Veränderungen gegenüber Juni 2024
Die Nahrungsmittelpreise erhöhten sich binnen Jahresfrist um 1,4 Prozent. Am stärksten zogen die Preise für Obst sowie für Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren an (jeweils plus 4,8 Prozent). Beispielsweise kosteten Äpfel 9,1 Prozent und Schokoladentafeln 23 Prozent mehr als noch im Juni 2024. Es folgten Molkereiprodukte und Eier mit einem Plus von drei Prozent (darunter Vollmilch: plus 9,8 Prozent). Günstiger angeboten wurde dagegen Gemüse (minus 1,7 Prozent); unter anderem verbilligten sich Kartoffeln um 10,3 Prozent.
Die Energiepreise wirkten im Juni 2025 weiterhin dämpfend auf die Teuerung: Im Vergleich zum Vorjahr verbilligte sich Energie um 5,3 Prozent. Merkliche Preisrückgänge gab es bei Heizöl (einschließlich Betriebskosten; minus 7,1 Prozent). Preiswerter angeboten als im Vorjahr wurden zudem Fernwärme und Strom (minus 6,8 Prozent bzw. minus 6,2 Prozent). Für Gas (einschließlich Betriebskosten) und feste Brennstoffe mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher fünf bzw. 4,9 Prozent weniger bezahlen als ein Jahr zuvor. Die Preise für Kraftstoffe verringerten sich um 4,4 Prozent. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise hätte die Inflationsrate bei plus 2,6 Prozent gelegen.
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, stieg im Juni leicht an. Sie belief sich auf plus 2,8 Prozent nach plus 2,7 Prozent im Mai.
Deutliche Unterschiede gab es bei der Entwicklung der Preise für Waren und für Dienstleistungen: Während sich Waren innerhalb eines Jahres nur um 0,4 Prozent verteuerten, mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2025 für Dienstleistungen 3,3 Prozent mehr bezahlen als ein Jahr zuvor.
In fast allen Abteilungen des Verbraucherpreisindex war das Preisniveau im Juni 2025 höher als im Vorjahresmonat. Die höchste Teuerungsrate wies die Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ auf (plus 5,2 Prozent). Zu dieser Abteilung zählen unter anderem Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und Versicherungen. Es folgte der Bereich „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ mit plus 4,5 Prozent. Preissteigerungen von mehr als drei Prozent waren außerdem in den Abteilungen „Gesundheit“ (plus 3,3 Prozent) und „Bildungswesen“ (plus 3,2 Prozent) zu beobachten. Im Bereich „Post und Telekommunikation“ sank das Preisniveau um 1,1 Prozent. Die Preise von Bekleidung und Schuhen blieben im Durchschnitt konstant.
Veränderungen gegenüber Mai 2025
Gegenüber dem Vormonat stieg der Verbraucherpreisindex im Juni 2025 um 0,2 Prozent. In fünf der zwölf Abteilungen war das Preisniveau höher als im Mai 2025: Die stärksten Preissteigerungen gab es bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren sowie bei Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ (jeweils plus 0,6 Prozent). Für Waren und Dienstleistungen der Abteilung „Verkehr“ mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 0,5 Prozent mehr bezahlen als im Mai. In fünf Abteilungen – „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“, „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“, „Möbel, Leuchten, Geräte u.a. Haushaltszubehör“, „Gesundheit“ und „Bildungswesen“ – blieb das Preisniveau gegenüber dem Vormonat unverändert. In den Abteilungen „Bekleidung und Schuhe“ sowie „Post und Telekommunikation“ sanken die Preise binnen Monatsfrist um 1,8 Prozent bzw. 0,3 Prozent.
Methodische Hinweise
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in elf rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 23 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenanntes Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Juni 2025 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 4. Juli 2025 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)