Veränderungen gegenüber August 2024
Die Energiepreise waren im August 2025 um 3,7 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor und wirkten damit weiterhin dämpfend auf die Teuerung. Merkliche Preissenkungen gab es vor allem bei Heizöl (einschließlich Betriebskosten; minus 8,3 Prozent). Auch für Fernwärme und für Strom mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher weniger bezahlen als im August 2024 (minus 7,4 Prozent bzw. minus 3,5 Prozent). Die Preise für Kraftstoffe verringerten sich um 3,2 Prozent und die für Gas (einschließlich Betriebskosten) um 3,1 Prozent. Feste Brennstoffe wurden dagegen teurer angeboten (plus 5,3 Prozent). Ohne Berücksichtigung der Preise für Energieprodukte hätte die Jahresteuerungsrate im August 2025 bei 2,5 Prozent gelegen.
Die Preise für Nahrungsmittel zogen binnen Jahresfrist um 1,2 Prozent an. Besonders kräftig fiel der Preisanstieg bei Zucker, Marmelade, Honig und anderen Süßwaren aus (plus 5,9 Prozent). Zum Beispiel kosteten Schokoladentafeln 25,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Weitere spürbare Preiserhöhungen gab es bei Obst (plus 4,9 Prozent; darunter Pfirsiche, Kirschen, Pflaumen oder Ähnliches plus 12,8 Prozent). Gemüse wurde dagegen günstiger angeboten als im August 2024 (minus zwei Prozent). So sanken die Preise für Kartoffeln um 18 Prozent. Auch Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte sowie Brot und Getreideerzeugnisse verbilligten sich (minus 0,7 Prozent bzw. minus 0,6 Prozent).
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, lag im August 2025 bei 2,7 Prozent. Im Juli 2025 belief sie sich auf plus 2,5 Prozent.
Deutliche Unterschiede gab es bei der Entwicklung der Preise für Waren und für Dienstleistungen: Während sich Waren innerhalb eines Jahres um 0,8 Prozent verteuerten, mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im August 2025 für Dienstleistungen 3,1 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahr.
Unter den zwölf Abteilungen des Verbraucherpreisindex wurden die größten Preissteigerungen gegenüber dem Vorjahresmonat im Bereich „Andere Waren und Dienstleistungen“ beobachtet (plus 4,8 Prozent). Zu dieser Abteilung zählen unter anderem Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und Versicherungen. An zweiter Stelle folgte die Abteilung „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ mit plus vier Prozent. Preissteigerungen von mehr als drei Prozent waren außerdem in den Abteilungen „Gesundheit“ und „Bildungswesen“ zu beobachten (jeweils plus 3,4 Prozent). Preisrückgänge gab es in den Bereichen „Bekleidung und Schuhe“ sowie „Post und Telekommunikation“ (minus 0,6 Prozent bzw. minus 0,3 Prozent).
Veränderungen gegenüber Juli 2025
Der Verbraucherpreisindex lag im August 2025 um 0,1 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Am stärksten verteuerten sich Dienstleistungen aus dem Bereich „Bildungswesen“ (plus 0,7 Prozent). Mit einem Plus von 0,5 Prozent folgte der Bereich „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ vor den Abteilungen „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ sowie „Andere Waren und Dienstleistungen“ (jeweils plus 0,3 Prozent). Preisrückgänge im Vergleich zum Vormonat waren dagegen in den Abteilungen „Verkehr“ (minus 0,7 Prozent), „Bekleidung und Schuhe“ (minus 0,2 Prozent) sowie „Möbel, Leuchten, Geräte und anderes Haushaltszubehör“ (minus 0,1 Prozent) zu verzeichnen. In der Abteilung „Post und Telekommunikation“ blieben die Preise im Durchschnitt konstant.
Methodische Hinweise
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in elf rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden etwa 25 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenanntes Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat August 2025 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 5. September 2025 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)