Unternehmensinsolvenzen
Durch die beantragen Unternehmensinsolvenzen gerieten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 4.284 Arbeitsplätze in Gefahr. Das Gesamtvolumen der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger lag bei 672 Millionen Euro und somit 22 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum; das waren rund 1,6 Millionen Euro je insolventem Unternehmen.
Die meisten Insolvenzanträge stellten Unternehmen aus dem Baugewerbe mit 84 Anträgen, 2,4 % mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Es folgten die Wirtschaftsabschnitte „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 75 Anträgen (plus 67 Prozent) sowie der Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen Arbeiten“ mit 52 Fällen – das waren etwa doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum.
Die Insolvenzhäufigkeit, also die Zahl der Insolvenzen je 1.000 wirtschaftlich aktive Unternehmen, lag im Land bei 3,0; in den kreisfreien Städten (3,5) war sie höher als in den Landkreisen (2,7). Den höchsten Wert mit 7,0 verzeichnete die kreisfreie Stadt Pirmasens, den niedrigsten der Landkreis Alzey-Worms mit 1,0.
Verbraucherinsolvenzen
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sank im ersten Halbjahr 2024 um knapp ein Prozent auf 1.487 Fälle. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger lag mit 75,1 Millionen Euro in etwa auf dem Niveau des Vorjahreszeitraumes.
Die meisten Verbraucherinsolvenzen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner verzeichnete in den ersten sechs Monaten die kreisfreie Stadt Pirmasens mit 12,7; die wenigsten wies der Landkreis Trier-Saarburg mit 1,2 auf. Der Durchschnitt lag in den kreisfreien Städten bei 4,9 und in den Landkreisen bei 3,1.
Methodische Hinweise
Die monatliche Insolvenzstatistik gibt Auskunft über das Insolvenzgeschehen und ist damit ein wichtiger konjunktureller Spätindikator. Erhebungsbasis sind die Meldungen der Amtsgerichte über die beantragten Verfahren.
Hinsichtlich des zeitlichen Vergleichs ist zu beachten, dass in den Jahren 2020 und 2021 Sonderregelungen galten. So war aufgrund der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis 30. April 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt. Beruht der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, so ist die Insolvenzantragspflicht bis maximal 31. Januar 2022 ausgesetzt.
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 ist eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren anstatt zuvor nach sechs Jahren möglich.
Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)