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Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberregelleistungen auf 22.200 gestiegen

Am Jahresende 2024 erhielten in Rheinland-Pfalz knapp 22.200 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, hat sich die Zahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger gegenüber dem Vorjahresstichtag um annähernd 1.700 bzw. 8,2 Prozent erhöht. Damit setzt sich der seit 2022 zu beobachtende Anstieg der Empfängerzahlen fort. Auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner kamen Ende Dezember 2024 im Landesdurchschnitt rechnerisch 5,4 Leistungsbeziehende.

Mehrheit erhält Grundleistungen – Weniger Zuwendungen in besonderen Fällen

Neun von zehn Empfängerinnen und Empfängern (20.100) bezogen Grundleistungen nach dem AsylbLG, die – in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen bzw. Bezahlkarten – dazu bestimmt sind, den täglichen Lebensunterhalt (z. B. Ernährung, Kleidung, Unterkunft) zu decken. Im Vorjahresvergleich ist diese Gruppe um rund 2.600 bzw. 15 Prozent angewachsen. Außerdem erhielten knapp 2.100 Menschen Zuwendungen in besonderen Fällen, die die Regelsätze der Grundleistungen übersteigen. Für die Deckung von Bedarfslagen des täglichen Lebens sind das Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Voraussetzung für die Gewährung dieser höheren Zuwendungen ist, dass sich die Betreffenden seit mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben (z. B. durch Angabe einer falschen Identität). Gegenüber dem Jahr 2023 ist bei dieser Art der Leistung ein Rückgang um 900 Personen bzw. 30 Prozent zu konstatieren. Das lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass im Februar 2024 die Mindestaufenthaltsdauer für den Bezug von Leistungen in besonderen Fällen von 18 auf 36 Monate erhöht wurde.

Männer häufiger leistungsberechtigt – Frauen mit stärkerem Zuwachs

Mit einem Anteil von rund 68 Prozent waren Männer unter den Regelleistungsbeziehenden wesentlich häufiger vertreten als Frauen. Jedoch ist die Zahl der Frauen im Vergleich zum Vorjahr absolut, angesichts geringerer Fallzahlen insbesondere aber relativ stärker angestiegen als die der Männer (plus 14 Prozent gegenüber plus 5,7 Prozent). Das Durchschnittsalter der erfassten Leistungsempfängerinnen und -empfänger fällt mit knapp 27 Jahren erheblich jünger aus als das der rheinland-pfälzischen Gesamtbevölkerung (45 Jahre). Rund ein Viertel der Betroffenen war zum Stichtag noch minderjährig; 44 Prozent hatten das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Herkunftsländer: Asien an erster Stelle

Knapp die Hälfte der Leistungsbeziehenden (rund 10.500 bzw. 47 Prozent) stammten aus Ländern Asiens, weitere 23 Prozent (5.100 Personen) aus Afrika. Eine europäische Staatsangehörigkeit wiesen 5.200 Personen (24 Prozent) auf. Syrerinnen und Syrer stellten mit rund 4.000 Personen bzw. einem Anteil von 18 Prozent die häufigste Nationalität. Es folgen Türkinnen und Türken mit knapp 2.600 Personen bzw. einem Anteil von zwölf Prozent sowie Afghaninnen und Afghanen (rund 1.900 bzw. 8,7 Prozent).

Besondere Leistungen für spezielle Bedarfslagen

In speziellen Bedarfssituationen werden gemäß AsylbLG gegebenenfalls neben den Grundleistungen bzw. Hilfen zum Lebensunterhalt zusätzlich auch besondere Leistungen gewährt. Dazu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG), die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten (§ 5 AsylbLG) und sonstige Leistungen zur Bedarfsdeckung in den in § 6 AsylbLG explizit benannten Lebenslagen. In besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG können anstelle der vorgenannten Leistungen auch Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und dem 2. Teil SGB IX gewährt werden, insbesondere in Form von Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Eingliederungshilfe. Diese besonderen Leistungen erhielten Ende 2024 rund 13.900 Personen. Darunter waren rund 760 Leistungsbeziehende, die ausschließlich besondere Leistungen bezogen, nicht aber gleichzeitig Regelleistungen.

Methodische Hinweise

Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungsberechtigt sind gemäß AsylbLG Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG bzw. die Bedingungen nach § 18 AsylbLG erfüllen. Die Zahlen zu dieser Statistik übermitteln die für die Durchführung des AsylbLG in Rheinland-Pfalz zuständigen Stellen, d. h. das Land, die Landkreise, die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden, einmal jährlich in elektronischer Form an das Statistische Landesamt.

Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Gesamtwerte können deshalb von der Summe ihrer Einzelwerte abweichen.

Autorin: Britta Müller (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31.12. der Jahre 2014–2024

Anzahl

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31.12. der Jahre 2023 und 2024

 

2024

2023

Veränderung zu 2023

in %

Insgesamt

22.175

20.490

1.685

8,2

Art der Leistung

Grundleistungen

20.110

17.525

2.585

14,8

Hilfe zum Lebensunterhalt

2.065

2.965

-900

-30,4

Art des Trägers

örtlich

14.955

14.730

225

1,5

überörtlich¹

7.220

5.760

1.460

25,3

Geschlecht²

Männer

15.030

14.225

805

5,7

Frauen

7.140

6.265

875

14,0

Im Alter von … bis unter… Jahren

unter 7 Jahre

2.195

2.060

135

6,6

7 - 14 Jahre

2.210

1.985

225

11,3

14 - 18 Jahre

1.020

965

55

5,7

18 - 25 Jahre

4.355

4.305

50

1,2

25 - 50 Jahre

10.975

9.920

1.055

10,6

50 - 65 Jahre

1.080

970

110

11,3

65 Jahre und älter

335

285

50

17,5

Staatsangehörigkeit

Europa

5.230

4.590

640

13,9

Afrika

5.100

4.080

1.020

25,0

Amerika

1.160

380

780

205,3

Asien

10.455

11.135

-680

-6,1

Sonstige³

230

300

-70

-23,3

Aufenthaltsrechtlicher Status

Aufenthaltsgestattung

17.000

14.985

2.015

13,4

Asylgesuch

1.175

380

795

209,2

Einreise über einen Flughafen

-

-

-

 

Aufenthaltserlaubnis

160

450

-290

-64,4

Geduldete/-r Ausländer/-in

2.260

2.135

125

5,9

Vollziehbar zur Ausreise verpflichtet

215

160

55

34,4

Familienangehörige/-r

425

420

5

1,2

Folge- oder Zweitantrag

910

650

260

40,0

ohne Angabe (einschl. BÜMA)

30

1.310

-1.280

-97,7

Erwerbstätigkeit

Vollzeiterwerbstätig

195

130

65

50,0

Teilzeiterwerbstätig

135

195

-60

-30,8

Nicht erwerbstätig

21.845

20.160

1.685

8,4

1 Zentrale Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) nebst deren Nebenstellen.
2 Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
3 Inklusive Staatenlose sowie unbekannte und ungeklärte Staatsangehörigkeiten.
4 Einschließlich Personenkreis mit Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA).

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