Industrie: Methoden und Rechtsgrundlagen

Ziel der Statistik

Überschrift kursiv

In diesem Statistischen Bericht werden die Ergebnisse des Jahresberichts für Betriebe mit den Jahresergebnissen des Monatsberichtes für Betriebe zusammengeführt und zu einem Gesamtergebnis für alle Betriebe von Rechtlichen Einheiten mit 20 und mehr Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden zusammengefasst. Es erfolgt keine separate Veröffentlichung des Jahresberichtes. Die Daten stellen eine wichtige Grundlage für zahlreiche Entscheidungen der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierungen, der Verbände, Kammern und anderer Institutionen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik dar. Die Beschäftigtenzahlen aus dem Jahresbericht für Betriebe liefern Informationen für die jährliche Berichtskreisaktualisierung im gesamten System der Statistiken im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe. Zu den Hauptnutzern zählen die Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die jeweiligen Länderressorts und die Bundesbank sowie die Europäische Zentralbank und andere öffentliche Institutionen. Daneben gehören auch Wirtschaftsverbände, einzelne Unternehmen, Gewerkschaften, wissenschaftliche Institute und die allgemeine Öffentlichkeit zu den Nutzern. Die Ergebnisse fließen in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder sowie in Input-Output-Rechnungen ein.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181), das zuletzt durch Artikel 271 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist. Für den Jahresbericht werden Angaben zu § 2 Buchstabe B Ziffer II Nummer 1 bis 3 ProdGewStatG erhoben.

Erhebungsumfang

Der Monats- und Jahresbericht für Betriebe ist eine Vollerhebung mit Abschneidegrenze.

Berichtskreis

Der Erhebungsbereich des Monats- und Jahresberichts für Betriebe wird auf der Grundlage der EU-einheitlichen Wirtschaftszweiggliederung NACE („Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés Européennes“), der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, abgegrenzt. Dem entspricht in Deutschland die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Der Erhebungsbereich umfasst die Wirtschaftsabschnitte B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ sowie C „Verarbeitendes Gewerbe“. Der zusammengefasste Berichtskreis des Monats- und Jahresberichts für Betriebe beinhaltet:

  • sämtliche Betriebe des Wirtschaftsbereichs Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, wenn diese Betriebe zu Rechtlichen Einheiten des Produzierenden Gewerbes (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe) gehören und in diesen Rechtlichen Einheiten mindestens 20 Personen tätig sind;
  • die Betriebe des Wirtschaftsbereichs Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden mit mindestens 20 tätigen Personen, sofern diese Betriebe zu Rechtlichen Einheiten gehören, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt außerhalb des Produzierendes Gewerbes liegt. Abweichend von der Erfassungsgrenze von 20 und mehr Beschäftigten liegt zur besseren Darstellung des Strukturverlaufs bei Branchen mit überwiegend kleineren Betrieben/Rechtlichen Einheiten die Erfassungsgrenze bei zehn und mehr Beschäftigten.

Es handelt sich um folgende Klassen der WZ 2008:

  • 0811 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer
  • 0812 Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin
  • 1091 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
  • 1092 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
  • 1106 Herstellung von Malz
  • 1610 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke. Die Abschneidegrenze „10 Beschäftigte“ gilt hier nur für Sägewerke.
  • 2363 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
Berichtszeitraum/-zeitpunkt/Periodizität

Die Angaben zu Umsatz und Entgelten beziehen sich auf das Berichtsjahr. Den Angaben zur Zahl der tätigen Personen liegt als Stichtag der 30. September zugrunde.

Regionale Ebene

Die Ergebnisse werden in dieser Veröffentlichung bis auf Kreisebene dargestellt. Eine tiefere regionale Untergliederung ist möglich.

Vergleichbarkeit

Der Jahresbericht für Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher vergleichbar. Die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist kurzfristig vollständig gegeben. Die Industriestatistik unterliegt jedoch wegen der Veränderungen innerhalb des Berichtskreises (Abgänge, Zugänge) einer gewissen Dynamik. Außerdem wurde der Berichtskreis zu verschiedenen Zeitpunkten verändert. Die letzte große Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2007, als in Folge des Ersten Mittelstandsentlastungsgesetzes die Abschneidegrenze, die unter anderem die Berichtspflicht für den Monatsbericht für Betriebe begründet, von 20 auf 50 Beschäftigte erhöht wurde. Um weiterhin verlässliche Informationen über die Betriebe mit 20 bis 49 tätigen Personen zu erhalten, wurde ab 2007 der Jahresbericht für Betriebe eingeführt. Außerdem werden die der Statistik zu Grunde liegenden Systematiken immer wieder gemäß den Ansprüchen der Datennutzer angepasst, was die Vergleichbarkeit erschwert. Die für die fachliche Gliederung maßgebliche Klassifikation der Wirtschaftszweige wurde zum Jahresanfang 2009 geändert. Zu den strukturellen Änderungen die mit der Einführung der WZ 2008 verbunden waren, gehört insbesondere die Ausgliederung des Verlagsgewerbes und des Recyclings aus dem Verarbeitenden Gewerbe. Unter methodischen Aspekten ist vor allem die Änderung der so genannten Converterregel von Bedeutung. Damit werden Betriebe ohne eigene Warenproduktion, die aber die gewerblichen Schutzrechte am Output der ausgelagerten Produktion besitzen (Converter), nicht mehr als Warenhersteller betrachtet und klassifiziert, sondern in der Regel dem Handel zugeordnet. Die genannten Entwicklungen führen innerhalb des Jahresberichts zu gewissen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Ergebnisse im längerfristigen Zeitverlauf. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ab dem Monat Februar 2020 ist durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie eingeschränkt. Anzunehmen ist ein grundsätzlicher Einfluss auf die Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden. Die genauen Auswirkungen dieses Sondereffekts lassen sich allerdings erst nach Abschluss der Krise bemessen.

Klassifikationen

Das Kodierungssystem der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 unterscheidet zwischen Abschnitten (Buchstaben A-U), Abteilungen (Zweisteller), Gruppen (Dreisteller), Klassen (Viersteller) und Unterklassen (Fünfsteller). Der Wirtschaftsbereich „Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ erstreckt sich über die Abschnitte B und C sowie – in der numerischen Gliederung – über die Abteilungen 05 bis 33 der WZ 2008. Die Ergebnisse werden nach der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 auf der Vierstellerebene (Klasse) erhoben und aufbereitet. Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Betriebe ist die Tätigkeit, die den größten Beitrag zur Wertschöpfung leistet. Im Allgemeinen wird als Näherungsgröße für die Wertschöpfung bei den Betrieben des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes der aus den Ergebnissen der Produktionsstatistik geschätzte Nettoproduktionswert verwendet.

Revisionen

Die Ergebnisse des Jahresberichts für Betriebe werden jährlich zeitnah veröffentlicht, fehlende Angaben werden durch Schätzungen ergänzt.

Besondere fachliche Hinweise

Die im Jahresbericht für Betriebe erhobenen Merkmale überschneiden sich zum Teil mit den Merkmalen anderer Erhebungen. Zu nennen sind hier insbesondere die Umsatzsteuer- sowie die Beschäftigtenstatistik. In der Umsatzsteuerstatistik werden tendenziell höhere Umsätze ausgewiesen als im Monats- bzw. Jahresbericht. Das ist vor allem damit begründet, dass in der Umsatzsteuerstatistik eine wesentlich niedrigere Abschneidegrenze für die Aufnahme der Einheiten in die Ergebnisse angewandt wird. Die Differenzen zwischen der Beschäftigtenstatistik und dem Jahresbericht für Betriebe bezüglich der Angaben zur Zahl der Beschäftigten lassen sich dadurch erklären, dass der Jahresbericht für Betriebe alle tätigen Personen erfasst, während die Beschäftigtenstatistik, die ihre Angaben von der Bundesagentur für Arbeit bezieht, nur die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beinhaltet.