Das Arbeitsvolumen erholte sich 2025 in Rheinland-Pfalz teilweise von dem Rückgang im Jahr zuvor. Dies ist vor allem auf die Zunahme der durchschnittlichen Arbeitszeit von marginal Beschäftigten und Teilzeitbeschäftigten zurückzuführen. Dämpfend wirkte der Rückgang der marginalen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie die weitere Verschiebung von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigung. Jede erwerbstätige Rheinland-Pfälzerin bzw. jeder erwerbstätige Rheinland-Pfälzer arbeitete 2025 durchschnittlich 1.316 Stunden (Deutschland: 1.332 Stunden). Das waren fünf Stunden bzw. 0,4 Prozent mehr als 2024 (Deutschland: minus zwei Stunden bzw. minus 0,2 Prozent), allerdings weiterhin deutlich weniger als 2019, dem Jahr vor der Coronakrise (Rheinland-Pfalz: 1.340; Deutschland: 1.372 Stunden je Kopf). Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit sank das zweite Jahr in Folge, während die Teilzeitbeschäftigung das dritte Jahr in Folge stieg.
Selbstständige und mithelfende Familienangehörige arbeiteten 2025 mit durchschnittlich 1.728 Stunden wesentlich mehr als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (1.278 Stunden). Die Zahl der Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen verringerte sich gegenüber 2024 um 0,3 Prozent. Ihre Pro-Kopf-Arbeitszeit sank im Jahr 2025 um 26 Stunden bzw. 1,5 Prozent. Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stagnierte, während das von ihnen durchschnittlich geleistete Arbeitsvolumen um neun Stunden bzw. 0,7 Prozent zunahm.
Zahl der Arbeitsstunden je Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft am höchsten
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitsstunden je Erwerbstätigen ist in den Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich. In der Land- und Forstwirtschaft war die Pro-Kopf-Arbeitszeit 2025 mit 1.628 Stunden am höchsten. Im Produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe leistete jede bzw. jeder Erwerbstätige durchschnittlich 1.400 Stunden und im Baugewerbe 1.547 Stunden. In den Dienstleistungsbereichen war die durchschnittlich geleistete Jahresarbeitszeit mit 1.269 Stunden insgesamt am geringsten. Die Unterschiede resultieren vor allem aus den unterschiedlich hohen Anteilen an Teilzeit- und marginal Beschäftigten sowie Selbstständigen.
Methodische Hinweise
Die Ergebnisse beruhen auf der Fortschreibung des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“, die sich auf aktuell verfügbare Basisstatistiken stützt. Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige (einschließlich mithelfenden Familienangehörigen) eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen und Überstunden. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Das Arbeitsvolumen berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit.
Die Ergebnisse sind abgestimmt auf den Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes von Februar 2026.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ unter www.aketr.de.
Autorin: Sophia Federico (Sachgebiet VGR, ETR, Arbeitsmarkt)