Betriebsgründungen
Die Zahl der sogenannten Betriebsgründungen – das heißt von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung – ist im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen; insgesamt zählten 3.053 Gewerbeanmeldungen zu den Betriebsgründungen (plus 6,6 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2024).
Den höchsten Anteil an den Betriebsgründungen hatte mit 19,5 Prozent der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“, gefolgt vom Wirtschaftsbereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen mit einem Anteil von 12,7 Prozent. Zu diesen gehören unter andrem die Bereiche der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherdienste sowie der Bereich der Gebäudebetreuung.
Die Betriebsgründungen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichten den höchsten Wert mit 14,7 in der kreisfreien Stadt Frankenthal; es folgten Ludwigshafen und Mainz mit Werten von 13,7 bzw. 12,4. Den niedrigsten Wert unter den kreisfreien Städten verzeichnete Pirmasens mit 5,4. Unter den Landkreisen wiesen der Kreis Bad Kreuznach mit 8,6 den höchsten und der Kreis Vulkaneifel mit 2,9 den niedrigsten Wert auf.
Sonstige Neugründungen
Neben den Betriebsgründungen gab es in den ersten sechs Monaten 2025 insgesamt 12.365 sogenannte sonstige Neugründungen. Das waren 0,6 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2024. Zu den sonstigen Neugründungen gehören die Gründung von Kleinunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, keine Handwerkskarte besitzen und über keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügen, sowie die Gründung von Nebenerwerbsbetrieben.
Gewerbeabmeldungen
Die Daten für die Gewerbeabmeldungen im ersten Halbjahr 2025 sind in einigen Kreisen und kreisfreien Städten durch Registerbereinigungen beeinflusst. Betroffen sind hier insbesondere die Städte Trier und Ludwigshafen.
Methodische Hinweise
Die Daten stammen aus der Gewerbeanzeigenstatistik, die aus den monatlichen Lieferungen der rheinland-pfälzischen Gewerbeämter an die im Statistischen Landesamt angesiedelte Verwaltungsstelle „Gewerbe-Online“ erstellt wird.
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.
Es können nur die Gewerbean- und -abmeldungen berücksichtigt werden, die den Statistischen Ämtern zur Kenntnis gelangen. Auch sind Gewerbemeldungen lediglich Absichtserklärungen; es liegen keine Informationen vor, ob das an- oder abgemeldete Gewerbe auch tatsächlich ausgeübt wird oder wurde.
Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)