Veränderungen gegenüber Januar 2025
Die Energiepreise wirkten weiterhin dämpfend auf die Teuerung: So mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher 1,3 Prozent weniger für Energie bezahlen als ein Jahr zuvor. Am stärksten sanken die Preise für Heizöl (einschließlich Betriebskosten), die im Jahresvergleich um 11,7 Prozent zurückgingen. Strom verbilligte sich – unter anderem aufgrund gesunkener Netzentgelte – ebenfalls spürbar (minus 2,8 Prozent). Dagegen veränderten sich die Kraftstoffpreise mit minus 0,1 Prozent kaum. Steigende Preise waren für feste Brennstoffe (plus 11,9 Prozent) sowie für Fernwärme (plus 0,6 Prozent) festzustellen. Die Preise für Gas (einschließlich Betriebskosten) blieben im Durchschnitt konstant.
Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich binnen Jahresfrist um 2,1 Prozent. Das ist der stärkste Anstieg seit April 2025. Am stärksten zogen die Preise für Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren an (plus elf Prozent; darunter Schokoladentafeln plus 20,7 Prozent). Weitere spürbare Preiserhöhungen gab es bei Obst sowie Fleisch und Fleischwaren (plus 5,7 Prozent bzw. plus 5,5 Prozent). Beispielsweise erhöhten sich die Preise für Pfirsiche, Kirschen, Pflaumen oder Ähnliches um 11,3 Prozent und die Preise für Rind- und Kalbfleisch um 14,4 Prozent. Günstiger waren hingegen Speisefette und Speiseöle (minus 19,9 Prozent); unter anderem sanken die Preise für Butter um 34 Prozent. Molkereiprodukte und Eier wurden ebenfalls billiger angeboten (minus 3,5 Prozent). So nahmen die Preise für Quark um 21,6 Prozent ab.
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, blieb im Januar 2026 unverändert. Sie belief sich im Januar 2026 wie im Dezember 2025 auf plus 2,2 Prozent. Im November 2025 lag sie bei plus 2,5 Prozent.
Deutliche Unterschiede gab es bei der Entwicklung der Preise für Waren und für Dienstleistungen: Während die Preise für Waren binnen Jahresfrist um ein Prozent stiegen, mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Januar 2026 für Dienstleistungen 2,9 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahr.
In fast allen zwölf Abteilungen stiegen die Preise im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die größten Preissteigerungen gab es mit einem Plus von 5,3 Prozent in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“, zu der unter anderem Versicherungen sowie Dienstleistungen sozialer Einrichtungen wie die ambulante und stationäre Pflege gehören. Die Preise für alkoholische Getränke und Tabakwaren zogen ebenfalls an (plus 3,1 Prozent). Lediglich in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ gab es Preissenkungen (minus 0,3 Prozent).
Veränderungen gegenüber Dezember 2025
Gegenüber dem Vormonat sind die Verbraucherpreise im Januar 2026 um 0,3 Prozent gestiegen. Am höchsten fielen die Preiszuwächse in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ aus (plus zwei Prozent). Es folgte das Gesundheitswesen mit einem Plus von 1,3 Prozent. Zwei der zwölf Abteilungen verzeichneten dagegen Preissenkungen: In dem Bereich „Bekleidung und Schuhe“ sanken die Preise um 4,1 Prozent und im Bereich „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ um 1,5 Prozent.
Methodische Hinweise
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden etwa 25 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenanntes Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Januar 2026 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 6. Februar 2026 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)