Methodische Hinweise zu den Hochschulstatistiken
Ziel der Statistik
Die Studenten- und die Gasthörerstatistik liefern Informationen für die Bildungs- und Hochschulplanung im Land und auf Bundesebene sowie an den Hochschulen selbst. Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen Politik und Verwaltung auf nationaler und internationaler Ebene. Auf nationaler Ebene sind hier insbesondere die für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständigen Landes- und Bundesbehörden sowie die Hochschulen zu nennen, auf internationaler Ebene OECD und Eurostat. Weitere Nutzer sind die Medien und Informationsdienstleister, Forschungsinstitute, Berufsverbände sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist das Hochschulstatistikgesetz vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke Bundesstatistikgesetz – BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils gültigen Fassung.
Berichtskreis und Erhebungsumfang
Die Daten zu Studierenden und Gasthörern werden jeweils zum Wintersemester an allen nach Landesrecht anerkannten Hochschulen erfragt. Darüber hinaus melden die Hochschulen zum Sommersemester Eckdaten zu ihren Studienanfängerinnen und -anfängern. Für die aus Verwaltungsdaten generierten Sekundärerhebungen besteht eine Auskunftspflicht. Die Datenaufbereitung erfolgt durch das Statistische Landesamt.
Erhebungsmerkmale
Erhoben werden soziodemografische Merkmale der Studierenden, Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, Hochschule, Hochschulart, Anzahl der Hochschul- und Fachsemester, Studienfach, angestrebter Abschluss, Studienunterbrechungen, Studiendauer, Studiengänge und Studienort des vorangehenden Semesters; zu den Gasthörern soziodemografische Merkmale, Hochschule, Hochschulart und Studienfach.
Klassifikationssysteme
In der Studierenden- und Gasthörerstatistik finden folgende Klassifikationen der Hochschulstatistik Anwendung:
▪ Systematik der Studienfächer, Studienbereiche und Fächergruppen
▪ Systematik der Prüfungsgruppen und Abschlussprüfungen.
Geheimhaltung
Ergebnisse dürfen bezogen auf einzelne Hochschulen und Hochschulstandorte veröffentlicht werden. Tabellen dürfen für Planungszwecke an die für Wissenschaft und Forschung zuständigen Landes- und Bundesbehörden übermittelt werden, auch wenn Tabellenfelder nur einen Fall ausweisen. Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) sowie entsprechend den Vorgaben des Hochschulstatistikgesetzes geheim gehalten.
Vergleichbarkeit
Die Studierenden- und Gasthörerstatistik werden für alle Bundesländer in gleicher Weise durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher vergleichbar.
Besondere fachliche Hinweise
Zum Wintersemester 2015/2016 und zum Wintersemester 2020/2021 wurde die Fächergruppensystematik umgestellt. Der Fachbereich Polizei der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen, wird ab dem Wintersemester 2015/2016 als eigenständige Verwaltungsfachhochschule mit der Bezeichnung „Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz/Landespolizeischule“ Büchenbeuren ausgewiesen. Bis zum Jahr 2013 erhöhen doppelte Abiturjahrgänge in einigen Bundesländern die Studierendenzahlen zusätzlich.
Ab dem Wintersemester 1996/97 wird das Studienjahr neu abgegrenzt (Sommersemester plus nachfolgendes Wintersemester).
Qualitätsbericht
Ausführlich wird die Methode im Qualitätsbericht beschrieben
Statistisches Bundesamt: Qualitätsbericht Studierendenstatistik