Bau- und Abbruchabfälle stellen mit 10,1 Millionen Tonnen nach wie vor den größten Anteil (56 Prozent) der in den rheinland-pfälzischen Entsorgungsanlagen angenommenen Abfälle dar. Gegenüber 2022 ergab sich hier eine Abnahme um vier Prozent (minus 423.832 Tonnen).
Mit 3,2 Millionen Tonnen (17,8 Prozent) folgen die Abfälle aus Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen sowie Wasseraufbereitung (plus 4 Prozent). Siedlungsabfälle sind mit 2,1 Millionen Tonnen bzw. 11,7 Prozent am Gesamtaufkommen die drittgrößte Abfallkategorie (plus 8 Prozent). Darin enthalten sind Haushaltsabfälle sowie vergleichbare gewerbliche und industrielle Abfälle.
Verpackungsmüll stellt mit 749.000 Tonnen einem Anteil von 4,1 Prozent des entsorgten Abfalls. Im Vergleich zu 2022 wurde ein Rückgang um rund 52.400 Tonnen (minus 6,5 Prozent) festgestellt. Seit 2016 ist der an rheinland-pfälzische Anlagen angelieferte Verpackungsmüll stetig um insgesamt mehr als 20 Prozent gesunken. Die vier genannten Abfallkategorien machen in Summe knapp 90 Prozent des entgegengenommenen Abfalls bei den Entsorgungsanlagen aus.
Abfälle nach annehmenden Anlagen
Mit 4,5 Millionen Tonnen (25 Prozent) nahmen die Anlagen zur Verfüllung bergbaufremder Abfälle in übertägigen Abbaustätten die größte Abfallmenge an. In Bauschuttaufbereitungsanlagen wurde mit gut 17 Prozent (3,1 Millionen Tonnen) die zweitgrößte Abfallmenge prozessiert. Deponiert wurden 1,5 Millionen Tonnen (8 Prozent) des Abfalls. In Abfallverbrennungsanlagen (thermische Abfallbehandlungsanlagen sowie Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen) wurden 2,6 Millionen Tonnen (14,2 Prozent) verfeuert. Sieben Prozent des Abfalls wurde in Sortieranlagen weiterverarbeitet (1,3 Millionen Tonnen).
Die Daten stammen aus der jährlichen Erhebung über die Abfallentsorgung und der alle zwei Jahre durchgeführten Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen. Im Jahr 2023 wurden 718 Anlagen berücksichtigt. Die in Rheinland-Pfalz entstandenen Abfälle sind nicht Gegenstand der Betrachtung, da die Erhebungen sich an Abfallentsorgungsanlagen und nicht an Erzeuger von Abfällen richten. Des Weiteren ist zu beachten, dass Doppelzählungen nicht zu vermeiden sind. Sie entstehen, wenn Abfallmengen zwei oder mehr Entsorgungseinrichtungen durchlaufen. So meldet beispielsweise eine Sortieranlage die entgegengenommenen Mengen. Nach dem Sortierprozess wird ein Teil der behandelten Abfälle an andere Anlagen (z. B. eine Deponie) zur weiteren Verwertung oder Beseitigung gegeben. Diese meldet die entgegengenommene Menge dann erneut als Input.
Autorin: Tina Lortz-Schremb (Referat Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Energie)