Mehrheit erhält Grundleistungen – Weniger Zuwendungen in besonderen Fällen
Neun von zehn Empfängerinnen und Empfängern (20.100) bezogen Grundleistungen nach dem AsylbLG, die – in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen bzw. Bezahlkarten – dazu bestimmt sind, den täglichen Lebensunterhalt (z. B. Ernährung, Kleidung, Unterkunft) zu decken. Im Vorjahresvergleich ist diese Gruppe um rund 2.600 bzw. 15 Prozent angewachsen. Außerdem erhielten knapp 2.100 Menschen Zuwendungen in besonderen Fällen, die die Regelsätze der Grundleistungen übersteigen. Für die Deckung von Bedarfslagen des täglichen Lebens sind das Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Voraussetzung für die Gewährung dieser höheren Zuwendungen ist, dass sich die Betreffenden seit mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben (z. B. durch Angabe einer falschen Identität). Gegenüber dem Jahr 2023 ist bei dieser Art der Leistung ein Rückgang um 900 Personen bzw. 30 Prozent zu konstatieren. Das lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass im Februar 2024 die Mindestaufenthaltsdauer für den Bezug von Leistungen in besonderen Fällen von 18 auf 36 Monate erhöht wurde.
Männer häufiger leistungsberechtigt – Frauen mit stärkerem Zuwachs
Mit einem Anteil von rund 68 Prozent waren Männer unter den Regelleistungsbeziehenden wesentlich häufiger vertreten als Frauen. Jedoch ist die Zahl der Frauen im Vergleich zum Vorjahr absolut, angesichts geringerer Fallzahlen insbesondere aber relativ stärker angestiegen als die der Männer (plus 14 Prozent gegenüber plus 5,7 Prozent). Das Durchschnittsalter der erfassten Leistungsempfängerinnen und -empfänger fällt mit knapp 27 Jahren erheblich jünger aus als das der rheinland-pfälzischen Gesamtbevölkerung (45 Jahre). Rund ein Viertel der Betroffenen war zum Stichtag noch minderjährig; 44 Prozent hatten das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Herkunftsländer: Asien an erster Stelle
Knapp die Hälfte der Leistungsbeziehenden (rund 10.500 bzw. 47 Prozent) stammten aus Ländern Asiens, weitere 23 Prozent (5.100 Personen) aus Afrika. Eine europäische Staatsangehörigkeit wiesen 5.200 Personen (24 Prozent) auf. Syrerinnen und Syrer stellten mit rund 4.000 Personen bzw. einem Anteil von 18 Prozent die häufigste Nationalität. Es folgen Türkinnen und Türken mit knapp 2.600 Personen bzw. einem Anteil von zwölf Prozent sowie Afghaninnen und Afghanen (rund 1.900 bzw. 8,7 Prozent).
Besondere Leistungen für spezielle Bedarfslagen
In speziellen Bedarfssituationen werden gemäß AsylbLG gegebenenfalls neben den Grundleistungen bzw. Hilfen zum Lebensunterhalt zusätzlich auch besondere Leistungen gewährt. Dazu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG), die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten (§ 5 AsylbLG) und sonstige Leistungen zur Bedarfsdeckung in den in § 6 AsylbLG explizit benannten Lebenslagen. In besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG können anstelle der vorgenannten Leistungen auch Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und dem 2. Teil SGB IX gewährt werden, insbesondere in Form von Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Eingliederungshilfe. Diese besonderen Leistungen erhielten Ende 2024 rund 13.900 Personen. Darunter waren rund 760 Leistungsbeziehende, die ausschließlich besondere Leistungen bezogen, nicht aber gleichzeitig Regelleistungen.
Methodische Hinweise
Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungsberechtigt sind gemäß AsylbLG Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG bzw. die Bedingungen nach § 18 AsylbLG erfüllen. Die Zahlen zu dieser Statistik übermitteln die für die Durchführung des AsylbLG in Rheinland-Pfalz zuständigen Stellen, d. h. das Land, die Landkreise, die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden, einmal jährlich in elektronischer Form an das Statistische Landesamt.
Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Gesamtwerte können deshalb von der Summe ihrer Einzelwerte abweichen.
Autorin: Britta Müller (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)