar auf und machen dadurch einen Anteil von 18 Prozent der bestockten Rebflächen in Rheinland-Pfalz aus. Den größten Flächenzuwachs wies der erst 1983 gezüchtete Souvignier gris, der über eine hohe Pilzwiderstandsfähigkeit verfügt, auf. Die Fläche wurde um 128 Hektar auf 304 Hektar ausgeweitet.
Rotweinanbau rückläufig – Dornfelder verliert am stärksten
Im Jahr 2005 erreichte die Rotweinfläche mit 20.456 Hektar ihren Höchststand. Seitdem ist sie um 3.610 Hektar auf aktuell 16.846 Hektar zurückgegangen – ein Minus von 18 Prozent. Innerhalb des Rotweinanbaus gab es auch aktuell nur bei wenigen Sorten Flächenzuwächse. Spätburgunder (4.414 Hektar) gewann mit 57 Hektar am meisten hinzu (plus 1,3 Prozent), gefolgt von Merlot (738 Hektar; plus 24 Hektar). Bezogen auf die Fläche verloren insbesondere Dornfelder (minus 93 Hektar; minus 1,5 Prozent), Portugieser (minus 76 Hektar; minus 3,8 Prozent) und Regent (minus 25 Hektar; minus 2,1 Prozent). Damit setzen sich die Tendenzen aus den Vorjahren fort. Der Dornfelder kommt noch auf ein Anbauareal von 6.013 Hektar. Die Anbauareale von Portugieser und Regent betragen 1.934 bzw. 1.135 Hektar.
Regionale Vielfalt prägt den Weinbau – Rheinhessen gewinnt Rebfläche
Die sechs rheinland-pfälzischen Weinanbaugebiete unterscheiden sich deutlich in Größe und Rebsortenstruktur. Die bestockte Rebfläche Rheinhessens, dem größten Anbaugebiet Deutschlands, nahm um 172 Hektar auf 27.671 Hektar zu. Die wichtigsten Rebsorten sind dort Riesling (5.438 Hektar) und Müller-Thurgau (3.797 Hektar) und Dornfelder (2.984 Hektar). Die Pfalz (23.787 Hektar) verzeichnet einen Rebflächenrückgang von sechs Hektar. In der Pfalz liegt mit 5.926 Hektar die größte Rieslingfläche Deutschlands, gefolgt von Dornfelder (2.411 Hektar), Ruländer (2.235 Hektar) und Spätburgunder (1.757 Hektar) sowie Müller-Thurgau (1.563 Hektar). Im rheinland-pfälzischen Teil des Anbaugebiets Mosel dominiert der Riesling (5.260 Hektar). Er wächst auf rund 63 Prozent der bestockten Rebfläche von 8.315 Hektar (minus 91 Hektar). Das Weinanbaugebiet Nahe gehört mit 4.234 Hektar zu den mittelgroßen Anbaugebieten. Die führenden Rebsorten sind Riesling (1.239 Hektar), Müller-Thurgau (462 Hektar) und Ruländer (396 Hektar). Die Weinbauregion Ahr ist bekannt für ihre Rotweine: Auf gut 79 Prozent der Anbaufläche von 533 Hektar wachsen rote Rebsorten. Angeführt wird das Sortiment vom Spätburgunder (346 Hektar). Am Mittelrhein (431 Hektar) dominiert, wie an der Mosel, der Riesling den Anbau. Sein Anteil beläuft sich dort auf 64 Prozent.
Methodische Hinweise
Die Angaben basieren auf der endgültigen sekundärstatistischen Auswertung der EU-Weinbaukartei, die von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt wird. Der Rebsortenspiegel beinhaltet eine Aufstellung der angepflanzten Rebsorten einer Region, z. B. eines Bundeslandes. Hierbei wird die Rebfläche der einzelnen Sorten im Allgemeinen in Hektar (1 Hektar = 10.000 m²) angegeben.
Sonstige Gebiete: Rebflächen außerhalb der im Weinrecht festgelegten Weinanbaugebiete (Gebiete mit geschützter Ursprungsbezeichnung und Gebiete mit geschützter geographischer Angabe). Die deutschen bezeichnungsrechtlichen Vorschriften sind im Weingesetz (WeinG), in der Weinverordnung (WeinVO) und den jeweiligen Landesverordnungen (LVO) der Weinbau treibenden Bundesländer geregelt.
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.) Landwein Rhein: Rebflächen innerhalb der im Weinrecht räumlich festgelegten Weinanbaugebiete (geschützte Ursprungsbezeichnung = g.U.), die unter Verwendung von Pflanzrechten aus anderen Weinanbaugebieten angepflanzt wurden.
Autorin: Tina Lortz-Schremb (Referat Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Energie)