Betriebsgründungen
Die Zahl der sogenannten Betriebsgründungen – das heißt von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung – ist im ersten Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen; insgesamt zählten 1.606 Gewerbeanmeldungen zu den Betriebsgründungen (plus 2,6 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2024).
Den höchsten Anteil an den Betriebsgründungen hatte mit 18,9 Prozent der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“. Den zweithöchsten Anteil stellte mit 12,8 Prozent das Baugewerbe.
Die Betriebsgründungen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichten den höchsten Wert mit 9,0 in der kreisfreien Stadt Frankenthal; es folgten Ludwigshafen mit 7,1 und Landau mit 6,5. Den niedrigsten Wert unter den kreisfreien Städten verzeichneten Pirmasens und Zweibrücken mit jeweils 3,2. Unter den Landkreisen wies der Kreis Bad Kreuznach mit 5,0 den höchsten Wert auf, der Kreis Vulkaneifel mit 1,1 den niedrigsten.
Sonstige Neugründungen
Neben den Betriebsgründungen gab es im ersten Quartal 2025 insgesamt 6.578 sogenannte sonstige Neugründungen. Das waren 2,1 Prozent weniger als im ersten Quartal 2024. Zu den sonstigen Neugründungen gehören die Gründung von Kleinunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, keine Handwerkskarte besitzen und über keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügen, sowie die Gründung von Nebenerwerbsbetrieben.
Gewerbeabmeldungen
Die Zunahme bei den Gewerbeabmeldungen stammt auch aus dem Bereich der Betriebsaufgaben, dem Pendant zu den Betriebsgründungen; relativ betrachtet waren Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung sogar stärker betroffen. Ihre Zahl stieg um 4,2 Prozent auf 1.408, die der sonstigen Stilllegungen um 2,2 Prozent auf 5.992.
Gewerbesaldo
Der Gewerbesaldo insgesamt ist mit einem Wert von 783 weiterhin positiv, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (1.022) ist er allerdings um rund 23 Prozent gesunken. Bei den Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung ist ein Rückgang um über sieben Prozent auf 198 zu verzeichnen (214 im ersten Quartal 2024).
Beim Gewerbesaldo je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner waren im ersten Quartal 2025 unterschiedliche Werte in den kreisfreien Städten (plus 1,7 gesamt, plus 1,4 bei Betriebsgründungen) und in den Landkreisen (plus 1,9 gesamt, plus 0,1 bei Betriebsgründungen) zu beobachten. Den höchsten positiven Gewerbesaldo wies die Stadt Koblenz aus (plus 4,9 gesamt, plus 0,8 bei Betriebsgründungen), gefolgt vom Landkreis Bad Kreuznach (plus 4,7 gesamt, plus 2,0 bei Betriebsgründungen); der niedrigste Wert wurde für den Kreis Birkenfeld ermittelt (minus 3,4 gesamt, minus 1,6 bei Betriebsgründungen), gefolgt vom Kreis Ahrweiler (minus 2,9 gesamt, minus 0,9 bei Betriebsgründungen).
Methodische Hinweise
Die Daten stammen aus der Gewerbeanzeigenstatistik, die aus den monatlichen Lieferungen der rheinland-pfälzischen Gewerbeämter an die im Statistischen Landesamt angesiedelte Verwaltungsstelle „Gewerbe-Online“ erstellt wird.
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.
Als Gewerbesaldo bezeichnet man die Differenz aus Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen in einem Zeitraum. Ein positiver Saldo bedeutet einen Zuwachs an angemeldeten Gewerben im Berichtszeitraum, ein negativer Saldo einen Rückgang.
Es können nur die Gewerbean- und -abmeldungen berücksichtigt werden, die den Statistischen Ämtern zur Kenntnis gelangen. Auch sind Gewerbemeldungen lediglich Absichtserklärungen; es liegen keine Informationen vor, ob das an- oder abgemeldete Gewerbe auch tatsächlich ausgeübt wird oder wurde.
Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)