Vorabinformationen
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Nach dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken sind alle Nutzenden statistischer Daten gleich zu behandeln. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, einen gleichzeitigen und gleichberechtigten Zugang zu diesen Informationen zu ermöglichen. Es gibt aber begründete Ausnahmen, die – sofern sie transparent gemacht werden – nach internationaler Praxis akzeptiert sind. Hierunter fallen Vorabinformationen an Ministerien, die aufgrund der Veröffentlichungen der Statistikämter mit Medienanfragen rechnen müssen. Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz folgt dem Grundsatz des europäischen Verhaltenskodex und macht die Nutzenden, denen Daten vorab zur Verfügung gestellt werden, öffentlich bekannt. Die Beschränkung von Vorabinformationen ist ein zentrales Kriterium für die Unparteilichkeit und Objektivität. Ziel ist es, durch Transparenz und eine restriktive Praxis Einflussnahmen vorzubeugen und die Glaubwürdigkeit der statistischen Ergebnisse sicher zu stellen. Die Ergebnisse werden deshalb bis auf wenige Ausnahmen allen externen Nutzerinnen und Nutzern gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt. Begründete Ausnahmen, die nach internationaler Praxis akzeptiert sind, werden transparent gemacht; hierunter fallen wenige Vorabinformationen zu besonders komplexen Themen an Ministerien, die mit Medienanfragen zu den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes rechnen müssen.
Pressemitteilungen werden dabei mit einer Sperrfrist für eine Veröffentlichung versehen und frühestens am Vortag der Publikation den betreffenden Stellen zugänglich gemacht. Hierunter fallen folgende Pressemitteilungen:
- Bruttoinlandsprodukt: Staatskanzlei; Wirtschaftsministerium (Vortag, 15 Uhr)
- Bildungsstatistiken: Ministerium für Bildung (in der Regel beschränkt auf Landesstatistiken) (Vortag, 15 Uhr)
- Finanzstatistiken: Innenministerium, Finanzministerium (Vortrag 15 Uhr)
Ferner werden im Fall gemeinsamer Pressekonferenzen von Ministerien und Statistischem Landesamt dem jeweiligen Ressort Informationen mit maximal zwei Tagen Vorlauf zur Verfügung gestellt.